Vorfahrt Baustellenausfahrt
Hallo
folgende Frage stellt sich mir seit gestern:
Wer hat an einer Baustellenausfahrt mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und Zusatzschild Baustellenfahrzeuge frei Vorfahrt?
Ich stand an der Kreuzung mit Stoppschild und blauem Schild welches die Fahrtrichtung geradeaus und links vorgab. Der andere PKW kam von rechts aus der Baustelle mit den Verbotsschildern gekrochen um nicht aufzusetzen.
Als ich links abgebogen bin hat der andere mich angehupt und gemeint er hätte Vorfahrt gehabt. Es ist ja zum Glück nichts passiert aber wie sieht es rechtlich aus?
Im Grunde kommt der andere ja aus einer Straße die er gar nicht befahren darf, also hat er auch keine Vorfahrt. Oder seh ich das falsch?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Anderes Beispiel: Du darfs ja auch einen Einbrecher nicht ohne Warnung in den Rücken schießen...
Verrückt ? 😰
IMMER NUR AUF DIE BEINE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Schlüsselbein, Brustbein, Jochbein, Nasenbein
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21 Antworten
Jooh; STOP-Schild regelt doch alles......!
Ob und wer---Bauleiter oder Liebespaar...da gibt es kein Zusammenhang mit einer Vorfahrtsregelung.....mit dem anderem Verkehr schon.....😁
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Jooh; STOP-Schild regelt doch alles......!
NEIN, eben nicht!
Nehmen wir mal folgenden Fall:
Landstraße mit einmündender Kreisstraße (Vorfahrtsregelung durch STOp-Schild) + ggü. der Kreisstraße ein Feldweg (unbefestigt, keine Borde nichts). Laut eurem Rechtsempfinden müsste dann ja der Feldweg vor der Kreisstraße Vorrang haben! Kann er aber nicht haben, da er untergeordnet ist und somit Wartepflicht besteht!
Aber kurz nochmal zurück zum § 10 StVO:
Ein anderer Straßenteil ist keine Straße im Sinne der StVO und kann daher keinen Vorrang haben!
Somit bezieht sich das STOP-Schild des TE lediglich auf die "befahrbaren" Straßen an der Kreuzung / Einmündung!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
NEIN, eben nicht!Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Jooh; STOP-Schild regelt doch alles......!
Nehmen wir mal folgenden Fall:
Landstraße mit einmündender Kreisstraße (Vorfahrtsregelung durch STOp-Schild) + ggü. der Kreisstraße ein Feldweg (unbefestigt, keine Borde nichts). Laut eurem Rechtsempfinden müsste dann ja der Feldweg vor der Kreisstraße Vorrang haben! Kann er aber nicht haben, da er untergeordnet ist und somit Wartepflicht besteht!Aber kurz nochmal zurück zum § 10 StVO:
Ein anderer Straßenteil ist keine Straße im Sinne der StVO und kann daher keinen Vorrang haben!
Somit bezieht sich das STOP-Schild des TE lediglich auf die "befahrbaren" Straßen an der Kreuzung / Einmündung!
Würde ich auch so sehen.Eine Baustelle hat mit öffentlichem Verkehrsraum nichts zu tun.
Falsch !
siehe § 39 (2) StVo: " Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor."
Selbst ein abgesenkter bordstein kann durch verkehrszeichen aufgehoben werden ! Natürlich auch feld und wiesenwege !
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Falsch !siehe § 39 (2) StVo: " Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor."
Selbst ein abgesenkter bordstein kann durch verkehrszeichen aufgehoben werden ! Natürlich auch feld und wiesenwege !
Aus meiner Sicht wunderbar festgestellt. Hinzu kommt noch, dass ich in meiner Meinung bestätigt werde!
Begründung:
Der aus der Baustelle kommende hat kein Verkehrszeichen, fährt aus einem anderen Straßenteil auf die Straße auf = er muss nach § 10 StVO alle anderen fahren lassen!
Zitat:
Original geschrieben von AstraF Champion
HalloIch stand an der Kreuzung mit Stoppschild und blauem Schild welches die Fahrtrichtung geradeaus und links vorgab. Der andere PKW kam von rechts aus der Baustelle mit den Verbotsschildern gekrochen um nicht aufzusetzen.
MfG
Klingelts?
Das blaue Schild gibt übrigens nur an, wohin du fahren darfst und nicht, woher jemand kommen kann.
Irgendwie sind hier einige auf der falschen Fahrbahn unterwegs!
Wir nehmen mal noch ein Beispiel, wie es tatsächlich in D tausendfach vorkommen dürfte:
Wir haben eine Einmündung in eine Bundesstraße. In der untergeordneten Straße steht ein STOP-Schild. Ggü. der untergeordneten Straße befindet sich eine Grundtücksausfahrt /Tankstellenausfahrt mit abgesenktem Bordstein, aber OHNE Verkehrszeichen.
Laut eurer Rechtsauffassung muss ich also als Faher auf der untergeordneten Straße das Fahrzeug aus dem Grundstück / der Tankstelle auf die Bundesstraße auffahren lassen und darf erst dann fahren!
Merkt ihr was:
Leicht verkehrt eure Deutung von § 39 II StVO!