Von der Bühne gerutscht....

Hallo,

gestern wollte ich in einer Fachwerkstatt ( gelbes V ) eine Achsvermessung vornehmen lassen, dabei hat der Mechaniker das Fahrzeug auf die Bühne gefahren und mit Gummiklötzen versehen und wollte den aufbocken.

Dabei passierte es dann, der Gummiklotz rutsche seitlich nach link uns der Wagen hat es sich dann auf selbigen mit dem Schweller bequem gemacht.

Die Werkstatt teilte den Schaden nun der Versicherung mit.

Ein Gutachten steht noch aus, nach erster Inaugenscheinnahme ca. 1800.-€ netto.
Spaltmaße sind ebenfalls unterschiedlich.

Konnte jemand hier schon Erfahrungen sammeln wie solche Assekuranzen reagieren ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HansJosefMoser schrieb am 05. Mai 2018 um 00:12:16 Uhr:


In Bulgarien würde (...)

Na da haben wir ja ein Glück, dass wir hier nicht auf Motortalk.bg sind.

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...glaubst du, dass sich vor Jahrhunderten zu Zeiten der Frachtsegler usw. jemand irgendwelche Gedanken zu Sachen wie Fremdschäden, Haftung, usw. gemacht hat oder irgendwelche fremden Rümpfe / Schiffe versichert hat.

Das ist meiner Meinung vollkommen unplausibel... da gabs lediglich irgendwelche Gesetze ala, wenn Dir einer ein Haus baut, das Ding einstürzt und Dein Sohn zu Tode kommt, dann wird der Sohn des Baumeisters ebenfalls getötet.

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Mai 2018 um 23:34:03 Uhr:



Eine Pflicht zur Versicherung gibt es meiner Recherche nach nicht, auch wird das Vorhandensein einer Versicherung nicht überwacht.

Gibt es auch nicht.
Ich wollte nur sagen, die Werkstatt muss eine eigene Versicherung abschließen, wenn sie das Risiko versichert haben muss. Hab mich da unglücklich ausgedrückt.

Eine Frage die sich mir gerade stellt.

Was passiert, wenn die Werkstatt das Kundenauto schrottet und nicht versichert ist.
Der Kunde selber aber eine Vollkasko hat.

Ist es dann eine freiwillige Entscheidung des Kunden, ob er zur Werksatt so nett ist und den Schaden seiner eigenen Vollkasko meldet?
Entsteht ein Haftpflichtschaden, so wird das vermutlich ja zwangsweise über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeuges abgewickelt. Die Werkstatt wird dann nur den Höherstufungsschaden bezahlen müssen.

Wie ist das bei Vollkakso?
Darf der Kunde der Werkstatt die Nutzung der Vollkasko verweigern?
Auch wenn sie SB und Höherstufungsschaden bezahlen würden?

Ja das darf er. Es ist seine Dispositionsfreiheit und höchstrichterlich geklärt.

...als Geschädigter mußt du deine Vollkasko nicht in Anspruch nehmen. Die Werkstatt haftet allein schon aus BGB § 823 Schadensersatzpflicht (um mal den einfachsten / billigsten Haftungsgrund zu nennen)... ist allerdings seitens der Werkstatt keine Versicherung vorhanden welche die Haftung für den Schaden übernimmt und meldet der Laden z.B. Insolvenz an -es ist also nichts mehr zu holen. Dann kann es aus Sicht des Kunden durchaus sinnvoll sein den Schaden von der eigenen Vollkasko bezahlen zu lassen... bevor man leer ausgeht.

