von VW Händler getäuscht - was tun, etwas komplizierter....
Hallo zusammen,
ich habe ein nicht so ganz einfaches Problem.
Im März habe ich einen gebrauchten Passat aus Leasingrrücknahme von einem VW-Händler gekauft.
Nun wollte ich bei einem anderen VW Händler meine Alarmanlage auf Garantie reparieren lassen.
Dieser fragte mich dann so in einem Nebensatz, ob ich wüsste, dass mein Fahrzeug ein Unfallwagen sei.
Ich war total verdutzt, da mein Fahrzeug als unfallfrei angegeben war.
Er meinte er habe eigentlich schon zu viel gesagt, da er diese Informationen nicht raus geben dürfe, so wie er das aber sieht wurde wohl die Türe und ein Seitenteil ausgewechselt.
Umsomehr war ich verdutzt, da ich damals den Verkäufer extra gefragt hatte, ob dort etwas ausgetauscht wurde, da eine Fläche etwas unsauber lackert war.
Nun gut, habe dann dem Vorbesitzer angerufen, das Auto hatte wohl tatsächlich einen Schaden, er hat mir auch ein Bild geschickt, kann aber die Reparaturrechnung nicht mehr finden, da das Auto bei besagtem Autohaus repaiert wurde, kann ich die Rechnung dort auch nicht einfach anfordern.
Das Bild sieht eigentlich nicht so aus, als hätte man da etwas austauschen müssen, es ist hinten seitlich nach der Türe kurz vorm Rücklicht eine riesige Beule...
Ich weiß nun auch nicht so recht, wie ich weterverfahren soll, so ganz ohne Rechnung, ich habe auch angst jetzt nur mit dem Bild an die Firma herazutreten, wer weiß, ob die nicht die Rechnung löschen.
Bin ziemlich verzweifelt und fühle mich schon ziemlich übers Ohr gehauen, hätte ich von so einem großen Vw händler das nicht gedacht.
Hat mir vielleicht jemand einen Tip, was ich nun machen kann?
Beste Antwort im Thema
Es stellt sich die Frage was du fuer Vorstellungen hast wie es geregelt werden soll. Moechtest du das Fahrzeug nicht mehr da er einen Unfall hatte, dann geh zum Anwalt. Moechtest du einen Preisnachlass weil es ein Unfallwagen ist, du es jetzt auch noch weisst und beim Wiederverkauf das angeben musst, dann geh zu einem Anwalt.
Moechtest du nur ne Entschuldigung und nen kostenlosen Service, dann rede freundlich mit dem Chef des Autohauses 😉
29 Antworten
Im Vertrag steht keine Unfallschäden laut Vorbesitzer und keine Unfallschäden bekannt.
In der VW Datenbank ist dies aber gespeichert und wurde sogar bei diesem Händler repariert.
Zitat:
Original geschrieben von annkatrin15886
Dieser fragte mich dann so in einem Nebensatz, ob ich wüsste, dass mein Fahrzeug ein Unfallwagen sei.(...)
Er meinte er habe eigentlich schon zu viel gesagt, da er diese Informationen nicht raus geben dürfe, so wie er das aber sieht wurde wohl die Türe und ein Seitenteil ausgewechselt.
Mich würde hier einmal interessieren, wie das andere Autohaus so einfach darauf kommt, dass das Fahrzeug einen Schaden hatte. Sind denen die Lackmängel auch aufgefallen und haben die dann in den PC geschaut um sich zu vergewissern? Oder haben die einfach aus Lust und Laune eine Abfrage gemacht?
Noch viel interessanter ist allerdings die Frage, ob man als Händler ganz einfach so eine Abfrage machen kann bzw. ob die einem direkt ins Auge sticht, wenn man die Daten zu dem Fahrzeug aufruft? Oder ist so eine Unfallreparatur mittlerweile in der elektronischen Wartungshistorie hinterlegt, so dass man das sieht, wenn man sich die vergangenen Wartungen und Reparaturen ansieht?
Und dann ist natürlich noch hochinteressant, weshalb der andere VW-Händler die Information nicht rausgeben durfte bzw. dürfte. Ist jetzt eine eventuell elektronisch hinterlegte Historie zu seinem eigenen Fahrzeug bereits ein Geheimnis? 😕
Die Frage richtet sich nicht (nur) direkt an den Threadersteller, sondern an jeden, der hiervon Ahnung hat.
sofern es sich um die Zeit handelt, bevor das Fahrzeug dein Eigentum wurde, ja. Datenschutz.
Mittel- bis langfristig wird auch niemand mehr einen guten Gebrauchtwagen/Liebhaberfahrzeug aus 7er Hand mit lückenloser Historie (bezüglich der evtl. namhaften Vorbesitzer) verkaufen können.
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Schäden sind im System gespeichert - sofern es bei VW gerichtet wurde.
