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Vollkasko für Überführungsfahrt?

Themenstarteram 30. März 2020 um 19:09

Hallo Forum,

Ich will bei einem 200 km entfernten Händler (Mercedes Niederlassung) ein hochwertiges Fahrzeug abholen. Wie kann ich Vollkaskoschutz für die Rückfahrt bekommen? Bin seit vielen Jahren bei der HUK24 und will dort auch bleiben. Mit eVB und Kurzzeitkennzeichen habe ich ja nur Haftpflicht. Meine Anfrage nach Vollkasko wurde bislang von der Versicherung nicht beantwortet.

Einzige umständliche Variante, die mir einfällt: Auto bezahlen, stehen lassen. Mit Zulassungsbescheinigung auf mich zulassen, Versicherung abschließen und mit neuen Kennzeichen Auto abholen.

Dann müsste ich nochmal 400 km zurücklegen.

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22 Antworten
Themenstarteram 31. März 2020 um 19:22

Das hat die HUK geantwortet:

„Wenn uns jedoch der Antrag auf Fahrzeugwechsel vorliegt und hier bereits eine Vollkaskoversicherung beantragt wurde, können wir den Versicherungsschutz auch in der Vollkaskoversicherung übernehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die gewünschte Vollkaskoversicherung möglich ist. Dies können wir allerdings erst dann prüfen, wenn uns der Antrag auf Fahrzeugwechsel vorliegt.“

Bei der Fahrzeugänderung muss man aber das Zulassungsdatum eingeben, dass ich bei der Überführung noch nicht habe. Und jetzt?

Ist das die HUK24?

Bei all meinen Zulassungen bei der HUK Coburg habe ich vorher angerufen, dort wurde nach dem neuen Fahrzeugtyp gefragt, da ich ja bei Fabrikneuen noch keine Papiere mit einer FIN Nummer hatte, und ich bekam immer direkt per Mail meine eVB Nummer und die schriftliche Bestätigung mit Vollkasko ab Tag der Zulassung.

Themenstarteram 31. März 2020 um 19:53

Tja, Service bei HUK24 ist halt eingeschränkt, dafür im Preis unschlagbar.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 31. März 2020 um 21:22:01 Uhr:

Das hat die HUK geantwortet:

„Wenn uns jedoch der Antrag auf Fahrzeugwechsel vorliegt und hier bereits eine Vollkaskoversicherung beantragt wurde, können wir den Versicherungsschutz auch in der Vollkaskoversicherung übernehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die gewünschte Vollkaskoversicherung möglich ist. Dies können wir allerdings erst dann prüfen, wenn uns der Antrag auf Fahrzeugwechsel vorliegt.“

Bei der Fahrzeugänderung muss man aber das Zulassungsdatum eingeben, dass ich bei der Überführung noch nicht habe. Und jetzt?

Nimm einfach das Datum, an dem du das Kurzzeitkennzeichen holen willst

Nicht vergessen rauszufinden, ob die Zulassungsstelle wg. COVID-19 überhaupt geöffnet hat und nicht womöglich Kurzzeit-Kennzeichen temporär aus dem Programm genommen hat.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 31. März 2020 um 21:22:01 Uhr:

Das hat die HUK geantwortet:

„Wenn uns jedoch der Antrag auf Fahrzeugwechsel vorliegt und hier bereits eine Vollkaskoversicherung beantragt wurde, können wir den Versicherungsschutz auch in der Vollkaskoversicherung übernehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die gewünschte Vollkaskoversicherung möglich ist. Dies können wir allerdings erst dann prüfen, wenn uns der Antrag auf Fahrzeugwechsel vorliegt.“

Bei der Fahrzeugänderung muss man aber das Zulassungsdatum eingeben, dass ich bei der Überführung noch nicht habe. Und jetzt?

Das ist der wichtigste Satz. Kann auch sein, dass für einen "hochwertigen" Mercedes keine VK oder diese nur zu Mondpreisen angeboten wird.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 31. März 2020 um 21:45:10 Uhr:

(..) mit Vollkasko ab Tag der Zulassung.

Wie meinen? Wenn ich meinen Wagen überführe, ihn dann aber gegen die Wand setze, ist er ja gerade noch nicht zugelassen. Oder bezog sich das in dem Fall auf die Zulassung per Kurzzeitkennzeichen?

Themenstarteram 1. April 2020 um 20:20

Ich will mal eine Online-Zulassung ausprobieren. Dazu brauche ich irgendwelche freizurubbelnde Codes von der Zulassungsbescheinigung. Kartenleser für Perso hab ich.

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