Vollkaskoschaden - Versicherung will kein Gutachter schicken !?!
Hallo zusammen,
hab folgendes Problem. Ich hatte vorgestern einen Unfall mit meinem Audi A5. Hab meine komplette rechte Seite an einer Leitplanke geschrammt(war nicht mal meine Schuld). Jetzt war ich bei der Versicherung (HUK) und habe den Schaden gemeldet. Die meinten ich soll zu Audi und mir einen KV einholen.
Nun möchte Audi aber 10% des Reparaturschadens wenn ich den Wagen dort nicht repariere. Das finde ich eine Frechheit, weil wenn der Schaden nicht so hoch ist, zahle ich für die gleiche Arbeit nur 50€. Aber wenn der Schaden hoch ist(er konnte mir aber nicht sagen was HOCH ist, also keine Grenze nennen), muss man 10% des Schadens zahlen, also in meinem Fall sehr viel.
Der Mitarbeiter bei Audi meinte, dass der Schaden wohl über 7000€ ist. Ich überlege mir jetzt aber vielleicht den Wagen zu verkaufen und möchte mir daher lieber das Geld auszahlen lassen. Aber ich möchte Audi nicht für einen KV 700€ zahlen, aus PRINZIP nicht.
Nun will die Versicherung aber keinen eigenen Gutachter schicken. Ich verstehe das nicht, das ist doch in deren Interesse einen eigenen Gutachter zu schicken. Aber nein die wollen einen KV haben.
Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle machen? Ich möchte nicht zu Audi gehen einen KV einholen und dann schickt die Versicherung doch ihren eigenen Gutacher. Was kann ich tun, welche Rechte habe ich??
Danke im Voraus
Gruß
Beste Antwort im Thema
Würde morgen nochmals bei der Versicherung anrufen.
Da ist ein anderer Sachbearbeiter dann dran.
Erzähl dem, die Geschichte und vor allem die Schadenhöhe.
Die schicken dann schon einen Gutachter.
26 Antworten
Hallo,
lass Dir von der HUK die Weisung, einen Kostenvoranschlag einzuholen, schriftlich geben.
Dann hat diese im Zweifelsfall auch die Kosten dafür zu tragen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber bei der Schadenhöhe und dem Abrechnungswunsch muss ein Gutachten her.
Ich habe mal ein bisschen Bedingungen gelesen.
Ich finde allerdings nichts darüber, wann ein Gutachter notwendig ist und wann nicht.
Wie kommst du zu dieser Aussage?
Welche Grundlage der AKBs oder allgemeine Rechtsgrundlage sagt, dass hier ein Gutachten gemacht werden muss?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Ich habe mal ein bisschen Bedingungen gelesen.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber bei der Schadenhöhe und dem Abrechnungswunsch muss ein Gutachten her.
Ich finde allerdings nichts darüber, wann ein Gutachter notwendig ist und wann nicht.
Wie kommst du zu dieser Aussage?
Welche Grundlage der AKBs oder allgemeine Rechtsgrundlage sagt, dass hier ein Gutachten gemacht werden muss?
zur Schadenhöhe wirst du in den AKB`s nichts finden. Da gibt es interne Anweisungen beim jeweiligen Versicherer, ab wann und unter welcher Konstellation ein Gutachten erforderlich ist.
Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür auch nicht. Nur das Weisungsrecht des Versicherer.
Als (grobe) Richtschnur werden Schäden bis 2.500 Euro ohne Gutachten mit einem KVA abgewickelt.
Aber hier muss ja auch noch der WBW und der RW ermittelt werden. Und dazu steht im KVA nichts.
Ich mutmaße mal, dass hängt hier mit dem momentanen Außnahmezustand bei der Schadenregulierung (Hagelschäden) zusammen.
Da passieren im Moment die dollsten Sachen. Letze Woche hatten wir hier einen Kaskokunden, da hat der Sachbearbeiter am Telefon gesagt "kennen Sie einen SV? nehmen Sie den wir haben im Moment keinen für Sie"
Eigentlich in Kasko undenkbar, aber Tatsache......
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
zur Schadenhöhe wirst du in den AKB`s nichts finden. Da gibt es interne Anweisungen beim jeweiligen Versicherer, ab wann und unter welcher Konstellation ein Gutachten erforderlich ist.Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Ich habe mal ein bisschen Bedingungen gelesen.
Ich finde allerdings nichts darüber, wann ein Gutachter notwendig ist und wann nicht.
Wie kommst du zu dieser Aussage?
Welche Grundlage der AKBs oder allgemeine Rechtsgrundlage sagt, dass hier ein Gutachten gemacht werden muss?Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür auch nicht. Nur das Weisungsrecht des Versicherer.
