vom Sturm umgestürzte Baum reingefahren
Hallo,
ich bin eben gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum gefahren. mir ist nix passiert. aber mein vectra hats gut erwischt. kann mir einer sagen ob die versicherung was zahlt? habe teilkasko.
37 Antworten
Gern geschehen...
😛 😁 😉
Darfst dich auch bei Gelegenheit revanchieren.
Zitat:
Original geschrieben von MMGolfGT
also ein sachverständiger wird wohl kommen und sich den wagen angucken. da bin ich mal gespannt.
Nur zur Erinnerung.
Sachverständige haben die Aufgabe Beweise zu sichern.
Nicht nur über die Höhe des Schadens,
sondern bei entsprechendem Auftrag auch über den Unfallhergang.
Wobei hier trefflich darüber gestritten werden kann, wann der Baum gefallen ist und ob ein rechtzeitiges Halten möglich war. 😉
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wobei hier trefflich darüber gestritten werden kann, wann der Baum gefallen ist und ob ein rechtzeitiges Halten möglich war. 😉
Der TE hat nix mehr fallen, sondern nur noch liegen gesehen.
Und für das, was er im Dunkeln im Scheinwerferlicht auf der Fahrbahn sehen konnte, war seine Geschwindigkeit offensichtlich zu schnell.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Der TE hat nix mehr fallen, sondern nur noch liegen gesehen.
Und für das, was er im Dunkeln im Scheinwerferlicht auf der Fahrbahn sehen konnte, war seine Geschwindigkeit offensichtlich zu schnell.
Unter Berücksichtigung dieser Aussage des TE war der Sachverhalt bereits auf Seite 1 abschließend behandelt. 😉
Bereits die erste Antwort hat die richtige Frage gestellt. 😁
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Vielleicht hat der TE ja Glück und aufgrund der Arbeitsüberlastung der Versicherung wird nicht so genau geprüft und der Schadenfall geht in der Masse unter.
Aber eigentlich dürfte er hier wohl leer ausgehen.
MagirusDeutzUlm hat das ja auch schon trefflich formuliert: "Der Baum muss zum Auto kommen und nicht umgekehrt
Was hat der SV denn nun gesagt??
Meiner Meinung nach wird geleistet als Sturmschaden, wenn der Baum unmittelbar vor dir, so das du keine Chance mehr hattest ausreichen abzubremsen oder auszuweichen usw. dann zahlt die Versicherung schon.
Da unmittelbare Einwirkung von Sturm ja versichert ist.
Unter den Versicherungsschutz fallen auch Schäden, die dadurch entstehen, daß Gegenstände infolge Einwirkung von Naturgewalten so plötzlich und unmittelbar vor einem in Fahrt befindlichen Kfz zu liegen kommen, daß ein Anhalten technisch nicht mehr möglich ist.
Steht nur fest, daß der Geschädigte gegen einen auf der Straße liegenden Baum gefahren ist, hat der Geschädigte für o.a. den vollen Beweis zu führen und hierzu reicht seine eigene Aussage nicht aus.
Ist rechtlich ähnlich zu den Rettungskosten bei Wildausweichschäden zu betrachten. Keine Zeugen bedeutet gleichfalls keine Chance auf Schadenersatz aus der TK.
Da der TE (zumindest hier) angegeben hat, gegen einen bereits auf der Straße liegenden Baum gefahen zu sein, ist es keinesfalls ein ersatzpflichtiger Sturmschaden und aus der TK wird dann nur der entstandene Glasbruchschaden erstattet.