VOLVO: Nutzungsentschädigung bei Wandlung
Im ARD-Ratgeber RECHT wurde diese Woche ein offensichtlich nicht funktionierender VOLVO BiFUEL zum Objekt des Rechtsstreits um Nutzungsentschädigung bei Wandlung des Fahrzeugs. Mehr dazu in der Sendung als video on demand:
http://www.wdr.de/themen/homepages/webtv.jhtml?projekt=200
Die Gurke
24 Antworten
tolle Werbung für Volvo!!! 😁 😉 und das auch noch auf ARD !!! das sich Volvo nichtmal in diesem einen Fall kulant zeigt um solch eine negative PR zu vermeiden ist schon krass! Das beweist mir wieder (sorry wenn ichs wieder aufwärme: Kulanzverhalten Magneti-Marelli-Drosselklappe) mal, dass der Kunde bei Volvo das letzte ist.
ich hätte eigentlich gedacht, dass die Probleme mittlerweile im Griff wären...... 😕
Grüße,
Eric,
das müssen ja Nachbarn vom Derk gewesen sein: "LIP"
edit: 2.060.000 Zuschauer haben es gesehen 😰 , Quelle: http://www.daserste.de/programm/quotendetail.asp
Schade für Volvo,traurig für die Familie,Armutszeugnis für die Werkstatt,die diesen Fehler nicht reparieren kann,
aber wie in meinem Fall,kommt mit das auch bekannt vor,wenn auch mit anderen Mängeln.
Das war mein KO für Volvo.
...for live
gruß
Frank
Jepp - hammerhart. Auf der anderen Seite finde ich es auch eine Größe, dass man als Hersteller nicht gleich (siehe im IT Umfeld, AOL/Freenet/1&1/Telekom/etc.) bei JEDEM öffentlich gewordenen Fall mit der Kulanzkeule eine Überentschädigung ausbügelt und sich als Saubermann par excellence darstellen will.
Die Faktenlage ist doch eindeutig, der Wagen ist ein Montagsauto und die Rücknahme/Wandlung bereits angeboten (Schuldeingeständnis Händler/Volvo).
Es ist aus Verbrauchersicht völlig klar, dass die gelieferte und bezahlte Sache nun ersetzte werden muss (da Rep. fehlschlugen).
Aber auch aus Hersteller/Händlersicht ist es doch klar, dass die Fam. über die Zeitdauer der Nutzung einen Vorteil (Geldwert) gehabt hat. Dieser muss bezahlt werden.
Sonst kämen immer mehr schwarze Schafe dazu, sich die Autos immer für ein halbes Jahr "auszuleihen" und wegen Mängeln (und man findet im Grunde immer welche - zur Not mal in MT suchen ;-) zurückzugeben.
Sobald aber Anwälte eingeschaltet werden, wird die Sache nun juristisch ausgekämpft, teuer und letzlich für alle (ausser den RA) zu einem Abenteuer mit Verlust (an Geld, Image, Zeit).
My 2 Cents ;-)
Torsten - der XC-Fan (sieht ein, dass Kulanz bei Investitionsgütern schwieriger ist als bei seinen IT Dienstleistungen und gesteht eine "korrektere" Abwicklung hier zu. Selber bin ich an Kulanz und Kundenorientiertheit wohl kaum zu überbieten. Der Markt wird aber immer enger - die Servicewüste wird sogesehen von der werten Kundschaft so gewünscht ;-)
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
Aber auch aus Hersteller/Händlersicht ist es doch klar, dass die Fam. über die Zeitdauer der Nutzung einen Vorteil (Geldwert) gehabt hat. Dieser muss bezahlt werden.
der wurde ja schon über die Leasingraten bezahlt. Die wollen ja nicht die gezahlten Leasingraten zurück, sondern ein funktionierendes Auto. Die Familie kann ja nix dafür, wenn Volvo Schrott liefert
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
der wurde ja schon über die Leasingraten bezahlt. ...
Ja klar, die Leasinggebühr (Mietzahlung) muss man natürlich mit dem Nutzungsentgeld verrechnen. Das setze ich selbstredend einfach voraus :-)
Ich dachte eigentlich immer, dass bei solchen Fällen das Leasing gar einfacher wäre (was die Abwicklung von "beschädigten Mietsachen" angeht).
