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Vom Autoverkäufer gnadenlos "gelegt"?

Mazda 3 1 (BK)

Hallochen,

muss meinem Frust Luft machen.

Mein Sohn besitzt einen Mazda 3, BJ 10/2005 Sport, 110 cd/TX(?). Nach zwei Jahren bildet er sich nun ein, ein stärkeres Auto muss her (bin total dagegen, gab auch schon Streit). Das Objekt seiner Begierde: ein Ford Fiesta ST, BJ 2007, 150 PS, ca. 61.000 Km, Benzin. Mit den Argumenten: lass dir Zeit, jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, warte und lass dir ein Vorverkaufsrecht geben und überlege noch, ist er zu einem Autohändler in der Nähe und hat den Ford "gekauft". Der Händler hat einen Kaufvertrag ausgestellt (ist das unter Vorverkaufsrecht zu verstehen?), ist mit keinem Euro im Preis runtergegangen
(Preis für den Ford: 6.250,--) und hat seinen Mazda 3 mit 3.000,-- bis 3.500 (wenn er noch den Zahnriemen macht) bewertet. Den Typenschein hat er auch schon behalten.

Morgen "wachs" ich diesem Autohändler ins Haus - für mich ist das schon fast "Betrug". GSD hab ich auch einen Rechtschutz.

Nettes Detail am Rande: Im Kaufvertrag des Mazdas stehe ich als "Mitkäuferin"... und ich will nicht verkaufen. Mal sehen wie es morgen wird.

Haltet mir bitte die Daumen.

Renate

PS Lt. Eurotax ist der Mazda (wenn er ihn selber verkauft) ca. 6.650,-- wert .....Händlereinkauf wäre 5.013,--.

11 Antworten

Nachtrag: der Mazda ist 143.000 Km gelaufen.

Meine Frage: da ich eigentlich recht verzweifelt bin ... der Autoverkäufer hat sich aber doch nicht korrekt verhalten? Kann ich aus dem Vertrag raus?

war grad beim Autohändler. Warum der Typenschein vom Mazda einbehalten wurde, da ja keine Versicherung oder Ummeldung erfolgen sollte, war einem anderen Verkäufer auch nicht klar.
Warum der Mazda so wenig wert ist: ein Lackschaden (wurde schlecht gemacht) ist vorhanden, das Auto verliert viel Motoröl, eine Unterdruckdose ODER der Turbo ist im Eimer, Roststellen, Gummimanschette usw. Der Mazda würde von der Firma nicht mehr in den Verkauf genommen werden, da der Autohändler keine Gewährleistung mehr übernehmen würde. Mein Sohn fährt also mit einem Schrotthaufen!!!!
Ich lass das Auto jetzt selber beim ÖAMTC überprüfen - ich glaube dem Autohändler nicht!

Allein das Argument, dass er den Zahnriemen machen muss ist völlig daneben gegriffen, denn der 110PS Diesel im Mazda 3 hat ein Wechselintervall von 240.000 Km.

Finde das ganze vom Verkäufer ziemlich Merkwürdig. Vor allem, wenns ein Ford Händler ist. Die haben den Motor nämlich auch im Focus Diesel drin und eigentlich müsste er wissen, dass man damit 240.000 km ohne Probleme fahren kann.

Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten und mir ein anderes Auto suchen bzw. den Mazda weiter Fahren.

das auto steht bei einem großen autohändler, aveg Leonding. der ist vorwiegend ein vw händler und gebrauchtwagenhändler aller marken.
auch die aussage, dass aveg das auto nicht mehr verkaufen würde, sondern in einem online-markt (so wie bei totalschäden bei autoversicherungen), geben würde gefällt mir gar nicht. bin echt schon gespannt ob der öamtc (in deutschland wie adac) sagt. mein nachbar meinte auch noch, vielleicht will der verkäufer das auto selber verkaufen und gewinn einfahren (warum wurde der typenschein einbehalten?). weil, 3.000 3.500 euro sind total wenig für einen mazda.
ich glaube, mein sohn soll wie ein lamm zur schlachtbank geführt werden.
er war so auf diesen fiesta fixiert, dass er alles machte um dieses auto zu bekommen. weil, nicht 1,-- euro preisnachlass zu bekommen ist auch merkwürdig (naja, ich glaube, mein sohn hat nicht einmal gefragt, und der verkäufer wird sich gedacht haben, "was ist das für ein leichtgläubiger tropf".

