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Vollabnahme oder normal Tüv?

Mercedes CLK 208 Cabrio
Themenstarteram 21. April 2021 um 19:27

Moin. Hätte gern mal eure Meinung.

Der Benz ist 6,5 Jahre in D nicht angemeldet gewesen. Laut meiner Info erst ab 7 Jahren Vollabnahme. Aber sollte ich davor Angst haben? Auto läuft aktuell noch auf ausländischen EU Kennzeichen. Es wäre auch möglich mit Kurzzeitkennzeichen dieses Auslandssemester unerwänt zu lassen. Macht das Sinn? Das Auto ist ok. Ich befürchte da nichts. Einzig das der Blick auf das Auto vielleicht strenger wird..nur wann..bei knapp 7 Jahren oder Ostblockkennzeichen?

Kann mich grad nicht entscheiden ob so oder so...

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18 Antworten
Themenstarteram 21. April 2021 um 19:45

Zitat:

@V8CLK430 schrieb am 21. April 2021 um 21:39:20 Uhr:

https://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html

Also passt das mit den 7 Jahren.

Aber mit welchen Kennzeichen zum Tüv?

Hallo

Kurzzeitkennzeichen wird wohl shcwierig, da HU eine Voraussetzung ist:

Klicke hier Allerdings gibt es da den Passus, das du ohne TÜV diese Kennzeichen nur im Zulassungsbereich nutzen darfst.

Steht der Wagen schon bei dir oder noch im Ausland?

Eigentlich spricht nix dagegen, mit den ausländischen Kennzeichen zum TÜV zu fahren, wichtig ist, das du den deutschen Brief dazu hast.

Fraglich ist allerdings, ob du mit den ausländischen Kennzeichen in Deutschland überhaupt fahren darfst.

Nicht ob es zulässig an sich ist, aber wenn es nicht dein Auto ist, du es aber fährst.

Das einfachste wäre wohl, den Wagen komplett ohne Nummernschild in eine Werkstatt zu bringen (Trailer) und dort dann die AU und HU machen zu lassen, danach regulär in D anmelden.

Das Ausland wird nur schwer zu verschweigen sein, da du nur "den alten Brief" hast, die es ja seit zig Jahren schon nicht mehr gibt. Folglich könnte es nötig sein, das du Zoll-Papiere etc. brauchst.

Das einfachste wäre, direkt bei einer Prüfstelle nach zu fragen, die sollten dir das klar sagen können. Muß ja nicht die Prüfstelle sein, zu der du dann fährst.

Leichti

Zitat:

@Leichtmetall schrieb am 22. Apr. 2021 um 05:36:23 Uhr:

da du nur "den alten Brief" hast, die es ja seit zig Jahren schon nicht mehr gibt.

Den habe ich auch noch, Auto kommt aber nicht aus dem Ausland. Will nächste Woche "den Neuen" zulassen. Aber da stellt die Zulassungsstelle doch einfach einen Neuen aus, oder muss ich das beantragen?

Guten Morgen zusammen!

 

Ich bin hinreichend verwirrt :)

 

Ich stelle mal kurz meine Varianten auf:

 

1.

PKW ist im Ausland zugelassen. DU darfst den in Deutschland nur im Notfall fahren (Die Überführung ist kein Notfall :) ) Sonst Steuerstraftat!

DU kannst leider auch keine Ausnahme beim Hauptzollamt beantragen, da DU Deutscher bist.

Vorführung beim TÜV (!!) fraglich, da noch im Ausland zugelassen.

Abmeldung ohne Probs wenn Du ALLE Papiere hast.

 

2.

PKW nicht mehr zugelassen und steht im Ausland = Einfuhrkennzeichen holen. Ohne Probs mit Papieren (EG Übereinstimmungserklärung o. ausl. Papiere, EVB Nr.) direkt zur kompletten Abnahme...zzgl. Nr. 4

 

3.

PKW im Inland nicht mehr zugelassen. Kurzzeitkennzeichen wie zu 2. zwecks Vorführung beim TÜV.

 

4.

IN JEDEM FALL benötigst Du eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung". In NRW stellt die Polizei die aus. Oft wollen die den PKW und alle Papiere sehen.

Ruf bei Dir mal die nächste Polizeiwache an und frag.

 

Genau da kommt es schonmal zu Ungereimtheiten. Stichwort: Von der Versicherung abgeschriebene PKW nach Totalentwendung oder (wirtschaftl.) Totalschaden. Die dürfen dann zwar wieder zugelassen werden, stehen aber noch zur "Fahndung" aus (Schengen oder National).

Dürfte bei Dir aber nicht vorliegen, da Du ja noch den alten deutschen Brief hast.

 

5.

Hast Du die EG-Übereinstimmungserklärung ist's einfacher ;)

 

6.

Ruf mal den TÜV (!!) an und sprich mit denen.

 

7.

Aus welchem Land kommt denn nun das Schmuckstück? Oder hab ich es überlesen?

 

LG und viel Glück!

