Vom Vertragshändler übers Ohr gehauen. Was tun?
Hallo,
ich bin neu hier und habe ein riesiges Problem.
Das ist auch eine längere Geschichte. Ich fang einfach mal an.
Ich war im Besitz eines Toyota Yaris (Leasingfahrzeug) mit dem ich leider Anfang Juni diesen Jahres einen Unfall hatte. Da ich aus privaten Gründen eh ein größeres Fahrzeug benötigte bin ich also zu dem Vertragshändler (Auto xxxxxxxxxxxxxxx) gegangen bei dem ich auch den Leasingvertrag abgeschlossen hatte.
Dieser war auch direkt bereit mein Fahrzeug inkl. Unfallschaden zurück zu nehmen und mir einen (wie es in der Werbung stand) "geprüften" Gebrauchtwagen zu verkaufen. Ich hatte mich somit für einen Opel Astra H Caravan entschieden.
Durch einen negativen Schufaeintrag unterschrieb meine Tante für mich den Kaufvertrag und der Verkäufer versicherte mir, dass ich mit meinem alten Fahrzeug nichts mehr zu tun haben würde. Er würde alles für mich regeln und ich bräuchte auch ab kommenden Monat (Juli) keine Leasingrate mehr bezahlen. Auch der Rest wie Schlussrate und Rückkaufswert etc. würde mit dem neuen Fahrzeug verrechnet werden. Schön und gut.
Ich erhielt von dem Vertragshändler einen kostenlosen Leihwagen bis zu dem Zeitpunkt bis mein neues Fahrzeug zur Inspektion, über den TÜV und angemeldet war.
So holte ich also glücklich am 18.06.2009 meinen neuen/gebrauchten Kombi beim Autohaus ab und stellte schon bereits beim ersten Einstieg beim Händler eine gesprungene Windschutzscheibe fest. Ich also wieder raus aus dem Auto und den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht (der Defekt stand auch im TÜV-Bericht). Er sagte, kein Problem das machen wir die Tage und sie bekommen von uns noch 150 Euro, wenn ich es über meine Versicherung laufen ließe, da ich keine Selbstbeteiligung in der Teilkasko habe.
So bin ich also mit dem Fahrzeug vom Hof gefahren Richtung Heimat (Dortmund). Am nächsten Tag wollte ich dann mit dem Wagen zur Arbeit (Duisburg) auf dem Weg dorthin ließ die Motorleistung nach und die Motorkontrollleuchte leuchtete. Auf der Arbeit angekommen hab ich vorsichtshalber dann den ADAC benachrichtigt, da ich Nachtdienst hatte und das Autohaus keine Geschäftszeit mehr hatte. Dieser riet mir von einer Weiterfahrt ab und ich vereinbarte eine Abschleppung für den nächsten Morgen nach meinem Dienstende.
Ich ließ den Wagen also dann am 20.06.09 morgens zu meinem Vertagshändler schleppen und wartete auf die Öffnung des Autohauses. Die behielten mein Auto direkt da und ich bekam mal wieder einen Leihwagen. Am Mittwoch den 24.06. durfte ich dann mein KFZ wieder abholen. Es wurde eine neue Lichtmaschine eingebaut. Schon auf dem Weg von der Werkstatt aus wieder zur Arbeit leuchtete die Kontrollleuchte erneut und ich rief sofort wieder beim Händler an. Dieser versicherte mir einen Mitarbeiter zu schicken, der mein Fahrzeug mit zurück in die Werkstatt nimmt und mir erneut einen Leihwagen mitbringt. Es kam dann auch nach Geschäftsschluss des Autohauses ein Azubi mit einem Leihwagen. Da ich bereits mittags einen vollgetankten Leihwagen beim Händler wieder abgegeben hatte hatte ich natürlich kein Geld mehr bei mir und der Azubi meinte ich müsste aber den Wagen noch tanken. Damit würde ich nicht bis Dortmund kommen. Erbost über diese Voraussetzung hab ich ihn mit samt des Leihwagens wieder weggeschickt und erneut den ADAC angerufen, der dann den Fehler ausgelesen hat und ein Stück hinter mir her gefahren ist. Mit der Bitte vorsichtig zu fahren und bei dem kleinsten Anzeichen von Leistungsverlust wieder anzurufen lies er mich den Heimweg antreten.