Zitat:
Ist jetzt eine eventuell elektronisch hinterlegte Historie zu seinem eigenen Fahrzeug bereits ein Geheimnis?
Leider ja
Steht da auch drauf - schau mal hier .
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Mich würde hier einmal interessieren, wie das andere Autohaus so einfach darauf kommt, dass das Fahrzeug einen Schaden hatte. Sind denen die Lackmängel auch aufgefallen und haben die dann in den PC geschaut um sich zu vergewissern? Oder haben die einfach aus Lust und Laune eine Abfrage gemacht?Zitat:
Original geschrieben von annkatrin15886
Dieser fragte mich dann so in einem Nebensatz, ob ich wüsste, dass mein Fahrzeug ein Unfallwagen sei.(...)
Er meinte er habe eigentlich schon zu viel gesagt, da er diese Informationen nicht raus geben dürfe, so wie er das aber sieht wurde wohl die Türe und ein Seitenteil ausgewechselt.
Noch viel interessanter ist allerdings die Frage, ob man als Händler ganz einfach so eine Abfrage machen kann bzw. ob die einem direkt ins Auge sticht, wenn man die Daten zu dem Fahrzeug aufruft? Oder ist so eine Unfallreparatur mittlerweile in der elektronischen Wartungshistorie hinterlegt, so dass man das sieht, wenn man sich die vergangenen Wartungen und Reparaturen ansieht?
Und dann ist natürlich noch hochinteressant, weshalb der andere VW-Händler die Information nicht rausgeben durfte bzw. dürfte. Ist jetzt eine eventuell elektronisch hinterlegte Historie zu seinem eigenen Fahrzeug bereits ein Geheimnis? 😕
Die Frage richtet sich nicht (nur) direkt an den Threadersteller, sondern an jeden, der hiervon Ahnung hat.
Da meine Alarmanlage nicht funktioniert hatte er darin nachgeschaut, nach der Ausstattung und was schon repariert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Mich würde hier einmal interessieren, wie das andere Autohaus so einfach darauf kommt, dass das Fahrzeug einen Schaden hatte. Sind denen die Lackmängel auch aufgefallen und haben die dann in den PC geschaut um sich zu vergewissern? Oder haben die einfach aus Lust und Laune eine Abfrage gemacht?
warum? der trägt in genau das selbe system ein das er die alarmanlage repariert hat. und wen ebenn bei einem relativ neuen wagen relativ viel drinsteht wird man ggf schon neugierig 😉
@topic
die frage ist halt eher wie der letzte besitzer den wagen verkauft bzw zurück gegeben hat....wir hatten hier in der firma auch schon...da haben leute mit firmenwägen in die landschaft gehängt, und da derjenige eben eh schon auf der abschussliste stand wurde der schaden vom kumpel nebenher repariert. damit es der chef net mitbekommt. das böse ende (und die kündigung) ist dann bei der rückgabe das böse ende gekommen.
Wie schon gesagt wurde der Wagen aber bei VW repariert und sogar bei dem selber, wie ich ihn gekauft habe.
Hallo
ja das möchte ich schon machen, nur hätte ich gerne gewusst, in welchem Umfang die Reparatur war, damit ich weiß, was für eine Minderung okay wäre.
Aber da liegt eben das Problem.
Wenn die (offensichtlich keine tragenden Teile betreffende) Reparatur gut gemacht wurde und das Auto sonst i.O. ist, würde ich überhaupt nichts machen und mich an meinem neuen Auto erfreuen.
Die Grenze zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden / repariertem Parkrempler ist nicht genau definiert und ein Anwalt kostet immer (dein) Geld.
Lass es.
Ähm, jetzt muss ich doch mal etwas blöde nachfragen....
Welche Rechnung wird denn nun genau vermisst / gesucht, die Rechnung vom Fahrzeugkauf oder die Rechnung von der Schadensreperatur ?
Ist auch kein Kaufvertrag mehr vorhanden, der unterschrieben wurde ?
Wenn die Papiere fehlen für den Nachweis, dann würde ich da ohne Anwalt gar nichts machen.
Es fehlt natürlich nur die Rechnung der Reparatur, hatte ich ja nie bekommen, da ich das Auto ja erst gekauft habe.
Der Kaufvertrag ist natürlich noch vorhanden.
moin
wenn der vorbesitzer das fahrzeug geleast hatte, kann es durchaus sein, dass er keine kopie der reparaturrechnung hat.
ich hatte an meinem touran (leasingfahrzeug) 2006 eine schweren dachlawinenschaden ( ca.4.300€) und habe ebenfalls nur auf nachfrage eine fotokopie der rechnung von meinem 🙂 erhalten. das orignal der rechung ging an die VW Leasingbank. Da diese ja nach wie vor eigentümer ist, macht dies ja auch sinn.