Von der Bühne gerutscht....
Hallo,
gestern wollte ich in einer Fachwerkstatt ( gelbes V ) eine Achsvermessung vornehmen lassen, dabei hat der Mechaniker das Fahrzeug auf die Bühne gefahren und mit Gummiklötzen versehen und wollte den aufbocken.
Dabei passierte es dann, der Gummiklotz rutsche seitlich nach link uns der Wagen hat es sich dann auf selbigen mit dem Schweller bequem gemacht.
Die Werkstatt teilte den Schaden nun der Versicherung mit.
Ein Gutachten steht noch aus, nach erster Inaugenscheinnahme ca. 1800.-€ netto.
Spaltmaße sind ebenfalls unterschiedlich.
Konnte jemand hier schon Erfahrungen sammeln wie solche Assekuranzen reagieren ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HansJosefMoser schrieb am 05. Mai 2018 um 00:12:16 Uhr:
In Bulgarien würde (...)
Na da haben wir ja ein Glück, dass wir hier nicht auf Motortalk.bg sind.
59 Antworten
Zitat:
@guruhu schrieb am 5. Mai 2018 um 12:28:45 Uhr:
Zitat:
@HansJosefMoser schrieb am 05. Mai 2018 um 00:12:16 Uhr:
In Bulgarien würde (...)Na da haben wir ja ein Glück, dass wir hier nicht auf Motortalk.bg sind.
😁 😁 😁 😛
Das ja, allerdings wäre noch die Frage zu klären, ob das nach KVA Opel mit Opelstundensätzen oder nach durchschnittlichen Ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen zu regulieren ist.
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 5. Mai 2018 um 12:20:40 Uhr:
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 4. Mai 2018 um 18:19:24 Uhr:
Die Vollkasko der Handel und Handwerk deckt so einen Schaden ab.
Ich zitiere mich mal selber:
Hi,
ist ja ein paar Jährchen her, dass ich mit dem Versichern von Autohäusern mein Geld verdient habe, aber: Häääääääh? (in Bezug auf Vollkasko)
Ja ich weiß.
Hört sich komisch an.
Ist aber so.
Ein Auto das von der Hebebühne fällt ist ein Fall für die Vollkasko der Handel und Handwerk.
Wieso Kasko? Ein von der Werkstatt verursachter Schaden ist doch ein Haftpflichtschaden und damit ein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Eine Kasko würde -soweit vorhanden- dann eintreten, wenn z.B. die Werkstatt / das Werkstattpersonal ein eigenes Fahrzeug oder irgendetwas das im Eigentum der Werkstatt ist beschädigt / zerstört.
In den Betriebshaftpflichtversicherungen der KFZ-Werkstätten sind alle Schäden, die über die Vollkasko der Handel-Handwerk-Versicherung versicherbar sind, ausgeschlossen. Die H+H, das ist die Versicherung des roten Kennzeichens der Werkstatt, kann neben der Kfz-Haftpflicht um die Teil- und Vollkasko erweitert werden. Spart sich also eine Werkstatt die Vollkasko, wird diese Schäden wie das Runterfallen von einer Hebebühne aus eigener Tasche regulieren müssen.
hupos
Die Betriebshaftpflicht zahlt keine Schäden am Kundenfahrzeug.
Das macht wenn dann die Zusatzhaftpflicht H&H
Wenn das Auto von der Hebebühne fällt, handelt es sich um einen Unfall.
Dieser ist nur über die Vollkasko gedeckt.
...da kann aber von der Begrifflichkeit her etwas nicht stimmen. Eine Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist grundsätzlich von der Wortbedeutung her eine Versicherung die keine Fremdschäden reguliert.
Für Schäden an fremden Eigentum haftet der Verursacher, der diese Haftung durch eine Versicherung absichern kann bzw. muß (Stichwort: "Pflichtversicherung" z.B. die gesetzlich vorgeschriebene & durch die Zulassungstelle überwachte Kfz-Haftpflicht).
Ob du es nun glaubst oder nicht, es ist eine Tatsache. Stell dir vor, es wäre wie eine "normale" PKW-Versicherung, nur dass diese für alle PKW gilt, die sich in der Obhut der Werkstatt befinden. Ebenso wird dabei in HP, TK und VK unterschieden.
Haftung ist das eine.
Wie er diese Haftung absichern kann was anderes.
