Vor der Polizei abhauen!!!
Hallo,
Mich würde mal interessieren was für eine Strafe es gibt wenn ich, mit meinem Motorrad vor der Polizei ne fliege mach. Ich weiß das sowas verboten ist und ich habe auch nicht die absicht sowas zu tun mich würde es halt nur interessieren womit man rechen muss.
Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Was das im Yamaha - Forum zu suchen hat, weiß ich auch nicht. Ich klingel mal nem Mod, dass er das in den Bikertreff verschiebt.
Aber zu dem Thema muss ich mich einfach äußern, quasi als Betroffener.
Nehmt es mir nicht übel Leute, aber es gibt selten soviel Unsinn zu lesen, wie bei solchen Themen.
Sogar von Fahrerflucht war hier zu lesen, ich weiß nicht wer's war, er verzeihe mir meine Ausdrucksweise, aber das ist nun absoluter Quark. Irgendeiner schrieb gar was von einem "9mm Loch" und ich glaube der meinte die Mündung einer Dienstwaffe. Wir sind doch nicht im Wilden Westen und Wyatt Earp ist lange tot..
Der TE wollte wissen, was ihm passiert, wenn er vor der Rennleitung die Biege macht. Was soll ihm denn passieren ? Ich habe nirgends gelesen, dass er was angestellt hat, oder dass man ihm Haltezeichen gab. Also was wirft man dem "Flüchtenden" vor ? Zu flüchten ?
Wusstet ihr, dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht strafbar ist ? Das Grundrecht auf Freiheit ist so hoch angesetzt, dass es dafür keine Strafvorschrift gibt. Ich darf keinen Wärter abmurksen und wenn ich eine Tür eintrete ist das Sachbeschädigung. Aber die Flucht selbst ist nicht strafbar.
Gesetzt der Fall, die "grüne Minna" fährt hinter dem TS her und er hat - aus welchen Gründen auch immer- null Bock auf Kontrolle und gibt Stoff...
Gut, ganz langsam. In unserem Rechtsstaat gilt mal grundsätzlich: Keine Strafe ohne Gesetz. Gegen welches Gesetz wird denn verstoßen, wenn ich plötzlich den Hahn aufmache und dem Auge des Gesetzes entwische ? Gegen gar keins. Wenn ich dabei zu schnell fahre, verstoße ich gegen § 3 StVO. Was aber bewiesen werden muss ... Messung oder Vergleich durch Hinterherfahren. Wenn die Polizei natürlich bis Tempo 180 hinten dran bleibt, wirds wohl die Lizenz kosten, auch nach einem saftigen Toleranzabzug bleibt da genug übrig.
Anders sieht das aus, wenn die Polizei ein Haltezeichen gegeben hat. Kelle, "Bitte folgen" oder "Stop Polizei" sind zu befolgen. Auch die hochgehaltenen Hand reicht. Und auch das nur weil es eben in einem Gesetz steht. Nämlich in § 36 Abs. 1 STVO (die immer i.V.m. § 24 StVG gesehen werden muss).
Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld um 50 Euro und 3 Punkte, kann sein, dass das mittlerweile auf 75 und 4 Punkte angehoben wurde. Kannst Du selbst nachschlagen (google: Bußgeldkatalog)
"Fahrerflucht"... ich sagte eingangs, dass das Unfug ist. Diese Rechtsvorschrift gibt es nicht. Man darf vor allem flüchten und dabei fahren. Vor der Polizei, vor der Schwiegermutter, der Ehefrau...
Was man nicht darf, ist sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dazu brauchts aber erst einen Unfall. Wer hier "Fahrerflucht" begeht, macht sich nach § 142 StGB strafbar.
Wer nach einem Bankraub flüchtet und dabei ein Auto oder Motorrad benutzt, begeht keine Fahrerflucht. Er hat einen Raub oder eine räuberische Erpressung begangen. Das Fahrzeug ist genauso Tatmittel, wie eine Waffe, nur dass letztere strafverschärfend wirkt, genauso wie etwaige Folgen.