Ich hab das mal bei einem Fahrzeugkauf in einer Firma erlebt... da hat der Chef einen auf mobile inserierten VW-Bus gekauft. Die Papiere wurde zugesand, das Fahrzeug angemeldet und versichert (obligatorisch Haftpflicht und zum Glück auch Vollkasko). Einen Tag vor der Abholung wurde das Fahrzeug per Überweisung bezahlt. Als der Chef das Fahrzeug beim mehrere hundert Kilometer entfernten Autohaus abholen wollte war das Fahrzeug gestohlen und der Händler pleite... vermutlich bestand da irgendwie auch ein Zusammenhang bzw. lag da schon was im Argen... aber was willste, wenn da einer mit nach außen gekrempelten Hosentaschen rumsteht, da bringt dir nicht mal ein vor Gericht erstittener Vollstreckungtitel etwas.
Ende vom Lied... Geld weg und Auto weg.
Zum Glück ist die Vollkasko für den Diebstahlschaden eingetreten.

Zitat:

@gast356 schrieb am 05. Mai 2018 um 23:43:21 Uhr:


...glaubst du, dass sich vor Jahrhunderten zu Zeiten der Frachtsegler usw. jemand irgendwelche Gedanken zu Sachen wie Fremdschäden, Haftung, usw. gemacht hat oder irgendwelche fremden Rümpfe / Schiffe versichert hat.

Was ich glaube ist irrelevant.
Eine Sprache ist nunmal lebendig. Nur weil ein (Sprich-)Wort annodazumal auf einen zB Gegenstand zurückzuführen ist und eine wie auch immer geartete Verhaltensweise vielleicht annodazumal unüblich war, Ist es doch sehr Kühn eine heutige Bedeutung ebendieses Wortes mit seinem Ursprung von Annodazumal zu widerlegen.

In etwa genau so gut wäre eine Argumentation a la "Kasko im KFZ-Bereich ist quatsch". Zumindest mein Auto hat keinen Rumpf.

...auch im heutigen Sprachgebrauch beschreibt der Begriff "Kasko" landläufig eindeutig eine Versicherung die für Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers aufkommt - z.B. Teilkasko- / Vollkaskoversicherung beim Kfz.

Im Gegensatz dazu gibts die Haftpflichtversicherung, welche das Risiko abdeckt, wenn durch den Versicherungsnehmer (z.B. Privathaftpflicht) oder durch sein Eigentum (z.B. Gebäudehaftpflicht, KFZ-Haftpflichtversicherung) ein Fremder einen Schaden erleidet für den der Versicherungsnehmer / Eigentümer das Risiko / die Haftung trägt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2018 um 23:53:47 Uhr:


Ja das darf er. Es ist seine Dispositionsfreiheit und höchstrichterlich geklärt.

Danke.
Hab mir schon gedacht, dass sowas sogar schon mal vor Gericht gelandet ist.

Mich hätte es allerdings nicht gewundert, wenn das Gericht die Inanspruchnahme der Vollkasko angeordnet hätte.

Zitat:

@gast356 schrieb am 06. Mai 2018 um 00:10:10 Uhr:


...auch im heutigen Sprachgebrauch beschreibt der Begriff "Kasko" landläufig eindeutig eine Versicherung die für Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers aufkommt - z.B. Teilkasko- / Vollkaskoversicherung beim Kfz.

Ersetze mal Eigentum durch Besitz. Stichwort Vermietung. Oder schließt du bei Sixt eine Mietwagenfahrerhaftpflicht ab? Oder eine Leasingnehmerhaftpflicht,...

...beim Mietwagen ist "Sixt" der Eigentümer des Fahrzeugs und gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Der Mieter bzw. Fahrer wird zum Besitzer sobald oder so lange er die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hat.
Schmeißt der Mieter als Besitzer das Auto alleinbeteiligt (= keine Haftung durch einen weiteren Beteiligten) in den Graben... wird der Schaden am Eigentum von Sixt (= Versicherungsnehmer) von der Kasko- / Vollkasko bezahlt.

Beim Leasing kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus, ob da die Leasinggesellschaft als Eigentümer die Kasko abschließt oder ob der Besitzer Kraft Vertragsbedingung im Leasingvertrag verpflichtet wird das Risiko durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern.

