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Volvo US-Preise

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 19:48

Bei den Preisen, kann einen schon der Neid fressen:

 

The 2009 Volvo vehicle line has undergone many enhancements to its model mix with significant standard-content increases to the S40, V50 and S60. Other highlights include the addition of the new R-Design variants of the C30, S40, V50 and XC90. Later in 2008 Volvo will announce pricing for the all-new XC60 premium crossover which will go on sale in the first quarter of 2009.

Model MSRP

2009 C30

C30 T5 $23,800

C30 T5 R-Design $25,950

2009 C70

C70 T5 $39,800

2009 S40

S40 2.4i $28,550

S40 T5 R-Design $32,350

S40 T5 AWD R-Design $33,800

2009 V50

V50 2.4i $29,800

V50 T5 AWD R-Design $35,500

2009 S60

S60 2.5T $32,800

S60 2.5T AWD $34,600

S60 T5 $36,400

2009 V70

V70 3.2 $32,900

2009 XC70

XC70 3.2 AWD $37,250

XC70 T6 AWD $39,500

2009 S80

S80 3.2 $39,600

S80 T6 AWD $42,050

S80 V8 AWD $51,850

2009 XC90

XC90 3.2 $37,000

XC90 3.2 R-Design $41,450

XC90 V8 AWD $49,550

XC90 V8 AWD R-Design $50,800

Prices do not include a destination charge of $795 per vehicle.

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2008 um 13:30

Zulassung / Vollabnahme XC90 V8 Bj. 2007 als SUV importiert aus USA .........

so ...... ich hab jetzt alles durch und erzähl mal was FAKT ist für alle die in D wohnen

und nicht nach einem 1/2Jahr hier herziehen.

XC90 Modell 2007 gekauft bei ebaymotors.com ( nicht selbst da gewesen , sondern beim Händler mit 100% Bewertung bei 130 feedbacks blind gekauft) . Der Händler hat auch die Frachtraten eingeholt und den Wagen zum Hafen gebracht incl. Abwicklung mit Spedition.

- 8 Wochen später Wagen ohne Schäden in Bremerhaven eingetroffen

- Verzollt ( Unbedenklichkeitsbescheinung bekommt man und ist wichtig für die Zulassung )

- Dananch mich nach Abgasprüfgutachten erkundigt beim TÜV Nord ( super netter Kontakt und geben nebenher auch weitere Tipps ) . Da nun mein V8 Motor schon einmal geprüft wurde kostete das nur 350,- anstatt 2000,- Euro für eine Einzelabnahme . Achtung : Hier scheint es beim TÜV Verhandlugsspielräume zu geben , denn wenn die Vervielfältigung der Ergebnisse vom TÜV gemacht werden dürfen, ist das erheblich billiger ( VB 600-1000,-)

Das gleiche gilt für die Hauptscheinwerfer . Entweder hat´s schon mal jemand vorher gemacht oder man ist selbst mit der Prüfung dran. ( Oder man kennt jemanden der EU Scheinwerfer zum vorführen hat :-) , die lassen sich beim XC90 schön leicht ausbauen , müssen aber vom Volvohändler noch kurz programmiert werden)

- Danach Vollabnahme ( Kosten bei mir ca. 800,- ) ohne große Probleme , da die Hauptstelle in Hannover die Kollegen aus Lübeck schon informiert hatten. Letzlich hatte ich die Vollabnahme bis auf Rückstrahler in der Tasche ( beim Autoteilehöker 2,20€ )

Tipps :

1) Erst beim TÜV anrufen und nach Abgasprüfgutachten und sonstigen Dingen fragen auf die man achten sollte .

(deren Fahrzeug-Datei ist nicht die kleinste) .

2) Fotos machen lassen vom Leistungsschild am Fahrzeug ( an B-Säule und unter der Motorhaube)

3) Vorher mit Volvohändler sprechen , das er einen neuen Kunden kriegt , wenn er einem hilft , denn

ob NAVI oder Radio oder Rear-entertainment system oder Bordcomputer alles ist softwaremässig gegen

schmales Geld änderbar und macht alles etwas leichter .

4) Garantie wird bei Volvo fortgeführt wie in den USA , also alle 7500miles zum Händler und dann 5 Jahre oder

max. 50000miles Garantie sofern das Scheckheft gepflegt ist . Aber das ist ja bei allen so .

Es wird also nicht auf EU Garantie umgeschrieben !!!

Preise : (1Euro=1,57USD)

- XC90 V8 Vollaustattung Bj. 07/2007 --> 34.000USD

Spedition USA / Fracht See 2.800USD

- Zoll 10% = 3.680USD in Euro zum Zollkurs ( gemittelter Monatswert )

- Umsatzsteuer 19% auf alles voherige

- Vollabnahme bei TÜV Nord : 770,-€

(140,- Vollabnahme + 50,- (AU) + 350,- ( Emissionwertprotokoll) + 230,- ( für andere Ausnahmegenehmigungen)

- Umbau / Update auf deutsche Ausfühung beim Volvohändler : ca. 500 - 1000,-

Also insgesamt ca. 34.000,- Euro für einen Jahreswagen der bei Mobile.de ab 50.000,- im gleichen Zustand steht.

