Vorfahrt auf glatter Fahrbahn genommen mit Unfall
Hallo, ich hoffe, dass ich hier im richtigen Bereich bin.
Zur Sachlage: Ich bin heute am 31.03.18 Innerorts auf einer Vorfahrtsstraße (50Kmh erlaubt) mit ca. 30Kmh gefahren, es hat geschneit und die Fahrbahn war glatt.
Mein Unfallgegner hatte ein Vorfahrt gewähren-Schild und hat uns auch gesehen, meinte aber er schafft es noch...
Als ich gesehen habe, dass er losfährt, habe ich noch versucht zu bremsen, bin aber nurnoch geschlittert und ihm dadurch in die Seite gefahren.
Er hat dann die Polizei angerufen und auch bestätigt, dass ich allerhöchstens 30 gefahren bin.
Als die Polizei dann ankam, haben wir den Hergang wie geschrieben geschlildert und der Unfallgegner hat auch vor der Polizei bestätigt, dass er uns gesehen hat und er dachte, er würde es noch schaffen.
Dann kam der Polizist zu uns und meinte, sie sind sich nicht sicher wer Schuld hat. Es kann sein, dass ich die Schuld bekomme wegen Vorfahrtsfehler 😕, oder dass §1 greift...
Meiner Meinung nach hätte die Polizei aber auch mal nach oben zu den Schildern gucken können, denn in meinen Augen hat der Unfallgegner den Vorfahrtsfehler begannen. Oder irre ich mich da?
Und ja ich weiß, man besteht nicht auf seine Vorfahrt, habe ich auch nicht, ich kam nur nicht mehr rechtzeitig zum Stehen.
Deswegen wollte ich mal nach Meinungen fragen, was ihr zu diesem geschilderten Hergang sagt, da ich auch noch bis Dezember in der Probezeit bin.
Beste Antwort im Thema
Die Polizei ist für die Beurteilung der Schuldfrage sowieso nicht zuständig. Wer steht denn an erster Stelle auf dem Unfallbericht?
17 Antworten
JaJa ich halte mich zurück
Wo ist eigentlich Bier und Popcorn...
Warte doch einfach mal ab ; kleiner Tip von mir . Du bekommst einen Anhörungsbogen du äusserst dich zur Sache und dann geht die sache ihren Gang. Du hast Vorfahrt und die wurde die genommen.
Warst Du im Schnee evtl. auf Sommerreifen unterwegs? Anders wäre diese vorläufige Einschätzung der Rennleitung nur mit dem 1.April erklärlich.
Ähnliche Themen
Nein Ich habe Winterreifen drauf und April Scherze mach man am 01.04 und nich am 31.03 oder sonst wann.
Und falls es euch um den Schnee geht, wollt ihr Fotos von draußen mit nem Schild wo das aktuelle Datum draufsteht?
Einziges wäre, dass dir vorgeworfen werden kann, dass deine Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst war und du daher eine Teilschuld bekommst, wovon ich nach deiner Beschreibung jedoch nicht ausgehen würde.
Die Polizei ist für die Beurteilung der Schuldfrage sowieso nicht zuständig. Wer steht denn an erster Stelle auf dem Unfallbericht?