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Vollkasko Schaden wie richtig abrechnen?

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 14:19

Moin MT'ler,

ich hatte mit meinem Wagen vor ca. einem halben Jahr einen wirt. Totalschaden.

Der RW des Wagens war ca. 3400€, den Wagen habe ich bereits verkauft.

Nun fragt mich die Versicherung, ob ich den Schaden über die Vollkaskso abgerechnet haben möchte. Ich solle doch am Liebsten anrufen, und mir deren Geschwätz anhören. Nur wie "mache" ich das genau? Mir ist klar dass meine SF hoch gestuft wird, und ich meine SB von 500€ abgezogen bekomme, nur was passiert noch? Muss ich mich auf noch etwas einstellen, oder "wars das"?

 

Danke schonmal für die Hilfe

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21 Antworten
am 10. Januar 2019 um 14:45

Im Prinzip geht es doch nur darum, wie hoch ist die Leistung der Versicherung und wie weit wirst Du hochgestuft, musst Du also die nächsten Jahre mehr zahlen.

Bei welcher SF bist Du gegenwärtig (also noch vor dem Schaden), und wie weit würdest Du zurückgestuft, das macht -meine ich- jede Versicherung anders.

Wenn der Wagen nur noch 4000€ wert war, der Restwert eben 3400€ waren, würde die Versicherung nur 600€ auszahlen, dann würde es sich mittelfristig sicher nicht lohnen. War er noch 10.000€ wert, müsste sie 6600€ zahlen. Da sähe das schon anders aus. Natürlich abzügl. der Selbstbeteiligung, wie Du schon selbst festgestellt hast.

Also ich habe einen Vollkaskoschaden 2007 gehabt (etwa 10.000€ Fahrzeugzeitwert, auch etwa 4.000€ Restwert) ich habe es bei diesem Betrag natürlich auszahlen lassen.

Aber im Prinzip zahle ich noch jedes Jahr mehr, als ich ohne den Schaden zahlen würde, weil ich natürlich in einer kleineren SF-Klasse bin. Und das, bis irgendwann in der höchsten Klasse (ich glaube SF30) ankomme. Das muss man sich bei kleineren Schäden natürlich gut überlegen und durchrechnen.

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 15:20

Der Wagen hatte einen WBW vom 6800€.

Ich bin zurzeit in SF2, also nicht wirklich niedrig, da ich noch recht jung bin. Bin mir nicht sicher, ob sich das lohnt.

Ich ging immer davon aus, dass die Versicherung den Restwert auszahlt?

am 10. Januar 2019 um 15:49

Die Versicherung zahlt Dir den Zeitwert deines Wagens (vor dem Unfall) -also den Wiederbeschaffungswert- abzüglich natürlich des Restwertes (den Du ja mit dem verunfallten Auto behalten hast und mit dem Verkauf bezahlt bekommen hast) und abzüglich der Selbstbeteiligung.

In Deinem Fall also die 6.800€ - 3.400€ - 500€=2.900

Wenn Du vorher in SF2 bist, kannst Du hochgestuft werden in SF1, SF½ oder sogar in 0/S/M.

Normaler Weise wird die SF-Klasse beim ersten Schaden halbiert vorher z.B. in SF10, hinterher SF5. Wie das aber bei relativ niedrigen SF-Klassen ist, ob Du rein theoretisch nur auf die SF1 gestuft wirst, muss Dir der Versicherungsmensch sagen. Das wäre jetzt kein großer Verlust, denn in den nächsten Jahren nur eine Stufe hinterher zu hängen, ist kein großer Schaden.

Sollten sie Dich aber in die SF ½ oder höher stufen, wird es deutlich teurer. Schon die SF½ bedeutet etwa doppelter 100%-Regelsatzes (im Gegensatz zur SF2 bei etwa 60%), insgesamt also das Dreifache deines ehemaligen Betrages bei gleichem Fahrzeug.

Insbesondere weitere Unfälle werden definitiv sehr teuer.

