Vor der Polizei abhauen!!!
Hallo,
Mich würde mal interessieren was für eine Strafe es gibt wenn ich, mit meinem Motorrad vor der Polizei ne fliege mach. Ich weiß das sowas verboten ist und ich habe auch nicht die absicht sowas zu tun mich würde es halt nur interessieren womit man rechen muss.
Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Was das im Yamaha - Forum zu suchen hat, weiß ich auch nicht. Ich klingel mal nem Mod, dass er das in den Bikertreff verschiebt.
Aber zu dem Thema muss ich mich einfach äußern, quasi als Betroffener.
Nehmt es mir nicht übel Leute, aber es gibt selten soviel Unsinn zu lesen, wie bei solchen Themen.
Sogar von Fahrerflucht war hier zu lesen, ich weiß nicht wer's war, er verzeihe mir meine Ausdrucksweise, aber das ist nun absoluter Quark. Irgendeiner schrieb gar was von einem "9mm Loch" und ich glaube der meinte die Mündung einer Dienstwaffe. Wir sind doch nicht im Wilden Westen und Wyatt Earp ist lange tot..
Der TE wollte wissen, was ihm passiert, wenn er vor der Rennleitung die Biege macht. Was soll ihm denn passieren ? Ich habe nirgends gelesen, dass er was angestellt hat, oder dass man ihm Haltezeichen gab. Also was wirft man dem "Flüchtenden" vor ? Zu flüchten ?
Wusstet ihr, dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht strafbar ist ? Das Grundrecht auf Freiheit ist so hoch angesetzt, dass es dafür keine Strafvorschrift gibt. Ich darf keinen Wärter abmurksen und wenn ich eine Tür eintrete ist das Sachbeschädigung. Aber die Flucht selbst ist nicht strafbar.
Gesetzt der Fall, die "grüne Minna" fährt hinter dem TS her und er hat - aus welchen Gründen auch immer- null Bock auf Kontrolle und gibt Stoff...
Gut, ganz langsam. In unserem Rechtsstaat gilt mal grundsätzlich: Keine Strafe ohne Gesetz. Gegen welches Gesetz wird denn verstoßen, wenn ich plötzlich den Hahn aufmache und dem Auge des Gesetzes entwische ? Gegen gar keins. Wenn ich dabei zu schnell fahre, verstoße ich gegen § 3 StVO. Was aber bewiesen werden muss ... Messung oder Vergleich durch Hinterherfahren. Wenn die Polizei natürlich bis Tempo 180 hinten dran bleibt, wirds wohl die Lizenz kosten, auch nach einem saftigen Toleranzabzug bleibt da genug übrig.
Anders sieht das aus, wenn die Polizei ein Haltezeichen gegeben hat. Kelle, "Bitte folgen" oder "Stop Polizei" sind zu befolgen. Auch die hochgehaltenen Hand reicht. Und auch das nur weil es eben in einem Gesetz steht. Nämlich in § 36 Abs. 1 STVO (die immer i.V.m. § 24 StVG gesehen werden muss).
Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld um 50 Euro und 3 Punkte, kann sein, dass das mittlerweile auf 75 und 4 Punkte angehoben wurde. Kannst Du selbst nachschlagen (google: Bußgeldkatalog)
"Fahrerflucht"... ich sagte eingangs, dass das Unfug ist. Diese Rechtsvorschrift gibt es nicht. Man darf vor allem flüchten und dabei fahren. Vor der Polizei, vor der Schwiegermutter, der Ehefrau...
Was man nicht darf, ist sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dazu brauchts aber erst einen Unfall. Wer hier "Fahrerflucht" begeht, macht sich nach § 142 StGB strafbar.
Wer nach einem Bankraub flüchtet und dabei ein Auto oder Motorrad benutzt, begeht keine Fahrerflucht. Er hat einen Raub oder eine räuberische Erpressung begangen. Das Fahrzeug ist genauso Tatmittel, wie eine Waffe, nur dass letztere strafverschärfend wirkt, genauso wie etwaige Folgen.
