Vorfahrt bei wechselnder Ampelschaltung

Hallo,
mir ist neulich schon zum zweiten mal unten stehendes passiert. Bisher ist es immer gut ausgegangen, aber was ist, wenn mal etwas passiert.
Ich war in diesen Situationen als Radfahrer unterwegs, es kann einem aber auch als Autofahrer erwischen.

Der Ort ist eine normale Kreuzung.
Ich bin A und als Radfahrer auf einem Rad-/Fußgängerweg direkt neben der Fahrbahn unterwegs.
Ich möchte gerade über die Kreuzung. Die Ampel ist für mich rot.
Im kreuzenden Verkehr möchte X nach links abbiegen, kann dies aber nicht weil es dem Gegenverkher (grauer Pfeil) Vorfahrt gewähren muss.
Erst als die Ampel wieder rot schaltet, kann X abbiegen.
B ist konnte noch über die Haltelinie hinwegfahren und befindet sich inmitten der Kreuzung als die Ampelschaltung wechselt und muss die Kreuzung schnellstens räumen.
Jetzt habe ich als Fußgänger grün und möchte über die Kreuzung
An der Stelle mit dem Stern kreuzen sich unsere Wege.

B hat selbst die Situation sehr spät realisiert, ist hinter X ausgeschert und hat schnell beschleunigt, sodass ich selbst sehr spät B erkennen konnte. Ich hatte nicht die Möglichkeit, die Situation richtig zu erahnen.
Habe ich das Vorrecht und muss B mich drüber lassen oder darf B zuerst durchfahren?

Beim zweiten Mal habe ich gesehen, dass B die Kreuzung räumen muss. Freundlicher Weise habe ich das Fahrzeug durchgewunken, sodass ich danach fahren kann. Nur kam in diesem Moment ein zweiter Fahrradfahrer hinter mir angefahren und krachte seinerseits beinahe in B hinein. Wen würde hier die Schuld treffen? Der Radler, B oder sogar ich, durch meine Durchwinkgeste?

Danke für die Aufklärung in dieser Situation.

Kreuzung
Beste Antwort im Thema

B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann. Er muss an der Haltelinie stehen bleiben, auch wenn er grün hat. Erst wenn er freie Fahrt über die Kreuzung hat darf er bei grün weiterfahren. Wenn es mit einem Fußgänger oder Radfahrer zum Crash kommt, weil diese schon wieder grün haben, liegt die volle Schuld beim Autofahrer.

Und ihn an deiner Stelle durchzuwinken, obwohl du schon grün hattest, finde ich etwas fahrlässig, eben weil da auch andere sind, die die Straße überqueren. Das hat mit freundlich oder unfreundlich nichts zu tun. Wenn du grün hast, hat der Autofahrer anzuhalten. Wenn er dann noch auf der Kreuzung steht, ist das sein Problem.

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Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Mai 2020 um 04:18:14 Uhr:


B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann. Er muss an der Haltelinie stehen bleiben, auch wenn er grün hat. Erst wenn er freie Fahrt über die Kreuzung hat...

Cool..
..dann kannste die Linksabbieger-Spur bei einigen Ampeln hier streichen. Da kommt dann nämlich nie einer rüber.

Wenn die Grünphase der Seiten die fahren dürfen anfängt, und alle Linksabbieger stehen bleiben, würde das Auto an der Haltelinie heute bereits verrostet und sein Fahrer verstorben sein...

Es kommen bei grün etwa drei Autos über die Ampel, die warten bis der Gegenverkehr rot bekommt, und können dann fahren. Beim nächsten grün die nächsten drei. Manchmal geht auch mehr, wenn von vorn nix kommt - aber nur manchmal..

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. Mai 2020 um 12:53:56 Uhr:



Cool..
..dann kannste die Linksabbieger-Spur bei einigen Ampeln hier streichen. Da kommt dann nämlich nie einer rüber.

Und kann das das Problem des Radfahrers oder Fußgängers sein, der bei grün völlig korrekt die Straße überquert?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:35:24 Uhr:


In erster Linie muss derjenige aufpassen, der sich dort befindet wo er eigentlich nicht sein dürfte. Unabhängig davon, wie er dahin gekommen ist.

schnell mal den Selbstauflösungsknopf gedrückt und schon ist man verschwunden. Oder wie genau stellst Du Dir das vor? In der Situation kann B nur noch zuschauen, wie der wackere Radler an seiner Tür zerschellt.

