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Vorderes Abschaltventil und Filter ausgetauscht, jetzt kommt kein Gas rein, wie kann das sein?

Themenstarteram 10. Juli 2012 um 16:38

Hallo, wer kennt sich aus? Bräuchte dringend Eure Hilfe.

Die Gasanlage hat sich sporadisch ausgeschaltet und auf Benzin umgeschaltet. Konnte aber nach kurzer Zeit wiedereingeschaltet werden. Aussage vom Umrüster "Druck zu niedrig". Ventile und Filter müssen ausgetauscht werden. Wurde gemacht. Kosten: 230 Euro. Konnte genau 500 km mit Gas fahren, jetzt kann ich nicht wie früher nach kurzer Zeit wieder auf Gas umschalten. Sobald die Gasanlage eingeschaltet wird, geht der Motor aus. Nochmal in der Werkstatt gewesen. Jetzt behauptet er, "der Druck ist jetzt zu hoch". Man müsste den Verdampfer saubermachen. Wird ca. 400-800 Euro kosten. Das kann doch wohl nicht sein oder? Wie soll ich jetzt vorgehen ?

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2012 um 13:27

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

Geh mal zur Dekra oder zum Tüv - je nachdem, wer bei Euch die Gasanlagen abnimmt ;-) Und frag dort mal, was Du als nicht zugelassener Mensch an diesen Anlagen machen darfst - Tanken und fahren! Der rest ist Sache einer Werkstatt mit Fachausbildung UND Zulassung. Auch die R67 und R115 sprechen da klare Sprache...

Ach ja? Welche?

In der R67 kann ich darüber nichts finden und was die R115 betrifft so schaue ich heute abend mal in meine Einbauanleitung und Gutachten.

Wo steht denn in der R67 wer was machen darf und wer nicht? Nirgends.

Richtig ist das Einbau und nach Wartungsarbeiten eine GAP bzw. GSP durchzuführen ist. Dies kann durch eine zertifizierte Werkstatt oder den TÜV/DEKRA erfolgen.

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am 31. Juli 2012 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

"An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach besonderen Anlässen (Unfall, Feuer, Reparatur usw.) eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden. Die GAP kann von anerkannten Werkstätten als auch durch die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchgeführt werden." usw. usw.

Das sagt nichts darüber aus wer eine Gasanlage einbauen darf.

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

Und hier: http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=679093 schau Dir mal bitte den Punkt 5.3.2.3 und 5.3.2.4 genau an! Da steht was sehr Konkretes zu den Ausführungsformen von Anschlüssen...

Na dann lies mal weiter:

5.3.3.5 Leitungen und Leitungsverbindungen

Alle Leitungsverbindungen müssen sich an Stellen befinden, die für Prüfungen zugänglich sind.

Leitungsverbindungen müssen außerhalb des Fahrgastraumes, des Kofferraumes oder anderer geschlossener Räume liegen (z.B. im Armaturenschutzkasten oder in einem nach außen entlüfteten, sonst aber dichten Faltenbalg oder Kasten).

Es sind geeignete Schraubverbindungen, z.B. Bördelverbindungen (empfohlen bei Kupferleitungen),

Schneidringverschraubungen mit kontrollierten Dichtringen oder Klemmringverschraubungen zu verwenden.

Kupplungen, Anschlüsse, Verbindungen. Merkste was?

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

Bedenke aber bitte, daß Du im Falle des Falles für einen solchen öffentlichen "Ratschlag" wie den obigen auch zur Verantwortung gezogen werden kannst!

Ich wüsste nicht das ich hier irgendwelche Ratschläge abgegeben habe.

am 1. August 2012 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

Plötzlich ballert es hinten in der Werkstatt - kleine Verpuffung beim Startversuch... es waren nur wenige ml Gas, aber geknallt hat es ordentlich.

Ergebnis ca. 10min später: 1 Gasschlauch vom Verdampfer zum Filter geknickt verlegt (wohl schon mindestens 1 oder 2 jahre) und durch die lange Vibration und Knickung deutlich aufgerissen (und wohl die Hauptgasquelle?), 1 Schlauch vom Rail zum Injektor nahezu durchgerissen (ganz frisch) und vermutlich beim Filterwechsel beschädigt (der Stottergrund?).

