Vollleder oder Ledernachbildung

Mercedes CLA X117 Shooting Brake

Habe meinen CLA vor einem Monat verkauft. Im Angebot hatte ich "angeklickt" "Vollleder".
Da gabs kein Kunstleder oder Ledernachbildung anzuklicken.
In meiner Beschreibung habe ich davon nichts geschrieben.
Dachte, Vollleder gibts gar nicht. Nur Echtleder an den Seiten oder eben Ledernachbildung.
Nun, nach 4 Wochen kommt der Käufer und will ne Erstattung weil ich das Angebot wohl falsch geschrieben habe.
Im Vertrag steht "ohne Garantie, ohne Gewährleistung, ohne Rückgaberecht von Privat".
Er hat das Auto vorher besichtigt und ist es gefahren.

Hat hier wer eine Ahnung, wie sowas rechtlich aussieht?

LG Stopsi

Beste Antwort im Thema

Lass ihn klagen wenn er was möchte. Er hat ja gesehen/ gerochen was er gekauft hat. Hat der käufer Migrationshintergrund? Da habe ich schon einiges gehört.

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Mir wurde das Mal so erklärt, dass wenn du als privat verkaufst das Auto wie gesehen gekauft wird und das genannte Problem zur nicht zur Rückabwicklung des Kaufes führt. Da du kein Händler bist und somit kein kfz wissen vorliegen muss müsstest du da aus dem Schneider sein. Sicher bin ich mir da nicht und somit wir bei allen rechtlichen Fragen lieber zum Anwalt.

Lass ihn klagen wenn er was möchte. Er hat ja gesehen/ gerochen was er gekauft hat. Hat der käufer Migrationshintergrund? Da habe ich schon einiges gehört.

Es heißt immer " gekauft wie gesehen"! Damit dürftest du auf der sicheren Seite sein. Ich persönlich würde mich auf keinen Kompromiss einlassen und es darauf ankommen lassen.

Ob privater Verkäufer oder Händler, ob Gewähr­leistung oder nicht: Grund­sätzlich müssen die Angaben zum Auto stimmen, auch mündliche. Bei „Leder­ausstattung“ dürfen die Kopf­stützen nicht aus Kunst­leder sein (Land­gericht Saarbrücken, Az. 9 O 188/08

Wenn in Deinem Angebot Vollleder gestanden hat, dann muss es auch vorhanden sein. Dazu gibt es u.a. ein Urteil des OLG Düsseldorf.

Aber sich erst nach 4 Wochen melden...? Würde zu einem Rechtsanwalt gehen.

Gruss

Ich würde denken, der Anwalt kostet mehr als der Aufpreis für gebrauchtes Leder. Wenn da schon Urteile zitiert werden, wird das den Fehler wohl weiter verteuern.

Was steht denn zur Ausstattung im Kaufvertrag? Das ist eher relevant als was in einer online Anzeige stand.

„Gekauft wie gesehen“ ist auch nichts wert, da gibt es schon endliche Urteile die das als unwirksame Klausel abschmettern. Die Frage ist, kann ein Laie auf den ersten Blick erkennen ob es nun Echtleder oder Kunstleder ist bzw. kann man dir unterstellen es arglistig falsch angegeben zu haben.

Genau was in deiner online Anzeige stand ist ehr unwichtig letztlich ist der Kaufvertrag bindend und wichtig ist ihr nicht in einem Punkt direkt aufgeführt das es Leder sein soll würde ich mir erstmal keine Sorgen machen. Jedes Autohaus klammert in ihren online anzeigen Ihre Angaben aus und beziehen sich auf den Kaufvertrag. Steht nix darüber im Kaufvertrag dann bist du raus. Mündliche Angaben müssen natürlich auch richtig sein wobei es schwierig werden wird dieses von Käufer zu beweisen da Aussage gegen Aussage stehen wird. Ich denke du brauchst dich nicht verrückt machen. Und wenn doch ein böses Schreiben vom Anwalt der Gegenseite kommt gehe damit direkt zum Anwalt. Aber ich denke da versucht einer nur Panik zu machen und noch ein bisschen Geld zu machen.

Ich bin da anderer Meinung. Wenn im Angebot steht "Echtleder" , und dann ist es nur Kunstleder, dann ist das in meinen Augen zumindest Täuschung. Sollte der Verkäufer das selbst nicht gewusst haben, so muss er dem Käufer zumindest einen Preisnachlass gewähren. Ist er dazu nicht bereit, könnte der Käufer nach meiner Rechtsauffassung auf arglistige Täuschung plädieren.

Viele Grüße
Wild

Es war nur anzuklicken "Vollleder".
Nichts von Echtleder oder Kunstleder.
Haben uns auf 300,-€ Nachlass geeinigt. Er behauptet ich hätte bei Besichtigung gesagt Echtleder. Käufer waren zu dritt. Ich hab aber Kunstleder gesagt, da gibt es weniger Falten. Aber was soll's. Aber wenn sich wer so auf ein Inserat beruft, sollte man da die nicht beschriebenen Winterräder oder Feuerlöscher etc. zurückfordern? Auf den Preis (war nicht VB) beharrte er auch nicht und hat gehandelt.

Das hätte ich drauf ankommen lassen.... ist ja vollKUNSTleder

Zitat:

@Stopsi schrieb am 17. Juni 2018 um 18:52:57 Uhr:


Es war nur anzuklicken "Vollleder".
Nichts von Echtleder oder Kunstleder.
Haben uns auf 300,-€ Nachlass geeinigt. Er behauptet ich hätte bei Besichtigung gesagt Echtleder. Käufer waren zu dritt. Ich hab aber Kunstleder gesagt, da gibt es weniger Falten. Aber was soll's. Aber wenn sich wer so auf ein Inserat beruft, sollte man da die nicht beschriebenen Winterräder oder Feuerlöscher etc. zurückfordern? Auf den Preis (war nicht VB) beharrte er auch nicht und hat gehandelt.

Dein Ernst ? Du gibst ihm Geld zurück ? Hahaha - Sorry aber bei einem Privatverkauf sollte er dann bitte mit nem Anwalt kommen. Der hätte von mir kein Cent bekommen...😉

Wollte nicht streiten. Kein Nerv dafür. Geärgert hat's mich. Vor allem die Behauptung ich hätte Echtleder gesagt. Was ist wenn alle 3 Lügen?

Und genau deswegen hätte ich mir Rechtsbeistand geholt und es darauf ankommen lassen. Ohne einen Zeugen MEINERSEITS verkaufe ich nichts mehr in dieser Hinsicht. Dazu traue ich keinem mehr über den Weg.

Das wäre meine persönliche Entscheidung gewesen. Zumindest hätte ich mich fachkundig beraten lassen. Und wenn der Käufer recht gehabt haben sollte, dann hätte ich mich immer noch einigen können.
So wirst Du dich nur noch mehr ärgern.

Ist aber jetzt nur meine Meinung, nichts gegen Dich.

Aber sag doch mal, was für eine Ausstattung hatte denn der Wagen nun genau? Welche Unterlagen hattest DU dazu?

Gruß

Als ich ihn 2016 von Mercedes gebraucht gekauft habe, haben wir nicht darüber geredet. Dachte es sei Echtleder.
Nach Suche im Netz war ich der Meinung es ist Kunstleder. Habe dann mal sogar einen Sattler gefragt. Der sagte, dass das sogar besser ist. In mobile.de konnte man nur Vollleder anklicken. Nix mit Echt- oder Kunstleder.
Was solls. Ein Anwalt hätte mir locker die 300,-€ gekostet.

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