@63er-joerg

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. Mai 2020 um 12:53:56 Uhr:



Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Mai 2020 um 04:18:14 Uhr:


B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann. Er muss an der Haltelinie stehen bleiben, auch wenn er grün hat. Erst wenn er freie Fahrt über die Kreuzung hat...

Cool..
..dann kannste die Linksabbieger-Spur bei einigen Ampeln hier streichen. Da kommt dann nämlich nie einer rüber.

...

Ein Linksabbieger muss den Gegenverkehr abwarten. Dass ist

kein

stockender Verkehr, der Verkehr rollt. Es sei denn, der Linksabbieger kann

vorher

schon erkennen, dass er auch nach dem Gegenverkehr

die Kreuzung nicht verlassen kann

, weil sich nach der Kreuzung in seiner Richtung der Verkehr stockt/staut. Dann dürfte auch er nicht einfahren. Da liegt der Unterschied.

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Mai 2020 um 13:46:05 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. Mai 2020 um 12:53:56 Uhr:



Cool..
..dann kannste die Linksabbieger-Spur bei einigen Ampeln hier streichen. Da kommt dann nämlich nie einer rüber.

Und kann das das Problem des Radfahrers oder Fußgängers sein, der bei grün völlig korrekt die Straße überquert?

Ob das ein Problem darstellt, weiß ich nicht.
Für mich ist es keins.

Da ich als FZ-Führer immer (oder meistens) der angeschmierte bin, passe ich da auf.
Wie das andere Handhaben, weiß ich nicht.

Übrigens überqueren längst nicht alle Radfahrer/Fussgänger Ampeln korrekt, das wissen du und ich sicher schon länger - aber auch das ist kein Problem. Im Zweifelsfall warte ich... ...übrigens auch als Fussgänger - Gesund vor Recht... 😉

Gruß Jörg.

Dazu ein recht interessantes Urteil, Landgericht und Oberlandesgericht kommen hier zu unterschiedlicher Auffassung. KLICK

So ganz eindeutig scheint die Antwort wohl nicht zu sein, leider!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Mai 2020 um 13:54:40 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:35:24 Uhr:


In erster Linie muss derjenige aufpassen, der sich dort befindet wo er eigentlich nicht sein dürfte. Unabhängig davon, wie er dahin gekommen ist.

schnell mal den Selbstauflösungsknopf gedrückt und schon ist man verschwunden. Oder wie genau stellst Du Dir das vor? In der Situation kann B nur noch zuschauen, wie der wackere Radler an seiner Tür zerschellt.

Der Betreffende strandet ja sozusagen mitten auf der Kreuzung. Dann muss er sich halt mit aller Vorsicht über die Kreuzung und den dann grün habendem Überweg tasten.

Anders herum gefragt: wer soll denn sonst Schuld haben? Der Fußgänger oder der Radfahrer, der völlig regelgerecht bei grün den Überweg genutzt hat?

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. Mai 2020 um 12:53:56 Uhr:



Cool..
..dann kannste die Linksabbieger-Spur bei einigen Ampeln hier streichen. Da kommt dann nämlich nie einer rüber.

Wenn die Grünphase der Seiten die fahren dürfen anfängt, und alle Linksabbieger stehen bleiben, würde das Auto an der Haltelinie heute bereits verrostet und sein Fahrer verstorben sein...

So isses in dem Fall ja nicht.

B ist ein Geradeausfahrer.

Dass Linksabbieger stehen bleiben sollen, hab ich nie behauptet und wäre auch Unsinn.

Zitat:

Das Landgericht Paderborn (Urteil vom 29.05.2013 - 5 S 13/13) hat entschieden:
Wer bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren ist und im Kreuzungsbereich aufgehalten wird, darf die Kreuzung zwar vorrangig räumen und ist zum Räumen ohne Rücksicht auf die Ampelanzeige berechtigt, er darf aber nicht blindlings darauf vertrauen, vorgelassen zu werden, sondern ist verpflichtet, den einsetzenden Gegen- und Querverkehr sorgfältig zu beobachten.

Das Hineinfahren in eine unübersichtliche Kreuzung mit fliegendem Start - also ohne vorheriges Anhalten vor dem Lichtzeichenwechsel - ist nur erlaubt, wenn sich der Einfahrende vorher davon überzeugt hat, dass die Kreuzung von bevorrechtigtem Querverkehr frei ist. Dabei muss er vollen Überblick über die Kreuzung haben und diesen zuverlässig als frei erkennen. Er muss aber nicht mit verbotswidrigem Querverkehr, aber mit Nachzüglern rechnen.