 

Ah, jetzt gelesen. Deutsches Auto seit Jahren nicht mehr zugelassen!!

 

Also Unbedenklichkeitsbescheinigung und los geht's...

 

Sorry, LG

Zitat:

@Anderas schrieb am 22. April 2021 um 06:40:40 Uhr:

Zitat:

@Leichtmetall schrieb am 22. Apr. 2021 um 05:36:23 Uhr:

da du nur "den alten Brief" hast, die es ja seit zig Jahren schon nicht mehr gibt.

Den habe ich auch noch, Auto kommt aber nicht aus dem Ausland. Will nächste Woche "den Neuen" zulassen. Aber da stellt die Zulassungsstelle doch einfach einen Neuen aus, oder muss ich das beantragen?

Ja, gibt nur noch die neuen Papiere. also ZB I u II. Nimm aber den alten Brief mit, ich meine damit, behalte ihn, da dort mehr Reifendaten eingeschrieben sind, als in den neuen Papieren. Dort steht meist nur noch die grösste Grösse drin. (Sondereintragungen werden aber in die neue ZB übernommen.

Leichti

Zitat:

@Leichtmetall schrieb am 22. April 2021 um 09:01:37 Uhr:

Zitat:

@Anderas schrieb am 22. April 2021 um 06:40:40 Uhr:

 

Den habe ich auch noch, Auto kommt aber nicht aus dem Ausland. Will nächste Woche "den Neuen" zulassen. Aber da stellt die Zulassungsstelle doch einfach einen Neuen aus, oder muss ich das beantragen?

Ja, gibt nur noch die neuen Papiere. also ZB I u II. Nimm aber den alten Brief mit, ich meine damit, behalte ihn, da dort mehr Reifendaten eingeschrieben sind, als in den neuen Papieren. Dort steht meist nur noch die grösste Grösse drin. (Sondereintragungen werden aber in die neue ZB übernommen.

Leichti

Hi

Egal welche Rad Reifen kombinationen in den Zb steht gilt

Das was in den COC papieren steht.

Oder du hast weitere Abe s Sondereintragungen müssen immer

Auch in die neuen Papiere übernommen werden hast ja auch bezahlt dafür

 

Zitat:

@wudino schrieb am 22. April 2021 um 12:46:06 Uhr:

 

 

Hi

Egal welche Rad Reifen kombinationen in den Zb steht gilt

Das was in den COC papieren steht.

Oder du hast weitere Abe s Sondereintragungen müssen immer

Auch in die neuen Papiere übernommen werden hast ja auch bezahlt dafür

Was anderes sagte ich ja auch nicht. Aber hat man die COC-Papiere nicht, gibt es für "den Laien" nur zwei Möglichkeiten, mögliche Reifenkombis für das Auto heraus zu suchen. Der alte Brief, wo sogut wie jede mögliche Reifengrösse drinnsteht, oder die DAtei von Mercedes, aber die sollte man dann vorher heraunter geladen haben.

Daher kann es nicht schaden, den alten Brief wieder mit nach Hause zu nehmen, auch wenn er entwertet ist.

Leichti

Zitat:

Guten Morgen zusammen!

Ich bin hinreichend verwirrt...

:p :D

Guten Morgen Daniel,

das hat mir meinen Tag mit

einem Lächeln eröffnet, Danke. ;)

 

liebe Grüße, mike. :)

Moin Mike,

stehe für so etwas immer wieder gerne zu Diensten ;) ;)

 

Sitze grad immer noch im Garten mit'ner dicken Kubanerin, sinniere über Sterne und wünsche mir, dass alle hier ihre Neuzugänge problemlos zugelassen bekommen!

Und bei mir gibt es mit dem 320 den Wahnsinn als Reimport. Das Fahrzeug wurde aus Dänemark reimportiert.

Bei Erstellung der Zulassungspapiere wurde der Hersteller und Typ "ausgenullt" und lediglich die kleinste Reifengröße, 205/55 16 eingetragen. D.h. mit jeder anderen Mercedes Originalbereifung für den CLK erlischt meine BE.

Bei der Versicherung wird der als 209 eingestuft, als Vergleichswert....

Zitat:

@Dabido schrieb am 22. April 2021 um 08:32:06 Uhr:

Ah, jetzt gelesen. Deutsches Auto seit Jahren nicht mehr zugelassen!!

Also Unbedenklichkeitsbescheinigung und los geht's...

Sorry, LG

Hallo Paragrafen Scheff,

bis 7 jahre braucht er garnix.

mit dem Trailer zur Tüv stelle und los geht's.

gäbe es eigenlich einen noch aufwändigere Varianten für ein , sagen wir mal

"zeitwertiges " Auto?

puh...

Gruß Franke

PS verwirrt war ich auch, sogar 2 mal

Zitat:

@w246 schrieb am 22. Apr. 2021 um 14:2:58 Uhr:

Paragrafen Scheff

Den nehm ich Dir übel, weil es bewusst persönlich war ;) ...alles andere nicht! Du hast recht.

 

Im Übrigen @W246: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!!!

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