Wenn der Geselle bei der Probefahrt das Kundenauto zu Schrott fährt, ist das auch ein Fall für die Vollkasko der H&H.
Das zahlt auch nicht die Betriebshaftpflicht.
Wenn du dir von einem bekannten ein Auto ausleihst, haftest du für Schäden an dem Fahrzeug.
Das zahlt dir dann auch nicht deine Private Haftpflichtversicherung.
...dann machen da Leute - dumme Menschen, Idioten abgeleitet sich vom griechischen idiotes- mit Begriffen von denen sie keine Ahnung haben Werbung für eine Versicherung, die das was sie ausdrücken nicht darstellt.
PS: ...so wie sich die Sache darstellt würde ich zukünftig bevor ich mein Fahrzeug in die Obhut einer Werkstatt gebe erst einmal eine Versicherungsbestätigung einfordern um sicher zu gehen, dass verursachte Schäden gedeckt sind.
Auf die Haftung / Zahlungen einer Werkstatt aus eigener Tasche würde ich micht nicht verlassen.
@gast356 dass du jetzt die spanische Herleitung des Wortes Kasko beschrieben hast ist ja das eine. Aber wie kommst du genau darauf, dass das Wort Kasko jetzt ausschließlich auf (selbstverursachte) Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers zu beziehen ist?
Die Brücke von "Rumpf" hierher wird mir nicht klar.
Zitat:
@gast356 schrieb am 5. Mai 2018 um 23:15:48 Uhr:
PS: ...so wie sich die Sache darstellt würde ich zukünftig bevor ich mein Fahrzeug in die Obhut einer Werkstatt gebe erst einmal eine Versicherungsbestätigung einfordern um sicher zu gehen, dass verursachte Schäden gedeckt sind.
Auf die Haftung / Zahlungen einer Werkstatt aus eigener Tasche würde ich micht nicht verlassen.
Wenn man zu einer Hinterhofwerkstatt geht, macht das natürlich Sinn.
Ansonsten befindet sich das Auto, wie du ja selber schon schreibst, in der Obhut der Werkstatt.
Die Werkstatt muss sich also um den Versicherungsschutz des Fahrzeuges kümmern.
Siehe z.B.
Im Spanischen bedeutet casco unter anderem „Schiffsrumpf“; in der Seemannssprache steht Casco oder Kasko für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zum Cargo, also der Ladung. Die Versicherung von Schiffen gegen diverse Gefahren hat lange Tradition und erfolgte schon weit vor der Erfindung der Dampfmaschine und des Kraftfahrzeugs.
Das ist die Definition, wie man sie z.B. auf Wikipedia unter Begriffshistorie nachlesen kann. Daraus läßt sich schließen, dass Kasko die Absicherung des Rumpfes, des eigenen Schiffes gegen das Risiko des Verlustes (durch Unwetter, etc.) bedeutete.
Als Gegensatz dazu werden die Begriffe Cargo / Ladung genannt... da die Ladung eines Schiffes selten im Eigentum des Eigners des Schiffes / des Frächter oder Spediteurs sind stellt eine z.B. verlorene beschädigte Ladung für einen Fremdschaden, der eben nicht durch die Kasko gedeckt ist.
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 5. Mai 2018 um 23:27:34 Uhr:
...
Ansonsten befindet sich das Auto, wie du ja selber schon schreibst, in der Obhut der Werkstatt.
Die Werkstatt muss sich also um den Versicherungsschutz des Fahrzeuges kümmern.
Eine Pflicht zur Versicherung gibt es meiner Recherche nach nicht, auch wird das Vorhandensein einer Versicherung nicht überwacht... ergo ist man im worst case auf die Bonität der Werkstatt angewiesen. Und leider sieht man es einer Firma nicht an... im Gegensatz zu einer Hinterhofwerke hat auch schon so mancher hochpreisig potent scheinende Glaspalast über Nacht Insolvenz angemeldet.
Mal davon abgesehen, dass wikipedia mit die schlechteste Referenz ist, denke ich dass du genau das:
Zitat:
@gast356 schrieb am 05. Mai 2018 um 23:34:03 Uhr:
Daraus läßt sich schließen, dass Kasko die Absicherung des Rumpfes, des eigenen Schiffes gegen das Risiko des Verlustes (durch Unwetter, etc.) bedeutete.
zu viel interpretierst. Wenn jemand lustig ist, kann er ja auch fremde Rümpfe versichern.