An diesem Abend bin ich auch gut zu Hause angekommen und am nächsten Tag direkt zu einer Opelfachwerkstatt gefahren und dort den Fehler beheben zu lassen (ich hab ja noch Garantie), da ich das Vertrauen in das xxxxxxxxxx Autohaus bereits verloren hatte. Ich bekam einen Termin für den Dienstag darauf (30.06.). Leider kam dieser Termin gar nicht zu stande, denn ich blieb direkt am 25.06. abends 2 km von meiner Arbeit entfernt auf einer Bundesstraße ohne Standstreifen liegen und es tat sich nichts mehr.
Also wieder die Gelben Engel angerufen. Dieser schleppte mich dann eine Ausfahrt weiter und benachrichtigte einen Abschleppwagen, der mich auch bis Dortmund schleppen sollte (wie sonst sollte ich abends um 22 Uhr nach Dienstende nach Hause kommen?). Irgendwann um Mitternacht dann in Dortmund angekommen wurde das Fahrzeug dann wieder bei Opel abgestellt und ich ging direkt am nächsten Tag hin. Von dort bekam ich auch einen Leihwagen, den ich aber selbst bezahlen musste, genau wie die Abschleppkosten.
Am 01.07. bekam ich von der Opel Werkstatt einen Anruf, dass mein Wagen vom xxxxxxxxxx Autohaus abgeholt wurde, weil der Schaden so enorm war, dass sie ihn selber beseitigen wollten.
Eine Mitteilung aus xxxxxxxxx über die Abholung meines Fahrzeugs blieb aus.
Ich also stinkesauer den Leihwagen wieder zurück nach Opel und mich von meiner Schwiegermutter nach xxxxxxxxxx bringen lassen. Dort bin ich dann im Autohaus gänzlich ausgerastet. Man bot mir als Wiedergutmachung 150 Euro an, die über einen Vermittlungsgutschein laufen sollten. Besser als nix dachte ich mir. Diese 150 Euro hab ich bis heute nicht.
Als ich dann nach erfolgreicher Reparatur meinen Astra wieder abholen durfte wollte ich auch mal die Windschutzscheibe erneuern lassen. Schließlich sollte ich auch dafür 150 Euro bekommen. Beim vereinbarten Termin wurde mir aber auf einmal zur Auflage gemacht, dass meine Vierbeiner nicht in diesem Auto mitfahren durften, obwohl es bekannt war, dass ich diese habe und die auch in den vorigen Leihwagen immer mit durften (ich habe die Fahrzeuge immer wie geleckt wieder abgegeben).
Ich sollte im Vorfeld 100 Euro für die Reinigung bezahlen. Also bin ich unverrichteter Dinge mit meinem Auto wieder abgerauscht und hab die Scheibe bei Carglass machen lassen, wo ich aber dennoch 150 Euro noch zuzahlen musste.
Zudem kam es dann auch noch, dass die Leasingraten von meinem bereits im Juni abgegebenen Yaris weiter von meinem Konto abgebucht wurden. Die Erste hab ich noch zurück gehen lassen mit dem Erfolg, dass mir die Mahnungen ins Haus flatterten, also habe ich brav bis September weiter bezahlt, denn das alte Fahrzeug wurde erst Anfang September von xxxxxx aus xxxxxxxx abgemeldet.
So kam es, dass ich auch die Versicherungsgebühr von Juli bis September für den Yaris noch bezahlen sollte, das hab ich aber dann nicht mehr getan und habe das alles einem Anwalt übergeben.
Die momentanen Unkosten für diese Sachen liegen bei ca. 1000 Euro und das Autohaus nimmt sich von nix was an. Ganz im Gegenteil ..... Das Antwortschreiben des gegnerischen Anwalts kam heute und es steht grob zusammengefasst drin, dass ich alles erfunden habe und die ganze Sache ja auch selbst Schuld wäre.
Ich weiß nicht was ich noch tun soll und bin mit meinem Latein am Ende. Zumal mir auch das Geld fehlt um noch mehr zu bezahlen (ausstehende Kosten: Versicherung und Abschleppkosten).
Hab Ihr noch ne Idee?
Danke
LG
Andrea
Name des Autohaus und Ortsangaben wurden entfernt by globalwalker
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich bin neu hier und habe ein riesiges Problem.
Das ist auch eine längere Geschichte. Ich fang einfach mal an.
Ich war im Besitz eines Toyota Yaris (Leasingfahrzeug) mit dem ich leider Anfang Juni diesen Jahres einen Unfall hatte. Da ich aus privaten Gründen eh ein größeres Fahrzeug benötigte bin ich also zu dem Vertragshändler (Auto xxxxxxxxxxxxxxx) gegangen bei dem ich auch den Leasingvertrag abgeschlossen hatte.
