Vollkasko-Schaden auszahlen und selber günstiger reparieren lassen
Hallo zusammen,
ich habe leider einen selbstverschuldeten Schaden an meinem Auto (bin bei Nacht rückwärts ausgeparkt und dabei gegen einen Stein gekommen, der ordentlich Spuren hinterlassen hat...). Den Schaden würde ich gerne selber in einer Werkstatt reparieren lassen und nicht in der von der Versicherung genannten Vertragswerkstatt.
Hintergrund ist, dass mir die Vertragswerkstatt die beschädigten Teile komplett neu austauschen will, während die andere Werkstatt die Schäden so meint beheben zu können. Damit sind die Kosten bei meiner Werkstatt niedriger, ich könnte mir den Selbstbehalt (300€) sparen, wenn ich mir die Summe einfach auszahlen lasse und sogar mit einem Plus rausgehen. Sagen wir mal der Schaden laut Vertragswerkstatt sind 3.000€ und bei meiner nur 1.500€. Dann würde ich ja 2.130€ ausgezahlt bekommen ( 3.000€ - 19% Mehrwertsteuer - 300€ Selbstbehalt) und nach Abzug der Reparaturkosten mit knapp 600€ in der Tasche nach Hause gehen. Geht das oder sagt die Versicherung dann, dass ich ihr das Geld, was ich mir gespart habe zurückzahlen muss? Ich muss den Schaden ja als repariert melden bei der Versicherung, damit er nicht mehr als beschädigt bei denen im System geführt wird. Muss ich hier zwingend eine Rechnung einreichen als Reparaturbeleg oder gibt es auch andere Möglichkeiten dies zu belegen?
Hier nochmal meine Fragen in kurz:
1. Kann ich das ausgezahlte und überschüssige Versicherungsgeld behalten, wenn ich die Reparatur selber günstiger machen lassen kann, als in der Vertragswerkstatt?
2. Wie muss der Beleg der Reparatur bei der Versicherung erfolgen (Rechnung notwendig)?
Ich freue mich über Eure Infos und Ratschläge!
Beste Antwort im Thema
Letzter Versuch:
Bei fiktiver Abrechnung ---> HIS-Eintrag zwingend ---> ohne bestätigendes Gutachten bleibt das ein unreparierter Vorschaden im Datenbestand und es gibt bei späteren Schäden Probleme
Aber gerne jeder wie er will ...
30 Antworten
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:49:08 Uhr:
Dann ließ dir das hier mal durch:
https://www.motor-talk.de/.../...-nicht-wegen-vorschaden-t6754489.html
Gut, das heißt also mit fachgerechtem Gutachten, welches ich danach erstellen lassen müsste/würde, dürfte alles passen?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2019 um 18:23:42 Uhr:
2. Es braucht ein SV-Gutachten über eine vollständig fachgerechte Reparatur nach Gutachten oder alternativem Reparaturweg. Zurückdengeln und spachteln reicht für sowas dann allerdings nicht aus.
Die Versicherung meinte, dass es reicht, wenn ich die Rechnung einreiche. Ein Gutachten muss nicht erstellt werden, da sie bei einer Werkstatt davon ausgehen, dass fach- und sachgerecht gearbeitet wurde. Warum soll zurückziehen und spachteln nicht fachgerecht sein? Muss ja nicht immer gleich alles neu ausgetauscht werden.
Edit: In der Vertragswerkstatt würde ja auch kein extra Gutachten über die ordnungsgemäße Reparatur erstellt werden oder etwa doch?
Dann kann‘s doch losgehen oder etwa nicht?
Ich mein: wenn Du mit der Versicherung das soweit geklärt hast, warum zögerst Du noch und bist noch immer unsicher?
Scheinbar hast Du immer noch ein ungutes Gefühl.
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Ich habe halt ein wenig bedenken, ob das einmal am Ende wirklich bei dem Preis von der selbst kontaktierten Werkstatt bleibt und dann ob die Versicherung auch wirklich ihr Wort hält und mir nach Einreichung der Rechnung nicht plötzlich sagt, dass sie einen Teil des Geldes zurück haben will, weil das Angebot der anderen Werkstatt ja auf Neuteilen basiert... Auch frage ich mich wie das bei eventuellen Schäden an den selben Fahrzeugteilen in der Zukunft aussieht - sagt die eigene Versicherung oder die des Gegners dann, dass sie nicht die vollen Kosten der Reparatur übernehmen, weil das Fahrzeug damals keine neuen Teile bekommen hat, sondern es „nur“ gerichtet + gespachtelt wurde?