Und zu guter letzt waren alle Schellen an allen Anschlüssen mit Schraubschellen versehen - Volltreffer! Ob es nun die Beschädigung von gestern allein war, oder ob der Gasschlauch am Verdampfer schon von allein kaputtgegangen ist...interessiert hier jetzt keinen mehr. Unerlaubte Manipulation an der Anlage - Fakt!

So, nun darf mein Bekannter den Feuerwehreinsatz bezahlen, auf die Abschlepprechnung lauern, die Anlage fachgerecht umrüsten lassen und dann vielleicht wieder fahren.?.

Das Gespräch mit dem ansonsten sehr sachlichen Mann in der Werkstatt ging sehr laut und deutlich von statten - "verantwortungslose Laienbastelei" und "krimineller Pfusch" war da noch das geringste Wort ;-/

Also das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mal gründlich darüber nachgedacht was da abgelaufen ist bzw. was ihr dem Kunden vorzuwerfen habt.

Unerlaubte Manipulation an der Anlage - ist eine unhaltbare Anschuldigung und grenzt schon an Verleumdung.

Fakt ist erst mal das es nicht verboten ist Schraubschellen zu verwenden (die Diskussion hatten wir ja schon), Fakt ist auch das ein geknickter Schlauch oder abgerissener Schlauch keine Manipulation ist sondern einfach nur ein falscher Einbau bzw. ein Defekt. Auch eine Benzinleitung oder Bremsleitung kann mal reissen. Ist das gleich eine unerlaubte Manipulation?

Fakt ist das die Pfuscher in der Werkstatt die Verpuffung verursacht haben und nicht der Kunde.

Wr hat denn den "krimminellen Pfusch" verursacht? Der Kunde oder der Umrüster? Also Vorsicht mit solchen Äusserungen. Wenn mir einer sowas ins Gesicht sagt nur weil er evtl. Schraubschellen entdeckt hat, der läge mit einem blauen Auge in der Ecke.

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

Ob und was da strafrechtlich noch nachkommt, k.A., aber die Polizei sah nach der Verpuffung auch nicht gerade entspannt aus. Die Ursache dafür war/ist übrigens nicht ganz klar, der Wagen wurde nur ganz kurz gestartet, da er beim Anliefern nicht nach Gas roch und man die Ursache nicht gleich sehen konnte. Irgendwo muß also auch noch ein Funkenproblem vorliegen, oder jemand kam mit etwas metallischem an die Batterie? K.A., was es war, aber das wird später noch untersucht. Passiert ist erstmal nichts weiter - außer Schreck und klingelnden Ohren bei den Umstehenden ;-)

Wie gesagt, das ist den Pfuschern in der Werkstatt anzukreiden und nicht dem Kunden.

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

Zum Glück war die Anlage eingetragen und auch geprüft.

Na also, da haben wir es doch. Die Anlage ist so wie sie installiert wurde geprüft und für gut befunden. Vom Profi (TÜV/DEKRA) und nicht von einem Laienbastler. Die Anlage ist seit 15 Jahren in Betrieb, so wie du angibst. Gab es damals ein Verbot für Schraubschellen?

15 Jahre wurde die Anlage regelmäßig überprüft (HU - TÜV) und kein Fehler oder Undichtigkeit festgestellt und wenn doch dann mit Sicherheit beanstandet und die Plakette so lange verweigert bis das problem behoben war, oder?

Zitat:

Original geschrieben von RomanL

PS: Und weil wir es vorhin noch mal hatten: Es ist absolut VERBOTEN, die installierte Gasanlage selbst zu öffnen und anschließend ohne GSP weiter zu betreiben - O-Ton aller Beteiligten... Damit fällt auch alles Reinigen, Filter tauschen usw. in Eigenintiative weg.

Richtig und falsch.

Egal wer ein geschlossenes Gassystem öffnet, er muß anschließend eine GSP/GAP durchführen lassen. Das hat der Kunde, der einen Filter wechseln darf, nicht machen lassen und das ist das einzigste das ihr ihm vorwerfen dürft. Mehr nicht.

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