Als (grobe) Richtschnur werden Schäden bis 2.500 Euro ohne Gutachten mit einem KVA abgewickelt.
Aber hier muss ja auch noch der WBW und der RW ermittelt werden. Und dazu steht im KVA nichts.
Ich mutmaße mal, dass hängt hier mit dem momentanen Außnahmezustand bei der Schadenregulierung (Hagelschäden) zusammen.
Da passieren im Moment die dollsten Sachen. Letze Woche hatten wir hier einen Kaskokunden, da hat der Sachbearbeiter am Telefon gesagt "kennen Sie einen SV? nehmen Sie den wir haben im Moment keinen für Sie"
Eigentlich in Kasko undenkbar, aber Tatsache......
Da hat der jennige wirklich Glück gehabt.
Ich denke ich gehe einfach zu einer Werkstatt und lass mir einen KV machen. Wenn die Versicherung dann noch denkt, das der Preis zu hoch ist, spätestens dann werden Sie ja ihren eigenen Gutachter schicken. Und ich zahle höchstens 120€ für den KV und nicht wie bei Audi 700€ 😉
Ähnliche Themen
Hast du nicht gefragt, wer den KVA zahlt?
Würde ich im Vorfeld nochmals abklären.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Hast du nicht gefragt, wer den KVA zahlt?Würde ich im Vorfeld nochmals abklären.
Nein ich denke nicht das die Versicherung den KV zahlt.
Oder muss die Versicherung den KV zahlen wenn Sie keinen eigenen Gutachter schicken?
Zitat:
lass Dir von der HUK die Weisung, einen Kostenvoranschlag einzuholen, schriftlich geben.
Dann hat diese im Zweifelsfall auch die Kosten dafür zu tragen.MfG
Warum liest Du nicht einfach die Antworten, die man Dir gibt?
Sorry hatte vergessen darauf zu antworten. Hab bei der Huk angerufen und die darum gebeten mir das schriftlich zu geben, die meinten wenn Sie einen KV machen, dann zahlen wir nicht. Darauf hin meinte ich, dann schicken Sie doch einfach einen Gutachter. Er wiederrum schicken Sie uns einen KV und dann sehen wir ob wir einen Gutachter brauchen. 🙂😕😕
Na dann weißt Du doch, was nun zu tun ist.
Warum die Audi-Werkstatt so handelt wie sie handelt ist durchschaubar:
Viele lassen sich ihren KV in der Markenwerkstatt nach deren Stundensätzen erstellen, rechnen entsprechend ab und lassen dann woanders günstig reparieren, bzw. lassen gar nicht reparieren.
Sie würden nicht so handeln wenn es nicht gute Gründe dafür gäbe.
Du planst ja ähnliches, und damit rechnet die WS .😉
Sie separieren dadurch die Kunden mit ernsthaftem Reparaturinteresse von den anderen.
O.K. Das ist das Problem, wenn man solche Dinge versucht telefonisch zu klären. Man stellt sich stur und Du hast nichts in der Hand. Also fordere die HUK schriftlich auf, den Schaden in Höhe von € 7.000,- zu regulieren. Dann müssen sie schriftlich reagieren. Entweder sie schicken einen Gutachter, oder sie fordern Dich auf, einen Kostenvoranschlag einzureichen. Dann kannst Du diesen erstellen lassen und die HUK muss ihn bezahlen.
MfG
@TE
Schon krass, deine Story und die Reaktion der HUK in keinsterweiser Weise nachzuvollziehen. Die Ratschläge, alles schriftlich zu fixieren, ist sicherlich nicht die Schlechteste, hilft dir aber kurzfristig nicht weiter und daran bist du sicherlich vorangig interessiert.
Mach deinen Unmut gegenüber der HUK öffentlich. Das ist es hier zwar auch, hilft dir aber zunächst nichts. Die HUK liest hier nicht mit, allenfalls Mitarbeiter. Aber ob die dir weiterhelfen (können) ist mehr als fraglich.
Nutz die Facebookseite der HUK, schildere dort dein Leid (sachlich) und sende deinen Text zusätzlich an facebook@huk.de und dort gibst du deine telefonische Erreichbarkeit an. Unabhängig des bereits von dellenzaehler erwähnten erhöhten Schadenaufkommens auch bei der HUK (Hagelschäden) wirst du (wahrscheinlich) hier eher eine schnelle Reaktion und Entscheidung bekommen.
Hast du der Schadensabteilung denn überhaupt klargemacht, dass hier mit einer Schadenhöhe von ca. 7000,- € zu rechnen ist?
So wie ich das lese, haben die das nicht kapiert.
"Reichen sie eine KVA ein und wir schauen dann, ob wir einen Gutachter brauchen".
Das hört sich so an, als würden die von einer Schadenhöhe von 1-2 TSD Euro ausgehen.