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vor 2 Wochen verkaufter Faltcaravan noch nicht um- oder abgemeldet

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 11:44

Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist dieser Thread schon 100mal durchgekaut worden; trotzdem noch einmal die Frage:

Ich habe meinen Klappcaravan vor knapp 2 Wochen an einen EU-Ausländer wohnhaft in Deutschland verkauft. Der hat das Teil lt. Auskunft der Zulassungsstelle aber noch nicht umgemeldet. Meine Versicherung hat nach der von mir erhaltenen Veräusserungsanzeige den Versicherungsvertrag aufgelöst und mir den Restbetrag schon überwiesen. Von der Steuer habe ich (natürlich) noch nichts gehört.

Was mache ich jetzt? Vielen Dank für Eure Tips.

Gruß

papa-gey

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. Mai 2012 um 10:23

Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge und Tipps.

Also, ich habe den Käufer angerufen und ihn gebeten, den Anhänger nun doch schnellstens umzumelden. Parallel dazu hat das für unseren Kreis zuständige Strassenverkehrsamt ein Amtshilfeersuchen an das für den Käufer zuständige Amt geschickt - und schon ging alles wie geschmiert. Der Hänger ist nun auch offiziell nicht mehr meiner und alles ist erledigt (bis auf die Erstattung der Steuer - war gerade frisch abgebucht worden... aber das ist kein Drama).

So denn, nochmal DANKE und bis demnächst.

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Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

... deswegen lässt man sich vom Käufer bei Vertragsunterzeichnung auch den Ausweis zeigen bzw. macht sich eine Kopie davon - dann hat man nämlich das Problem der falschen Adressdaten i.d.r. umgangen.

Genau das habe ich auch jedes mal getan.

Ohne Ausweis kein Fahrzeug.

Bei den Autos auch den Führerschein kopiert.

Das hatte die Gute alles (sogar die PA Nummer notiert)  ... nur was nutzt Dir die Adresse aus dem Ausweis, wenn der Käufer (bereits beim Kauf) unbekannt verzogen aber noch unter der alten Adresse angemeldet ist?? ... Richtig ... GAR NIX.

 

Zum Hintergrund: der Käufer war damals wohl auf der Flucht vor seinen Gläubigern.

 

Gruß

NoGolf

am 9. Mai 2012 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Das hatte die Gute alles (sogar die PA Nummer notiert)  ... nur was nutzt Dir die Adresse aus dem Ausweis, wenn der Käufer (bereits beim Kauf) unbekannt verzogen aber noch unter der alten Adresse angemeldet ist?? ... Richtig ... GAR NIX.

Zum Hintergrund: der Käufer war damals wohl auf der Flucht vor seinen Gläubigern.

Gruß

NoGolf

Richtig, aber Extremfall.

Chance 1:10.000.000 an so einen zu geraten (wenn alle anderen Vorkehrungen gemacht wurden).

am 11. Mai 2012 um 12:54

Hallo, Klaus, wieso ist der Anhänger bei dem Zugfahrzeug mit versichert.

Ist dir entgangen , dass man am Anhänger ein eigenes Kennzeichen hat , für den Anhänger Steuern und Versicherung bezahlt.

ER ist für sich zugelassen.

Giovanini.

Zitat:

*hust* Falsch gepostet, bitte löschen

Gruß

Tess

Hallo Giovanini,

Die Versicherung für einen Anhänger ist nur dazu da, wenn der Anhänger etwas beschädigt, ohne das er am Zugwagen hängt. Wenn er beispielsweise geschoben wird oder abgestellt ist und einen Berg runter rollt. Wenn er sich während der Fahrt vom Zugwagen löst, bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher, welche Versicherung zuständig ist. Wenn Du während der Fahrt, also wenn ein Anhänger am Auto hängt, mit dem Anhänger etwas beschädigst, wird das über die Versicherung des Zugfahrzeuges abgewickelt. Das bedeutet auch, Du wirst mit dem Auto in der Haftpflichtversicherung hochgestuft. Bei einer Anhängerversicherung wirst Du nie hochgestuft, weil die Gefahr eines Schaden sehr gering ist. Darum kostet so eine Anhängerversicherung auch nur unter 20 Euro. Ich bezahle für meinen Wohnwagen mit 1350 Kilo Gesamtgewicht 17 Euro Haftpflichtversicherung im Jahr

mfg. Klaus

am 12. Mai 2012 um 11:52

Klaus , da liegst du falsch , schon seit einiger Zeit ist der Anhänger für sich versichert und kann mit dem Zugfahrzeug keine Einheit bilden . Daher ist bei den geringen Deckungssummen für Anhängerfahrer eine große Schwierigkeit entstanden . Der Halter muß für Schäden selber eintreten . Daher Empfehlung :Mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und eine höhere Deckung aushandeln . Ist von Vers. zu Vers . verschieden.

Aber immer gefährlich.

Giovanini.

Hallo Giovanini,

glaube mir, es ist genau so wie ich es geschrieben habe. Auch wenn der Anhänger eine eigene Nummer hat und Du dafür Steuer und Versicherung bezahlen musst, kommt die Versicherung des Zugwagen für einen Schaden auf, wenn Du mit dem Anhänger einen Schaden verursachst und er am Auto hängt.

Da gibt es noch mehr so ungläubige Vorschriften.