Jedenfalls gilt:

Eigentum: Das BGB enthält keine (Legal-)Definition des Eigentumsbegriffs; die in § 903 BGB enthaltene Regelung, dass der Eigentümer einer Sache nach Belieben mit ihr verfahren kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, legt im Wesentlichen den Inhalt der dem Eigentümer zustehenden Befugnis fest.

Besitz: Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. (§ 854 BGB)

Zitat:

@gast356 schrieb am 06. Mai 2018 um 01:5:57 Uhr:


Beim Leasing kenne ich mich ehrlich gesagt nicht aus, ob da die Leasinggesellschaft als Eigentümer die Kasko abschließt oder ob der Besitzer Kraft Vertragsbedingung im Leasingvertrag verpflichtet wird das Risiko durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern.

Letzteres ist der durchaus gängigere Fall (wenn es auch das ein oder andere Leasing geben mag, wo die Versicherung durch den Leasinggeber gestellt wird. Z.B. Die Sixt-1&1-Aktion neuerdings). Sprich Eigentümer=Bank/Leasinggeber, Besitzer=Kaskonehmer/Leasingnehmer.
Dass Sixt ein unpassendes Beispiel war, Ist mir auch Recht fix aufgefallen, weshalb ich den Leasingffall nacheditiert habe.
Deine "Wikipediadefinitionen" kannst du dir übrigens sparen 😉

Ich mag das Wikipedia Zeug eigentlich auch nicht... Primärquellen sind mir da eigentlich lieber, aber die sind aufwändiger in der Recherche. Und da bei Wikipedia nichts anderes gemacht wird als die Primärquellen möglichst allgemeinverständlich wiederzugeben... ist das Zeug für den "Hausgebraucht" ganz ok.

Legadefinitionen direkt aus Gesetzen sind mir dallerdgins z.B. auch lieber, blöderweise gibts die nicht zu jedem Begriff.

Zitat:

@gast356 schrieb am 06. Mai 2018 um 09:24:09 Uhr:


Legadefinitionen direkt aus Gesetzen sind mir dallerdgins z.B. auch lieber, blöderweise gibts die nicht zu jedem Begriff.

Weil sie hier auch völlig überflüssig sind. Niemand streitet ja hier eine Definition von Eigentum/Besitz ab. Und zu Kasko wird es kaum eine rechtsgültige Definition geben. Ich kann irgendeine Versicherung mit einem allumfassenden Leistungsspektrum erfinden und dieser aus Gründen der Allgemeinverständlichkeit das Siegel "Kasko" aufdrücken.

So, von meiner Seite ist alles gesagt.

Entscheidend für unseren Fall hier ist:

Damit die Werkstatt den Schaden von Ihrer eigenen Versicherung bezahlt bekommt, braucht sie die Vollkasko der H&H

Die Betriebshaftpflicht oder die Zusatzhaftpflicht H&H kommen für den Schaden nicht auf.

Am Samstag war es dann soweit, ich war dort recht früh vorstellig und habe um den aktuellen Sachstand gebeten, als Antwort erhielt ich nur, dass eine Kollegin sich damit befasst hat und diese erst ab Montag wieder zugegen ist.
Da ich eine kurze Verfahrensweise bevorzuge, warte ich den heutigen Tag noch ab, ansonsten Gutachten und RA.

Wer letztlich von seitens des Werkstattbetreibers hier die Zeche löhnt, ist mir als Geschädigter egal. Der erstellte Kostenvoranschlag von Opel beinhaltet nicht mal die Pauschale für ein Leihfahrzeug.

Dann das Stichwort Schadensminderungspflicht :

ich habe mehrere Karosseriewerkstätten mit dem Schaden konfrontiert und der Schaden wird mit 600.-€ unter der Hand bis zum 2000.-€ bei einer Glaspalast Werkstatt angegeben. KVAs liegen vor.

Es hat nun ein Ende gefunden, ich habe ein Schreiben erhalten dass man die Kosten excl. Steuer erstatten wird, natürlich ohne Präjudiz was kein Problem darstellt.

Somit ist alles dann doch noch gut gelaufen.

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