Dieser war auch direkt bereit mein Fahrzeug inkl. Unfallschaden zurück zu nehmen und mir einen (wie es in der Werbung stand) "geprüften" Gebrauchtwagen zu verkaufen. Ich hatte mich somit für einen Opel Astra H Caravan entschieden.
Durch einen negativen Schufaeintrag unterschrieb meine Tante für mich den Kaufvertrag und der Verkäufer versicherte mir, dass ich mit meinem alten Fahrzeug nichts mehr zu tun haben würde. Er würde alles für mich regeln und ich bräuchte auch ab kommenden Monat (Juli) keine Leasingrate mehr bezahlen. Auch der Rest wie Schlussrate und Rückkaufswert etc. würde mit dem neuen Fahrzeug verrechnet werden. Schön und gut.
Ich erhielt von dem Vertragshändler einen kostenlosen Leihwagen bis zu dem Zeitpunkt bis mein neues Fahrzeug zur Inspektion, über den TÜV und angemeldet war.
So holte ich also glücklich am 18.06.2009 meinen neuen/gebrauchten Kombi beim Autohaus ab und stellte schon bereits beim ersten Einstieg beim Händler eine gesprungene Windschutzscheibe fest. Ich also wieder raus aus dem Auto und den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht (der Defekt stand auch im TÜV-Bericht). Er sagte, kein Problem das machen wir die Tage und sie bekommen von uns noch 150 Euro, wenn ich es über meine Versicherung laufen ließe, da ich keine Selbstbeteiligung in der Teilkasko habe.
So bin ich also mit dem Fahrzeug vom Hof gefahren Richtung Heimat (Dortmund). Am nächsten Tag wollte ich dann mit dem Wagen zur Arbeit (Duisburg) auf dem Weg dorthin ließ die Motorleistung nach und die Motorkontrollleuchte leuchtete. Auf der Arbeit angekommen hab ich vorsichtshalber dann den ADAC benachrichtigt, da ich Nachtdienst hatte und das Autohaus keine Geschäftszeit mehr hatte. Dieser riet mir von einer Weiterfahrt ab und ich vereinbarte eine Abschleppung für den nächsten Morgen nach meinem Dienstende.
Ich ließ den Wagen also dann am 20.06.09 morgens zu meinem Vertagshändler schleppen und wartete auf die Öffnung des Autohauses. Die behielten mein Auto direkt da und ich bekam mal wieder einen Leihwagen. Am Mittwoch den 24.06. durfte ich dann mein KFZ wieder abholen. Es wurde eine neue Lichtmaschine eingebaut. Schon auf dem Weg von der Werkstatt aus wieder zur Arbeit leuchtete die Kontrollleuchte erneut und ich rief sofort wieder beim Händler an. Dieser versicherte mir einen Mitarbeiter zu schicken, der mein Fahrzeug mit zurück in die Werkstatt nimmt und mir erneut einen Leihwagen mitbringt. Es kam dann auch nach Geschäftsschluss des Autohauses ein Azubi mit einem Leihwagen. Da ich bereits mittags einen vollgetankten Leihwagen beim Händler wieder abgegeben hatte hatte ich natürlich kein Geld mehr bei mir und der Azubi meinte ich müsste aber den Wagen noch tanken. Damit würde ich nicht bis Dortmund kommen. Erbost über diese Voraussetzung hab ich ihn mit samt des Leihwagens wieder weggeschickt und erneut den ADAC angerufen, der dann den Fehler ausgelesen hat und ein Stück hinter mir her gefahren ist. Mit der Bitte vorsichtig zu fahren und bei dem kleinsten Anzeichen von Leistungsverlust wieder anzurufen lies er mich den Heimweg antreten.
An diesem Abend bin ich auch gut zu Hause angekommen und am nächsten Tag direkt zu einer Opelfachwerkstatt gefahren und dort den Fehler beheben zu lassen (ich hab ja noch Garantie), da ich das Vertrauen in das xxxxxxxxxx Autohaus bereits verloren hatte. Ich bekam einen Termin für den Dienstag darauf (30.06.). Leider kam dieser Termin gar nicht zu stande, denn ich blieb direkt am 25.06. abends 2 km von meiner Arbeit entfernt auf einer Bundesstraße ohne Standstreifen liegen und es tat sich nichts mehr.