ich (wir) wollen raus aus dem vertrag!

lg

renate

Frage wo ist das Betrug?
Entscheiden ist ob du oder dein Sohn in den Papieren (nicht im Kauf- od-Fianzierungsvertrag) steht und ist der Wagen abbezahlt, ist alles Korrekt und max. mit zutun des Händler eine Wandlung möglich!
3500€ finde ich noch Ok wenn er halb so viel Rost hat wie unser., zdem ist der auch nicht so super weiter verkäuflich, Gut das mit den ZR ist schon besch... und hätte ich mich auch nicht drauf eingelassen.
Muß man halt dann mit dme Sohn klären, weil Händler freuen sich über solche Kunden natüröich

Ps.s was verstehst du unter Typenschein?
KFz-Brief? Wenn ja ist dein Sohn sehr naiv !
oder
KFZ-Schein? den brauch er so lange er das Fahrzeug bewegt selst!

hallo, wir stehen beide im kaufvertrag und in der fahrzeugzulassung!

das auto wurde vor knapp zwei jahren als gebrauchtwagen gekauft, der damalige preis war 9.600,-- (106.000 km). der wagen wurde bar bezahlt.
ja, mein sohn ist wohl sehr naiv. er wollte ein bestimmtes auto uns dann hat alles "ausgeklinkt". Was in deutschland der typenschein ist weiß ich leider nicht. aber ohne ihn kann kein auto verkauft werden. die zulassung muss der fahrzeugbesitzer immer bei sich führen (so wie den führerschein). am auto selber ist kein rost zu sehen - ev. auf der bodengruppe. das werd ich mir morgen begutachten lassen.

danke für deine antwort.

Kommst du nicht aus Deutschland?
Ansonsten können in Deutschland nicht 2 Personen in den Fahrzeug Papieren stehen!
Entweder du oder dein Sohn, der Kaufvertrag ist irrelevant.

Wie das bei euch ist!?!?

hy, nein, bin aus österreich ... und hier ist es möglich, dass zwei personen auf ein fahrzeug angemeldet sind. hat eigentlich einige vorteile (versicherung für junge leute kommt günstiger, ist das auto etwas stärker, so wird man gerne von der polizei kontrolliert - dann gibts halt weniger schwierigkeiten ...)

Ok aus meine Sicht der dinge müssen dann nat. auch beide "Fahrzeughalter" den Vertrag zustimmen, aber bin nat. kein Jurist

ja, du hast recht. BEIDE müssen dem kauf oder verkauf zustimmen. der vertrag ist somit hinfällig. im schlimmsten fall müssen wir mit über 600,-- stornogebühr rechnen. der autoverkäufer gibt mir heute noch bescheid ob sie drauf bestehen oder es auf sich beruhen lassen.

Hm.. ich hab nicht viel Ahnung davon, aber mir stellt sich da die Frage:

Du stehst als Besitzer mit drin und hast deine Zustimmung zum Verkauf nicht gegeben - weder mündlich noch schriftlich. Damit ist der Vertrag nicht rechtsgültig, denn m.E. kann dir ja dein Auto nicht unterm Arsch wegverkauft werden.
Wenn der Vertrag nie rechtsgültig und damit bindend war, kann auch keine Stornogebühr verlangt werden, oder?

Ich würde da ggf. nochmal einen Anwalt befragen, sollten sie tatsächlich auf eine Gebühr bestehen.

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