von betrunkenem autofahrer ausgebremst - unfall - teilschuld?

Hallo, ich war vor ein paar Wochen in einen Unfall verwickelt. Ich fuhr mit meinem Freund (jeder auf seinem Motorrad) auf der Landstraße und wurde von einen betrunkenen Autofahrer ausbebremst. Nachdem er erstmal meinen Freund "bedrängt" hatte, mich überholt hatte, geschnitten hatte, eingenebelt hatte (weil er neben der Straße in den Schmutz fuhr), als mein Freund an ihm wieder vorbei wollte, kurz beschnleunigt hatte und dann eine Vollbremsung mit 6 m Bremsspur hinlegte. Mir reichte es nicht mehr, ich bin beim Ausweichen am Heck hängen geblieben und stürzte quer über die Gegenfahrbahn. Bei dem Autofahrer wurde 1,96 Promille festgestellt, er hat sich bis heute (10 Wochen nach dem Unfall) noch nicht bei seiner Versicherung gemeldet, die Versicherung will nicht zahlen und nun meinte auch noch mein Anwalt, dass ich evtl. eine Teilschuld bekomme, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hätte! Ich bin nervlich mittlerweile am Ende, ich muss ständig an den Unfall denken, der Typ hat einfach "Rambo" gespielt und jetzt soll ich auch noch auf meinen Kosten sitzen bleiben, nicht genug, dass ich heute noch Schmerzen habe.
War jemand schon mal in einer ähnlichen Situation?

Beste Antwort im Thema

Muss man eigentlich versuchen, einen Autofahrer mit einem derartigen Fehlverhalten danach wieder zu überholen? Das sah der Dosenfahrer wohl als Provokation - im anderen Falle wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nichts passiert.

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Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Die eigentliche Frage ist, welchen Glauben kann man seinen Behauptungen schenken, wenn er 1,96 Promille hatte...
ich glaube bei erwiesenen 1,96promille ist es auch ohne zeugen nicht sonderlich schwer das verfahren zu gewinnen.

jede noch so komische fahraktion....ist:

1. durch "stinkevoll" nachvollziehbar
2. seitens von "stinkevoll" nicht glaubwürdig zu entkräften
3. bedingt durch "stinkevoll" wohl eher zu gunsten des TE vor gericht gewertet

mein eindruck: der anwalt taugt nix.

selbst als laie liegt es fast auf der hand das die chancen, wie auch immer es wirklich war, eher auf seiten des TE liegt. der andere hatte fast 2 promille........

was will der denn GLAUBHAFT vor gericht berichten????

Zitat:

Original geschrieben von Sporty-48



Zitat:

Original geschrieben von heltino


ich glaube bei erwiesenen 1,96promille ist es auch ohne zeugen nicht sonderlich schwer das verfahren zu gewinnen.

jede noch so komische fahraktion....ist:

1. durch "stinkevoll" nachvollziehbar
2. seitens von "stinkevoll" nicht glaubwürdig zu entkräften
3. bedingt durch "stinkevoll" wohl eher zu gunsten des TE vor gericht gewertet

mein eindruck: der anwalt taugt nix.

selbst als laie liegt es fast auf der hand das die chancen, wie auch immer es wirklich war, eher auf seiten des TE liegt. der andere hatte fast 2 promille........

was will der denn GLAUBHAFT vor gericht berichten????

Tja,... bis vor ein paar Tagen bin ich auch davon ausgegangen, dass es ganz gut für mich ausgehen sollte, bis mein Anwalt auf einmal meinte, dass ich evtl. eine Teilschuld bekommen könnte, bis zu 50%, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hätte, bzw. so hätte einhalten müssen, dass ich locker noch bremsen oder ausweichen könne, wenn der Vorausfahrende bremst!!!! Klar leuchtet mir das im "Normalfall" ein,.....aber irgendwie seh ich das ganze nicht als "Normalfall",.... mein Anwalt meinte halt, dass er erst auf Akteneinsicht warten müsste, wie die Polizei das sieht,... bzw. evtl. noch Zeugen,... komischerweise habe ich bis heute noch keine Anhörung von der Polizei bekommen, anscheinend interessiert nicht, wie ich die Dinge sehe,... keine Ahnung die eine Zeugin hatte vor 4 Wochen eine Anhörung, mein Freund auch,......alles etwas komisch, ich hoffe ja nur, dass mein Anwalt vielleicht doch noch "aufwacht" und mich nicht hängen lässt,.....

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von Sporty-48


... Der Versicherung ist der Unfall bekannt, als ich in der Zeitung las, dass der Autofahrer getrunken hatte, bin ich gleich zum Anwalt, doch die Versicherung vertröstet mich, weil sich der Autofahrer nicht gemeldet hat und so lange der sich nicht äußert,....... der Unfallbericht liegt der Versicherung zwar auch vor, doch sie reagiert nicht, mein Anwalt hat auch schon angemahnt, doch keine Reaktion. Wie werden dann wohl Klage einreichen.
Ok, alles klar. Dann läuft die Sache ja und geht seinen Gang. Viel Erfolg.

