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Vollkasko bei Selbstverschulden? und Polizei verständigen??

Themenstarteram 1. September 2011 um 22:42

Hallo und guten Abend! Ich habe einen gebrauchten Golf in den graben gesetzt. es war dunkel und ich war etwas zu schnell, so dass ich die Kurve nicht nehmen konnte. Kurz davor kam mir ein Auto entgegen, das mich geblendet hat, was aber jetzt keine Ausrede sein soll, es bleibt wohl auch trotzdem bei Selbstverschulden, da ich einfach zu schnell war.

Vorne ist alles verkratzt, die ganze motorhaube muss ausgetauscht werden und hab jetzt eine große Delle vorne. Außerdem lässt sich nicht in den 4. Gang schalten.

Meine Frage nun: was zahlt die Versicherung mit Vollkasko in solch einem Fall?

es ist schließlich selbstverschulden. muss ich einen teil tragen oder alles? oder stellen die mir unangenehme fragen? Hätte ich die Polizei anrufen müssen, da die Versicherung nachher noch meint ich hätte Alkohol getrunken??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

 

Beste Antwort im Thema

Du meldest deinen Schaden bei deiner Versicherung. Natürlich werden die dir unangenehme Fragen stellen. Ist alles plausibel für die Versicherung werden sie dir deinen Schaden ersetzen, und entsprechend deine VK im nächsten Jahr hochstufen.

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18 Antworten
am 22. Juli 2016 um 11:53

Vollkasko übernimmt exakt das, was du versichert hast. Also über die Teilkaskoregulierung hinaus üblicherweise "durch Unfall, also von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis" und Vandalismusschäden.

Thema "Grobe Fahrlässigkeit". Viele Versicherer schließen die Einrede der "Groben Fahrlässigkeit" aus. Ein wichtiger Punkt. Dieser Ausschluss wiederum schließt wohl immer die Ermöglichung des Diebstahls (Schlüssel stecken lassen, nicht abschließen) und Suff am Steuer aus.

Tipp für alle Fragenden: Das steht in den Anlagen zu euren Verträgen. Und zwar deutlich, richtig und vor allem auf euren Vertrag bezogen.

Zitat:

@Darkness2 schrieb am 22. Juli 2016 um 12:38:01 Uhr:

Vollkasko übernimmt bei weitem nicht alles!

Dem ist vollinhaltlich zuzustimmen. Es gibt nämlich keine Versicherung, die grundsätzlich ALLES bezahlt (ohne zu definieren, was ALLES ist).

Das wäre dann eine Allriskdeckung :D

nööö. Auch die nicht!

am 23. Juli 2016 um 14:32

Zitat:

@MarkStar schrieb am 22. Juli 2016 um 11:21:28 Uhr:

Vollkasko übernimmt eigentlich alles,

was in den Bedingungen steht :D

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