Vollbremsung Autobahn auf linker Spur
Hallo zusammen, ich wollte mal nachfragen ob ihr bei folgendem Sachverhalt nachträglich online eine Anzeige stellen würdet:
Normalerweise tu ich gefährliche Situationen, wenn denn nunmal nichts passiert ist, nach ner Weile des Ärgerns mit einem Schulterzucken ab. Aber heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit bin ich wirklich nur ganz knapp einem heftigen Unfall entgangen.. und auch nach Stunden noch stinksauer. Folgendes:
Ich fuhr auf der A66 Richtung Frankfurt auf der linken Spur, auf der rechten Spur war eine Kolonne LKW der Bundeswehr unterwegs, es war also trotz Ferien viel los auf beiden Spuren. Von einer Auffahrt aus (GN-West falls sich hier jemand auskennt) fuhr ein Schwung Autos auf, unter anderem ein Kombi mit Hänger. Der Kombi hatte trotz Verkehrs keinerlei Schwierigkeiten auf die rechte Spur aufzufahren, aber rechts wollte er wohl nicht bleiben und fuhr schon nach wenigen Metern, ohne vorab zu blinken oder überhaupt darauf zu achten das auf der linken Spur eine genügend große Lücke war für einen Kombi mit Hänger, einfach rüber. Ich war derweil mit ca 110 - 120 km/h bereits fast neben ihm, als ich merkte das er stumpf rüber zog und ein Teil des Hängers schon ein paar cm neben meiner Front war, ging ich auf die Bremse.. und zwar heftig!! Mein ABS sprang ein und das Auto schlingerte kurz aber ein Glück hat es gereicht um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Ich war natürlich wütend und hab gehupt, mein Herz hat gerast und mein Puls war gefühlt auf 180. Der Kombi fuhr munter weiter (ok, was anderes ging dann auch nicht mehr), überholte noch ein paar Bundeswehr-LKW und fuhr dann wieder rechts.. als ich ihn dann überholen konnte guckte ich rüber.. ein Mann, vielleicht Mitte/Ende 40.. starrte natürlich schön geradeaus und war sich keiner Schuld bewusst.
Ich hab zwar das Kennzeichen, war aber, wie er, alleine im Auto. Hinter mir fuhr ein Kleinbus, dieser hat das zwar mitbekommen denke ich, hab aber nicht dessen Nummernschild, kann also keine weiteren Zeugen benennen.
Die ganze Geschichte ärgert mich total weil es so gefährlich war für ihn, mich und alle die in der Nähe waren.. entweder hatte der Typ, bestenfalls, mich im toten Winkel und halt mal vergessen zu blinken.. schlimmstenfalls wars ihm einfach egal und er hat mit dem Recht des Stärkeren kalkuliert.. nämlich das die dumme Kuh im kleinen Micra schon bremst wenn er rüberzieht..
Sorry das es so lange geworden ist.. ich bin mir bewusst das ich "nur" einen kleinen Micra habe und fahre deshalb wirklich vorauusschauend, aber die Nummer war heftig.
Beste Antwort im Thema
Dashcam ist gut wenn es dann kracht. Aber bitte die Dinger nicht benutzen um dann sowas wie hier passiert ist Anzuzeigen. Das sind Dinge die passieren im Strassenverkehr. Jeder pennt mal. Auch wenn das hier all die Vollprofis nicht zugeben😉 Aber wollt ihr dann wegen der Cam bei jedem Scveiss angeschissen werden? Ich nicht. Ich hab auch eine Cam. Aber so lange es nicht kracht ueberschreibt die nur.
70 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 2. August 2018 um 01:44:40 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 2. August 2018 um 00:45:42 Uhr:
im gegensatz zu dir weiss ich, vovon ich hier schreibe.
peso
Das wage ich zu bezweifeln. Im Gegensatz zu dir, kann ich lesen und phantasiere keinen Unfall in den Sachverhalt hinein, wodurch sich dann andere Maßnahmen bzw. Folgen ergeben würden. Kannst du aber nicht wissen. Macht aber nichts. Hier mal ein Link, der dir vielleicht helfen wird.
https://www.kba.de/.../bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?...
Und du scheinst Probleme mit dem Benehmen zu haben. Mein Posting bezeichnest du als "dumme Aussage", ein anderer wird als "Schwätzer" tituliert, bzw. sein Post als "Schwätzerei".Dadurch wird der Inhalt deiner Aussagen nicht besser bzw. richtiger. Das nur mal so nebenbei.
ich bleibe bei meiner ausssage. nur durch fahrerisches koennen hat der te einen unfall vermieden. da hat der, der entweder die vorfahrt nicht beachtet hat oder bei ueberholvorgaengen falsch gefahren ist, keinen einfluss drauf gehabt. aber leute wie du, werden das eh nicht begreifen - ist ja nichts passiert.
ich kann leider nicht kopieren. lies dir mal die tatbestandsnummern zum § 5 stvo durch. da wird falsches fahren bei ueberholvorgaengen mit gefaehrdung mit mind. 80 euro angegeben.