Das kann aber dauern, ich hatte vor zig Jahren mal einen Unfall mit einem angetrunkenen Autofahrer, der mir auf der Autobahn am Stauende reingefahren war. Eigentlich doppelt klare Lage. Dennoch habe ich trotz Anwalt 4 Monate warten müssen, bis das Geld (Totalschaden) endlich auf meinem Konto war. Immer irgendein hin und her. Mietwagen gab's aber nur für die berühmten 14 Tage.

Und deshalb bitte bei Gelegenheit gerne hier berichten, wie es weiter / ausgegangen ist.

Mein Anwalt meinte auch, ich solle halt ein Kredit aufnehmen um die Reparaturrechnung zu zahlen,..... ich hoffe zwar nicht, dass das noch 3-4 Monate dauert, aber ich werde berichten, wie es ausgeht/ausging,...

Zitat:

Original geschrieben von Sporty-48



Nachdem er erstmal meinen Freund "bedrängt" hatte, mich überholt hatte, geschnitten hatte, eingenebelt hatte (weil er neben der Straße in den Schmutz fuhr), als mein Freund an ihm wieder vorbei wollte, kurz beschnleunigt hatte und dann eine Vollbremsung mit 6 m Bremsspur hinlegte. Mir reichte es nicht mehr, ich bin beim Ausweichen am Heck hängen geblieben

Noch mal die frage, wie lang ist die "Strecke" eurer "Gemeinsamen" fahrt gewesen? 200m, 500m, 1km, 2km ?? ( Vom auftauchen des Mannes hinter euch bis zum Unfall)

Gestern hast du geschrieben, das der Unfall nach der Verkehrsinsel passiert ist! Vor der Insel ist dein Freund hinter dir gefahren, der Autofahrer hat euch beide (!) überholt u. geschnitten. Nach der Insel versucht dein Freund seinerseits den Autofahrer zu Überholen, worauf dieser mit Beschleunigen u. abrupten Bremsen reagiert? Wo/ wann hat dich den dein Freund überholt? Bzw. wie weit liegt der Unfallort hinter dieser Insel?

MfG Günter

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Zitat:

Original geschrieben von Sporty-48


Ehrlich gesagt, habe ich nicht bemerkt, dass er alkoholisiert war, selbst als er vor mir stand...

Hier scheint es sich um einen Schwerstalkoholiker zu handeln, wenn der mit dem Pegel so unauffällig war.

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni



Zitat:

Original geschrieben von Sporty-48



Nachdem er erstmal meinen Freund "bedrängt" hatte, mich überholt hatte, geschnitten hatte, eingenebelt hatte (weil er neben der Straße in den Schmutz fuhr), als mein Freund an ihm wieder vorbei wollte, kurz beschnleunigt hatte und dann eine Vollbremsung mit 6 m Bremsspur hinlegte. Mir reichte es nicht mehr, ich bin beim Ausweichen am Heck hängen geblieben
Noch mal die frage, wie lang ist die "Strecke" eurer "Gemeinsamen" fahrt gewesen? 200m, 500m, 1km, 2km ?? ( Vom auftauchen des Mannes hinter euch bis zum Unfall)
Gestern hast du geschrieben, das der Unfall nach der Verkehrsinsel passiert ist! Vor der Insel ist dein Freund hinter dir gefahren, der Autofahrer hat euch beide (!) überholt u. geschnitten. Nach der Insel versucht dein Freund seinerseits den Autofahrer zu Überholen, worauf dieser mit Beschleunigen u. abrupten Bremsen reagiert? Wo/ wann hat dich den dein Freund überholt? Bzw. wie weit liegt der Unfallort hinter dieser Insel?

MfG Günter

Hmm,.. das ist schwer zu sagen, da müsste ich mir den Unfallort nochmal anschauen, leider sind die spuren (ich bin ca. 1-2 wochen nach dem Unfall nocht mal dort gewesen) "verschwunden, so dass ich die Abstände nicht mehr nachvollziehen kann, bzw. auch nicht mehr weiß, aber ich gehe mal davon aus, dass die Polizei Bilder gemacht hat und die ganze Sache auch ausgemessen hat.

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni


Noch mal die frage, wie lang ist die "Strecke" eurer "Gemeinsamen" fahrt gewesen? 200m, 500m, 1km, 2km ?? ( Vom auftauchen des Mannes hinter euch bis zum Unfall)
Gestern hast du geschrieben, das der Unfall nach der Verkehrsinsel passiert ist! Vor der Insel ist dein Freund hinter dir gefahren, der Autofahrer hat euch beide (!) überholt u. geschnitten. Nach der Insel versucht dein Freund seinerseits den Autofahrer zu Überholen, worauf dieser mit Beschleunigen u. abrupten Bremsen reagiert? Wo/ wann hat dich den dein Freund überholt? Bzw. wie weit liegt der Unfallort hinter dieser Insel?

