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vor 2 Wochen verkaufter Faltcaravan noch nicht um- oder abgemeldet

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 11:44

Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist dieser Thread schon 100mal durchgekaut worden; trotzdem noch einmal die Frage:

Ich habe meinen Klappcaravan vor knapp 2 Wochen an einen EU-Ausländer wohnhaft in Deutschland verkauft. Der hat das Teil lt. Auskunft der Zulassungsstelle aber noch nicht umgemeldet. Meine Versicherung hat nach der von mir erhaltenen Veräusserungsanzeige den Versicherungsvertrag aufgelöst und mir den Restbetrag schon überwiesen. Von der Steuer habe ich (natürlich) noch nichts gehört.

Was mache ich jetzt? Vielen Dank für Eure Tips.

Gruß

papa-gey

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. Mai 2012 um 10:23

Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge und Tipps.

Also, ich habe den Käufer angerufen und ihn gebeten, den Anhänger nun doch schnellstens umzumelden. Parallel dazu hat das für unseren Kreis zuständige Strassenverkehrsamt ein Amtshilfeersuchen an das für den Käufer zuständige Amt geschickt - und schon ging alles wie geschmiert. Der Hänger ist nun auch offiziell nicht mehr meiner und alles ist erledigt (bis auf die Erstattung der Steuer - war gerade frisch abgebucht worden... aber das ist kein Drama).

So denn, nochmal DANKE und bis demnächst.

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am 7. Mai 2012 um 11:58

Normalerweise gibt es wenn man einen Kaufvertrag vom ADAC nimmt so 2 Postkarten im Anhang, eine für die Zulassungstelle und eine für den Versicherer. Da du diese offensichtlich nicht hast, bleibt nur folgender Weg. Du must umgehend schriftlich der Zulassungstelle mitteilen, dass du das Fahrzeug an xy am yx verkauft hast und fügst eine Kopie des Kaufvertrages als auch der Abrechnung deiner Versicherung bei. Die Zulassungsstelle wartet ab Zugang deines Schreibens einen gewissen Zeitraum ab, und wendet sich dann an den neuen Besitzer. Das heist für diesen wenn es dumm läuft Zwangsabmeldung.

Dieses Vorgehen sollte man generell handhaben wenn man ein KFZ verkauft. Immer sofort die Zulassungstelle und den Versicherer über den neuen Besitzer informieren, am besten mit Ausweisnummer.

Oder abgemeldet übergeben.

UNO

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 12:28

Hallo,

danke. Ich hatte den ADAC-Kaufvertrag und die beiden Karten habe ich als .pdf per Mail an die Versicherung und and die Zulassungsstelle geschickt. Wie gesagt, die Versicherung hat den Vertrag darauf hin aufgelöst.

Gruß papa-gey

am 7. Mai 2012 um 12:57

Man verkauf GRUNDSAETZLICH KEIN angemeldetes Fahrzeug!

Passiert jetzt was bist du als "Halter" erst mal drann, noch schlimmer wenn du keinen Versicherungsschutz mehr hast.

Du bist so lange in der Haftung bis das Fahrzeug umgemeldet wurde.

WEr weiss was der mit dem Kennzeichen anstellt....

Themenstarteram 7. Mai 2012 um 13:10

Tja, das sagt sich so leicht. Man stelle sich vor, als möglicher Käufer reist man >200 km an und entscheidet sich für das Fahrzeug und das ist nicht angemeldet und kann daher nicht sofort mitgenommen werden... Wo soll man nach 18:00 Uhr ein Überführungskennzeichen her bekommen? Ja klar, man kann sagen, das ist sein Problem - aber ich wollte das Teil ja schließlich verkaufen und war froh, daß jemand den geforderten Preis cash gezahlt hat. Und ich an seiner Stelle wäre die 200 km nicht noch mal hin und her gefahren.