peso
Zitat:
@AS60 schrieb am 2. August 2018 um 13:41:40 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 2. August 2018 um 10:53:25 Uhr:
Hallo, AS60,
Zitat:
@AS60 schrieb am 2. August 2018 um 13:41:40 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 2. August 2018 um 10:53:25 Uhr:
nö, kein Fahrstreifenwechsel, sondern ein Überholen eines anderen, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten mit Gefährdung..........[/quote
Doch😉. Es muss ja vorher kein überholen stattgefunden haben. So wie ich es verstanden habe ist der von der Auffahrt direkt links rüber und dann vor dem TE rausgezogen ohne dass der TE jemals vor ihm war und überholt werden musste. Ich erkenne hier also keinen klaren Überholvorgang der dem vorausgegangen ist. Wenn dieser natürlich vorausgegangen ist, ist es ein überholen, sogar ein rechts überholen. Aber auf der BAB wird in Sachen VU-Aufnahme einiges anders gemacht als in der Stadt, obwohl ich glaube, dass nicht jeder Fehler beim Fahrstreifenwechsel bei Euch als Überholen mit Gefährdung eingestuft wird.Für mich ist das aber erst mal ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Mindestens 1000 mal erlebt und aufgenommen. Allerdings nicht auf der BAB. Und, da wirst du mir recht geben, man hat oft mehrere Möglichkeiten, einen Unfall aufzunehmen und zu sanktionieren.
..... Und hier wird fast bei jedem VU nach allem geschrien, nur nicht nach der Lösung, die im Buß - bzw. Verwarngeldkatalog dafür vorgesehen ist.
was es fuer dich ist, ist doch unmassgeblich. wenn er direkt von der auffahrt auf den ueberholstreifen durchgaengig gewechselt hat, ist es nichtbeachten der vorfahrt.
peso
Zitat:
@uhu110 schrieb am 2. August 2018 um 23:09:23 Uhr:
Hallo, AS60,Reine Fahrstreifenwechsel gibt es auf der BAB in der Regel nur, wenn z. B. Fahrbahnen verengt werden, wenn sich die BAB teilt (Kreuz oder Dreieck), vor Baustellen mit Überleitungen usw.
Innerorts sieht es da anders aus, da man dort ja die freie Fahrstreifenwahl hat.
Viele Grüße,
Nachteule
OK. Du solltest es wissen. Da kann ich mit leben. BAB ist eben anders von der VU-Aufnahme her.
gelöscht😉
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sofern du, was ich aber stark bezweifele, der trachtengruppe angehoerst, solltest du mal mit den leuten von der bab polizei sprechen. alternativ ein wenig in der rechtsprechung rumlesen. wenn jemand von einer auffahrt auf die bab auffaehrt und unverzueglich bis auf den ueberholstreifen durchzieht, kann es sich sehr wohl um ein nichtbeachten der vorfahrt handeln.
routinierte autofahrer erkennen diese typen schon an der art des auffahrens. immer wenn mehrere auffahren ist ein idiot dabei, der sofort ganz rueberzieht.
interessante und zitierfaehige urteile fuer den taeglichen dienst findest du im npa - boorberg verlag.
peso
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. August 2018 um 00:21:11 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 2. August 2018 um 23:09:23 Uhr:
Hallo, AS60,Reine Fahrstreifenwechsel gibt es auf der BAB in der Regel nur, wenn z. B. Fahrbahnen verengt werden, wenn sich die BAB teilt (Kreuz oder Dreieck), vor Baustellen mit Überleitungen usw.
Innerorts sieht es da anders aus, da man dort ja die freie Fahrstreifenwahl hat.
Viele Grüße,
Nachteule
OK. Du solltest es wissen. Da kann ich mit leben. BAB ist eben anders von der VU-Aufnahme her.
der reine fahrstreifenwechsel ist eine der hauptunfallursachen auf bab. es kommt taeglich vor, dass autofahrer vor anschlussstellen auf den ueberholstreifen wechseln, um andere auffahren zu lassen. du kommst mit hoher geschwindigkeit an, wirst zu starkem abbremsen gezwungen und hast vielleicht sogar einen unfall. der verursacher ist dann weg und du hast pech gehabt.
in der ddr war dieses hoefliche verhalten verboten und hier versucht man es mit durchzogenen fahrstreifenbegrenzungen zu minimieren.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. August 2018 um 00:30:49 Uhr:
sofern du, was ich aber stark bezweifele, der trachtengruppe angehoerst, solltest du mal mit den leuten von der bab polizei sprechen. alternativ ein wenig in der rechtsprechung rumlesen. wenn jemand von einer auffahrt auf die bab auffaehrt und unverzueglich bis auf den ueberholstreifen durchzieht, kann es sich sehr wohl um ein nichtbeachten der vorfahrt handeln.routinierte autofahrer erkennen diese typen schon an der art des auffahrens. immer wenn mehrere auffahren ist ein idiot dabei, der sofort ganz rueberzieht.
interessante und zitierfaehige urteile fuer den taeglichen dienst findest du im npa - boorberg verlag.
peso
Trachtengruppe ist zwar kein schöner Ausdruck, nehme ich aber mal so hin. Und ich habe gemerkt, dass ich in Sachen BAB wirklich nicht ganz im Stoff bin. Der 18 Abs. 3 spricht tatsächlich von Vorfahrt beim Einfahren auf die BAB. Also scheint das tatsächlich so zu sein. Ich hatte hier nur den 8 StVO im Kopf.
