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Vor 3 Jahren hatte ich einen Unfall

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 10:29

Hallo zusammen,

vor 3 Jahren hatte ich einen Unfall gehabt an dem ich unschuldig war.

Dies wurde auch von der Versicherung schriftlich (einige Monate nach dem Unfall) bestätigt nachdem Sie den Fall von der Polizei bestätigt gekriegt bekommen. Es hieß ich soll eine Rechnung von den Reparaturen schicken.

Bevor ich aber diesen Brief bekommen habe, hatte ich schon mein Auto verkauft.

Gibt es eine Möglichkeit dass ich an Geld, was mir zusteht, denke ich mal, komme?

Oder ist der Zug für mich abgefahren?

Warum ich erst jetzt daran denke? Vorher wusste ich nicht wen ich fragen soll und ob mir das Geld überhaupt zusteht.

Ich wäre über jeden Tipp dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 2. Dezember 2015 um 12:24:55 Uhr:

 

Also ich frage bei solchen Dingen immer meinen Versicherungsberater.

Da Du selbst ein solcher bist, glaube ich dir das nicht!

Werbung rules!

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am 2. Dezember 2015 um 10:32

Hast Du ein Gutachten, dass den damaligen Schaden belegt?

deine Forderung verjährt nach drei Jahren ! Es sei den du hast einen Titel. 30Jahre.

Mußt dich beeilen und nicht hier schreiben.

Wenn es kein Gutachten über den Schaden gibt, wird es m.E. schwierig, den Anspruch durchzusetzen.

Ich nehme mal an, dass der Schaden nicht so hoch gewesen sein kann, sonst hätte der TE nicht drei Jahre auf die Abwicklung gewartet.

Hat der Schaden beim Verkaufspreis des Wagens Auswirkungen gehabt?

Zitat:

@Kevin-KA schrieb am 2. Dezember 2015 um 11:29:45 Uhr:

Vorher wusste ich nicht wen ich fragen soll und ob mir das Geld überhaupt zusteht.

Also ich frage bei solchen Dingen immer meinen Versicherungsberater.

Zitat:

Also ich frage bei solchen Dingen immer meinen Versicherungsberater.

Ob du da eine korrekte Antwort von bekommst???

Der richtige Ansprechpartner für Laien ist in solchen Fällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zitat:

Bevor ich aber diesen Brief bekommen habe, hatte ich schon mein Auto verkauft.

Direkt nach dem Unfall wäre es deine Aufgabe als Geschädigter gewesen, dich um die Beweissicherung des dir entstandenen Schadens zu kümmern und deinen Schaden zu beziffern. Das wäre am besten durch ein von dir beauftragtes Schadensgutachten gegangen.

Jetzt tauchen die Fragen auf:

- Verjährung

- erfolgte eine Beweissicherung?

- kann der Schaden jetzt noch ausreichend beziffert werden?

Zitat:

@KSV schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:00:50 Uhr:

Zitat:

Also ich frage bei solchen Dingen immer meinen Versicherungsberater.

Ob du da eine korrekte Antwort von bekommst???

Der richtige Ansprechpartner für Laien ist in solchen Fällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der Anwalt wird dem TE sagen, dass ein Anspruch zum Grunde und zur Höhe nachzuweisen ist.

Eine Schätzung von der Polizei reicht beispielsweise nicht.

Wenn also nicht einmal ein aussagekräftiges Foto vorliegt, wird er keine Entschädigung bekommen.

Klaus

Zitat:

@KSV schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:00:50 Uhr:

Zitat:

Also ich frage bei solchen Dingen immer meinen Versicherungsberater.

Ob du da eine korrekte Antwort von bekommst???

Der richtige Ansprechpartner für Laien ist in solchen Fällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Da man nichts über die Schadenhöhe weiß, kann dieser Rat recht teuer werden.

Dir ist schon bekannt, dass RA Gebühren vom Streitwert berechnet werden?

Klar. Aber haste schon mal geschaut, was so ein RA auch bei nur 300,- € Streitwert verlang?

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 2. Dezember 2015 um 12:24:55 Uhr:

 

Also ich frage bei solchen Dingen immer meinen Versicherungsberater.

Da Du selbst ein solcher bist, glaube ich dir das nicht!

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Zitat:

@olmo12 schrieb am 2. Dezember 2015 um 23:07:48 Uhr:

Klar. Aber haste schon mal geschaut, was so ein RA auch bei nur 300,- € Streitwert verlang?

Die Gebühr für die Beratung übersteigt nicht einen zweistelligen Betrag.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:24:05 Uhr:

Zitat:

@KSV schrieb am 2. Dezember 2015 um 16:00:50 Uhr:

 

Ob du da eine korrekte Antwort von bekommst???

Der richtige Ansprechpartner für Laien ist in solchen Fällen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Da man nichts über die Schadenhöhe weiß, kann dieser Rat recht teuer werden.

Nein, teuer bzw. verlustreich wird der andere Rat

am 3. Dezember 2015 um 8:51

Einen Sachverständigen beauftragen?

Ja, das denke ich auch. :D

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