Also wieder die Gelben Engel angerufen. Dieser schleppte mich dann eine Ausfahrt weiter und benachrichtigte einen Abschleppwagen, der mich auch bis Dortmund schleppen sollte (wie sonst sollte ich abends um 22 Uhr nach Dienstende nach Hause kommen?). Irgendwann um Mitternacht dann in Dortmund angekommen wurde das Fahrzeug dann wieder bei Opel abgestellt und ich ging direkt am nächsten Tag hin. Von dort bekam ich auch einen Leihwagen, den ich aber selbst bezahlen musste, genau wie die Abschleppkosten.
Am 01.07. bekam ich von der Opel Werkstatt einen Anruf, dass mein Wagen vom xxxxxxxxxx Autohaus abgeholt wurde, weil der Schaden so enorm war, dass sie ihn selber beseitigen wollten.
Eine Mitteilung aus xxxxxxxxx über die Abholung meines Fahrzeugs blieb aus.
Ich also stinkesauer den Leihwagen wieder zurück nach Opel und mich von meiner Schwiegermutter nach xxxxxxxxxx bringen lassen. Dort bin ich dann im Autohaus gänzlich ausgerastet. Man bot mir als Wiedergutmachung 150 Euro an, die über einen Vermittlungsgutschein laufen sollten. Besser als nix dachte ich mir. Diese 150 Euro hab ich bis heute nicht.
Als ich dann nach erfolgreicher Reparatur meinen Astra wieder abholen durfte wollte ich auch mal die Windschutzscheibe erneuern lassen. Schließlich sollte ich auch dafür 150 Euro bekommen. Beim vereinbarten Termin wurde mir aber auf einmal zur Auflage gemacht, dass meine Vierbeiner nicht in diesem Auto mitfahren durften, obwohl es bekannt war, dass ich diese habe und die auch in den vorigen Leihwagen immer mit durften (ich habe die Fahrzeuge immer wie geleckt wieder abgegeben).
Ich sollte im Vorfeld 100 Euro für die Reinigung bezahlen. Also bin ich unverrichteter Dinge mit meinem Auto wieder abgerauscht und hab die Scheibe bei Carglass machen lassen, wo ich aber dennoch 150 Euro noch zuzahlen musste.
Zudem kam es dann auch noch, dass die Leasingraten von meinem bereits im Juni abgegebenen Yaris weiter von meinem Konto abgebucht wurden. Die Erste hab ich noch zurück gehen lassen mit dem Erfolg, dass mir die Mahnungen ins Haus flatterten, also habe ich brav bis September weiter bezahlt, denn das alte Fahrzeug wurde erst Anfang September von xxxxxx aus xxxxxxxx abgemeldet.
So kam es, dass ich auch die Versicherungsgebühr von Juli bis September für den Yaris noch bezahlen sollte, das hab ich aber dann nicht mehr getan und habe das alles einem Anwalt übergeben.
Die momentanen Unkosten für diese Sachen liegen bei ca. 1000 Euro und das Autohaus nimmt sich von nix was an. Ganz im Gegenteil ..... Das Antwortschreiben des gegnerischen Anwalts kam heute und es steht grob zusammengefasst drin, dass ich alles erfunden habe und die ganze Sache ja auch selbst Schuld wäre.
Ich weiß nicht was ich noch tun soll und bin mit meinem Latein am Ende. Zumal mir auch das Geld fehlt um noch mehr zu bezahlen (ausstehende Kosten: Versicherung und Abschleppkosten).
Hab Ihr noch ne Idee?
Danke
LG
Andrea
Name des Autohaus und Ortsangaben wurden entfernt by globalwalker
10 Antworten
Hi, habe deinen gesamten Beitrag gelesen und hoffe wirklich dass du viel Hilfe dabei bekommen wirst.
Bin leider kurz angebunden und kann wahrscheinlich nicht viel zur Lösung beitragen, aber laut einem Gerichtsurteil (Az.: 6 U 131/07) hat der Händler soweit ich weiss 2 Versuche einen Mangel zu beseitigen bevor du vom Kauf zurücktreten kannst.
Jetzt da die Kiste wieder läuft glaube ich aber nicht dass du etwas tun kannst um einen Teil deiner Kosten zurückzuerhalten, da du eben trotz der vorhandenen Möglichkeit nicht zurückgetreten bist und somit "eingewilligt hast"
Hoffe natürlich inständig dass ich mich mit meiner Laienhaften Einschätzung irre.
Möchte dir noch viel Mut zusprechen und mit dir zusammen auf weitere - hoffentlich informativere - Beitrage warten.