Edit: Macht es im Wiederverkauf wirklich so ein riesigen Unterschied, ob bei der Reparatur neue Teile eingebaut wurden oder alles wieder normal hergerichtet wurde? Was würde das preislich grob für einen Unterschied machen? Der Wagen war kein Neuwagen sondern habe ihn gebraucht von der Niederlassung für knapp 12.000€ gekauft.
Das wird so was von daneben gehen - aber andererseits haben wir alle in unserem Leben schon Lehrgeld bezahlen müssen...😉
Gönnen wir es dem TE doch auch... 😁
Letzter Versuch:
Bei fiktiver Abrechnung ---> HIS-Eintrag zwingend ---> ohne bestätigendes Gutachten bleibt das ein unreparierter Vorschaden im Datenbestand und es gibt bei späteren Schäden Probleme
Aber gerne jeder wie er will ...
Zitat:
Letzter Versuch:
Bei fiktiver Abrechnung ---> HIS-Eintrag zwingend ---> ohne bestätigendes Gutachten bleibt das ein unreparierter Vorschaden im Datenbestand und es gibt bei späteren Schäden Probleme
Aber gerne jeder wie er will ...
Wie bekomme ich denn so ein Gutachten und was kostet das? Verstehe nur nicht so ganz warum der Sachbearbeiter mir das am Telefon nicht sagen würde, wenn ein Gutachten benötigt wird, damit der Schaden als repariert im System abgelegt wird und auch für spätere Schäden relevant wäre? extra nachgefragt und da meinte er, wie ich schon geschrieben habe, dass die Rechnung der Werkstatt ausreichend ist. Ein Gutachten müsste ich, wenn ich eins haben wollen würde, selber beauftragen.
Ich hatte Kosten von ca.60.- € im Gedächtnis, wenn man sich die fachgerechte Reparatur von dem Gutachter bestätigen lässt, der einem bei einem Haftpflichtschaden auch schon das 1.Vollgutachten geschrieben hat.
Allerdings meinte jener Gutachter bei mir damals, es würden auch Fotos genügen die zeigen das das Auto repariert wurde. Möglichst mit aktueller Zeitung drauf ider z.B. unmittelbar nach einer frischen HU mit erkennbar neuer Prüfplakette.
Aber will mich jetzt nicht 100% drauf festlegen.
Außerdem gings da um einen WTS an einem 15 Jahre alten PKW.
Vielleicht ist in Deinem Kaskofall auch manches anders geregelt.?
Z.B. Genügten bei einem Wirtschaftlichen Totalschaden (Haftpflichtfall) bei mir, Fotos vom reparierten Fahrzeug mit aktueller Tageszeitung dazu um den Nutzungsausfall für die Rep.dauer zu kriegen und als Nachweis der Reparatur. (Hatte keine Rechnung)
Bei der hier vorliegenden Konstellation, halte ich es für sehr unvernünftig, auch nur einen Gedanken an eine Billigreparatur zu verschwenden, nur um derzeit etwas Geld über zu halten.
Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bumerang.
Zitat:
Bei der hier vorliegenden Konstellation, halte ich es für sehr unvernünftig, auch nur einen Gedanken an eine Billigreparatur zu verschwenden, nur um derzeit etwas Geld über zu halten.
Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bumerang.
Warum meinst du? Eine Billigreparatur ist es am Ende ja auch nicht, das wird schon ordentlich gemacht. Ein Freund hat auch schon einmal einen Schaden in der Werkstatt richten lassen und das war top gemacht. Ich denke mal der Preisunterschied kommt daher, dass halt keine neuen Teile bestellt werden. Mit der Rechnung bin ich ja dann auch legitim und hab was in der Hand gegen die Werkstatt, falls sie mangelhaft gearbeitet haben sollte. Warum ist es aus deiner Sicht unvernünftig?
Nach paar Jahren sieht man halt oft den Unterschied zwischen fachgerecht mit Korrosionsschutz nach Vorgaben des Herstellers oder einfach geschweißt, passend gedengelt, gespachtelt und Unterbodenschutz drauf.
Aber wenn Du das mit Auto in 1-2 Jahren verkauft hast kann Dir das wurst sein.
