Vollkasko fiktive Abrechnung wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo an alle,
ich bin auf dieses Forum über Google gestoßen und habe die Hoffnung, dass ich hier Hilfe finde.
Folgende Situation:
Ich hatte einen selbst verschuldeten (kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) Autounfall mit meinem Audi A4. Nun stellt sich die Frage der Versicherung. Ein Gutachter der Versicherung war bereits da und hat sich das Auto angeschaut. Er hat mich nun heute angerufen und mir folgendes mitgeteilt:
Reparaturkosten ca. 3.700 €
Wiederbeschaffungswert: ca. 3.400 €
=> wirtschaftlicher Totalschaden
Ein Restwert des Fahrzeuges ist mir (noch) nicht bekannt, da bisher alles nur telefonisch ablief.
Nun bekomme ich ja wohl nur den Differenzbetrag Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Richtig soweit? Also bei einem fiktiven Restwert von 2.000 € bekomme ich "nur" 1.400 €.
Mein Problem:
Ich will mein liebes Auto unbedingt weiterfahren, da die Schäden auch nur rein optischer Natur sind. Ich habe das Internet durchstöbert und gelesen, dass die Versicherung bei 6-monatiger Weiterfahrt des Autos (Integritätsinteresse oder so ähnlich) den Restwert ebenfalls überweisen müssten. Das heißt, dass ich nach 6 Monaten spätestens nochmals 2.000 € überwiesen bekommen müsste. Stimmt das oder habe ich da mehrere Dinge durcheinander gebracht???
Als Versicherungs-Laie ist es ziemlich schwierig, den Durchblick zu behalten.
Also ganz einfach gefragt:
Wenn ich mein Auto unrepariert (weil ja nicht zur Verkehrssicherheit nötig) weiterfahren möchte (mindestens 6 Monate), gehe ich wie vor, um den größtmöglichen Betrag der Versicherung zu bekommen?
Vielen vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Es gibt keine Versicherung die im Kaskoschaden so reguliert, wie rebizzel das hir glauben machen will. Im Kaskoschaden ist die Kappungsgrenze der WBW. Das war so und das ist so.
Es gibt Versicherungen, bei denen kann man den Wiederaufbauwert versichern, dass ist aber ein anderes Thema und hat hiermit nichts zu tun.
@rebizzel
wenn du solche Versicherungen kennst, dann gib hier mal Futter bei die Fische, ansonsten wirst du unglaubwürdig.
Irgend etwas in den Raum schmeißen ohne profunde Nachweise kommt nicht gut an.
Gruß
Delle
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch Mauscheleien anderer Art gehen nicht, da der Wagen im Normalfall nachbesichtigt wird.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Aber Obacht, dass ist kein Freifahrtschein für irgendwelche Mauscheleien, so nach dem Motto "wir fangen erst einmal an und sehen dann weiter 😉"
Wenn der Rep-Weg nach Gutachten nicht eingehalten wurde, ist es auch Essig und Du sitzt auf der Differenz zwischen Versicherungsleistung (Totalschaden) und der Rechnung der Werkstatt. Die bekommt ihr Geld dann nämlich von Dir.Also immer schön sauber bleiben.
😎
Danke für deine Hilfe - also nur zur Klarstellung: Ich will net bescheißen ich will nur nicht selber beschissen werden ;-)
Ist klar.
Aber hier lesen ja viele Menschen mit.😎
Hallo,
nehmen wir an die Werkstatt verwendet einen gebrauchten intakten Scheinwerfer und der Schlossträger wird nicht erneuert sondern instandgesetzte bzw. sogar (provisorisch) durch kleben repariert.
Die Werkstatt erstellt hierauf eine Rechnung in Höhe von 3.250,00 € inkl. MwSt, also 150,00 € unter dem WBW.
Inwieweit muss der Reparaturweg dem Gutachten entsprechen, damit man die Rep.-Kosten bis max. zur Höhe des WBW bekommt!?
Wann wird von einer Reparatur nicht nach Gutachten gesprochen und nur der Wiederbeschaffungsaufwand trotz einer Reparatur bezahlt?
Das Fahrzeug wurde ja dann im vorliegenden Fall nicht nach Gutachten repariert, da der Schlossträger ja nicht erneuert wurde sowie es im Gutachten vorgesehen war.
Wie sieht es aus wenn das Fahrzeug generell mit gebrauchten Teilen fach-und sachgerecht repariert wird?
Gruß
fordfuchs
Eine "provisorische" Reparatur ist keine fach- und sachgerechte Reparatur, wie der Name ja schon besagt.
Denkbar ist natürlich eine Instandsetzung mit gebrauchten Ersatzteilen, die müssen aber schon in Ordnung sein.
Schloßträger kleben geht ja nun gar nicht, die Gründe dafür sind dir als SV sicher geläufig.
Gegen eine Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen- sofern es es keine sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile sind- ist dem Grunde nach nichts einzuwenden.
Gruß
Delle
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Ergänzend zu Delles Ausführungen kann der TE natürlich eine Werkstatt beauftragen, die niedrigere Stundensätze berechnet als im Gutachten angegeben sind.
Da sind schnell 300 EUR eingespart, ohne dass irgendwas geklebt werden muss (was natürlich nicht fachgerecht wäre, solange der Hersteller nicht das Kleben vorschreibt...)
Ich empfehle in diesem Zusammenhang noch folgende Lektüre:
Crashverhalten unfallreparierter Fahrzeuge von den Herren Dipl.-Ing
Sommer, Kapp, Gerich und Kurth
ISBN 3-932393-01-05
Sollte jeder qualifizierte KFZ-SV in seinem Büro eigentlich vorhalten.
Nur bei den Küchentisch- Sachverständigen kann auf eine eine Anschaffung verzichtet werden, da dieser
ja bereits schon sehr voll ist und das Buch für eine Benutzung als Frühstücksbrettchen nicht so geeignet ist....😁
Gruß
Delle
ps.: fordfuchs war damit natürlich nicht gemeint, der hat eine ordentliche Ausbildung, dass weis ich 😉