MfG Günter

Weiss jetzt nicht was an der Situation so unklar sein soll ? Ob sich das Szenario über 10 mtr. oder über 10 Km Strecke abgespielt hat ist in diesem Fall völlig unrelevant.

Fakt ist, dass der Typ "stark alkoholisiert" Auto gefahren ist, "stark alkoholisiert" gefährlich in den Strassenverkehr eingegriffen hat und der Kandidat "stark alkoholisiert" einen Unfall verursacht hat.... und das nebenbei betrachtet auch noch "vorsätzlich"

Ich glaube auch nicht, daß dieser Schwerstalkoholiker vor Gericht noch irgendwelchen "Kredit" bekommt. Mildernde Umstände in irgendeiner Weise können hier IMHO nicht zum Tragen kommen.

Das wäre ja auch ein Justizskandal. Wer bei 2 Promille außer Enthemmung keine deutlichen Ausfallerscheinungen zeigt, darf auf keinen Fall im Straßenverkehr unterwegs sein und ist meiner Meinung nach komplett schuldigt.

Zumal ab 1,1Promille BAK sowieso von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen wird und es keine Ausfallerscheinungen braucht. Und selbst wenn, ist ein Unfall eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung 🙂
Wirren Rechtsanwalt hast du

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Weiss jetzt nicht was an der Situation so unklar sein soll ? Ob sich das Szenario über 10 mtr. oder über 10 Km Strecke abgespielt hat ist in diesem Fall völlig unrelevant.

Sollte sich die "Geschichte" über eine längere Strecke hin ziehen, ist das sehr wohl interessant!

Es er gibt sich die frage warum der Freund vom TE zum "Gegenüberhol Manöver" ansetzte...., obwohl ihm die unsicher Fahrweise aufgefallen sein müßte...!

Kurz: Nötigung, Retourkutsche usw. ...., deshalb ist die "Länge/ Dauer" der "gemeinsamen Fahrt" durchaus von Interesse!

MfG Günter

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni


Es er gibt sich die frage warum der Freund vom TE zum "Gegenüberhol Manöver" ansetzte...., obwohl ihm die unsicher Fahrweise aufgefallen sein müßte...!
Kurz: Nötigung, Retourkutsche usw. ....,

Wenn kein Überholverbot bestand, ist ein sauber ausgeführtes Überholmanöver vollkommen legitim.

Im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni


Sollte sich die "Geschichte" über eine längere Strecke hin ziehen, ist das sehr wohl interessant!
Es er gibt sich die frage warum der Freund vom TE zum "Gegenüberhol Manöver" ansetzte...., obwohl ihm die unsicher Fahrweise aufgefallen sein müßte...!
Kurz: Nötigung, Retourkutsche usw. ...., deshalb ist die "Länge/ Dauer" der "gemeinsamen Fahrt" durchaus von Interesse!

MfG Günter

Wie schon gesagt, ob 10 mtr. oder 10 Km. es ändert sich nichts an der Tatsache, dass der Fahrer des Autos "sehr stark alkoholisiert" war und sich selbst und andere dadurch in Gefahr gebracht hat.

Wenn "überholen" doch nicht verboten ist, warum soll man es dann unterlassen... ?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Wenn kein Überholverbot bestand, ist ein sauber ausgeführtes Überholmanöver vollkommen legitim.

Es ist manchmal schon einwenig merkwürdig wie hier Argumentiert wird. Auf der einen Seite defensiv, Gefahren vermeiden u. dann ist doch i.O.!!

Es gibt schon einen unterschied zwischen Unvermeidbar u. Vermeidbar!
Merkt ihr eigentlich nicht, das die Geschichte, die der TE hier zum besten gibt einige "Lücken u. Ungereimtheiten" hat? Er kann nicht sagen (o. will), wie lange die Strecke ist die er u. sein Freund zusammen mit dem betrunkenen Autofahrer gefahren sind.
Der Autofahrer bedrängt seinen Freund, überholt BEIDE vor einer Verkehrsinsel, schneidet ihn, nebelt ihn ein u. nach der Verkehrsinsel versucht sein Freund diesen Autofahrer seinerseits zu Überholen!?
Wann u. wo ist den eigentlich der TE wieder von seinem Freund überholt worden, so rein vom Ablauf u. den zurück gelegten Strecken betrachte? Sollte man bei so einem "bescheuerten" nicht besser "nachgeben"????

Nein, sein Freund will es dem Typen zeigen.... . Da spielt es keine Rolle ob der Typ Besoffen gewesen ist, der Te u. sein Freund sind es nicht gewesen! Bei der Vorgeschichte ist der Unfall alles andere als unvermeidbar gewesen!

MfG Günter

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