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VN meldet Schaden nicht der Versicherung

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 23:45

Hallo,

hab letze Woche einen Unfall gehabt. Der Schaden beträgt ~1500,-.

Nun habe ich das Problem das sich der VN nicht bei der Versicherung meldet. Hatte den Schaden direkt am Schadentag angezeigt und alle Unterlagen (Kostenvoranschlag, Zeichnung, Schuldeingeständniss) rübergemail. Ist nach deren Aussage (Allianz) soweit auch ok und die würden den Schaden auch freigeben, nur müssen die die Schadensmeldung vom VN auch bekommen. Die Frau hat mir versichert diese abgeschickt zu haben. Ich habe sie gebeten dies doch bitte nochmals telefonisch zu machen, was sie mir auch wieder bestätigt hat. Leider nach erneuter Rücksprache wieder keine Schadensmeldung.

Ich gehe davon aus das sie das auch nicht machen wird. Was kann ich nun machen? Sie hat mir ja schriftliche bestätigt das sie schuld ist. Das sollte dann doch klar sein oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

3. ich habe ganz normal gefragt, blöde Sprüche oder Kommentare kann man sich sparen!!!!

Also bisher hast du zu jeder Antwort, die du bekommen hast, und die dir nicht passte, selber dein umfangreiches Googel-Wissen entgegengesetzt.

Wenn du doch alles so viel besser weist und alles sogar selber berechnen kannst, frag ich mich, warum dieser Thread überhaupt existiert?

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Das mit der "Wertminderung" solltest Du nicht überbewerten.

Bei einem Kostenvoranschlag wird es eh nicht ausgewiesen,

dazu müsstest Du ein Gutachten erstellen lassen.

 

Nur soviel, bei 1.500 Euro Schaden würde es auf 100-150 Euro hinauslaufen. :eek:

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Das mit der "Wertminderung" solltest Du nicht überbewerten.

Bei einem Kostenvoranschlag wird es eh nicht ausgewiesen,

dazu müsstest Du ein Gutachten erstellen lassen.

Nur soviel, bei 1.500 Euro Schaden würde es auf 100-150 Euro hinauslaufen. :eek:

Also hab das durchgerechnet und bin bei ~ 300€....

Es geht nur drum in Anspruch besteht, da ein Unfall ja den Wert tatsächlich mindert.

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

Also hab das durchgerechnet und bin bei ~ 300€....

Es geht nur drum in Anspruch besteht, da ein Unfall ja den Wert tatsächlich mindert.

Zunächst geht es einmal darum festzustellen, ob durch diesen Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert ist.

Dann kann der Anspruch auf Ausgleich durchgesetzt werden.

Für ersteres reichts halt nicht selbst irgendwie 300€ zu berechnen, das wirst Du (wenn du es denn haben willst) durch einen Sachverständigen feststellen lassen müssen.

Dann erst geht's weiter mit Punkt 2.

Diese Reihenfolge wirst Du einhalten müssen.

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

Also hab das durchgerechnet und bin bei ~ 300€....

Was du alles so kannst...

am 4. Dezember 2013 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Sieh es harra02041958 nach, der ist so.

Das schlimme ist: Er glaubt vermutlich was er schreibt.

Aber du weißt ja: Meist sind es die ganz kleinen Hunde, die am lautesten bellen.;)

Matsches, ich wünsche Dir, daß Du mal auf der Straße mit mir zusammen knallst und dabei Schuld hast. Dann wirst Du feststellen, daß ich nicht laut belle, sondern beim kleinsten Kratzer fest zubeiße. Das danke ich jahrzehnte langer negativer Erfahrung, in der ich leider immer wieder feststellen mußte, daß nett sein nur schamlos ausgenutzt wird. Deshalb nur noch nach den Buchstaben des Gesetzes handeln und mit der maximal erlaubten Härte zuschlagen.

Ach so, hatte leider überlesen, daß der VU erst in der letzten Woche war, denn sonst hätte ich diese Tips noch nicht angeführt. Die fette Schlagzeile hatte mich da versehendlich "rüberwischen" lassen. Ist doch klar, daß nach knapp einer Woche noch nicht alles erledigt sein kann, was der VN zu beachten hat. Schließlich wird die Leistung der Briefdienste, bei steigenden Kosten, immer mieser.

am 4. Dezember 2013 um 16:34

warum denken alle immer das man mit nem kleinen kratzer millionär werden kann?!

so läuft das nicht...der geschädigte kümmert sich meistens nur zu wenig darum und wird ausgenommen

beispiel: meine fahrerseite ist eingedellt und zerkratzt, war jemand beim ausparken...hab ein gutachten machen lassen und einen kostenvoranschlag...

habe aber wneiger geld bekommen weil die versicherung eine gegenrechnung geliefert hat...nur wenn man nicht schuld ist und die freie werkstattwahl hat bedeutet das nicht das man reich wird...

verhältnismäßigkeit...diesen begriff verwendet der gesetzgeber sehr gerne und häufig...genauso sieht der gesetzgeber für den schuldigen eine gewisse schutzbedürftigkeit vor

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Matsches, ich wünsche Dir, daß Du mal auf der Straße mit mir zusammen knallst und dabei Schuld hast. Dann wirst Du feststellen, daß ich nicht laut belle, sondern beim kleinsten Kratzer fest zubeiße.

