Vollkasko Schadenfall

Guten Tag alle zusammen,
Ich möchte euch was fragen wegen Vollkasko Schadenfall.
Zwar : Meine 2(!) Autotüren wurden zerkratzt wegen Ausfahrt von einem Parkhaus (selbst Schuld), dass ich die Türen neu machen muss. Ich habe gefragt, die Kosten wären c.a bis 2000€ .
Wenn ich meine Versicherung (mit Vollkasko) melde , dann bezahle ich 300€ (Selbstbeteiligung) und mein Beitrag wird bestimmt noch erhöht. Was ist dann diesem Fall besser? Sollte ich das selbst bezahlen, oder bei Versicherung melden?
( ich weiß nicht wie viel & bis wann der Vollkasko Beitrag erhöht wird).
Habt ihr Erfahrungen damit? Mir ist noch nie so passiert.
Vielen Dank.

30 Antworten

@remarque4711

Vielen Dank für die Ausführungen, die aber nur akademischen Wert haben, weil sie inhaltlich keine neuen Erkenntnisse liefern, aber Dir ganz sicher das Gefühl der Überlegenheit vermittelt haben, was ich Dir sehr gönne.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 21:15:36 Uhr:



Zitat:

@bimota schrieb am 12. Mai 2022 um 07:49:07 Uhr:


Weil eventuell ein Totalschaden eintreten kann, den man dann nicht selber bezahlen will/kann?
Es ist selbstverständlich eine Kostenrechnung den Schaden selber zu bezahlen wenn inclusive der SB die Rückstufung über die Jahre höhere Kosten erzeugt.

Das ist sogar mir bekannt 😁

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 21:15:36 Uhr:



Zitat:

@Leonie30 schrieb am 11. Mai 2022 um 18:02:55 Uhr:


Guten Tag alle zusammen,
Ich möchte euch was fragen wegen Vollkasko Schadenfall.
Zwar : Meine 2(!) Autotüren wurden zerkratzt wegen Ausfahrt von einem Parkhaus (selbst Schuld), dass ich die Türen neu machen muss. Ich habe gefragt, die Kosten wären c.a bis 2000€ .
...........................
Vielen Dank.


Macht aber bei einem Schaden von 2.000€ relativ wenig Sinn. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es in Deutschland eine Versicherung gibt, deren Rückstufungstabelle so grottenschlecht ist, dass es sich lohnt einen 2k€-Schaden zurückzukaufen.

Schon ab einer Schadenhöhe von ~1000€ lohnt sich ein Schadenrückkauf meistens nicht mehr. Aber der TE kann es ja bei seiner Versicherung ausrechnen lassen und das Ergebnis hier posten.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 21:15:36 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 08:15:22 Uhr:


Es könnte eventuell günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen und dadurch keine Hochstufung in Kauf nehmen zu müssen. Andererseits gibt es VK Versicherungen mit Rabattretter, bei denen man bei einem Schaden nicht hochgestuft wird.

Aber Vorsicht, der Rabattretter gilt im Zweifel nur für die aktuelle Versicherung und wenn man dann die Versicherung wechseln will, muss man bei der neuen Versicherung doch mit dem schlechteren Rabatt versichern.

Rabattretter gibt es mittlerweile bei keiner mir bekannten Versicherung mehr.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 21:15:36 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 12:19:15 Uhr:


Du solltest immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn Du also nun den Rabattschutz abschließen solltest und danach den Schaden meldest, müsstest Du auch angeben, wann der Schaden entstanden ist. Wenn Du dann nicht lügst, musst Du angeben, dass der Schaden vor Abschluss des Rabattretters entstanden ist und dadurch dürfte das nicht funktionieren.

Hier wird mal wieder fröhlich Rabattretter und Rabattschutz verwechselt/vermischt.

Kurzer Exkurs:
Rabattretter bekamen früher (bis ca 2010/2012) Autofahrer von ihrer Versicherung geschenkt, wenn sie SF25 erreicht haben und einen Unfall bauten. Die SFR-Hochstufung war aus SF25 in SF22 die %te (30) blieben gleich.

Rabattschutz wird heute für gutes Geld an die Angsthasen unter den Versicherungsnehmern verkauft. Bei einem Crash mit anschließendem Versichererwechsel kann dieser i.d.R. nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Aber das wissen ja hier sicher alle.