Ich kann keinem bei einer solchen Unternehmung abraten .

 

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am 20. Juni 2008 um 19:00

Hallo Gemeinde,

ja da tränen einem die Augen.

Es ist bestimmt nicht mehr provitabel die Autos im Amiland als Marke zu verkaufen.

Dabei gehts nur darum das dort der Markt ausschlaggebend sein soll.

Die Marken überlegen stark (auch Volvo) Werke in den USA zu eröffnen um den Herstellungspreis niedriger gestallten zu können.

Ich habe täglich US Volvo´s in der Werkstatt und wenn die in unserer Austellungshalle die deutschen Preise sehen,puhh sagen die dann.

Ich habe mal überlegt wie man da rankommt ohne groß dem Fiskus Geld in den Rachen zu schmeißen.

Wie in anderen Themen beschrieben muss nicht viel umgebaut werden.

Ein Abgasgutachten muss man anfertigen wenn keins verfügbar.

Der Wagen sollte bereits ein 1/2 Jahr im Besitz eines US Bürgers sein um dann als Umzugsgut zu gelten. Es gibt genug US Bürger die hier Autos kaufen und verkaufen.

Es gibt eine Regelung das wenn der Wagen 1 1/2 Jahren alt ist, die Zölle wegfallen - habe ich mich aber noch nicht richtig schlau gemacht.

Wenn jemand mehr weiß - jetzt posten!

So also ich nehme einen XC70 3,2l gute Ausstattung für 22.000€ NEU!!!!

Das Abgasgutachten könnten wir uns ja teilen :-) kostet 1860€ wow

schönes Wochenende

MfG der Fuchs

 

... ist doch selbst mit Zoll (10%) und Einfuhrumsatzsteuer (19%) noch interessant:

 

 

USA: XC90 V8 R-Design

32.651 € Kaufpreis (50.800$)

+3.265 € Zoll (10%)

35.916 €

+6.824 € Einfuhrumsatzsteuer (19%)

+4.000 € Transport, Gutachten, Umrüstungen

=======

46.740 € Endpreis

 

D: XC90 V8 R-Design

68.300 € Listenpreis

-6.830 € Rabatt beim deutschen Volvohänder (10%)

======

61.470 € Endpreis

 

Über den dicken Daumen 15.000 Euro Unterschied.

 

Hier gibts sogar einen Rechner eines Transportunternehmens - der aber auch zeigt, welche Kosten alle enstehen können.

 

 

Schönen Gruß

Jürgen

der das vermutlich trotzdem nicht machen würde... :eek:

Hallo,

 

warum eigentlich Zoll? Die Fahrzeuge wurden in der EU produziert. Bei einer Wiederausfuhr aus den USA müsste man den dortigen Zoll doch zurückbekommen und bei der Wiedereinfuhr in die EU nichts bezahlen, da EU-Ursprungsware. Oder wo liegt jetzt mein Denkfehler?

 

Grüße,

Eric

Eric, da denkst Du zu einfach!

Waren, welche von außerhalb der EU importiert werden sind zunächst mal grundsätzlich zollpflichtig, egal, wo sie ursprünglich hergestellt wurden.......

Gruß Thomas

Das ist richtig, ich habe es gerade am eigenen Leib gespürt.

Habe mir nichts weiter bei gedacht und die Volvo Sportpedale {hier} von einem Ebayhändler aus Boston ersteigert. Waren mit Versand 40% günstiger und ich hab halt unvermittelt zugeschlagen.

Nach einer Woche hatte ich dann Post vom Zoll und ich musste 40km zum Zollamt fahren um mein Paket abzuholen. Auf Fahrzeugteile gab es dann 3,5% Zollgebühr und noch mal 19% Steuer obendrauf. Hat mich hier jetzt noch mal 13,73€ gekostet. Der Hit war aber, dass der Zoll bei Volvo Deutschland nachfragen muss ob man das Zubehörteil einführen darf!:confused: (wird in Schweden hergestellt und auf der Verpackung + Einbauanleitung steht auch alles in Deutsch)

Da ich aber vergangene Woche Donnerstag 18.00 Uhr beim Zoll war, der einzige Tag an dem Sie länger aufhaben (man muss ja auch noch Arbeiten), war bei Volvo Deutschland natürlich keiner mehr erreichbar und ich durfte ohne meine Pedale wieder abtreten. Hab Sie dann aber großzügiger weise per Post vom Zoll zugeschickt bekommen.

So viel dazu...