Wenn Du auf einem Parkplatz mit dem Einkaufswagen ein Auto verkratzt und das Ganze passiert, wenn Du deinen Einkauf in dein Auto laden willst, ist deine Autoversicherung dafür zuständig und nicht deine Privathaftpflichtversicherung. Auch da wirst Du mit der Autoversicherung hochgestuft.

Da muss man halt einfach nur sagen, ich hatte kein Auto dabei, dann zahlt die Privathaftpflicht.

Aber das wirst Du mir bestimmt auch nicht glauben.

Am besten Du rufst einmal bei deiner Versicherung an und fragst nach.

mfg. Klaus

am 12. Mai 2012 um 14:56

Hi, Klaus , warum soll ich mich mit dir streiten, wer nichts weiß muß lernen ,meistens durch hoeh Kosten.

Falls du sicher bist , frag bei deiner Versicherung nach.

Die Versicherer sind über dieses zugrunde liegende BGH Urteil sehr angefressen.

Damit ist das Thema für mich erledigt ,denn ich gebe mein Wissen nur an Leute weiter , die es zu schätzen wissen. Ich diskutiere nicht.

Giovanini.

Hallo Klaus und Giovanni,

 

die BGH Entscheidung kann man hier nachlesen.

Ein Problem könnte aber sein, daß es sich bei Unfällen meistens um Einzelfälle handelt, die entsprechend betrachtet werden müssen.

 

Liebe Grüße

Herbert

am 12. Mai 2012 um 15:19

Oettken, das ist ein Grundsatzurteil und die Versicherer sind garnicht gut darauf zu sprechen . Wahrscheinlich gibt es nur eine Möglichkeit , erhöhen.

Gott sei Dank , sind aber die Unfälle, die nur auf den Anhänger zurückzuführen sind, nicht so häufig, deshalb noch die Verzögerung.

Aber letztendlich muß der Halter über einen Zivilprozeß evtl. tief in die Tasche greifen.

Giovanni.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Damit ist das Thema für mich erledigt ,denn ich gebe mein Wissen nur an Leute weiter , die es zu schätzen wissen. Ich diskutiere nicht.

Giovanini.

Hallo,

ich weiß zwar nicht wer letztendlich im Recht ist, aber DAS ist wirklich die dümmste Antwort :(. Was willst Du in einem Forum, wenn Du nicht diskutieren möchtest? Wie bewertest Du, wer Deines Wissens würdig ist ?

 

Dann lieber nichts schreiben.

 

Gruß

Tess

Hallo Giovanni,

von diesem BGH, Urteil habe ich jetzt nur mal den ersten Satz gelesen, die ganzen Erklärungen waren zeitlich nicht zu schaffen für mich.

Im ersten Satz steht, dass sich die Zugwagen- und die Anhängerversicherung einem Schaden teilen.

Davon habe ich noch nie gehört und werde bei meiner Versicherung, am Montag, einmal nachfragen und melde mich danach noch einmal.

Im Grunde genommen würde sich aber an der Sache selbst doch nicht viel ändern, in den Verträgen bei den Anhänger ist eine Erhöhung der Versicherungsprämie nicht vorgesehen und wenn die Versicherung des Zugwagen nur die Hälfte des Schaden bezahlen muss, wird der Versicherungsbeitrag, beim Zugwagen, immer noch hochgestuft.

Nächste Woche werde ich darüber mehr wissen.

mfg. Klaus

Was die Versicherung des Hängers betrifft,die kann erst erlöschen nach der Abmeldung.

Eine Versicherung kann also erst die Leistung einstellen wenn das Fahrzeug entstempelt ist.

Manch einer denkt wenn die Prämie nicht bezahlt ist und die Versicherung droht mit Leistungsentzug ist das Fahrzeug

nicht mehr versichert.

Dem ist nicht so.

Solange am Fahrzeug ein gültiges Kennzeichen ist läuft die Haftplichtversicherung weiter.

Bei meiner Versicherung habe ich jetzt einmal nachgefragt.

Die Mitarbeiterin der Hotline konnte mir die Frage gar nicht beantworten. Sie meinte für mich sei es doch egal, ich hätte ja beide Anhänger ( ich habe noch einen Nutzanhänger ) und das Auto bei ihnen Versichert und meine Versicherungssummen seien auf unbegrenzte Schadenhöhe abgeschlossen. Ob die Autohaftpflicht alleine zahlt oder die Anhängerversicherung die Hälfte, hochgestuft wird die Autoversicherung in beiden Fällen. Sie wollte mich mit der Schadenabteilung verbinden, was ich abgelehnt habe, weil es für mich ja wirklich egal ist und die Versicherungsumme meiner Anhänger ausreichend in der Deckung ist.

Somit kann sich zwar jetzt die Schadensreglung tatsächlich geändert haben, aber an meinem Hinweis, dass die Anhängerversicherung des Themenstellers nicht hochgestuft werden kann, hat sich damit nichts geändert. Übrigens habe ich einmal nachgesehen, meine Anhängerversicherung kostet 13,50 im Jahr ( öffentlicher Dienst ).

mfg. Klaus

Ich gehe mal davon aus das nur die Autoversicherung hochgestuft wird wo der Hänger

zum Zeitpunkt des Schadensfalles angehängt war.

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