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Volvo V70 2006 D5, fahrbare Reifen- Felgen Kombinationen

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 17. Februar 2020 um 17:41

Moin moin,

ich suche gerade neue Winter und Sommerreifen inkl. Felgen für meinen V70. Im Fahrzeugschein stehen nur 215/55 R16 91V. Ich fahre momentan 205/65 R16 wenn ich mich nicht verguckt habe.

Laut Netz sollen diese Reifen aber auch drauf fahrbar sein:

205/65R15 89V 6.5Jx15 ET43

215/55R16 91V 7Jx16 ET49

225/55ZR16 93W 7Jx16 ET45

225/50ZR17 93W 7.5Jx17 ET45

Müsste ich diese anderen Reifen eintragen lassen, wenn ich bzw jetzt die 17 Zoller auf Original Felgen kaufen möchte? Oder darf ich diese 4 Reifen-Felgen Kombinationen auf Original Volvo Felgen auch ohne Eintragung fahren? Denn ich möchte gerne 17 Zoller für den Sommer, die sollten doch dann ohne jegliche Probleme und Eintragungen fahrbar sein, wenn die Felgen original von Volvo sind oder irre ich mich da? Bin da nicht so versiert, denn im Schein steht nur die eine Größe.

Sind die Lochkreise vom V70 II und V70 III gleich? Könnte ich also auch die vom V70 III auf meinem IIer Modell fahren?

Vielen Dank!

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27 Antworten

Du musst nur richtig lesen ;).

Wenn lt. KBA Liste vorgesehen, dann muss nichts gemacht werden.

Wenn nicht in der Liste, muss eine Abnahme gemacht und die Größe eingetragen werden.

Keine Einzelabnahme. Das wäre nur der Fall, wenn es bei Zubehör Felgen keine ABE gibt.

Jeder Prüfer hat ein Abrollumfangberechnungsprogramm (was für ein Wort ;)) auf dem Rechner. Der sagt Dir gleich, ob ja oder nein.

Wenn ja, dann wird noch geprüft, ob was schleift oder was gebördelt werden muss. Ist aber hier nicht der Fall (siehe meinen obigen Link vom Reifenrechner), weil die Reifen fast auf den mm genau gleich sind. ET jetzt mal außen vor, da ich die ja nicht kenne von seinen S80 Felgen. Da habe ich mal kurz die ET von meinen 80er Felgen genommen. Wäre ok mit denen.

Es ging nur um Deine Aussage, das seine S80 Felgen explizit nur für den S80 sind. Und das stimmt nicht.

Und wenn er die schon mal hat, sind die 50€ für die Abnahme sinnvoller angelegt als wenn er einen neuen Satz kauft.

Vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte keinen Streit auslösen.

Mir war nur nicht klar, warum ich 225er in 17" fahren darf, aber nur 215er in 16". Also werde ich zum Frühling den Satz aufs Auto schrauben (Es sind auf jeden Fall Volvo-Felgen. ET meine ich, wäre 49) und dann zum TÜV fahren. Der Satz Reifen vom S80 ist eine Saison alt und die 50 Euro für die Eintragung wären wirklich gut angelegt.

Gruß

Stephan

am 19. Februar 2020 um 5:51

... kannst du so machen... mit dem KBA Zettel sollte das gehen!

Würde vorher testen ob bei vollem Lenkeinschlag was schleift und ggf. andere Lenkanschläge montieren... Die ET und Reifenbreite könnte vermutlich zu schleifen der Reifen im Radhaus führen... ;)

Zitat:

@volvocarl schrieb am 18. Februar 2020 um 19:55:58 Uhr:

 

Wenn nicht in der Liste, muss eine Abnahme gemacht und die Größe eingetragen werden.

Keine Einzelabnahme.

Das ist per Definition eine Einzelabnahme gemäß § 19.2 /§ 21.

Zitat:

@850-SIG schrieb am 19. Februar 2020 um 04:43:15 Uhr:

Vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte keinen Streit auslösen.

Mir war nur nicht klar, warum ich 225er in 17" fahren darf, aber nur 215er in 16". Also werde ich zum Frühling den Satz aufs Auto schrauben (Es sind auf jeden Fall Volvo-Felgen. ET meine ich, wäre 49) und dann zum TÜV fahren. Der Satz Reifen vom S80 ist eine Saison alt und die 50 Euro für die Eintragung wären wirklich gut angelegt.

Gruß

Stephan

Du löst keinen Streit aus. Das sind konstruktive Diskussionen. Jeder lernt was dazu ;).

Anbei mal ein Screenshot, wie das aussieht. Die Räder stehen 4mm weiter innen. Ich glaube es zwar nicht bei so wenigen Millimetern, aber evtl. musst Du andere Anschlagsbegrenzer einbauen. Aber das siehst Du dann, wenn Du sie aufsteckst, ne Runde fährst und mal richtig die Lenkung einschlägst. Schleift es, müssen die größeren Begrenzer rein. Kosten nicht viel und es sind 2 Schrauben pro Seite. Also simpel.