Ärgerlich nur für den späteren Besitzer der dann die Bescherung hat.
(Und sicher auch von einer fachgerechten sauberen Rep. ausging.)
Wie gut oder schlecht Deine ausgewählte Werkstatt in der Hinsicht arbeitet, wissen wir nicht.
Und wahrscheinlich hast auch Du keine Langzeiterfahrungen damit gemacht?
(6 Jahre aufwärts)
Zitat:
@GolfPowerr schrieb am 20. Dezember 2019 um 00:43:31 Uhr:
Zitat:
Letzter Versuch:
Bei fiktiver Abrechnung ---> HIS-Eintrag zwingend ---> ohne bestätigendes Gutachten bleibt das ein unreparierter Vorschaden im Datenbestand und es gibt bei späteren Schäden Probleme
Aber gerne jeder wie er will ...
Wie bekomme ich denn so ein Gutachten und was kostet das? Verstehe nur nicht so ganz warum der Sachbearbeiter mir das am Telefon nicht sagen würde, wenn ein Gutachten benötigt wird, damit der Schaden als repariert im System abgelegt wird und auch für spätere Schäden relevant wäre? extra nachgefragt und da meinte er, wie ich schon geschrieben habe, dass die Rechnung der Werkstatt ausreichend ist. Ein Gutachten müsste ich, wenn ich eins haben wollen würde, selber beauftragen.
Das ist doch lobenswert von der Versicherung, wenn ihnen die Werkstattrechnung reicht. 😉
Dein Problem: Du hast keine Werkstattrechnung.
Überspitzt gesagt: Du willst die volle Kohle erhalten, den Schadens mittels Pfusch + Schwarzarbeit kaschieren, erwartest aber gleichzeitig dass die Reparatur vollumfänglich und fachgerecht bestätigt wurde damit du beim nächsten Unfall wieder den vollen Rahm abschöpfen kannst.
Läuft leider nichts so einfach wie du jetzt feststellen musst.
Zitat:
@GolfPowerr schrieb am 20. Dezember 2019 um 11:50:25 Uhr:
Zitat:
Bei der hier vorliegenden Konstellation, halte ich es für sehr unvernünftig, auch nur einen Gedanken an eine Billigreparatur zu verschwenden, nur um derzeit etwas Geld über zu halten.
Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bumerang.Warum meinst du? Eine Billigreparatur ist es am Ende ja auch nicht, das wird schon ordentlich gemacht. Ein Freund hat auch schon einmal einen Schaden in der Werkstatt richten lassen und das war top gemacht. Ich denke mal der Preisunterschied kommt daher, dass halt keine neuen Teile bestellt werden. Mit der Rechnung bin ich ja dann auch legitim und hab was in der Hand gegen die Werkstatt, falls sie mangelhaft gearbeitet haben sollte. Warum ist es aus deiner Sicht unvernünftig?
Du schriebst:
„Hintergrund ist, dass mir die Vertragswerkstatt die beschädigten Teile komplett neu austauschen will, während die andere Werkstatt die Schäden so meint beheben zu können.“
Glaubst du ernsthaft, dass eine Versicherung freiwillig mehr zahlt als sie muß?
Wenn die der Ansicht wären, dass man das fachgerecht auch billiger machen kann, dann hätten die dir das mitgeteilt.
Deine Überlegungen sind in sich nicht schlüssig und können dir, egal ob bereits in Kürze oder erst später, Ärger bereiten.
Sehe ich auch so. Die "Billigreparatur" wird für dich (TE) ausreichend , aber weit weg von Fachgerecht sein. Die Versicherung macht es sich "einfach" und möchte die Rechnung haben, sie wird drüberschauen und sehen, dass das nicht fachgerecht sein kann und dann wird der Spaß losgehen.
Außerdem ist es auch außerordentlich blöd, sowas hier zu fragen, denn eine Versicherung basiert auf dem Gemeinschaftsgedanken. Die Kohle die du dir einstecken willst (wenn du es denn wirklich fachgerecht hinbekommst für weniger als die angesetzte Summe), geht an anderer Stelle der Gemeinschaft flöten: sei es durch Steuerhinterziehung (weil schwarz gemacht) oder durch höhere monatliche Beiträge. Freu dich doch lieber darüber, dass dein Schaden repariert wird und dich nicht ins finanzielle Chaos stürzt. Eine Bereicherung ist nicht im Sinne des Gemeinschaftsdenken.