Du hast recht und ich nehme also alles zurück und wenn du magst kannst du mich beschimpfen.
Sorry und nichts für ungut.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. August 2018 um 01:03:43 Uhr:
in der ddr war dieses hoefliche verhalten verboten und hier versucht man es mit durchzogenen fahrstreifenbegrenzungen zu minimieren.peso
Haben wir hier bei unserer zweispurigen AB (A94 Auffahrt Hohenlinden) auch, 1km durchgezogene Linie nach der Auffahrt.
Ich kann drauf wetten, dass von 5 auffahrenden Autos mindestens eins diese Linie ignoriert. Da sollte man echt mal kontrollieren - gab schon häufiger schlimme Unfälle an genau der Stelle. Brenzlig ist es eigentlich dauernd.
Hallo, tcsmoers,
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. August 2018 um 00:04:56 Uhr:
was es fuer dich ist, ist doch unmassgeblich. wenn er direkt von der auffahrt auf den ueberholstreifen durchgaengig gewechselt hat, ist es nichtbeachten der vorfahrt.
wechselt er direkt, ohne jegliche Verzögerung, nach ganz links, kann man von einer Missachtung der Vorfahrt ausgehen und unter Umständen sogar von einer Straßenverkehrsgefährdung.
Der TE schreibt allerdings, dass sein Kontrahent zunächst einige Meter auf dem rechten Fahrstreifen gefahren ist und damit fällt die Vorfahrtsverletzung flach.
In einem Punkt gebe ich Dir allerdings uneingeschränkt recht: Es ist eine Unsitte, einfach so nach links zu wechseln, um Auffahrenden Platz zu machen und dadurch nachfolgende Fahrzeuge auszubremsen oder gar zu gefährden.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. August 2018 um 01:08:23 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. August 2018 um 00:30:49 Uhr:
sofern du, was ich aber stark bezweifele, der trachtengruppe angehoerst, solltest du mal mit den leuten von der bab polizei sprechen. alternativ ein wenig in der rechtsprechung rumlesen. wenn jemand von einer auffahrt auf die bab auffaehrt und unverzueglich bis auf den ueberholstreifen durchzieht, kann es sich sehr wohl um ein nichtbeachten der vorfahrt handeln.routinierte autofahrer erkennen diese typen schon an der art des auffahrens. immer wenn mehrere auffahren ist ein idiot dabei, der sofort ganz rueberzieht.
interessante und zitierfaehige urteile fuer den taeglichen dienst findest du im npa - boorberg verlag.
peso
Trachtengruppe ist zwar kein schöner Ausdruck, nehme ich aber mal so hin. Und ich habe gemerkt, dass ich in Sachen BAB wirklich nicht ganz im Stoff bin. Der 18 Abs. 3 spricht tatsächlich von Vorfahrt beim Einfahren auf die BAB. Also scheint das tatsächlich so zu sein. Ich hatte hier nur den 8 StVO im Kopf.
Du hast recht und ich nehme also alles zurück und wenn du magst kannst du mich beschimpfen.
Sorry und nichts für ungut.
warum sollte ich dich beschimpfen? den allroundschutzmann gibt es schon lange nicht mehr. in der heutigen zeit muss sich auch die polizei spezialisieren.
peso
Zitat:
@uhu110 schrieb am 3. August 2018 um 10:30:04 Uhr:
Hallo, tcsmoers,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 3. August 2018 um 10:30:04 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 3. August 2018 um 00:04:56 Uhr:
was es fuer dich ist, ist doch unmassgeblich. wenn er direkt von der auffahrt auf den ueberholstreifen durchgaengig gewechselt hat, ist es nichtbeachten der vorfahrt.
wechselt er direkt, ohne jegliche Verzögerung, nach ganz links, kann man von einer Missachtung der Vorfahrt ausgehen und unter Umständen sogar von einer Straßenverkehrsgefährdung.Der TE schreibt allerdings, dass sein Kontrahent zunächst einige Meter auf dem rechten Fahrstreifen gefahren ist und damit fällt die Vorfahrtsverletzung flach.
In einem Punkt gebe ich Dir allerdings uneingeschränkt recht: Es ist eine Unsitte, einfach so nach links zu wechseln, um Auffahrenden Platz zu machen und dadurch nachfolgende Fahrzeuge auszubremsen oder gar zu gefährden.
Viele Grüße,
Uhu110
es gibt urteile die von fuenf sekunden sprechen. wenn er also nur fuenf sekunden rechts faehrt und dann wechselt, ist es ein vorgang. die 315 ff §§ sind sehr schwer nachzuweisen. da muessen einige tatbestandsmerkmale dazukommen.
peso