Hihi, weiss gar nicht warum aber eben fällt mir schon wieder das alte Hündchen meiner Oma ein.

Das fletschte in seinen letzten Jahren immer die Lefzen, wenn man seinem Knochen oder seinem Spielzeug zu nahe kam.

Natürlich wäre er nicht gar nicht mehr schnell genug gewesen, er sah nicht mehr richtig und so schnappte er halt manchmal nach allem was sich um sie herum bewegte.

Weh tats bei ihm aber nicht mehr. Er hatte über die Jahre seine Zähne verloren und so nahm sein Geknurre keiner ernst, es nervte lediglich.

Natürlich wusste er das nicht. Er hielt sich für ein gefährliches Raubtier vor dem die Menschen Angst haben und so hat er bei jeder Gelegenheit umso lauter sein Maul aufgerissen.

Nach ein, zwei Minuten hatte er dann das bisschen Aufmerksamkeit um das es ihm eigentlich nur ging, und dann hat er sich meist schnell wieder beruhigt.

Aber ich fahre natürlich extra vorsichtig wenn ich dich treffe, denn sonst lässt Du ja mein Haus zwangsversteigern...oder so.:p

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 18:15

Also

1. ja man kann das berechnen. Gibt entsprechende Formeln.

2. es geht nicht darum reich zu werden, sondern möchte nur das was mir zusteht.

3. ich habe ganz normal gefragt, blöde Sprüche oder Kommentare kann man sich sparen!!!!

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

3. ich habe ganz normal gefragt, blöde Sprüche oder Kommentare kann man sich sparen!!!!

Also bisher hast du zu jeder Antwort, die du bekommen hast, und die dir nicht passte, selber dein umfangreiches Googel-Wissen entgegengesetzt.

Wenn du doch alles so viel besser weist und alles sogar selber berechnen kannst, frag ich mich, warum dieser Thread überhaupt existiert?

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

Zitat:

BGH

03.10.1961

AZ: VI ZR 238/60

Der merkantile Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs ist auch dann zu erstatten, wenn der Eigentümer den Pkw weiterbenutzt, der Minderwert sich mithin nicht in einem Verkauf konkretisiert.

Aus den Gründen: (...Ein durch einen Unfall beschädigter Pkw wird nach allgemeiner Verkehrsauffassung geringer bewertet als ein unfallfrei gefahrener Wagen.

Diese Wertminderung ist ein echter Schaden für den betroffenen Eigentümer.

:eek: ein Urteil von 1961, das dürfte Rekord bei MT sein und wohl heute nicht mehr ganz so einfach anzuwenden sein da sich die Autos von 1961 und 2013 auch in ihrer machart doch etwas unterscheiden :D

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von turborinni

warum denken alle immer das man mit nem kleinen kratzer millionär werden kann?!

so läuft das nicht...der geschädigte kümmert sich meistens nur zu wenig darum und wird ausgenommen

beispiel: meine fahrerseite ist eingedellt und zerkratzt, war jemand beim ausparken...hab ein gutachten machen lassen und einen kostenvoranschlag...

habe aber wneiger geld bekommen weil die versicherung eine gegenrechnung geliefert hat...

verhältnismäßigkeit...diesen begriff verwendet der gesetzgeber sehr gerne und häufig...genauso sieht der gesetzgeber für den schuldigen eine gewisse schutzbedürftigkeit vor

Also ich weiss nicht in welchem Märchenbuch solche Geschichten stehen, aber durch einen normale Verkehrsunfall wird sicher keiner reich, außer vielleicht bei fingierten Crashs und sonstigen Betrügereien.

Es geht hier darum, dass der entstandene Schaden finanziell ersetzt wird.

Da hast eigene Gutachten und KVA gehabt, die Versicherung hat eine "Gegenrechnung" (was immer das auch ist) und hat gekürzt.

Entweder waren deine Gutachten nicht "ganz korrekt" oder die Versicherung hat es einfach mal versucht und in dir einen einfachen Gegner gefunden.

Deshalb kann man aber nicht jedem, der sich nicht alles gefallen lassen will, unterstellen Millionär werden zu wollen.

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