Von der Bühne gerutscht....
Hallo,
gestern wollte ich in einer Fachwerkstatt ( gelbes V ) eine Achsvermessung vornehmen lassen, dabei hat der Mechaniker das Fahrzeug auf die Bühne gefahren und mit Gummiklötzen versehen und wollte den aufbocken.
Dabei passierte es dann, der Gummiklotz rutsche seitlich nach link uns der Wagen hat es sich dann auf selbigen mit dem Schweller bequem gemacht.
Die Werkstatt teilte den Schaden nun der Versicherung mit.
Ein Gutachten steht noch aus, nach erster Inaugenscheinnahme ca. 1800.-€ netto.
Spaltmaße sind ebenfalls unterschiedlich.
Konnte jemand hier schon Erfahrungen sammeln wie solche Assekuranzen reagieren ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HansJosefMoser schrieb am 05. Mai 2018 um 00:12:16 Uhr:
In Bulgarien würde (...)
Na da haben wir ja ein Glück, dass wir hier nicht auf Motortalk.bg sind.
59 Antworten
don´t worry - dafür hat die Werkstatt eine Haftpflicht. Die Kosten für die Behebung des Schaden sind gedeckt.
Bisher läuft alles.
Wer hat den Gutachter beauftragt, der Schädiger, seine Haftpflicht oder du?
BTW: Darf man in dem Fall nicht auch selber den Gutachter bestimmen?
Den Gutachter beauftrage ich, dieses habe ich der Werkstatt schon mitgeteilt.
Hinzu kommt, dass die Türe am Schweller schleift und ich ehrlich gesagt extrem ungehalten war ( eher richtig sauer ) als es passierte.
Ich hoffe nur, dass die Versicherung hier nicht quer kommt.
Mit dem Gutachter wäre ich vorsichtig. Es ist hier kein KFZ Haftpflichtschaden. Ich würde zu Opel fahren, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den Anspruch gegen die Werkstatt geltend machen. Die geben das eh an die Haftpflicht weiter. Nach Zusage der HP lässt Du das Auto bei Opel reparieren. Da ist der Durchrostungsgarantie genüge getan.
Zitat:
@Hapabla schrieb am 12. April 2018 um 11:30:33 Uhr:
...Hinzu kommt, dass die Türe am Schweller schleift und ich ehrlich gesagt extrem ungehalten war ( eher richtig sauer ) als es passierte.
...
Das man keine Freudensprünge macht ok, aber so ...🙄 meine Güte das ist ein Haufen Blech und Elektronik, keinem ist was passiert, das ist das Wichtigste!! Die Haftpflicht der Werkstatt wird es begleichen ... 😉
Ich weiß Schäden am heiligen Blech sind ärgerlich, wenn ich an meine Schäden denke, bin ich finanziell aber immer sehr gut bei weg gekommen.😎
Ärgere dich nicht. Haftungslage ist klar, über die Höhe erteilt der Gutachter Auskunft und fertig. Kannst noch einen Anwalt beauftragen, wenn du willst.
Wichtiger ist, dass keiner unterm Auto stand. Mir ist mal ein Auto vom Wagenheber auf den Fuß gefallen, das war scheiße, das kann ich dir sagen. Seitdem habe ich immer ein bisschen die Buxe voll, wenn ich unterm Auto bin.
Zitat:
@Hapabla schrieb am 12. April 2018 um 11:30:33 Uhr:
Den Gutachter beauftrage ich, dieses habe ich der Werkstatt schon mitgeteilt.Hinzu kommt, dass die Türe am Schweller schleift und ich ehrlich gesagt extrem ungehalten war ( eher richtig sauer ) als es passierte.
Ich hoffe nur, dass die Versicherung hier nicht quer kommt.
Aber wieso? Du machst zu 100% alles richtig zwischen nie ein Missgeschick passiert? Respekt!
Taxi, dafür gibt es zur Sicherheit die Stützen.
Nutze ich mittlerweile auch, früher nie. Komisch, im Alter wird man doch glatt vorsichtiger auch wenn es sich da schon gar nicht mehr lohnt wie in den frühen Tagen🙂
Mich wundert ein bisschen, dass die Eindellung im Bereich der B-Säule geschehen ist. Die Wagenheberaufnahmen sind weiter vorne bzw. weiter hinten. Sieht ein wenig nach der Leistung eins unbeaufsichtigten Praktikanten an. Sehr ärgerlich. Sofern der Betrieb vesichert ist, sollte es aber keine Probleme bei der Abrechnung geben.
Hallo, aus meiner Sicht ist es kein Schaden der über die Betriebshaftpflicht der Werkstätte ersetzt wird! Bei diesen Verträgen sind in der Regel alle Schäden, die über die Vollkasko der Handel-Handwerkdeckung regulierbar sind, ausgeschlossen!
Also entweder über H+H Vollkasko oder die Werkstatt muss aus eigener Tasche regulieren.
Zitat:
@lejockel schrieb am 12. April 2018 um 11:47:11 Uhr:
Mit dem Gutachter wäre ich vorsichtig. Es ist hier kein KFZ Haftpflichtschaden. Ich würde zu Opel fahren, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den Anspruch gegen die Werkstatt geltend machen. Die geben das eh an die Haftpflicht weiter. Nach Zusage der HP lässt Du das Auto bei Opel reparieren. Da ist der Durchrostungsgarantie genüge getan.
Ist vollkommen egal, ob Kfz.-Haftpflicht oder sonstiger Schaden. Ein Gutachter kann neutral den Schaden bewerten.
Zitat:
@lejockel schrieb am 12. April 2018 um 11:47:11 Uhr:
Mit dem Gutachter wäre ich vorsichtig. Es ist hier kein KFZ Haftpflichtschaden. Ich würde zu Opel fahren, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den Anspruch gegen die Werkstatt geltend machen. Die geben das eh an die Haftpflicht weiter. Nach Zusage der HP lässt Du das Auto bei Opel reparieren. Da ist der Durchrostungsgarantie genüge getan.
Natürlich ist es ein Haftpflichtschaden!
Natürlich hat auch der TE / Eigentümer des Fahrzeuges das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür gehören zum Schaden und sind vom Verursacher zu tragen. Insbesondere hat der Sachverständige hierbei auch zu prüfen ob eine merkantile Wertminderung eingetreten ist.
Sofern der Betrieb auch einen Betriebshaftpflicht überhaupt hat; aber das scheint ja der Fall zu sein.
Sonst müsste der Betrieb in die eigene Tasche fliegen.
Wenn du tatsächlich, wie KSV schreibt, den GA wählen darfst, dann mach das auch.
Hast du ja wohl auch schon.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. April 2018 um 13:31:23 Uhr:
Mich wundert ein bisschen, dass die Eindellung im Bereich der B-Säule geschehen ist. Die Wagenheberaufnahmen sind weiter vorne bzw. weiter hinten.
Das ist die Fahrerseite. Ist doch direkt unterhalb der A-Säule. Auf den Bilder erkennt man auch die Aussparung für den Wagenheber.