Zitat:

Der BGH (Urteil vom 11.05.1971 - VI ZR 11/70) hat entschieden:
Die Regel, dass ein Kraftfahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren will, zunächst dem in der Kreuzung "hängengebliebenen" Querverkehr die Möglichkeit geben muss, die Kreuzung zu verlassen, gilt auch dann, wenn die Fahrbahnen einer der sich kreuzenden Straßen durch einen im Kreuzungsbereich unterbrochenen Grünstreifen (hier von 3 m Breite) getrennt sind und der kreuzende Verkehr (insbesondere Linksabbieger) den Bereich der Unterbrechung des Mittelstreifens freizumachen hat. Andererseits darf der in der Kreuzung aufgehaltene Nachzügler sein Recht zur Weiterfahrt nicht erzwingen. Er muss sich vorsichtig verhalten und darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen werde.

Zitat:

@reox schrieb am 20. Mai 2020 um 08:54:16 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 20. Mai 2020 um 08:38:51 Uhr:


...Fußgänger und Radfahren müssen sich mit einem kurzen Blick vergewissern, dass sie gefahrlos rüber können. Fehler passieren nunmal bei den Autofahrern, und da landet man als Fußgänger/Rasfahrer schnell im Krankenhaus. Solche Fehler sind aber ziemlich selten.

Wenn du jetzt noch erklärst, wie sich Blinde, die sich auf das Geräusch der Ampel verlassen, in dieser Situation verhalten müssen, damit sie die Fehler der Autofahrer nicht ausbaden.
😕😕😕

Das ist eine Frage, die ich von einem 5 Jährigem Kind erwartet hätte, aber nicht hier im Forum.
Blinde können nicht gucken, und müssen sich drauf verlassen, dass die Autofahrer alles richtig machen.

Wenn du dir deinen Kommentar, auf den sich reox bezogen hat, durchliest, dann erkennst du hoffentlich den Widerspruch in deinen Aussagen.

Dem Ganzen könnte man vollkommen aus dem Weg gehen, wenn die jeweils andere Richtung ein klein wenig später Grün bekommt. So bleibt den Linksabbiegern etwas Zeit, die Kreuzung zu räumen. Idealerweise könnte man auch eine separate Ampel für die Linksabbieger installieren. Sofern es platzmässig überhaupt möglich ist.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. Mai 2020 um 09:47:06 Uhr:


Dem Ganzen könnte man vollkommen aus dem Weg gehen, wenn die jeweils andere Richtung ein klein wenig später Grün bekommt.

In Städten wo auf einen reibungslosen Verkehrsfluß geachtet wird, gibt es das schon heute (und auch schon seit Ewigkeiten).

Da wo der grüne Idealismus in der Entscheidungsebene ein maximales Verkehrschaos bei den Autofahrern erzeugen will, um sie in den Bus zu bekommen, wird sowas wohl nicht gerne gesehen.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 21. Mai 2020 um 08:00:47 Uhr:


Wenn du dir deinen Kommentar, auf den sich reox bezogen hat, durchliest, dann erkennst du hoffentlich den Widerspruch in deinen Aussagen.

Wo soll da bitte ein wiederspruch sein? Als Fußgänger muss man die Autos im Auge halten, weil man nicht ausschließen kann, dass einer doch losfährt. Sowas simples gehört zu der Erziehung von Kindern, und sollte jeder wissen. Warum der Blinde mit ins Spiel gebracht wird verstehe ich nicht. Ist das so ein "Was der blinde nicht kann, muss ich auch nicht machen" Gedange? Oder hat man eine einfache Sache künstlich kompliziert gemacht?

Du hast geschrieben, dass Fußgänger vorher schauen müssen, bevor die gehen und daher war die Nachfrage was blinde Fußgänger machen sollen. Die müssen sich darauf verlassen, dass keiner ihnen den Vorrang nimmt, denn sehen können sie nicht.
Im Falle von oben kann B eben nicht darauf vertrauen, dass andere schauen, sondern selbst erst dann fahren, wenn er keinen gefährdet (Siehe den Radfahrer in der Situation).
Das hast du oben schon geschrieben.
Des Weiteren ist das Wort "müssen" bei dir falsch. Es muss "sollten" heißen. Dass dies zur Verkehrserziehung gehört, ist klar. Jedoch gibt es bestimmte Gruppen, die dieses noch nicht komplett verinnerlichen können, da zu jung oder dieses aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht können.

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