Allerdings: Hat man eine Straftat mit einer bestimmten Rechtsfolge (z.B 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe) begangen, können die Voraussetzungen für den polizeilichen Schußwaffengebrauch vorliegen, der in den Ländergesetzen geregelt ist. Vereinfacht: Wer einfach nicht kontrolliert werden will und mir davon fährt, dem muss ich eben nachschauen. Beim flüchtenden Bankräuber wird auf die Reifen geballert, auch wenns ein Motorrad ist und er damit dann auf die Fresse fällt.
Soweit mal das Rechtliche, das musste ich loswerden, nach diesen haarsträubenden Thesen, die da verbreitet werden.
Jetzt mein persönlicher Tipp: Ich würde es unbedingt lassen. Früher oder später haben sie Dich am Arsch. Und dass ein Foto vom Mopped oder wenigstens das Kennzeichen im Revier die Runde macht, Halteranschrift und Name geläufig sind, ist sehr wahrscheinlich. Der sammler ist seit 33 Jahren bei der Rennleitung tätig. Und auch ihm ist der Eine oder Andere mal durch die Lappen gegangen. Aber seid versichert: Gekriegt haben wir noch jeden. Irgendwann. 😁
Mannmann, ich schreibe hier schon wieder halbe Abhandlungen...🙄
65 Antworten
Vielleicht verrät uns der TE ja seine Intention, wenn er seine Fahrausbildung beendet hat:
http://www.motor-talk.de/.../...-motorrad-fuer-anfaenger-t3052752.html
😉
Hmmm...........
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Hmmm...........
Die Antwort auf die Fragen stehen auf Seite 1 im Beitrag 2 😁
Drahkke hat es auch schon gut erkannt
Wie belebt man das Forum 😁
Man schreibt einen Beitrag wo mit Sicherheit unterschiedliche Meinungen kommen und am besten noch eine ellenlange Diskussion über Sinn oder Unsinn startet.
So wie hier 😁
Ich meine das wenn "Herr Meier Müller oder Co." zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert wird bezieht sich das nicht nur auf ein bestimmtes Fahrzeug sondern ist auch ausschließlich Personen abhängig.
Ein Neues Auto oder Motorrad zu Kaufen löst dieses "Problem" nicht .
Ich zitiere ungern Gesetzestexte 🙂
Siehe dazu :
Auflage ein Fahrtenbuch zu führen
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für den Autofahrer in der Regel nicht von großem Belang.
Hervorzuheben ist aber ganz besonders eine Vorschrift aus der StVZO, nämlich der § 31a StVZO. So heißt es im § 31a Abs. 1 StVZO (Fahrtenbuch):
"Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war".
Ich denke das ist mehr als zweifelsfrei 😁
So nun steht neuer frischer Kaffee und Kekse auf dem Tisch
und ich schaue weiter zu, denn ein Ende ist aus Erfahrung nicht in Sicht.
Lg
Ich finde es nur schade, daß sich der TE nicht mehr aktiv an der von ihm initioerten Diskussion beteiligt.
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Zitat:
Original geschrieben von huskycrosser
Wie belebt man das Forum 😁
Man schreibt einen Beitrag wo mit Sicherheit unterschiedliche Meinungen kommen und am besten noch eine ellenlange Diskussion über Sinn oder Unsinn startet.
So wie hier 😁
Na immerhin. Die Anzahl der Reaktionen zeigt ja, dass die Leute durch solche Threads bestens unterhalten werden und sich daran beteiligen. Jedenfalls deutlich besser als bei so was wie:
"Hillffeeee!!!!! mein yamahha springt nicht an ich weis nicht mer weiter was mach ich falsch bitte helft nir schlell!!!!"
😉
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich finde es nur schade, daß sich der TE nicht mehr aktiv an der von ihm initioerten Diskussion beteiligt.
Wurde vermutlich inhaftiert, weil er vor der Polizei abgehauen ist 😁