Zu dem Thema gibt es hier bereits einige Threads, wer mehr wissen möchte, kann ja mal danach suchen 😁

Zum Teil hast du hier Recht, zum anderen aber auch wieder nicht:

Durchaus kann es sein, dass es sich lohnt, den einen Schaden für 1000 Euro oder sogar 2000 Euro bei der Versicherung einzureichen. Bei nur einem Schaden im Jahr 2022 würde ich dir hier sogar Recht geben, aber was, wenn noch ein zweiter oder sogar dritter Vollkaskoschaden dieses Jahr (z.B. im Winter) hinzukommen sollte? Dann kann es sich ganz schnell nicht mehr lohnen, aber evtl. kann man dann den Schaden wieder "zurück kaufen".

Sollte jemand den Rabattschutz in seiner Versicherung inbegriffen/abgeschlossen haben und einen Schaden verursacht haben, wird er bei dieser bestehenden Versicherung so gestellt, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Sollte dann ein Versicherungswechsel stattfinden, sollte bei dieser auch der Rabattschutz eingeschlossen werden, damit keine Rückstufung stattfindet. Sollte nämlich kein Rabattschutz bei der neue Versicherung gewünscht werden, wird zwangsweise zurück gestuft und das kann dann wieder zu Ärger/ Frust führen

Ob ich einen Schaden zurück kaufen möchte/sollte oder eben auch nicht, hängt auch von der eigenen Zukunft ab; also was ich VK-technisch das nächste komplette Jahr vorhabe...
Sollte ich nämliich ein ganzes Jahr lang nachfolgend auf die VK verzichten können/wollen (gibt zig Gründe/Konstellationen dafür) und erst danach(!) wieder eine VK benötigen, kann es auch "Sinn" machen, einen Schaden i.H.v von fiktiven 600€ (sofern SB geringer) von der VK begleichen zu lassen...;-)
Man muss wie fast immer im Leben, alles ein wenig differenzierter (auf seine subjektive Situation bezogen) betrachten...

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 21:15:36 Uhr:


Rabattretter gibt es mittlerweile bei keiner mir bekannten Versicherung mehr.

LVM. Jetzt kennst du eine.😉
Allerdings ab SF 35.

Ähnliche Themen

Danke für die Aufklärung 😉.

Wäre mal interessant zu wissen, wieviele Kunden bei denen überhaupt in den Genuss des Rabattretters kommen 😮.

Ich. Also mindestens einer. 😉Ab 2023 wieder. Aufgrund eines abgewickelten VK Schadens musste bzw. hab ich bis zum Wiederereichen der SF 35 den kostenpflichtigen Rabattschutz nehmen bzw. genommen.

Leute verwirrt die TE doch nicht unnötig.

Zielführend wird für sie das Gespräch mit der Versicherung sein. Wir wissen hier alle nicht, um welches Fahrzeug es sich handelt (Stichwort Typklasse) noch wissen wir nicht, welche Rückstufungstabelle ihrem Vertrag zugrunde liegt.

Außerdem wissen wir nicht, wie alt ihr Fahrzeug ist, noch wissen wir, was die TE in Zukunft plant.

Es kann z.B sein, dass die VK nur noch "mitläuft", weil man die beim Erwerb des Autos abgeschlossen hat und das Auto mittlerweile 10 Jahre alt ist...

...wie bei mir.

Bei einem VK-Schaden würde ich die Versicherung in Anspruch nehmen und für die restliche Nutzungsdauer ggf- auf die VK verzichten. Nach einem Jahr ohne VK wird bei der Einstufung beim Neuabschluss der VK die HP-Einstufung zugrunde gelegt. Und alle weiteren Schäden im auslaufenden Versicherungsjahr kosten nur je 300 € SB...

Wenn jetzt die SF-Karriere allerdings in den Anfangsjahren steckt und das Auto auch noch entsprechend jung ist, dann muss man erst recht rechnen und auch abschätzen können, inwieweit ein Verzicht auf die VK zu verschmerzen ist.

Und wenn das Auto finanziert ist, dann ist man meistens zum Abschluss einer VK verpflichtet.