Ich finde solche schwarzen Schafe gehören nicht auf den Gebrauchtwagenmarkt, immerhin ist ein Autokauf auch Vertrauenssache und das sollte nicht Missbraucht werden.
Deine Juline
Anlagen:
http://autokaufrecht.info/.../
Hi,
normalerweise:
1. Reparatur (Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelhaftung) oder:
2. Wandlung, d.h. Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser 3maliger Nachbesserung oder:
3. Minderung, Preisnachlass
Das Autohaus hat eine Gewährleistungspflicht von mind. 1 Jahr, es sei denn, das Auto wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung als Bastlerauto verkauft, aber davon geh ich momentan mal nicht aus.
Mein Weg wäre:
Anwalt, Zeugen suchen, Schriftkram zusammensuchen, auf Wandlung bestehen.
Der Astra hat offenbar ein grösseres Problem, was die Werkstatt nicht beheben kann.
Dumm ist nur, dass offenbar einige Zusagen mündlich gemacht wurden. Das könnte die Sache erschweren.
Gruß cocker
Also, die Mängel scheinen behoben, es ist zumindest nichts mehr aufgetaucht nach dem 2. Werkstattbesuch.
Es geht mir um die Kosten, die entstanden sind durch den Defekt und weil das Autohaus mein altes Fahrzeug nicht zeitgemäß abgemeldet hat.
wurde denn im vertrag für den "neuen" bzgl. des altfahrzeuges irgendwas geregelt/erwähnt/festgehalten?
Übergabe? Verrechnung? Abmeldung? Umschreibung? ...?
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Wenn Du schon einem Anwalt aufgesucht hast, dann kann M. E. nur dieser Dir fundierte Ratschläge für das weitere Vorgehen geben, da er Einsicht in die vorliegenden Verträge hat.
Was sagt denn Dein Anwalt zu dieser Angelegenheit?
O.
Zitat:
Original geschrieben von cocker
normalerweise:1. Reparatur (Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelhaftung) oder:
2. Wandlung, d.h. Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser 3maliger Nachbesserung oder:
3. Minderung, Preisnachlass
Das scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein. Das Gesetz spricht hier eine deutliche Sprache (einfachheitshalber als Zitat eines großen Onlinelexikons)
Zitat:
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Dies trifft auf den hier vorliegenden Fall allerdings nicht zu. Ein Gebrauchtwagen ist nicht ohne Umstände auszutauschen.
Aber grundsätzlich ist diese alte Weisheit "Der Händler darf 3x reparieren bevor ich was neues kriege oder zurücktreten kann" so nicht haltbar (vergl. §439 Abs. 1 BGB). Die Nachbesserung ist nach 2 Versuchen gescheitert (vergl. §440 BGB). Wie es bei der Nachlieferung aussieht, kann ich nicht sagen. Früher hieß es im §440, dass ein Rücktritt möglich ist, wenn das Ersatzgerät auch defekt ist. Aber der Zusatz wurde entfernt.
Mfg Zille
HI,
@zille
ok, dann warns 2 Versuche - hab ich mich um 1 vertan 😉
Aber die Reihenfolge in meinem Posting ist nicht zufällig so gewählt.
Bei - ich sags mal so - kleinen Sachen wie Discman, mp3-Player etc wird natürlich meist auch anstandslos ausgetauscht. Beim Auto oder z.B. Maßanfertigungen ist das so nicht möglich. Da greift zuerst mal die Nachbesserung.
Dass meine Aussage nicht grundsätzlich gilt, ist mir klar. Die war auf das Fahrzeug bezogen.
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Astreiner Versicherungsbetrug von Flöhchen.
Du meinst wegen der scheibe?
Ist mir auch aufgfallen, das ist bestimmt schlecht erklaert. 🙂
3L
Ok, bestimmt sehr schlecht erklärt. 🙂
Die Scheibe ist sicher erst nach dem Kauf kaputt gegangen.
Falls ich Händler wäre, dann würde ich die Scheibe beim Ankauf preislich berücksichtigt haben falls der Vorbesitzer keine Kasko oder nur mit hoher SB gehabt haben sollte und mich jetzt sehr freuen. 😁
Aber mir ist noch was aufgefallen.
@TE:
Sag doch mal was für nen Motörchen in dem Opel drin ist (bischen kenn ich mich aus) und was du mit Garantie meinst? Werksgarantie von Opel? - also ist das Auto noch keine 2 Jahre?