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und viel zu sehr auf Image und Kundenpflege bedacht, als dass solche Fälle derart exkalieren könnten, bei mir jetzt ;-)
Also soweit ich informiert bin, gibst für diesen Fall schon genau definierte Regeln, wie hoch der Nutzungsanteil zu berechnen ist (OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 14 U 154/01 – Urteil vom 07.03.2003), Demnach sind bei Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse bei Dieselfahrzeugen 0,4%, bei Benzinern 0,5% pro angefangene 1000km auf den Bruttokaufpreis zu entrichten.
Was angeblich auch noch zu Gunsten des Käufers einzurechnen ist : Für den Zeitraum der Nutzung hat der Verkäufer Zinsen in Höhe von 4% an den Käufer zu erstatten. Das wären bei einem 50000€-Fahrzeug, das 6 Monate bis zur Rückabwicklung genutzt wurde, 1000€.
Alles in Allem eine sehr komplizierte Materie, die ohne kundigen Anwalt kaum durchzuziehen ist.
Servus
Bernhard
Wieviel km hat das Auto gelaufen? --> diese Frage blieb unbeantwortet!!
Hat er 6000km runter sind 6000€ Nutzungsentgelt der Hammer, hat er 60.000km gelaufen ist es ein ultimativ versöhnlicher Schnäppchenrückgabepreis.
Und wieder einmal wird ohne Kenntnisse aller Fakten versucht ein Urteil zu finden............
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von 850R96
Und wieder einmal wird ohne Kenntnisse aller Fakten versucht ein Urteil zu finden............Gruß Thomas
Du siehst das viel zu kompliziert. Viele werden sich noch wundern, was es mit Gas/Benzin auf sich hat....
Die Hautpaussage war doch, und so wird es der Durchschnittszuschauer sehen:
1. Volvo baut unzuverlässige Fahrzeuge
2. das mit dem Gas ist alles Mist
3. die Werkstatt ist unfähig
4. keiner will einer Familie mit kleinem Kind helfen
Grüße,
Eric
Hi,
der Leasingvertrag wird bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag (früher Wandlung) komplett rückabgewickelt, d.h. der Händler zahlt den Kaufpreis an die Leasingbank zurück, der Kunde bekommt die kompletten Leasingraten zurück.
Da der Kunde aber gefahren ist, muss der Kunde die Nutzungsentschädigung pro 1000 km bezahlen. Die berechnet sich mit einem nicht rechtlich festgelegten Faktor, der zwischen 0,4 - 1% vom realen KAUFpreis berechnet. I.d.R. wird hier wohl 0,5 bis 0,67% angewendet.
Also bei den oben genannten beispielhaften 60.000 km und sagen wir mal 40.000 Euro Kaufpreis sind das: 60 x 0,5% x 40.000 = 12.000 Euro
Dieser Betrag dürfte sich mit zu zahlenden Leasingraten decken - je nach Vertrag wird man was rausbekommen oder etwas nachzahlen.
Hat man gekauft: Für dieses Geld ist der Kunde ja nun auch 2-3 Jahre Auto gefahren - und das gibts nun mal nicht umsonst!
Eine Entschädigung und Abrechnung weiterer Kosten (Einbaukosten Zubehör) ist im Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag weitestgehend ausgeschlossen - denn hier ist es wirklich so, "als hätte der Kauf nicht stattgefunden".
So ist der Stand meiner Recherchen als ich mich letztes Jahr im Herbst mit der Thematik befasst habe. Rechtsverbindlich ist das natürlich nicht.
Edit: Pressemäßig wirksam wird im ARD-Beitrag mal eben völlig außen vor gelassen, dass die Leasingraten zurückgezahlt werden? Klasse. Oder hat Volvo-Leasing da spezielle Vertragsklauseln? 🙁
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Du siehst das viel zu kompliziert. Viele werden sich noch wundern, was es mit Gas/Benzin auf sich hat....
Die Hautpaussage war doch, und so wird es der Durchschnittszuschauer sehen:
1. Volvo baut unzuverlässige Fahrzeuge
2. das mit dem Gas ist alles Mist
3. die Werkstatt ist unfähig
4. keiner will einer Familie mit kleinem Kind helfenGrüße,
Eric
zu 1. und 2. -- muß wohl stimmen, denn Bifuels werden nicht mehr gebaut 😁
zu 3. -- dafür gibt es motor-talk 🙂
zu 4. -- das ist im Moment die Vorgabe der Politik 🙁
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Du siehst das viel zu kompliziert. Viele werden sich noch wundern, was es mit Gas/Benzin auf sich hat....