Kurz gesagt: Die Inanspruchnahme der VK ändert am Tarif des laufenden Versicherungsjahres ohnehin nichts; insofern würde ein weiterer Schadensfall die Situation verschlimmern, aber womöglich ein weiterer Grund für die Aussetzung der VK sein. Dann kann man immer noch abwägen, ob ein Rückkauf eines Schadens Sinn macht. Von daher kann man der TE nur empfehlen, den aktuellen Schaden über die Versicherung abzurechnen und nach Ablauf des Versicherungsjahres neu zu entscheiden, welcher Versicherungsschutz in Zukunft erforderlich ist und ob sich der Rückkauf lohnt.

Wenn die TE mit verbeulten Türen leben kann, dann kann man die Diskussion beenden, aber ich gehe davon aus, dass es sich um ein Auto handelt, bei dem sich die Reparatur lohnt.

Zitat:

@Devil8x4 schrieb am 13. Mai 2022 um 22:17:09 Uhr:


Leute verwirrt die TE doch nicht unnötig.

Zielführend wird für sie das Gespräch mit der Versicherung sein. Wir wissen hier alle nicht, um welches Fahrzeug es sich handelt (Stichwort Typklasse) noch wissen wir nicht, welche Rückstufungstabelle ihrem Vertrag zugrunde liegt.

Außerdem wissen wir nicht, wie alt ihr Fahrzeug ist, noch wissen wir, was die TE in Zukunft plant.

Es kann z.B sein, dass die VK nur noch "mitläuft", weil man die beim Erwerb des Autos abgeschlossen hat und das Auto mittlerweile 10 Jahre alt ist...

...wie bei mir.

Bei einem VK-Schaden würde ich die Versicherung in Anspruch nehmen und für die restliche Nutzungsdauer ggf- auf die VK verzichten. Nach einem Jahr ohne VK wird bei der Einstufung beim Neuabschluss der VK die HP-Einstufung zugrunde gelegt. Und alle weiteren Schäden im auslaufenden Versicherungsjahr kosten nur je 300 € SB...

Wenn jetzt die SF-Karriere allerdings in den Anfangsjahren steckt und das Auto auch noch entsprechend jung ist, dann muss man erst recht rechnen und auch abschätzen können, inwieweit ein Verzicht auf die VK zu verschmerzen ist.

Und wenn das Auto finanziert ist, dann ist man meistens zum Abschluss einer VK verpflichtet.

Kurz gesagt: Die Inanspruchnahme der VK ändert am Tarif des laufenden Versicherungsjahres ohnehin nichts; insofern würde ein weiterer Schadensfall die Situation verschlimmern, aber womöglich ein weiterer Grund für die Aussetzung der VK sein. Dann kann man immer noch abwägen, ob ein Rückkauf eines Schadens Sinn macht. Von daher kann man der TE nur empfehlen, den aktuellen Schaden über die Versicherung abzurechnen und nach Ablauf des Versicherungsjahres neu zu entscheiden, welcher Versicherungsschutz in Zukunft erforderlich ist und ob sich der Rückkauf lohnt.

Wenn die TE mit verbeulten Türen leben kann, dann kann man die Diskussion beenden, aber ich gehe davon aus, dass es sich um ein Auto handelt, bei dem sich die Reparatur lohnt.

Wow! Die Aussage, dass man der TE nur den rat geben kann, den Schaden zu melden und im kommenden Versicherungsjahr die VK aus dem Vertrag zu nehmen ist aus meiner Sicht sehr fahrlässig!
Klar kann sie nach weiteren 12 Monaten die VK wieder einschließen, was ist aber innerhalb dieser 12 Monate??? Sollten dann ein Unfall passieren und der Eigenschaden deutlich höher als die 2000 Euro liegen, bzw. vielleicht ein Totalschaden sein, würde ich nicht gerne in so einer Aussage stecken, bzw. der "verantwortliche" für den Rat sein.

Fakt ist, einfach bei der Versicherung nachhören, wie viel teurer der Schaden in den kommenden z.B. 5 Jahren (das ist die Regel) wird. Sollte es sich demnach lohnen, wovon ich ausgehe, dann den schaden melden und dafür die kommenden Jahre etwas mehr bezahlen. Wir wissen aber zu wenig über die bestehenden SFR bzw. über die Rückstufung um hier eine gescheite Aussage treffen zu können

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Mai 2022 um 19:09:08 Uhr:


Danke für die Aufklärung 😉.

