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Vollkaskoschaden nicht Ordnungsgemäß repariert, 3. Versuch

Themenstarteram 16. September 2011 um 16:39

Hallo,

ich hatte einen kleinen Unfall mit meinem Neuwagen (EZ 04/2011).. Der Unfall war im Juli..

Schaden war ein Riss in der Stoßstange, Scheinwerfer ne kleine Macke und am Kotflügel war eine kleine Macke..

Wir haben den Wagen in einer Vertragswerkstatt abgegeben und von dort aus wurden alle weiteren Schritte eingeleitet..

-> gutachter + reparatur..

Bei der Reparatur wurden die oben genannten Teile getauscht und natürlich lackiert..

Als ich den Wagen abholen wollte, waren viele Schönheitsfehler (Lackplatzer, Lackpickelchen, Spaltmaße) vorhanden.. Haben dies reklamiert und der Wagen ging wieder zurück zur Nachbesserung..

So weit so gut..

Nach gut einer Woche holte ich den Wagen wieder ab und es waren immer noch die gleichen Mängel vorhanden oder andere..

Na gut noch einen Termin zur Nachbesserung bekommen und alle Mängel schriftlich mit dem Werkstattmeister festgehalten..

Nun war der Wagen zwei Wochen dort und als ich ihn heute abholen wollte, waren die gleichen Mängel vorhanden, andere dazu gekommen und einige beseitigt..

Das man da die Nerven verliert ist klar.. Ich denke 3 Versuche sind genügend.. Habe mich nicht bereit erklärt den Wagen wieder mitzunehmen, habe schriftlich festgehalten, was bemängelt wird und habe mein Auto weiterhin dort stehen gelassen und den Mietwagen mitgenommen.

Nun stellt sich die Frage , was ich nun machen soll?

Bin langsam einfach nur noch sauer.

Es ist keine alte Kiste sondern ein Wagen mit paar Monaten und knapp 5.000 km gelaufen.

Danke im vorraus.

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23 Antworten
Themenstarteram 19. September 2011 um 18:31

Ich war heute bei der Werkstatt und habe mein Auto abgeholt (wurde angerufen, dass ich es abholen müsste) .. Habe versucht eine Klärung herbei zu rufen, allerdings ohne Erfolg. Es fühlt sich keiner dafür Verantwortlich & die, die verantwortlich sind , sind nicht da.. Haben Urlaub, sind krank oder ähnliches..

Habe denen nun gesagt, dass der Filialleiter sich telefonisch bei mir melden soll, um ein Termin abzusprechen. Allerdings kann dieser sich voraussichtlich erst Mittwoch melden, da er morgen Termine hat.

So weit so gut.. Habe morgen gleichzeitig einen Termin beim Rechtsanwalt.. und werde mich dort beraten lassen..

Beim Adac war ich schon und dort meinten die netten Herren, dass ich mich an einen Rechtsanwalt wenden soll. Bin beim Adac auch Rechtschutzversichert und habe eine Zusage auf Kostenübernahme erhalten.

Dringend Anwalt !

Wenn du den WAgen an dich nimmst, kann man dir unterstellen, du hättest ihn so abgenommen.

Kenne das aber von Ford, da wäre die Reparatur sicher in einem Gulag besser durchgeführt wurden !!!

die teile wurden im montierten zustand "überlackiert" wie das ausschaut... im gutachten stadn bestimmt, demontage, lackierung, montage drin... aber das hat sich die werke wohl gespart um ihren gewinn zu maximieren...

ich denke wandlung wirst du keine bekommen, allerdings die nachbesserung kannst du in einer anderen werkstatt durchführen lassen, und die rechnung an deine nichtskönner weitergeben....

gesamt rückgabe hast du wohl keien chance, da der wagen ja ohne mangel ist... lediglich die durchgeführte reparatur ist mangelhaft, und nur auf diese hast du einen sachmangel/gewährleistungsanspruch.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

die teile wurden im montierten zustand "überlackiert" wie das ausschaut... im gutachten stadn bestimmt, demontage, lackierung, montage drin... aber das hat sich die werke wohl gespart um ihren gewinn zu maximieren...

ich denke wandlung wirst du keine bekommen, allerdings die nachbesserung kannst du in einer anderen werkstatt durchführen lassen, und die rechnung an deine nichtskönner weitergeben....

gesamt rückgabe hast du wohl keien chance, da der wagen ja ohne mangel ist... lediglich die durchgeführte reparatur ist mangelhaft, und nur auf diese hast du einen sachmangel/gewährleistungsanspruch.

Die Wandlung gibt's seit fast 10 Jahren nicht mehr, nur mal so nebenbei.

wie das kind nun nennst ist vollkommen egal... eine rückgabe des fahrzeuges wird er nicht erzielen können. Da dies eben ohne Mangel ist (zustand bei auslieferung) Einzige Ansprüche hat er über die durchgeführte Arbeit, also nur über den Unfallschaden.

Ich finde das alles andere als egal, auch wenn's für den TE an dieser Stelle wenig relevant ist - daher die Bemerkung "nebenbei"...

dann nennen wir es eben richtig: "Rückgabe mengelhafter Sache und Rücktritt vom Kaufvertrga mit anrechnung des gezogenen Nutzens"... da ist Wandlung kürzer :-) und wird übrigens auch sprachlich weiterhin verwendet als synonym.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

dann nennen wir es eben richtig: "Rückgabe mengelhafter Sache und Rücktritt vom Kaufvertrga mit anrechnung des gezogenen Nutzens"... da ist Wandlung kürzer :-) und wird übrigens auch sprachlich weiterhin verwendet als synonym.

Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetz 2002 gibt es das Rechtsinstitut der Wandlung nicht mehr, sondern den Rücktritt. Der hat übrigens einen Buchstaben mehr als die Wandlung, wo ist also das Problem?

Themenstarteram 21. September 2011 um 17:26

Also es gibt Neuigkeiten.

Danke aber erstmal für eure Antworten.

Ich habe den Wagen am Montag abgeholt und war dann Dienstag beim Anwalt.

War sehr gut das Gespräch.

Sie hat gesagt, dass ich nach 2 Ausbesserung vom Werksvertrag zurück treten, da es unzumutbar ist, dass ich da ständig hin fahre. 2 Versuche sind genügend. und fertig ;)

Sie kümmert sich um alles weitere, sodass ich hoffentlich in wenigen Tagen in eine andere Werkstatt kann.

Sie wird mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, ob die schon überwiesen haben, desweiteren wird sie noch mal Kontakt zum Gutachter aufnehmen und wenn es nötig ist, der Werkstatt klar machen, dass die da nun nichts mehr dran machen werden.

Bin gespannt, wie es weiter verläuft.

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