von PKW genötigt und...... bang....

Hallo zusammen.
Muss mich mal so richtig auskotzen weil ich momtan recht down bin.

Letzte Woche fuhr ich mit meinem LKW auf der A61 Richtung Köln.
Es war nach 20 Uhr. Höhe Meckenheimer Kreuz war ein polnischer Sattelzug vor mir, sonst war wenig Verkehr.
Wir fuhren im Schnitt knapp 88 Km/h, ich mit Tempomat, schön relaxt.

Höhe Peppenhoven wollte ein ebenfalls polnischer Kollege auf die 61 auffahren.
Der Kollege vor mir setzte den Blinker links und machte dem Einfahrenden Platz.
Ich schaute in den Spiegel links, dann rechts und sah ganz weit weg ein Auto, sonst nichts.
Kein Problem dachte ich und zog auch nach links.

Der Auffahrende kam auf seine Spur, wir fädelten uns vor Ihm ein.
Ich schaute nach Links und neben mir fuhr ein Golf, der Fahrer fast über dem Beifahrersitz gebeugt
gestikuliere mit dem Scheibenwischer (Stufe 12) und kam mit seinem Golf auf mich zu.
Ich verzögerte und zog nach Rechts. Dann kam der Hammer.

Er gab Gas, setzte sich ohne Sicherheitsabstand zu halten dicht vor mich und ging voll in die Eisen!!!
Ich ebenfalls, aber ein LKW verzögert nun mal etwas anders.

Es kam, was kommen musste: Ich schätze mit Tempo 40 stieß ich den netten Herren, an, der allerdings auch noch etwas rollte.
Er fuhr auf den Standstreifen, ich auch, Warnblinker, volles Programm, stieg aus und drohte, ich wäre ihm reingefahren. Na, stimmt ja irgendwie, aber unter welchen Umständen!
Schaden am Golf, Stossstange gestaucht, am LKW, kleiner Kratzer.

Nun, Notruf abgesetzt und nach 2 Stunden kam der MC Blau/Weis.
Den netten Beamten die Sachlage geschildert, dann kam der Andere dran, der behauptet, er hätte sich zwischen den vor mir fahrenden LKW und meinereiner reingesetzt, der vorfahrende LKW hätte gebremst, er auch, nur ich nicht! Es gab keinen Grund zum bremsen, weil nichts da war.

Ich glaub ich bin im falschen Film!

Ich fragte den Beamten, wo wollte der hin? Hier ist keine Abfahrt, Parkplatz und der will sich dann einfach so zwischen die LKWs setzten??
Ich sagte ebenfalls, dass solche Aktionen ja fast täglich sind. Der Beamte meinte nein. Naja, die dummen Trucker halt.....! So sah es aus.

Nun ja, während der Ausbremsaktion ist der vor mir fahrende LKW mit knapp 90 weitergefahren.
Ich hatte nur Angst und Bange, das während der Vollbremsung meiner Seits der Hintermann auffährt!
Der kam währen dem Crash auf der Überholspur vorbeigebrettert.

Zeugen?? Klar, keine!

Sieht nicht gut aus, nächste Woche Anwalt.

Anhörungsbogen ist gekommen.
Ich habe den PKW-Choleriker angezeigt wg. Beleidigung und Nötigung.
Ich werde einer Straftat wg. gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr angeklagt.

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.

Seit Montag hab ich einen neuen Beifahrer. Er heißt Dashcam.

In diesem Sinne, fahrt vorsichtig, verlasst Euch nicht auf Kollegen (die alles gesehen haben aber dich im Stich lassen). Das Böse ist immer und überall.

Gruß Mike

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!!!

Heute kam die Mail vom Anwalt mit der erfreulichen Botschaft:

"....dass diese nunmehr das gegen Sie gerichtete strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit anliegender Verfügung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat."

Alter Schwede...! Mir ist jetzt ein Stein vom Herzen gefallen.

Seid dem Vorfall habe ich jetzt meinen virtuellen Beifahrer (Dashcam) als ständigen Begleiter dabei.

In diesem Sinne, fahrt vorsichtig,
Gruß Mike

(Morgen gehts nach England :-) )

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Hallo zusammen!!!

Heute kam die Mail vom Anwalt mit der erfreulichen Botschaft:

"....dass diese nunmehr das gegen Sie gerichtete strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit anliegender Verfügung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat."

Alter Schwede...! Mir ist jetzt ein Stein vom Herzen gefallen.

Seid dem Vorfall habe ich jetzt meinen virtuellen Beifahrer (Dashcam) als ständigen Begleiter dabei.

In diesem Sinne, fahrt vorsichtig,
Gruß Mike

(Morgen gehts nach England :-) )

Zitat:

@MarauderMike schrieb am 19. Juli 2017 um 20:21:52 Uhr:


Hallo zusammen!!!

Heute kam die Mail vom Anwalt mit der erfreulichen Botschaft:

"....dass diese nunmehr das gegen Sie gerichtete strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit anliegender Verfügung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat."

Alter Schwede...! Mir ist jetzt ein Stein vom Herzen gefallen.

Seid dem Vorfall habe ich jetzt meinen virtuellen Beifahrer (Dashcam) als ständigen Begleiter dabei.

In diesem Sinne, fahrt vorsichtig,
Gruß Mike

(Morgen gehts nach England :-) )

§ 170 Abs. 2 STPO bedeutet dann "Einstellung ohne Auflagen"?

Jep! Noch ein Auszug vom Schreiben meines RA:

Sollte Ihnen etwaig im Folgenden noch Post der Bußgeldbehörde zugehen, so bitten wir höflich um Hereingabe zu unseren Händen.

Gratuliere! und Danke für die Rückmeldung :-)

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Zitat:

@MarauderMike schrieb am 26. Juli 2017 um 18:05:27 Uhr:


Jep! Noch ein Auszug vom Schreiben meines RA:

Sollte Ihnen etwaig im Folgenden noch Post der Bußgeldbehörde zugehen, so bitten wir höflich um Hereingabe zu unseren Händen.

Das ist wirklich erfreulich.

IdR (zumindest kenne ich es häufig "nur" so) bedeutet Einstellung ja, dass man einen gewissen Obolus latzen darf, damit eingestellt wird.

Glückwunsch und knitterfreie Fahrt.

Hallo Höflichkeitsbremser bzw. Domlnospurwechsler.....
Beide Fahrer nehmen sich nicht viel....beide machen gravierende Fahrfehler und der ein oder andere reagiert natürlich viel zu emotional und handelt ohne nachzudenken!
Dashcam ist das beste Mittel um die Sachlage aufzuklären.
Aber damit es nicht zu solchen Situationen kommt, beachtet bitte alle mal die StVO!
Die Autofahrer vergessen was ne Beschleunigungsspur oder ein Verzögerungsstreifen ist, geschweige denn wie stark ein Fahrzeug beschleunigen bzw. verzögern kann.
Locker 50% aller Fahrzeugführer besitzen völlig unberechtigt eine Fahrerlaubnis!
Schönen Abend allerseits!

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. August 2017 um 16:23:40 Uhr:



IdR (zumindest kenne ich es häufig "nur" so) bedeutet Einstellung ja, dass man einen gewissen Obolus latzen darf, damit eingestellt wird.

Glückwunsch und knitterfreie Fahrt.

Hi Bernd,
"zahlen" würde ja dann auch bedeuten, du bist schuldig, aber gegen eine Gebühr wirds nicht weiter geahndet!?

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