Vom Kaufvertrag zurücktreten

Hallo an alle!

Ich habe gestern den Vertrag ( verbindliche bestellung) für ein Ford Focus abgeschlossen. Bezahlt habe ich noch nichts, Auto habe ich auch noch nicht. Der Händler hat für die Anmeldung bei der Zulassung meinen Ausweis behalten.
Der Grund für meinen Rücktrittswunsch ist folgender: auf seiner Webseite, sowie auf andere hatte er als Baujahr 01.2015 angegeben. Bei der Vertragsunterzeichnung habe ich darauf leider nicht mehr geachtet. Hinterher habe ich aber gesehen (im Vertrag) dass das Baujahr sowie Zulassung in 12.2014 sind.
Der Unterschied ist gering aber ich fühle mich dennoch betrogen. Vielleicht hat er ja auch am Kilometerstand etwas manipuliert oder ähnliches.

Darf ich ohne Probleme aus diesem Grund zurücktreten?

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Bist du dir sicher das er das Baujahr angegeben hat?😰
Das macht sogut wie niemand.
Meist wird die Erstzulassung genannt.
Das die Herstellung und Erstzulassung im selben
Monat sein soll ist schon komisch.🙄
Ob jetzt 1 Monat unterschied ein Grund für
einen Rücktritt ist wird wohl ein Fall für Justizia sein.😉
Ohne Probleme ist ein Rücktritt definitiv nicht möglich,
letztlich hast du den Vertrag gelesen und unterschrieben,
somit die Eigenschaften des KFZ anerkannt.😎
Es wird nicht lange dauern bis xy tönt was man unterschreibt,
sollte man auch mal lesen und vor allem verstehen.
Ich denke das weißt du selbst und im Moment der Tat
geht ab und zu etwas unter, Nobody is perfekt.😎

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Einen Ausdruck habe ich nicht aber ich habe seine erste Version von der Anzeige auf meinem Handy. Die kann ich nur leider nicht ausdrucken.

Was hastn fürn handy? Bzw in welchem Format ist die Datei?
In zeiten von Bluetooth druckern und Smartphones als wechseldatenträgern sollte das doch möglich sein

Screenshot, als Bild speichern und dann irgendwo auf nem PC ausdrucken?

Zitat:

@rudi333 schrieb am 18. April 2016 um 10:35:54 Uhr:


Screenshot, als Bild speichern und dann irgendwo auf nem PC ausdrucken?

..jupp..

und was die Ausage der "Garantie" betrifft, auch hier ist die Aussage des Händlers
nicht gerade "Kundenfreundlich", denn, er hat Dich hier "angelogen", bewußt od.
unbewußt ?
Mann weiß es nicht.

Ausstattung, etc. passt aber, oder fehlt hier auch was, was der Verkäufer
vergessen hat zu "erwähnen" ?

btw.
gibs Neuigkeiten ?

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Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. April 2016 um 12:03:37 Uhr:



und was die Ausage der "Garantie" betrifft, auch hier ist die Aussage des Händlers
nicht gerade "Kundenfreundlich", denn, er hat Dich hier "angelogen", bewußt od.
unbewußt ?
Mann weiß es nicht.

Nein, er kennt lediglich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Seine Aussage war doch vollkommen korrekt.
Das der Kunde sehr wohl eine Gewährleistung hat wird er spätestens im Kaufvertrag lesen können.

Selbst wenn man den Fehler in der Internetanzeige nachweisen kann, so wird da wohl nichts draus das Auto zurück zu geben. Denn der Kaufvertrag ist das deutlich höherwertige Dokument.
Und selbst wenn es im Kaufvertrag falsch drin stehen würde, würde ich hier noch keinen Grund für einen Rücktritt sehen, denn ein Monat ist einfach nicht gravierend genug. Da könnte man vielleicht eine kleine Minderung durchsetzen, mehr aber auch nicht.

Von daher kann man es versuchen, ob der Händler sich kulant zeigt, wenn nicht, dann würde ich da nicht zu viel Energie investieren, die Chancen da was rauszuholen sind denkbar schlecht.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 18. April 2016 um 13:15:53 Uhr:



Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. April 2016 um 12:03:37 Uhr:



und was die Ausage der "Garantie" betrifft, auch hier ist die Aussage des Händlers
nicht gerade "Kundenfreundlich", denn, er hat Dich hier "angelogen", bewußt od.
unbewußt ?
Mann weiß es nicht.

Nein, er kennt lediglich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Seine Aussage war doch vollkommen korrekt.
Das der Kunde sehr wohl eine Gewährleistung hat wird er spätestens im Kaufvertrag lesen können.

..ebend nicht, denn, wenn was am Fahrzeug ist, dann ist erst der Händler, wg.
Gewährleistung in der Haftung das hat nix mit der Garantie zu tun.
Inwieweit der Händler es dann über die Werks-Garantie mit dem Hersteller abwickeln
will od. kann, sein Problem.

Kleiner, aber feiner Unterschied..den der Händler vergessen hat zu erwähnen.
Dass er es nicht besser weiß, kann ich mir kaum vorstellen.

Aber zurück zum Thema, Rücktrtritt aufgrund von einem Monat abweichung,
könnte recht schwierig werden, wenn der Rest so stimmt, ist wenn überhaupt,
evlt. eine KP-Minderung möglich.

Ich würde auf jedenfall einen Rechtsanwalt um Rat fragen.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 19. April 2016 um 10:49:01 Uhr:


..ebend nicht, denn, wenn was am Fahrzeug ist, dann ist erst der Händler, wg.
Gewährleistung in der Haftung das hat nix mit der Garantie zu tun.

Erst einmal wäre ich hier vorsichtig, den Wortlaut, den die TE hier aus dem mündlichen Gespräch mit dem Händler gepostet hat, zu sehr auf die Goldwaage zu legen. Denn ob das nun wortwörtlich so gesagt wurde, da kann man dran zweifeln.

Ansonsten gibt es, sofern eine Garantie und eine Gewährleistung besteht, für den Käufer keine Reihenfolge, was er zu erst bemühen muss. Der Käufer kann sich aussuchen, auf welche Leistung er sich beruft.

Natürlich war es im Sinn des Händlers, den Käufer im Fall der Fälle in Richtung Werksgarantie zu bewegen. Aber im Fall einer Werksgarantie würde ich auch jedem raten diese ggf. in Anspruch zu nehmen und nicht mit der Gewährleistung rum zu machen. Denn die Ansprüche aus der Gewährleistung sind lange nicht so weitreichend, bieten klar mehr juristische Ausnahmen und der Gegenüber verhält sich oft auch wesentlich weniger kooperativ.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 19. April 2016 um 10:49:01 Uhr:


Ich würde auf jedenfall einen Rechtsanwalt um Rat fragen.

Damit wäre ich sehr vorsichtig und würde "auf jedenfall" so keinesfalls unterschreiben. Ich sehe die juristischen Chancen hier etwas zu erreichen, als praktisch nicht gegeben an. Das bedeutet auch, dass die Chance auf den Kosten für den Rechtsanwalt sitzen zu bleiben, sehr hoch ist. Da sollte man gut abwägen, ob man da gutes Geld für investieren möchte.

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