Werde es mir das nächste Mal bestimmt drei Mal überlegen ob es das Wert ist.;)

... wobei 40% günstiger bei einem Pedalsatz und 15.000 Euro bei einem XC90 V8 R-Design schon einen Unterschied darstellen können. ;)

 

Vor allem: Deine Kosten sind in meiner Rechnung oben schon recht großzügig berücksichtigt. :eek:

 

Schönen Gruß

Jürgen

Warum müssen sie bei Volvo nachfragen? :confused:

Das würde mich auch mal interessieren.:confused:

Der Zöllner meinte nur, dass er immer wenn von außerhalb der EU Volvoersatzteile oder Zubehör eingeführt wird, explizit bei Volvo nachfragen muss und wenn die z.B. NEIN sagen, er das Teil nicht aushändigen kann. Warum auch immer.

Wie schon oben aufgezeigt, sparen kann man schon ne Menge aber der Aufwand ist auch nicht zu verachten. Wenn das jetzt z.B. ein Fahrzeug betrifft und Volvo sagt nein zur Einfuhr was ist denn dann? Dann hat man die Kohle gelöhnt und das Fahrzeug wird vom Zoll konfisziert. Wann weiß es halt nicht genau.

Hallo,

 

das Vorgehen des Zoll kenne ich aus dem Harley-Forum. Da die Preise in der EU gegenüber den USA extrem überzogen sind, bestellen dort sehr viele in den Staaten.

 

Der einzige Grund, warum der Zoll beim Hersteller nachfragt: es geht um Plagiate.

 

Ist es ein Originalteil und keine Fälschung hat Volvo kein Recht, die Sendung aufzuhalten.

 

Grüße,

Eric

am 23. Juni 2008 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

Ist es ein Originalteil und keine Fälschung hat Volvo kein Recht, die Sendung aufzuhalten.

Na ja, ganz so einfach ist dann doch nicht. Diese Materie ist allerdings schon ein "Advanced Topic", so dass ich die Problematik nur kurz anreißen will:

Angenommen, Volvo hat auf das Teil ein gewerbliches Schutzrecht, sagen wir ein Geschmacksmuster. Dieses gibt Volvo das Recht, die Einfuhr eines solchen Erzeugnisses zu verbieten (siehe §38 GeschmMG; wer Lust hat kann auch gleich noch §55 GeschmMG zur Grenzbeschlagnahme lesen). Gegen Handlungen im privaten Bereich, die nicht-gewerblichen Zwecken dienen, hätte Volvo keine Handhabe, siehe §40 GeschmMG. Das ist hier aber nicht der Fall.

Jetzt gibt es noch den Begriff der "Erschöpfung". Ich verweise mal auf Wikipedia für einen groben ersten Einstieg. Hier wird zwar auf ein anderen Schutzrecht verwiesen (Patent), aber das Prinzip ist dasselbe. Ohne hier tiefer einzusteigen: Bei einem Import aus den USA wird man sich nicht auf Erschöpfung berufen können. Dies könnte nur z.B. innerhalb der EU unter Berufung auf den freien Warenverkehr erfolgen.

Daher, wenn man aus den USA etwas importiert, was durch ein Schutzrecht geschützt ist, kann es Ärger (Beschlagnahme) geben. Das gilt auch, wenn ich bei Volvo USA ein Teil kaufe, was in Deutschland geschützt ist. Nur, weil ich es bei Volvo gekauft habe, heißt das noch lange nicht, dass Volvo Deutschland dann keine Rechte mehr hat. (Ausnahme, siehe oben, privat und nicht-gewerblich.)

So. Knapper ging es wirklich nicht :)

Für Ihr Zuhören dankt

xc90er

... wenn mir also mein Kumpel in den USA sein Rolex-Imitat schenckt und mir zuschickt, dann darf der Zoll nichst machen. Wenn die Rolex-Nachmachung aber mit Rechnung kommt oder als Kauf ersichtlich ist, dann darf der Zoll die beschlagnahmen. Oder?

Würde ich eine Motorsteuergerät für einen XC70 III erwerben, ist das dann auch so?

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (trägt zum Glück keine Uhrenimitate und braucht aktuell kein Volvo Ersatzteil ;-) Obwohl - wenn einer einen Klima-Verdampfer und Kompressor für meinen 855er übrig hätte ... ;-) ;-)

am 23. Juni 2008 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan

... wenn mir also mein Kumpel in den USA sein Rolex-Imitat schenkt und mir zuschickt, dann darf der Zoll nichts machen.

Bei Rolex wird es in erster Linie auf die Marke "ROLEX" ankommen. Boah, bis ich das wieder alles hergeleitet habe.....

 

Daher verlasse ich mich jetzt mal auf unsere Freunde und Helfer beim Zoll: "Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird dieser beschlagnahmt." (siehe hier ).

 

Gruß

xc90er

Stihl macht das doch bei seinen Sägen auch!

Die darfst Du nicht im Ausland kaufen sondern muss bei Deinem Händler um die Ecke das Zeugs erwerben.

Den auslä. Händlern ist der VK verboten!

gruß

am 9. Juli 2008 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer

Den auslä. Händlern ist der VK verboten!

Ist zwar unzulässig, aber wird gerne praktiziert. VW hat mal ein kräftiges Bußgeld bekommen, weil sie u.a. italienischen Händlern untersagt hatte, VWs an Deutsche zu verkaufen.

Gruß

xc90er

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