Video/Foto Beweis im Straßenverkehr

Hallo,

Heute hat mich einer ausgebremst und beschimpft....

Habe es auf Video und Foto von dem Fahrzeug gemacht?
Kann man damit was anfangen oder total unnütz?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zeig das Video vorher uns. Wir beurteilen dann, ob es sich lohnt. 🙂

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Ich versteh es nicht wie man immer wieder solche Situationen herausprovozieren kann! Wenn ich einen Fehler mache oder jemand sich von mir gestört fühlt lasse ich ihn vorbei oder entschuldige mich klar ersichtlich und deeskaliere. Dann hast du kein schlechtes Gewissen dass derjenige dich noch anzeigen könnte/würde und man geht Ärger aus dem Weg. Die Keilerei mit Fremden würde mich zu viel Zeit und Nerven kosten. Und Fremde ganz provokativ filmen? Sei froh dass du nicht an den Falschen geraten bist.

Zitat:

@13inch schrieb am 29. Juni 2018 um 22:54:10 Uhr:


Ich versteh es nicht wie man immer wieder solche Situationen herausprovozieren kann! Wenn ich einen Fehler mache oder jemand sich von mir gestört fühlt lasse ich ihn vorbei oder entschuldige mich klar ersichtlich und deeskaliere. Dann hast du kein schlechtes Gewissen dass derjenige dich noch anzeigen könnte/würde und man geht Ärger aus dem Weg. Die Keilerei mit Fremden würde mich zu viel Zeit und Nerven kosten. Und Fremde ganz provokativ filmen? Sei froh dass du nicht an den Falschen geraten bist.

was will der falsche denn machen? dann ist er erst einmal richtig dran. da sind die gerichte knallhart.

peso

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 29. Juni 2018 um 01:45:06 Uhr:


Wenn du technisch etwas Ahnung hast: Importiere das Video auf den PC, lösche die Metadaten und behaupte bei der Polizei, du hättest es mit einem Camcorder aufgenommen. Fertig. Dann kannst du es mit der Anzeige versuchen, erhoffe dir aber nicht zu viel.

Gruß Sitzheitzung

Die Annahme lediglich Handys/Smartphones seien am Steuer verboten, andere elektronische Geräte aber erlaubt, ist leider ein weiter verbreiteter Irrtum.
s. §23 Abs.1a StVO

Zitat:

@Hyrai schrieb am 3. Juli 2018 um 13:09:20 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 29. Juni 2018 um 01:45:06 Uhr:


Wenn du technisch etwas Ahnung hast: Importiere das Video auf den PC, lösche die Metadaten und behaupte bei der Polizei, du hättest es mit einem Camcorder aufgenommen. Fertig. Dann kannst du es mit der Anzeige versuchen, erhoffe dir aber nicht zu viel.

Gruß Sitzheitzung

Die Annahme lediglich Handys/Smartphones seien am Steuer verboten, andere elektronische Geräte aber erlaubt, ist leider ein weiter verbreiteter Irrtum.
s. §23 Abs.1a StVO

Da hast insofern Recht, dass hier einige Geräte aufgeführt sind. Aber eine Kamera zählt nicht dazu. Wobei hier noch eine Güterabwägung vorgenommen werden muss. Selbstverständlich kann ich eine Videokamera zur Ermittlung eines Straftatbestandes / Straftäters verwenden. Hier dürfte wohl die Straftat das "höhere" Rechtsgut sein.

peso

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 3. Juli 2018 um 13:18:21 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 3. Juli 2018 um 13:09:20 Uhr:


Die Annahme lediglich Handys/Smartphones seien am Steuer verboten, andere elektronische Geräte aber erlaubt, ist leider ein weiter verbreiteter Irrtum.
s. §23 Abs.1a StVO

Da hast insofern Recht, dass hier einige Geräte aufgeführt sind. Aber eine Kamera zählt nicht dazu. Wobei hier noch eine Güterabwägung vorgenommen werden muss. Selbstverständlich kann ich eine Videokamera zur Ermittlung eines Straftatbestandes / Straftäters verwenden. Hier dürfte wohl die Straftat das "höhere" Rechtsgut sein.

peso

Im Gesetzestext wird das Verbot nicht auf konkrete Geräte beschränkt. Es ist erstmal nur von "Unterhaltungselektronik" die Rede (siehe Abs.1a Satz 2). Danach werden einige Geräte aufgeführt - allerdings mit dem Verweis, dass insbesondere (=/= nur!) diese verboten sind. Somit würde ich auch von Kamera & Co. die Finger lassen.

Was die Güterabwägung angeht bin ich zwar gleicher Meinung, wegen einem schimpfenden Schwachkopf würde ich es allerdings nicht drauf ankommen lassen.

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