Allerdings: Hat man eine Straftat mit einer bestimmten Rechtsfolge (z.B 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe) begangen, können die Voraussetzungen für den polizeilichen Schußwaffengebrauch vorliegen, der in den Ländergesetzen geregelt ist. Vereinfacht: Wer einfach nicht kontrolliert werden will und mir davon fährt, dem muss ich eben nachschauen. Beim flüchtenden Bankräuber wird auf die Reifen geballert, auch wenns ein Motorrad ist und er damit dann auf die Fresse fällt.
Soweit mal das Rechtliche, das musste ich loswerden, nach diesen haarsträubenden Thesen, die da verbreitet werden.
Jetzt mein persönlicher Tipp: Ich würde es unbedingt lassen. Früher oder später haben sie Dich am Arsch. Und dass ein Foto vom Mopped oder wenigstens das Kennzeichen im Revier die Runde macht, Halteranschrift und Name geläufig sind, ist sehr wahrscheinlich. Der sammler ist seit 33 Jahren bei der Rennleitung tätig. Und auch ihm ist der Eine oder Andere mal durch die Lappen gegangen. Aber seid versichert: Gekriegt haben wir noch jeden. Irgendwann. 😁
Mannmann, ich schreibe hier schon wieder halbe Abhandlungen...🙄
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von luilui231
ganz klar ist abhauen oder sich mit der polizei eine verfolgungs jagt liefern ist nicht die schlauste idee die man haben kann .
vor der deutschen polizei abzuhauen ist deutlich schwährer abzuhauen als in jedem anderen land in europa dank den tollen steuergeldern kann sich die polizei auch tolle autos kaufen xD .
so mal im ernst
ich meine mich erinnern zu können das es fürs abhauen 50 euro und 3 punkte giebt + die vergehen.
solltet ihr z.b einen zulauten auspuff und mit neuen rädern die nicht eingetragen sind und dazunoch mit 200 geblitzt worden sein könnte man die option des abhauens in betracht ziehen.ich stand schon 3 mal vor gericht jedesmal freigesprochen wegen mangel an beweisen was in 99% der fälle der fall ist laut meinen anwalt und seinen bisherigen fällen .
das fahrtenbuch ist im grunde ein witz und kann nur angeorndet werden wen der Verkehrsverstoß erheblich ist ! sollte man einen erheblichen verkehrverstoß begangen haben ( manche werden zwar denken aber nein abhauen ist keins jenachdem ob ihr jemanden verletzt oder ertwas beschädigt habt das ist "fahrerfluch"😉 kann man ein fahrtenbuch bekommen .
Man muss wissen das fahrtenbuch fahrzeug bezogen ist nicht fahrer bezogen die behörden können es bei firmen auf alle fahrzeuge ausweiten bei privat personen nicht das heißt selbst wen man auf dem motorrad eins hat muss man keins für den pkw führer umgekehrt genauso .
mit dem verkauf des fahrzeug und den kauf eines anderen motorrad`s (es kann ruhig das selbe model sein) hat sich das fahrtenbuch erledigt insofern es nicht in der anordungt steht das es fahrzeug übergreifend ist selbst dan kann man das auf z.b seine eltern oder so anmelden was wiederum bedeutet man muss kein fahrtenbuch führen.
polizei beamte benutzen es gerne als drohung um einen unter druck zu setzen was er/sie nicht anordnen kann/darf .ach beinahe hätte ichs vergessen das mit den nachbar ausfragen etc schön wen sie sich die mühe machen sollte der helm bzw. der anzug keine sonderanfärtigung sein ist es zwecklos ausser wen er bezeugen das er an dem datum um die uhrzeit weggefahren ist .
übrigens das abhauen ansich ist keine fahrerfluch sondern eine Ordnungswidrigkeit!
...puh, da wird einem beim lesen ja schwindelig.🙁
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Jemand, der ohne triftigen Grund vor der Polizei abhaut, der sollte sich selbst mal die Frage stellen, warum er das überhaupt macht.