Dann war für uns ja auch noch nicht klar, ob das Teil vor unserem Urlaub überhaupt verkauft werden würde. Falls nicht, wären wir halt nochmal damit in Urlaub gefahren. Ab- und Anmelden? Nein, danke bei den Wartezeiten bei der Zulassungsstelle.

Von wegen der Haftung: Wofür gibt es im Kaufvertrag denn den Übergabevermerk mit Datum und Uhrzeit? Damit sollte der Verkäufer doch eigentlich aus der Sache raus sein... welchen Sinn macht das sonst?

Na ja, wie auch immer. Ich habe mir vorgenommen, in 1-2 Tagen noch mal bei der Zulassungstelle anzurufen und nach dem Stand der Dinge zu fragen. Ist noch keine Ummeldung erfolgt, rufe ich den Käufer einfach mal an. Ist dann nach einer weiteren Woche immer noch nichts passiert, werde ich bei der Zulassungsstelle vorstellig. Mal sehen, wie es dann weiter geht...

 

am 7. Mai 2012 um 15:16

Das ist was DU denkst, was das Gesetz sagt ist etwas anderes.

Der HALTER, also DU ist haftbar, vor allem dann wenn der Fahrer (Käufer) keine Mittel hat zum zahlen.

Und fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Passiert jetzt was kann auch bei dir Regress genommen werden weil DU als HALTER dem Fahrer es ermöglicht hat das Fahrzeug zu bewegen.

 

Wie ich meine Verkäufe abgewickelt habe in D:

Der Käufer kauft und zahlt und ich montiere die Kennzeichen ab, den Teil1 bekommt er 2-3 Tage später per Post.

Wenn ein Käufer sich mies vorbereitet ist das kein Problem des Verkäufers. Aber der Trick wird gerne genommen und vorgegaukelt man habe keine Zeit usw. usw.

 

Im übrigen trägst du je nach Landkreis alle Kosten für Suche und Entstempelung des Fahrzeuges, und das sind schnell mal ein paar 100 EUR.

Hallo papa-gey,

hinterher ist man immer schlauer, aber ich hätte es auch so gemacht ( zumindest bei einem Anhänger ) und noch ist ja nichts passiert.

Der Anhänger ist über den Zugwagen mitversichert und deine Versicherung braucht eh nur etwas zu bezahlen, wenn der Hänger nicht am Auto hängt und etwas beschädigt. Außerdem kostet die Versicherung keine 20 Euro und Du wirst auch nicht hochgestuft, wenn ein Schaden passiert. Wenn deine Versicherung schon abgerechnet hat, nur auf Grund deiner Mitteilung ohne zu wissen ob der Anhänger ab- oder umgemeldet ist, werden die wohl wissen was sie tun.

Ich habe jetzt keine Ahnung wie die Zulassungsstellen miteinander vernetzt sind, aber besteht nicht die Möglichkeit, dass das ein paar Tage dauert, bis die in deiner Stadt informiert werden? Immerhin wohnt der Käufer ja 200 Kilometer weg und so schnell sind die Behörden nicht, auch nicht in der heutigen Zeit.

Ich würde den direkt einmal anrufen und nicht noch ein paar Tage warten.

mfg. Klaus

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

... Der Käufer kauft und zahlt und ich montiere die Kennzeichen ab, den Teil1 bekommt er 2-3 Tage später per Post.

und ich als Käufer lasse mir die Richtigkeit der Beschreibung zusichern und bitte um eine rote Nummer. Zusage von mir ist dann - wenn Beschreibung tatsächlich korrekt, erhält Verkäufer die Gebühr für die Nummern natürlich erstattet... geht der Verkäufer nicht drauf ein, spare ich mir eine Anreise... (Bei Kauf unseres Polos hatten wir sogar den KFZ Brief vom Autohaus zwei Wochen vor Abholung für die Ummeldung erhalten, damit wir Kennzeichen für die Abholung haben (Habe einen selbstentworfenen "Vorvertrag" hingeschickt)

Merkste? Es geht, wenn beide ein wenig aufeinander zugehen. Und nein, der Händler ist kein unüberschaubares Risiko eingegangen.

