Vorfahrt Verhalten
Würde mal gerne die Meinung anderer hören zu folgender Situation.
Ich befahre eine Durchgangsstrasse innerhalb geschlossener Ortschaft. Von dieser Strasse möchte ich auf das Gründstück eines Geschäftes fahren. Genau vor/neben diesem Grundstück befindet sich eine Nebenstrasse.
Wenn ich nun auf dieses Grundstück einfahren will betätige ich frühzeitig den Blinker damit der nachfolgende Verkehr darauf hingewiesen wird. Leider kommt es immer wieder an dieser Stelle zu der Situation das ein anderer Verkehrsteilenehmer, der aus dieser Nebenstrasse in die Hauptstrasse einfahren will denkt will in diese Abbiegen und zieht vor mir raus.
Die rechtlichen Aspekte möchte ich hier nicht diskutieren denn die ist mir klar. Mich würde nur interessieren wie andere so etwas handhaben.
Beste Antwort im Thema
Erst unmittelbar vor der Einfahrt blinken , ist wohl besser als einen Schaden riskieren.
23 Antworten
Da hilft nur langsam zu fahren und erst zu blinken, wenn man auf Höhe der Querstraße ist. Dann weiß derjenige aha, er will nicht in die Querstraße sondern in die Einfahrt direkt danach. Zumindest ein logisch denkendes Individuum.
Ist schon klar das ich langsamer werde und ein aufmerksamer Autofahrer schnallts ja dann auch meistens. Ich fahr ja jetzt nicht mit 65 auf das Grundstück zu und hau den Anker rein.
Problematisch ist halt der unaufmerksame Autofahrer aus welchen Gründen auch immer (Radio, Handy. Beifahrer etc etc)
@MartinSHL
Nur zur Info, bin kein "Falschblinker" sondern einer der halt 20m vor dem Abbiegen blinken will wenns recht ist.
Zitat:
Original geschrieben von blitz1215
Ist schon klar das ich langsamer werde und ein aufmerksamer Autofahrer schnallts ja dann auch meistens. Ich fahr ja jetzt nicht mit 65 auf das Grundstück zu und hau den Anker rein.Problematisch ist halt der unaufmerksame Autofahrer aus welchen Gründen auch immer (Radio, Handy. Beifahrer etc etc)
@MartinSHL
Nur zur Info, bin kein "Falschblinker" sondern einer der halt 20m vor dem Abbiegen blinken will wenns recht ist.
Oder ist das Falschblinken im Verkehrsrecht??? Hat jemand Fakten zur Hand?
Zitat:
Original geschrieben von blitz1215
Oder ist das Falschblinken im Verkehrsrecht??? Hat jemand Fakten zur Hand?Zitat:
Original geschrieben von blitz1215
Ist schon klar das ich langsamer werde und ein aufmerksamer Autofahrer schnallts ja dann auch meistens. Ich fahr ja jetzt nicht mit 65 auf das Grundstück zu und hau den Anker rein.Problematisch ist halt der unaufmerksame Autofahrer aus welchen Gründen auch immer (Radio, Handy. Beifahrer etc etc)
@MartinSHL
Nur zur Info, bin kein "Falschblinker" sondern einer der halt 20m vor dem Abbiegen blinken will wenns recht ist.
Wenn du Bremst aus welchen Gründen auch immer muss der hinter dir mitbremsen egal obs ihn passt oder es ihn ärgert.
Demzufolge langsamer werden dann direkt kurz vorher blinken, wer nicht aufpasst Freundin aufn beifahrersitz, Handy etc. was du erwähnt hast, hat eh verloren und als "drauffahrer" erst recht ;-)
Klar darfst dich dann um Reperatur und son Kram kümmern im Zweifelsfall aber anders gehts ja nicht wenn ein Hirntotet hinter einem fährt.
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Zitat:
Original geschrieben von blitz1215
Na dann wird sich aber der hinter mir freuen wenn ich einen Meter vor dem abbiegen blinke. Wohl auch ned das gelbe vom Ei
Bremsen kannst du auch schon vor der Seitenstraße. Die Bremsleuchte sieht nur der Hintermann, nicht der Querverkehr.
So, ab jetzt mach ich das so wie es dieses Urteil darlegt und gut ists.
Danke an alle für die Tipps 🙂
"Zu früh geblinkt
Fährt eine Frau auf einer Vorfahrtstraße und setzt sie den Blinker rechts, weil sie auf einen Parkplatz abbiegen will, der hinter einer Seitenstraße liegt, aus der ein Bus kommt, so ist der Schaden hälftig zu teilen, wenn der Fahrer des Omnibusses wegen des gesetzten Blinkers davon ausgeht, die Frau werde in „seine“ Straße einbiegen, er anfährt und mit der Autofahrerin kollidiert. Die Frau am Steuer hätte erst auf Höhe der Seitenstraße blinken – der Busfahrer nicht auf das Blinken vertrauen dürfen. Die geforderten 10 000 Euro Schadenersatz am Wagen der Dame reduzierte das Landgericht Coburg auf 5000 Euro (AZ: 23 O 126/07)."
Stellt sich nur noch die Frage ob dieses Urteil ebenso für einen Mann gilt oder ausschliesslich für eine Frau *g
Bei interesse weitere Blinkerurteile
http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/fruehblinkern-blinkmuffeln-698519.html
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Von Fall zu Fall individuell entscheiden, wenn in der Seitenstrasse kein Auto wartet kann man ja blinken. Wartet dort einer auf die Einfahrt in die Hauptstrasse mache ich den Blinker erst kurz vor dem wartenden PKW an, verringere aber vorher meine Geschwindigkeit damit der Hintermann durch das Bremslicht aufmerksam wird.
genauso würde ich das auch handhaben...
Die Frau am Steuer hätte erst auf Höhe der Seitenstraße blinken – der Busfahrer nicht auf das Blinken vertrauen dürfen.
hatten wir nichtmal nen vertrauensgrundsatz in der StVo?
Am sichersten ist es, abzuwarten. So verschenkt man vielleicht 10 Sekunden, kann anschließend aber unbeschadet weiterleben.