Vielleicht, weil das eigene Leben nicht genug Abwechslung bietet...😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
...puh, da wird einem beim lesen ja schwindelig.🙁Zitat:
Original geschrieben von luilui231
ganz klar ist abhauen oder sich mit der polizei eine verfolgungs jagt liefern ist nicht die schlauste idee die man haben kann .
vor der deutschen polizei abzuhauen ist deutlich schwährer abzuhauen als in jedem anderen land in europa dank den tollen steuergeldern kann sich die polizei auch tolle autos kaufen xD .
so mal im ernst
ich meine mich erinnern zu können das es fürs abhauen 50 euro und 3 punkte giebt + die vergehen.
solltet ihr z.b einen zulauten auspuff und mit neuen rädern die nicht eingetragen sind und dazunoch mit 200 geblitzt worden sein könnte man die option des abhauens in betracht ziehen.ich stand schon 3 mal vor gericht jedesmal freigesprochen wegen mangel an beweisen was in 99% der fälle der fall ist laut meinen anwalt und seinen bisherigen fällen .
das fahrtenbuch ist im grunde ein witz und kann nur angeorndet werden wen der Verkehrsverstoß erheblich ist ! sollte man einen erheblichen verkehrverstoß begangen haben ( manche werden zwar denken aber nein abhauen ist keins jenachdem ob ihr jemanden verletzt oder ertwas beschädigt habt das ist "fahrerfluch"😉 kann man ein fahrtenbuch bekommen .
Man muss wissen das fahrtenbuch fahrzeug bezogen ist nicht fahrer bezogen die behörden können es bei firmen auf alle fahrzeuge ausweiten bei privat personen nicht das heißt selbst wen man auf dem motorrad eins hat muss man keins für den pkw führer umgekehrt genauso .
mit dem verkauf des fahrzeug und den kauf eines anderen motorrad`s (es kann ruhig das selbe model sein) hat sich das fahrtenbuch erledigt insofern es nicht in der anordungt steht das es fahrzeug übergreifend ist selbst dan kann man das auf z.b seine eltern oder so anmelden was wiederum bedeutet man muss kein fahrtenbuch führen.
polizei beamte benutzen es gerne als drohung um einen unter druck zu setzen was er/sie nicht anordnen kann/darf .ach beinahe hätte ichs vergessen das mit den nachbar ausfragen etc schön wen sie sich die mühe machen sollte der helm bzw. der anzug keine sonderanfärtigung sein ist es zwecklos ausser wen er bezeugen das er an dem datum um die uhrzeit weggefahren ist .
übrigens das abhauen ansich ist keine fahrerfluch sondern eine Ordnungswidrigkeit!
Ein wenig Rechtschreibung täte mal gut.
Da braucht man keinen Schnaps mehr.
Zitat:
Original geschrieben von luilui231
mit dem verkauf des fahrzeug und den kauf eines anderen motorrad`s (es kann ruhig das selbe model sein) hat sich das fahrtenbuch erledigt insofern es nicht in der anordungt steht das es fahrzeug übergreifend ist ...
Das ist natürlich Unsinn. Wenn man
das selbeMotorrad wieder (zurück-)kauft, ändert sich garnichts an der Fahrtenbuchauflage.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MORENO
...puh, da wird einem beim lesen ja schwindelig.🙁
Ein wenig Rechtschreibung täte mal gut.
Da braucht man keinen Schnaps mehr.
Mal frischen Kaffee und Kekse auf den Tisch und zusehen wie es sich weiter entwickelt.
Ich liebe diese Beiträge, Ferien sind doch vorbei oder 😕
Die nächsten Ferien kommen bestimmt. Schließlich ist dieser Thread bald ein Jahr alt...😁
Hmm....2 geistlose Beiträge, Rechtschreibeschwäche, stark verbesserungswürdige Ausdrucksweise, wirres Gedankengut....also ich tippe auf nen 13jährigen Schüler. 😉
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Hmm....2 geistlose Beiträge, Rechtschreibeschwäche, stark verbesserungswürdige Ausdrucksweise, wirres Gedankengut....also ich tippe auf nen 13jährigen Schüler. 😉
Hallo Frank,
so wie Du das beschreibst, handelt es sich wohl um das ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom). 😉
Aber keine Sorge, für solche Menschen gibt es ja heute zum Glück die entsprechenden Therapeuten.