Die aufgebauten Horrorszenarien sind so nicht ganz zutreffend:

Hier ein Auszug aus einer fachlich kompetenten Quelle (ADAC):

Wer kann den Versicherungsvertrag kündigen?

Der Verkäufer kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Der Vertrag geht auf den Käufer zu dessen persönlichen Voraussetzungen über. Er kann den Vertrag kündigen, ebenso die Versicherung.

Legt der Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigung vor oder gibt er die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischer Versicherungsbestätigung bekannt, so gilt der alte Versicherungsvertrag ab diesen Zeitpunkt als gekündigt.

 

Wer haftet für die Prämie?

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kfz umgemeldet und anderweitig versichert wird, haftet der Verkäufer noch für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres als Gesamtschuldner mit dem Käufer. Der Versicherer kann sich also aussuchen, wem er die Prämie berechnet.

Tipp:

Wer vermeiden will, eventuell mit der weiteren Versicherungsprämie oder der Kfz-Steuer belastet zu werden, sollte sein Fahrzeug außer Betrieb setzen ("abmelden") und dann verkaufen oder mit dem Käufer zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und dort das Fahrzeug ummelden. Besteht die Möglichkeit nicht, sollte der Verkäufer sich eine Kaution in Höhe der noch ausstehenden Jahresprämie zahlen lassen, die zurückerstattet wird, sobald der Verkäufer die Ummeldung nachweist.

Ggf. empfiehlt es sich für den Veräußerer, im Kaufvertrag festzuhalten, dass der verkaufte Wagen unverzüglich umgemeldet wird. Sollte der Käufer diese Vereinbarung nicht einhalten und das Kfz nicht bzw. erst später ummelden, kann der Verkäufer zumindest Schadenersatz in Höhe der Prämiendifferenz fordern. Lässt er nämlich einen anderen Wagen zu, so wird der Versicherer eines der beiden Fahrzeuge als "Zweitwagen" mit eventuell erheblich höherer Prämie versichern, bis das ursprüngliche Fahrzeug endgültig umgemeldet wird.

Was passiert bei einem Unfall nach Übergabe des Fahrzeugs?

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.

ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder hier herunterladen.

Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig.

Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur bestätigen, dass der Meldeweg von der ummeldenden Zulassungsstelle an deine Zulassungsstelle recht langwierig sein kann, dies ist insbesondere der Fall, wenn der Käufer in einem anderen Bundesland wohnt.

Also wie schon vorgeschlagen, würde ich beim Käufer zunächst nach dem Stand fragen und erst dann reagieren. Wenn Du Deiner Zulassungsstelle den Verkauf angezeigt hast, kann eigentlich zunächst nichts passieren.

Es besteht aber dennoch das bereits beschriebene Haftungsrisiko für die Prämie (und glaube auch für das Restjahr KFZ.Steuer)-beides sind ja keine unüberschaubaren Summen

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 6:43

Danke für all die Infos. Werde nach (hoffentlich erfolgreichem) Abschluss der Sache noch mal berichten.

Mach dich nicht verrückt wegen 17 Euro Versicherung und 30 Euro Steuern, es gibt schlimmeres.

Das wird schon alles gut gehen.

mfg. Klaus

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Man verkauf GRUNDSAETZLICH KEIN angemeldetes Fahrzeug!

Wieso nicht? 1000nde Leute machen das.
Ich selbst habe meine rund 20 Vorgänger-Fahrzeuge/ Anhänger/ Motorräder immer so verkauft und mit der Zulassungsstelle und Versicherung nie ärger bekommen. Die haben sich an den neuen Käufer gewandt.

Passiert jetzt was bist du als "Halter" erst mal dran, noch schlimmer wenn du keinen Versicherungsschutz mehr hast.