Die Hautpaussage war doch, und so wird es der Durchschnittszuschauer sehen:
1. Volvo baut unzuverlässige Fahrzeuge
2. das mit dem Gas ist alles Mist
3. die Werkstatt ist unfähig
4. keiner will einer Familie mit kleinem Kind helfenGrüße,
Eric
Eric ist eben ein Medienprofi 😁 Die ARD-Leute muss ich in Schutz nehmen, denn (fast) kein Thema in der Welt ist fernsehmäßig in seiner gesamten Komplexität darstellbar. Dafür gibt es zwei Gründe: zu wenig Sendezeit und wenn es für nicht Involvierte zu langweilig wird, drücken sie den berühmten Knopf. Schließlich ist die ARD kein VOLVO-Hauskanal 😁
Die Gurke
Zitat:
Original geschrieben von Spreewald-VOLVO
Eric ist eben ein Medienprofi 😁 Die ARD-Leute muss ich in Schutz nehmen, denn (fast) kein Thema in der Welt ist fernsehmäßig in seiner gesamten Komplexität darstellbar. Dafür gibt es zwei Gründe: zu wenig Sendezeit und wenn es für nicht Involvierte zu langweilig wird, drücken sie den berühmten Knopf. Schließlich ist die ARD kein VOLVO-Hauskanal 😁
Nichts desto trotz sind dort einige eindeutige Fakten schlicht rausgelassen worden - so dass das "Schicksal" der Familie Stahl etwas mehr "herausgestellt" wird. Es wird nicht mit einem Wort erwähnt, dass die Leasingraten zurückgezahlt werden! Nur, dass die Nutzungsentschädigung 6000 Euro beträgt. Es mag ja sein, dass Familie Stahl noch draufzahlt - ist auch ärgerlich für die.
Und "in Schutz nehmen" kann ich die Macher nicht, wenn die zu Gunsten der Prämisse "wenn es für nicht Involvierte zu langweilig wird" Fakten einfach weglassen. Ich kann das bei den Privaten gerade noch tolerieren - da erwarte ich es auch gar nicht anders. Aber bei einem Sender, für den ich Gebühren zahlen muss, verlange ich eine gewisse Objektivität! Schade eigentlich. Hätte eigentlich vom Gefühl auch erst mal so gedacht wie du. 🙁
Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Nichts desto trotz sind dort einige eindeutige Fakten schlicht rausgelassen worden - so dass das "Schicksal" der Familie Stahl etwas mehr "herausgestellt" wird. Es wird nicht mit einem Wort erwähnt, dass die Leasingraten zurückgezahlt werden! Nur, dass die Nutzungsentschädigung 6000 Euro beträgt. Es mag ja sein, dass Familie Stahl noch draufzahlt - ist auch ärgerlich für die.
Und "in Schutz nehmen" kann ich die Macher nicht, wenn die zu Gunsten der Prämisse "wenn es für nicht Involvierte zu langweilig wird" Fakten einfach weglassen. Ich kann das bei den Privaten gerade noch tolerieren - da erwarte ich es auch gar nicht anders. Aber bei einem Sender, für den ich Gebühren zahlen muss, verlange ich eine gewisse Objektivität! Schade eigentlich. Hätte eigentlich vom Gefühl auch erst mal so gedacht wie du. 🙁
Gruß
Jürgen
Man kann die Welt nicht in 1:30 min pressen. Aber es muss geschehen. Denn das Zeitbudget jedes Zuschauers ist begrenzt - darum heißt die Devise: Verknappung. Wer tut sich eine TAGESSCHAU in epischer Länge und journalistischer Vollständigkeit von täglich mindestens vier Stunden an? Dafür gibt es Phoenix - mit endlosen Live-Übertragungen und Dokumentationen.
Auch im VOLVO ist nicht jeder technischer Schnickschnack einbaubar - weil die Kaufkraft der Kunden dafür nur bedingt gegeben ist. Auch wenn der Anspruch der Ingenieure höher ist. Alles eben ein Kompromiss.
Die Gurke musste so noch die Kurve zurück zum Thema kriegen 😰