Gruß.
Erst mal entschuldige ich mich falls jemanden beim Lesen meines Beitrags schwindlig geworden ist ich lebe noch nicht sehr lange in Deutschlad und lerne noch die deutsche Rechtschreibung deswegen bitte ich um nachsicht.
Mir war nicht klar das man nicht in Themen schreiben soll die seit längerem offen sind vielleicht sollte man das ändern das solche Themen nach Einerweile automatisch geschlossen werden .
Wer mit meine Rechtschreibung nicht klar kommt hätte nach dem ersten Absatz aufhören können was er auch hier machen sollte .
Mit 13 ist man ca 7-8 klasse richtig ? also wen ein kind nach ca.8 Jahren schule Erfahrung seine eigene Sprache nicht kann haben die Eltern was falsch gemacht einfach nur traurig da das für einige normal ist.
Habe mir all Beiträge nochmal angesehen 90 % spam die keine Antwort auf die Frage des Themen Erstellers bieten aber hey für was 5 Minuten in eine Gesetzbuch schauen wen die Rechtschreibung sitzt und man blöde Sprüche machen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist natürlich Unsinn. Wenn man das selbe Motorrad wieder (zurück-)kauft, ändert sich garnichts an der Fahrtenbuchauflage.Zitat:
Original geschrieben von luilui231
mit dem verkauf des fahrzeug und den kauf eines anderen motorrad`s (es kann ruhig das selbe model sein) hat sich das fahrtenbuch erledigt insofern es nicht in der anordungt steht das es fahrzeug übergreifend ist ...
Ich meinte damit das man sich denselben Fahrzeug typ kaufen kann und nicht dasselbe Fahrzeug
Zitat:
Original geschrieben von luilui231
Ich meinte damit das man sich denselben Fahrzeug typ kaufen kann und nicht dasselbe Fahrzeug
In diesem Fall wäre es der
gleicheFahrzeugtyp. Das Wort "selben" umschreibt immer ein individuelles Objekt.
Zitat:
Original geschrieben von huskycrosser
Toller Beitrag nur leider fast 9 Monate zu spät .😁schwährer wäre es mal auf das Datum zu achten.
Den Einwand verstehe ich nicht. Er hat doch das Thema des Threads im Gegensatz zu einigen anderen ziemlich genau getroffen, auch wenn Form und Inhalt sicherlich nicht mehrheitstauglich sind. Eine interessierte Leserschaft gibt es auch noch ganz offensichtlich. Was hat sein Beitrag dann mit dem Datum zu tun?
Gruß
Michael
immer wieder lese ich in sehr vielen Foren:
"Thema ist doch schon alt", "Uhrheber antwortet doch nicht"... usw..
trotzdem gibt eine fundierte Antwort immer noch etwas her für Leser die daraus etwas ziehen können.
Gruß
Karmil
Eben. Und wenn ein anderer User Fragen zum gleichen Thema hat, dann ist es doch das Naheliegenste, einen bestehenden Thread dafür zu nutzen anstatt einen Neuen aufzumachen.
Ach, hört doch auf!!! Schon der Titel ist ein Widerspruch in sich!!! Niemand lebt hier im Chicago der 30er. Also was solls?!?!? Ich verstehe den ganzen Sinn dieses Freds nicht....... Aber vielleicht könnt ihr mich ja aufklären und nicht dumm sterben lasen!!!😕😕😕😕
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Ach, hört doch auf!!! Schon der Titel ist ein Widerspruch in sich!!! Niemand lebt hier im Chicago der 30er. Also was solls?!?!? Ich verstehe den ganzen Sinn dieses Freds nicht....... Aber vielleicht könnt ihr mich ja aufklären und nicht dumm sterben lasen!!!😕😕😕😕
Das solltest Du den TE fragen. Was der sich dabei gedacht hat, wird Dir wohl keiner genau sagen können.
Insofern werden wir wohl alle dumm sterben, wenn uns der TE nicht erklärt, was das soll. 😎