Gesetzlich gesehen ist das Fahrzeug nun Eigentum des Käufers (Datum/ Uhrzeit). Warum soll ich dafür noch haften??
Hafte ich auch für Unfug mit einem gestohlenen/ nachgemachten Kennzeichen??

Du bist so lange in der Haftung bis das Fahrzeug umgemeldet wurde.

Stimmt nur ganz bedingt (s.o./ Vertrag)

Wer weiß was der mit dem Kennzeichen anstellt haben....

OK, stimmt, s.o. Den Ärger hat man allerdings zuerst mal.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

 

Passiert jetzt was bist du als "Halter" erst mal dran, noch schlimmer wenn du keinen Versicherungsschutz mehr hast.

Gesetzlich gesehen ist das Fahrzeug nun Eigentum des Käufers (Datum/ Uhrzeit). Warum soll ich dafür noch haften??

Hafte ich auch für Unfug mit einem gestohlenen/ nachgemachten Kennzeichen??

 

Du bist so lange in der Haftung bis das Fahrzeug umgemeldet wurde.

Stimmt nur ganz bedingt (s.o./ Vertrag)

Nicht so ganz richtig Oskar.

 

Da kam vor einiger Zeit ein Bericht im TV ... frag mich nicht welcher Sender (ist schon ne Weile her). Da hatte eine Frau Ihr Auto verkauft und im angemeldeten Zustand samt Papieren und Nummernschildern an den Käufer übergeben. Kaufvertrag erfolgte schriftlich (sogar mit dem Hinweis, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb xx Tagen ummelden muß).

 

Der hatte jedoch keinen festen Wohnsitz und hat das Fahrzeug auch nie umgemeldet. Hatte das wohl auch nie vor. Im Gegenteil: er fuhr inzwischen seit über 2 Jahren damit durch die Gegend! Selbst durch die Polizei war der Käufer nicht zu ermitteln.

 

Die Frau mußte trotz Anzeige ... da der Wagen ja NOCH IMMER AUF SIE angemeldet war:

 

  • weiterhin Steuer zahlen
  • weiterhin Versicherung zahlen

 

Zusätzlich hatte sie noch jede Menge Probleme mit Rotlicht und Geschwindigkeitsverstößen des Käufers ... wenn ich mich recht erinnere Größenordnung 35-40 pro Jahr. Das konnte sie zwar abwenden, mußte aber halt in jedem Einzelfall Widerspruch einlegen.

 

Ich war auch verwundert ... aber sind die Papiere erst mal futsch, kann der Wagen anscheinend nicht mehr vom bisherigen Halter (und somit ja auch immer noch Halter) ab-/umgemeldet werden. Und Ersatzpapiere kriegt er nicht, da die Originale ja weder verloren, noch gestohlen wurden (also noch existieren).

 

Kann durchaus sein, dass die Gute nur Fehler in Ihrer Vorgehensweise machte und es (rechtliche) Mittel und Wege gibt, so etwas zu verhindern.

 

Sicher ein extremer Einzelfall ... ich fand es trotzdem erstaunlich. Trotzdem gehe ich davon aus, dass der Anhänger des TE wohl schon noch ab-/ oder umgemeldet wird.

 

Gruß

NoGolf

am 9. Mai 2012 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Sicher ein extremer Einzelfall...

deswegen lässt man sich vom käufer bei vertragsunterzeichnung auch den ausweis zeigen bzw. macht sich eine kopie davon - dann hat man nämlich das problem der falschen adressdaten i.d.r. umgangen.

am 9. Mai 2012 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

... deswegen lässt man sich vom Käufer bei Vertragsunterzeichnung auch den Ausweis zeigen bzw. macht sich eine Kopie davon - dann hat man nämlich das Problem der falschen Adressdaten i.d.r. umgangen.

Genau das habe ich auch jedes mal getan.

Ohne Ausweis kein Fahrzeug.

Bei den Autos auch den Führerschein kopiert.

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