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Vollkasko mit 300 € SB bei Reparaturkosten in Höhe von 510 € in Anspruch nehmen?

Themenstarteram 11. Februar 2017 um 21:04

Hallo an alle!

Folgendes Problem ergibt sich momentan:

Der PKW meiner Freundin ist von einem Fahrzeug beschädigt worden, und dessen Besitzer hat anschließend Fahrerflucht begangen, weswegen seine Identität leider unbekannt ist.

Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, und derselbige wurde der Versicherung gemeldet.

Neben der Haftpflichtversicherung besteht für den PKW eine Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung und Werkstattbindung sowie eine Vollkaskoversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung und Werkstattbindung (leider....).

Zudem möchte ich noch erwähnen, dass meine Freundin inzwischen eine relativ hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, da sie seit über 30 Jahren keinen Unfall verursacht und bislang auch noch nie ihre Kaskoversicherung in Anspruch genommen hat.

Die Schadenshöhe wurde von der Vertragswerkstatt der Versicherung auf 510 Euro (brutto) beziffert.

Meine Freundin hat nun vor, die Vollkaskoversicherung per fiktiver Abrechnung in Anspruch zu nehmen und ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen.

Die Vollkasko-/Teilkaskoversicherung möchte sie anschließend kündigen, da ihr PKW schon ca. acht Jahre alt ist. Wenn sie sich dann in voraussichtlich ca. fünf Jahren wieder ein neues Auto kauft, wird sie dieses dann wieder vollkasko versichern

Was haltet ihr von der geplanten Vorgehensweise?

Würden meiner Freundin als Differenz zu den 300 € Selbstbeteiligung die vollen 210 Euro zustehen, oder würde dieser Betrag durch den Abzug von Mehrwertsteuer gekürzt werden?

Und würde meine Freundin durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung auch in der Schadenfreiheitsklasse ihrer Haftpflichtversicherung hochgestuft werden?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure hilfreichen Antworten.

Gruß

Roland

Beste Antwort im Thema

Du läßt damit deine SFK doch für lumpige 210,-€ (minus MWSt) raufsetzten.

Das macht für mich keinen Sinn.

Gruß Metalhead

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Du läßt damit deine SFK doch für lumpige 210,-€ (minus MWSt) raufsetzten.

Das macht für mich keinen Sinn.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 11. Februar 2017 um 21:22

@Metalhead:

Verschlechtert sich denn in diesem Fall nicht nur die Vollkaskoversicherungs-SFK, und wird diese beim Neuabschluss (in ca. 5 Jahren) nicht wieder an die Haftpflichtversicherungs-SFK angepasst?

Gruß

Roland

Was ihr da vorhabt macht keinen Sinn. Sie bekäme die 210 ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt und wird in der Vollkasko somit zurückgestuft. Das sind doch Peanuts, zumal sie eh nicht reparieren lassen will. Selbst wenn eine Reparatur erfolgen sollte, würde ich die Vollkasko nicht in Anspruch nehmen. SFR der Haftpflicht betrifft das nicht.

Alles in allem völliger Quatsch. Bleibt nur ärgern, dass sich der Verursacher aus dem Staub gemacht hat.

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn die nachweislich angefallen ist.

Die Versicherung würde also 128,57 € erstatten.

Ich würde die VK in eurem Fall nicht in Anspruch nehmen.

Abhängig von Ausmaß des Schadens würde ich überlegen, gar nicht oder günstig zu reparieren, also ggf. bei einem Lackierbetrieb die Kosten anzufragen.

Themenstarteram 11. Februar 2017 um 22:04

Danke für eure Antworten!

Seht euch mal Folgendes an:

Zitat:

@twelferider schrieb am 28. Januar 2013 um 18:33:23 Uhr:

 

Alternativ käme noch in Betracht, den Schaden über VK regulieren zu lassen und dann die VK nach der Regulierung zu kündigen.

Nach einem Jahr kann man dann wieder VK in den Vertrag einschliessen und es wird wieder die SFR-Klasse aus dem Haftpflichtvertrag zugrunde gelegt.

Somit ist die Rückstufung umgangen - zu dem Preis eben, dass man ein Jahr lang ohne Vollkaskoversicherung unterwegs ist.

(Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...elbst-verursacht-was-nun-t4377751.html)

Für mich hieße das, dass meine Freundin von der SFR-Klasse der Vollkaskoversicherung her (die sie sowieso kündigen und in 5 Jahren nach dem geplanten Neuwagenkauf erneut abschließen wird) überhaupt nicht schlechter eingestuft würde.

Oder mache ich hier einen Denkfehler? Bin halt kein Experte in solchen Dingen.....