Fahre aber bitte vorher zum TÜV und befrage Dich. Die schauen dann in ihr Programm.

T5, ich habe beides gemacht.

Bei meinem Sohn ein paar "fremde" 18". Bei denen hat irgendwas mit der ABE, die vorhanden war, nicht gepasst. Irgendwie waren laut ABE andere Daten hinterlegt als auf der Papierform. Da wars ne Einzelabnahme mit um die 75€.

Bei mir, als ich meine 17" mit dem größeren Abrollumfang eintragen gelassen habe, war es nur ne Änderung für rund 50€.

Ich kann aber nochmal schauen.

Letztendlich spielt der Begriff keine Rolle ;).

Screenshot-20200219

Zitat:

von T5-Power:

Du stellst Deine eigene Aussage in Frage?!:confused:

Natürlich geht alles per Einzelabnahme,ab Werk ist das aber nicht vorgesehen.

Komme nicht umhin jetzt auch mal meinen Senf dazuzugeben.

T5-Power hat recht ;) wenn er schreibt, dass das ab Werk nicht vorgesehen ist :D.

Was Volvo ab Werk für V70 II, Bj. 2007 vorgesehen hat könnt ihr dem angehängtem Foto entnehmen.

Liebe Grüße

Elchsocke

 

EWG Bescheinigung Seite 4
Danske Sennep

Elchsocke, das hat auch keiner abgestritten.

Wenn es aber originale Felgen sind und der Abrollumfang gleich ist, lässt sich das ganz normal eintragen.

Muss abgenommen (keine Einzelabnahme) und auch sofort eingetragen werden.

Wenn er welche hätte aus Deiner EWG, dann müsste er gar nichts machen außer montieren ;).

Zitat:

@volvocarl schrieb am 20. Februar 2020 um 16:24:09 Uhr:

Elchsocke, das hat auch keiner abgestritten.

Wenn es aber originale Felgen sind und der Abrollumfang gleich ist,

Mit + 3,5% Differenz ist der Abrollumfang aber nicht gleich.

Vergleich Serie 205/55 zu 225/55.

Aaah jetzt, was das angeht, habe ich wohl den TE (der ex-Polo Fahrer ;)) und SIG als Nachzügler durcheinander gebracht. Sorry.

Wenn ich jetzt mal die Liste vom TE anschaue, sieht es aus, als wenn diese nicht vom 70, sondern vom 80er kommt.

Mich wundert nur die Größe, die im FS steht. Die passt normalerweise nicht zum 70er, es sei denn, bei dem Typ ist was anders als sonst.

Bei SIG hast Du recht, wenn Du von den 205er als kleinste Größe ausgehst. So wird es vermutlich auch sein, wie ich das kenne. 3,5% könnte noch gehen, hängt vom Prüfer ab.

Wenn man von den 215er ausgeht, sind es bloß noch 1,7%. Das würde auf jeden Fall gehen.

Aber: der Prüfer geht immer von der kleinsten Größe aus. Und die dürfte beim 70er 205/55 R16 sein. Somit schwierig.

Ich bitte mein Versagen zu entschuldigen :D.

Zitat:

@volvocarl schrieb am 21. Februar 2020 um 07:37:11 Uhr:

 

Er darf die 225/50 in 17" lt. Liste fahren, will aber die 225/55 in 16" draufmachen.

Standardgröße beim V 70 II bei 17 Zoll ist aber 225/45.

Habe bislang noch keinen P26 V70 II gesehen,der ab Werk mit 225/50 ausgeliefert wurde.

Er schreibt ja auch nicht,das er aktuell 225/50/17 fährt.

Siehe oben... :D

Danke für eure Antworten. Das hilft mir schon weiter.

Ich werde einfach im Frühjahr die 225/55R16 mal drauf schrauben und zum TÜV fahren. Dann werde ich erfahren, ob das eintragungsfähig ist, oder nicht.

Ich muss auch zugeben, dass ich natürlich einen Denkfehler hatte. War natürlich von den 215/55R16 ausgegangen und da schien mir der Umfang zum 225/55R16 nicht soooo viel größer. Wenn die Basis zur Berechnung natürlich der 205/55R16 ist, könnte das wirklich schwierig werden. Ich werde es im Frühjahr erfahren :-)

Gruß

Stephan

Wie gesagt, das kommt auch drauf an, was Dein Tacho vorläuft. 3,5% geht, wenn der z.B. 5km/h zuviel anzeigt. Zumindest bei allen 3 von den alten waren das so.

Der Tacho darf nur nicht weniger anzeigen bzw. in gaaanz kleinem Rahmen.

Der TÜV Onkel hat dann bei mir (er glaubte mir die SW Anpassung mit VDASH nicht so richtig) sein Navi reingeschnallt und ist ne große Runde gefahren...

Da ich aber nur zulässige Sachen mache ;), hat er die offizielle 5km/h Voreilung des Tachos mit den größeren Rädern dann bestätigen müssen.

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