Ich würde mir das am Telefon mal anhören, am besten Fall schriftlich (geht heute ja auch flott per Mail) geben lassen und dann entscheiden, was sich eher lohnt.

Die Frage ist doch erst einmal brauch ich eine VK.

Auf die 2900 zu verzichten lohnt sich nicht.

Wenn es geht, fahre 12 Monate ohne VK, dann wird die wieder der HP angeglichen

Auch wenn du in der VK in SF 1/2 eingestuft wirst, das ist ein Unterschied von 10%.

SF 2 45% und SF 1/2 55%. Wie das genau bei deiner Versicherung ist liest du am besten in deren AKB nach

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 8:25

Moin!

Sorry für die Späte Antwort, hatte etwas zu tun am Wochenende.

 

Ich habe mit der Versicherung telefoniert. Ich war aufgrund eines Unfalles vor dem aktuellen derzeit noch in SF 0 ( Dieser ist zurzeit aber noch vor Gericht, wo mir zu 99% die Schuld abgenommen wird.)

Demnach ist mein aktueller Vertrag nicht SF2, sondern in der 0 steckte. Die Rückstufung wäre dann in die Klasse M!

Da musste ich erstmal schlucken. Ich habe mal gehört, dass wenn man in der M ist, man da nicht so leicht wieder raus kommt.

Unabhängig davon. Wenn ich vor Gericht für den alten Unfall keine Schuld bekomme, wie kriege ich dann meine alte SF zurück?

LG

Wenn du nicht schuld hast, wird die damalige Höherstufung rückabgewickelt und du wirst so gestellt als wenn der Schaden nicht passiert wäre.

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 9:18

Und wie verhält es sich mit den Beiträgen der letzten 1,5 Jahre? Demnach habe ich ja immer deutlich zu viel gezahlt.

Was haltet ihr von der Rückstufung in M? Lohnt sich das dann immernoch? Die Dame am Telefon sagte, es wären dann bei der HP 120% und bei der VK 80%

edit: Ich kenne eine Dame bei der Allianz, die unter Umständen mir evtl. 1-2 Klassen "geben" könnte. Hier muss ich nur noch mal klären ob das nur für die Allianz gilt, oder für alle Versicherungen

Unglaublich die Dame

Themenstarteram 15. Januar 2019 um 13:30

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. Januar 2019 um 13:57:49 Uhr:

Unglaublich die Dame

Wie genau meinst du das?

Die am Telefon von der Versicherung des Unfalls oder

die bei der Allianz?

Die bei der Allianz, finde es toll das die einfach eine SF geben

am 15. Januar 2019 um 18:17

In der Malusklasse ('M') nur HP 120% / VK 80%? Das finde ich nun wieder fast unglaublich...

Ja. Das waren noch Zeiten gell, als die Malusklasse satte 200 % kostete.

Ist schon lang vorbei.

am 16. Januar 2019 um 7:15

Angesichts der Tatsache, dass die anderen Versicherten die unfallhäufigen Fahrer mit subventionieren müssen, ist das sehr schade.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 9:39

Dazu muss man sagen, dass ich letztes Jahr sehr viel Pech hatte:

Erst ein Unfall, bei dem mir zuerst die Schuld gegeben wurde ( und bei dem ich nun zum zweiten Mal vor Gericht ziehe, und mit großer Wahrscheinlichkeit gewinnen werde)

Dann ein Wildunfall, bei dem es keine Wildberührung gab ( Leitplankentreffen ) und es deswegen ein VK Schaden ist.

Beide Male hochgestuft, ohne das ich wirklich Einfluss hatte. Auf dem Papier bin ich jetzt jedoch jeder Versicherung ein Dorn im Auge.

Ich denke Ich lasse mir den Schaden auszahlen, und nehme die Klasse M in Kauf. Oder spricht da grundsätzlich etwas entgegen?

Vielleicht kann mir ja dann wirklich die Dame der Allianz mir die eine oder andere SF Klasse anerkennen...

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