Wäre mal interessant zu wissen, wieviele Kunden bei denen überhaupt in den Genuss des Rabattretters kommen 😮.

Jeder der dort SF35 und mehr hat.

Es gibt auch noch weitere Versicherer am Markt, die bis vor kurzen einen Rabattretter hatten.
Die haben dann natürlich auch noch Fahrzeuge in Bestand, bei denen der Rabattretter gilt.

Zitat:

@Rooney09 schrieb am 14. Mai 2022 um 09:29:26 Uhr:


Klar kann sie nach weiteren 12 Monaten die VK wieder einschließen

Auch davon kannst du nicht grundsätzlich davon ausgehen.
Es gibt Versicherer am Markt, die lassen das nicht zu.
Sie sehen es als Gestaltungsmißbrauch an, wenn man zum Zwecke der Höherstufung die VK ausschließt und nach einem Jahr wieder einschließt und lehnen daher dann den Einschluss der VK ab.

Zitat:

@Rooney09 schrieb am 14. Mai 2022 um 09:29:26 Uhr:


Fakt ist, einfach bei der Versicherung nachhören, wie viel teurer der Schaden in den kommenden z.B. 5 Jahren (das ist die Regel) wird.

5 Jahre ist in aller Regel viel zu wenig.
SF50 Staffel ist inzwischen die Regel am Markt.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 14. Mai 2022 um 21:20:49 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Mai 2022 um 19:09:08 Uhr:


Danke für die Aufklärung 😉.

Wäre mal interessant zu wissen, wieviele Kunden bei denen überhaupt in den Genuss des Rabattretters kommen 😮.

Jeder der dort SF35 und mehr hat.

Gut, dass Du das geschrieben hast, da wäre ich von selber nicht drauf gekommen.
Außerdem war die Frage nicht "wer", sondern "wieviele".

Zitat:

Es gibt auch noch weitere Versicherer am Markt, die bis vor kurzen einen Rabattretter hatten.
Die haben dann natürlich auch noch Fahrzeuge in Bestand, bei denen der Rabattretter gilt.

Dazu gehört meine auch und wenn ich nicht vor sieben Jahren eine Tarifumstellung gemacht hätte, hätte ich den sogar noch mit SF 25.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. Mai 2022 um 10:08:17 Uhr:


Außerdem war die Frage nicht "wer", sondern "wieviele".

Du kannst davon ausgehen, dass auf dem Markt mehrere hundertausend Leute gibt, mit Rabattretter in den Verträgen. Wenn nicht sogar Millionen.

Man muss also vorsichtig sein, mit pauschalen aussagen, dass es diesen nicht mehr gibt.

Zitat:

Meine 2(!) Autotüren wurden zerkratzt wegen Ausfahrt

Linke + rechte Tür -> 2 Schäden.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 15. Mai 2022 um 18:42:29 Uhr:



Zitat:

Meine 2(!) Autotüren wurden zerkratzt wegen Ausfahrt

Linke + rechte Tür -> 2 Schäden.

Du meinst, die Ausfahrt war zu schmal für ein Auto? 😁

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 15. Mai 2022 um 20:58:49 Uhr:



Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 15. Mai 2022 um 18:42:29 Uhr:


Linke + rechte Tür -> 2 Schäden.

Du meinst, die Ausfahrt war zu schmal für ein Auto? 😁

Ich verrate jetzt etwas, es existieren auch Fahrzeuge mit 2 Türen auf jeder Seite.

Mich brauchste nicht zitieren.

Der über mir ist auf die Idee gekommen, dass es sich um die linke und rechte Tür handeln muss und es sich deswegen um 2 Schäden handeln muss. 😁

Da der TE aber nichts von 2 Schäden schreibt und ja auch klar ist, dass er Vorder- und Hintertür meint habe, habe ich einen Grund genannt, wie man trotzdem bei einem einzigen Schaden die Türen links und rechts gleichzeitig beschädigen kann 😉

Mein Posting war also ironisch gemeint 😉

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