Vollkaskoschaden

Hallo hab an meinem Wagen einen Vollkaskoschaden. Meine Frau ist über einen Randstein gefahren. Die Beifahrertür sowie die hintere rechte Tür und der komplette Schweller von vorne bis hinten sind beschädigt. Die Werkstatt sagt einen geschätzten Schaden von 5-6 tausend Euro Schaden. DIe Versicherung will aber keinen Gutachter schicken und will einen Kostenvoranschlag. Ist das so in Ordnung ? Ich will eventuell den Wagen als Unfall verkaufen und brauche dazu den Restwert. Was soll ich machen ?

Beste Antwort im Thema

Da es sich um einen Kasko Schaden handelt, gibt es keinen Nutzungsausfall. Anwalt sollte man sich auch gut überlegen, denn den zahlt man ebenfalls selbst. Solange nicht klar ist, was überhaupt los ist, ist das kein guter Tipp. 

Dass das Fahrzeug besichtigt werden soll, kann verschiedene Gründe haben. Der KVA ist z. B. anhand der Bilder nicht nachvollziehbar oder der Schadenhergang ist nicht plausibel. 

Dafür spricht das Treffen an der Unfallstelle. 

Wenn alles so war, wie Du es geschildert hast und alle Schäden im KVA von diesem Ereignis stammen, wird es kein Problem geben.

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Zitat:

Original geschrieben von pcmarky


Kurzes Update:

Hatte nach den Weihnachtsferien Kotakt mit der Directline. Dort wurde mir gesagt die Bilder seinen da und ich solle Ihnen noch bis gestern Zeit lassen. Habe dann gestern nochmals mit der Versicherung telefoniert, wo mir gesagt wurde die Sache sei bei einem Gutachter. Wenn da eine Rückmeldung kommt wird der Schaden geregelt.
Gestern abend kam dann ein Anruf von einem Gutachterbüro "carexpert". Am Donnerstag will ein Gutachter vorbeikommen und den Schaden begutachten. Ist das Normal nach so langer Zeit (Unfalltag 03.12.2013) ?
Er will sich am Unfallort mit mir treffen was ich ebenfalls etwas ungewöhnlich finde.

Was meint Ihr dazu ?

das kommt davon, wenn man sich übers Internet versichert - ein Versicherer mit vor Ort Service regelt sowas normalerweise in 3-4 Arbeitstagen. Es gibt sogar eine Versicherung die schenkt einem noch einen Tankgutschein, wenn der Schaden nach vorliegen aller Unterlagen nicht in 3 Tagen reguliert wurde.

Also kann ich mit der Versicherung nach Gutachten abrechnen. Das ist dann die Summe ohne Mwst. abzüglich 300€ Selbstbeteiligung ?
Wie ist das mit der Mwst. bei Kauf eines Neuwagens ? Ich meine wenn ich den Unfallwagen so unrepariert verkaufe und mir ein neues Auto zulege. Ich hab da gehört, wenn ich die Rechnung des Neuwagens einreiche würde ich die abgezogene Mwst. ausbeszahlt bekommen. (von der Versicherung)

Ja, wenn Du eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorlegst, bekommst Du die MwSt. erstattet, natürlich nur maximal bis zu dem abgezogenen Betrag.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ja, wenn Du eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorlegst, bekommst Du die MwSt. erstattet, natürlich nur maximal bis zu dem abgezogenen Betrag.

Aber vom Gutachten geht außer der Mwst. und der Selbstbeteiligung nichts mehr ab ?

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😕
Ich wüsste nicht, was abgezogen werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von pcmarky


Aber vom Gutachten geht außer der Mwst. und der Selbstbeteiligung nichts mehr ab ?

Reichen Dir € 376,- Abzug noch nicht?

MfG

Also der Schaden wurde von Carexpert begutachtet und das Ergebnis entspricht bis auf 200 € dem Kostenvoranschlag. Bin als mit dem Ergebnis zufrieden. Werde dann fiktiv abrechnen.

pcmarky

Zitat:

Original geschrieben von pcmarky


Also der Schaden wurde von Carexpert begutachtet und das Ergebnis entspricht bis auf 200 € dem Kostenvoranschlag.

Erstaunlich!

Wo die doch "bekanntermaßen" mit den Versicherern gemeinsame Sache machen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Matsches
Erstaunlich!
Wo die doch "bekanntermaßen" mit den Versicherern gemeinsame Sache machen.😉

Es soll ja Schadensfälle gegen bei welchen man eigentlich gar nichts verkehrt machen kann.

Nicht einmal die Autoangucker von Caredingenskirchen.........😁

*duckundweg*

So der Schaden ist abgewickelt und die Summe ist an mich ausbezahlt. Ich werde mir einen neuen Golf kaufen und den als Unfallfahrzeug verkaufen.
Wie ist das mit der Versicherung ? Wenn den Unfallwagen abmelde und zeitgleich einen neuen anmelde, brauche ich doch eine neue Versicherungsbestätigung der Versicherung. Der neue wird von der Ausstattung und PS der gleiche wie der alte. Reicht es da einfach die Versicherung anzurufen oder brauche ich da ein neues Angebot der Versicherung ? Da ich von der Versicherung noch die Mwst, abrechenen kann (wenn ich mir einen neuen kaufe) will ich die Versicherung zunächst nicht wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von XC60_XC60


...
das kommt davon, wenn man sich übers Internet versichert - ...

wenn das so einfach wäre, dann dürfte es ja mit "Nicht-Internet-Versicherungen" nie Probleme geben.

Ist mir bisher bei den Beiträgen im Forum noch gar nicht aufgefallen.

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