Zitat:

Für mich hieße das, dass meine Freundin von der SFR-Klasse der Vollkaskoversicherung her (die sie sowieso kündigen und in 5 Jahren nach dem geplanten Neuwagenkauf erneut abschließen wird) überhaupt nicht schlechter eingestuft würde.

Oder mache ich hier einen Denkfehler? Bin halt kein Experte in solchen Dingen.....

Du machst keinen Denkfehler

Themenstarteram 11. Februar 2017 um 22:19

Zitat:

@woldo66 schrieb am 11. Februar 2017 um 23:17:06 Uhr:

Du machst keinen Denkfehler

Hieße das denn dann, dass du auch so vorgehen würdest, wie meine Freundin es nun vorhat?

Oder wäre dir angesichts der relativ niedrigen Schadenshöhe der Aufwand zu hoch?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Februar 2017 um 22:29:41 Uhr:

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn die nachweislich angefallen ist.

Die Versicherung würde also 128,57 € erstatten.

Eigentlich müsste meine Freundin von ihrer Versicherung doch 170,10 € (= 210 € minus 19 % MwSt.) erstattet bekommen, oder?

Einfach mal die Rückstufungstabelle im Vertrag anschauen, aber vorher Hinsetzen. Dann dürfte die Frage eh geklärt sein.

Denn die Frage ist was macht Sie wenn zb nächste Woche Jemand die Kiste total schrottet und in kurzer Zeit wieder ein neueres Fahrzeug fällig würde das wieder VK versichert würde? Es gibt auch keine Garantie dafür das das Auto die geplanten Jahre durchhält. Wie die berühmte Nase aus Quickborn so schön sagt, das Leben ist Plan B.

Zitat:

Wenn sie sich dann in voraussichtlich ca. fünf Jahren wieder ein neues Auto kauft, wird sie dieses dann wieder vollkasko versichern

Weißt Du heute, was in 5 Jahren sein wird???? Ich finde es völlig verrückt, über solche Zeiträume zu planen, zumindest die Frage ob und wann ich welches Fahrzeug kaufe und wie ich es dann versichern werde...wahrscheinlich gibt's dann schon flächendeckend E-Autos, sicher andere Gesetze und ganz sicher andere VS-Einstufungen, ist also müßig, sich darüber heute den Kopf zu zerbrechen...

Nimm die VK in Anspruch und kauf den Schaden zurück, wenn es sich lohnt. Vielleicht hast Du sogar einen Schaden "frei" bei der langen VS-Dauer?!

Wenn man die letzten 12 Monate keine Vollkasko hatte, wird die SF-Klasse der Haftpflicht für die Vollkasko genommen. Die nächsten Monate könnte der TE vermutlich, falls er doch eine Vollkasko für ein anderes Auto braucht, den Schaden von der Versicherung zurückkaufen.

Ich würde mir bei dieser Konstellation den Schaden auszahlen lassen.

Gruß Woldo

Wenn Sie das Auto dann nur noch TK versichern möchte, würde ich erst mal prüfen was das kostet.

Kann nämlich sein das die VK billiger ist als nur eine TK.

Zu bedenken wäre auch, das die VK in 5 jahren der HP angepasst werden wird und die HP nicht schadensfrei bis dorthin läuft

Zitat:

@Roland745 schrieb am 11. Februar 2017 um 23:19:39 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Februar 2017 um 22:29:41 Uhr:

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn die nachweislich angefallen ist.

Die Versicherung würde also 128,57 € erstatten.

Eigentlich müsste meine Freundin von ihrer Versicherung doch 170,10 € (= 210 € minus 19 % MwSt.) erstattet bekommen, oder?

Der Bruttoschaden beläuft sich auf 510,00 €.

Der Nettoschaden demnach auf 510,00 / 1,19 = 428,57 €.

428,57 ./. 300,00 (SB) = 128,57 €

Wegen 130€ würde ich den Schaden nicht abrechnen, wer weiß was in 5 Jahren ist.

Vor dem Hintergrund der Ungewissheit der Zukunft schließe ich mich dem an. Zumal ja die Alternative nicht eine eigene Zahlungsverpflichtung ist sondern vielmehr ein Verzicht, da ja die Reparatur nicht gewünscht ist. Im Summe zwar 130€ haben oder nicht, dennoch ein Unterschied ob man "nur" verzichtet oder ungewollte / unvorsehbare Kosten auf einen zukommen.

Allenfalls könnte man eine vorsorgliche Schadenmeldung machen und die Versicherung fragen, wie lange man sich das Geld auszahlen lassen kann. Eigentlich dürfte das bis zu 3 Jahren problemlos möglich sein. Dann kann man immernoch entscheiden, ob man den Anspruch verjähren lassen möchte.

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