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Verzögern auf der rechten Fahrbahn vor einer Ausfahrt

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 23:33

Hi,

wie sieht es rechtlich aus, wenn ich unmittelbar nach einem Fahrspurwechsel von links nach rechts den Blinker setze (oder gesetzt lasse) und dann etwas stärker verzögere, weil der Verzögerungsstreifen an der folgenden Ausfahrt nicht lang genug ist, um den Geschwindigkeitsüberschuss gefahrlos und angemessen (also keine grundlose Vollbremsung) abzubauen?

Ist dies direkt nach dem Einscheren erlaubt?

Immerhin kann es passieren, dass der Hintermann die Situation mit dem Blinker nicht gleich richtig deutet und sich genötigt fühlt. Ich weiß, dass dieses Vorgehen nicht optimal und partnerschaftlich ist, aber im dichten Verkehr bleibt einem teilweise kaum eine andere Möglichkeit. Und wenn selbst auf der rechten Spur Tempi >150 gefahren wird, macht man sich garantiert ganz schnell Feinde...

Hab bisjetzt nur folgende Ansätze:

- Ordnungsgemäß überholt und eingeschert => Keine Behinderung während des Überholvorgangs

- Absichten (AB an der nächsten Ausfahrt verlassen) durch Blinker angekündigt und aus diesem Grund gebremst => Kein grundloses Bremsen

Erscheint mir in der Kombination aber doch nicht ganz "ordnungsgemäß" - wahrscheinlich wegen der kurzen Zeit zwischen Spurwechsel, Blinken und Verzögern.

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44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

In jedem Fall verstößt man aber doch gegen §1. Oder?

Wenn es in der jeweiligen Situation Alternativen gibt, die mit weniger Belästigung oder Gefährdung verbunden sind, dann auf jeden Fall.

am 23. Juli 2006 um 16:42

Mit 250 Sachen kann eine Ausfahrt sehr plötzlich kommen...

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Auf nem normalen Verzögerungsstreifen kann man locker auch von 180 abbremsen...

Ja, dann gibts es wohl zu wenig "normale". 150-200m reichen mir persönlich jedenfalls nicht für 180 auf 80/60. Folglich kann ein Verzögern auf der Fahrbahn garnicht verboten sein - über Zeitpunkt und Stärke kann man streiten. Aber dafür blinkt man ja eigentlich...

Ich denke mal, daß die Länge des "Standard"-Verzögerungsstreifens auf die BAB-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h abgestimmt ist.

Themenstarteram 23. Juli 2006 um 18:09

Da sich in meiner beschriebenen Situation aber mehrere Verkehrsteilnehmer treffen, die deutlich über Richtgeschwindigkeit fahren, kann man niemandem alleine dafür einen Vorwurf machen. ;)

Es ist ja nicht so, dass derjenige, der von der AB runter will, nur wegen seiner hohen Geschwindigkeit schon auf der Fahrbahn bremsen muss, die ganze Situation würde es in der Form garnicht geben, wenn auf der rechten Spur nicht ebenfalls deutlich über Richtgeschwindigkeit gefahren wird. Sonst wäre ein Verzögern auf 130 ja ohne Probleme möglich.

am 23. Juli 2006 um 18:20

Auf 150m kann man grade noch ohne blockierende Reifen auf 60 abbremsen (von 180).

Aber wer das macht ist eigentlich schon schön blöd.

Ich denke mal, es kann dir keiner einen Vorwurf machen, wenn du früh genug auf den rechten Streifen wechselst, und früh rechts blinkst und dann eben aufm rechten Streifen auf 130 abbremst.

Nur die knappen Aktionen sind nich so das wahre, weil der Hintermann dann nicht mehr rechtzeitig links rüber kommt ;)

Falls es trotzdem mal sein muss, muss es eben sein - würde ich so sehen.

am 23. Juli 2006 um 18:31

Wo ist denn das Problem? Erstens weist du, wo du von der Autobahn runter musst und zweitens werden die Ausfahrten rechtzeitig mit Schildern angekündigt. Da sollte es doch eigentlich für jeden halbwegs normale Menschen möglich sein, rechtzeitig auf den rechten Fahrstreifen rüberzukommen und das Auto gemächlich von seiner Reisegeschwindigkeit ausrollen zu lassen ohne das man auf dem rechten Fahrstreifen extra bremsen muß. Dann kann man auch mit 120-130 in die Ausfahrt reinfahren und dort sanft auf 60-80 abbremsen .

CU Markus

am 23. Juli 2006 um 18:45

Ist aber auch immer die Frage, welche Schnarchnase man vor der Ausfahrt noch überholt.

Zitat:

Original geschrieben von Kwan

Ist aber auch immer die Frage, welche Schnarchnase man vor der Ausfahrt noch überholt.

Man kann's aber auch bleiben lassen. Solche Aktionen bergen meistens mehr Risiken als daß sie Vorteile bieten...

am 23. Juli 2006 um 20:38

Also ich lasse die Überholmanöver kurz vor Ausfahrten und muss fast nie bremsen, schon gar nicht jmd. abbremsen. Manchmal besteht jedoch das Problem, dass die, die auf der rechten Spur fahren, ihren Sicherheitsabstand nicht einhalten. So, also ich will schon 3 km vor der Ausfahrt auf die rechte Spur aber das geht nicht, also muss ich gelegentlich lange und schnell (sonst über holen die mich ja rechts und ich bremse die hinter mir ab) auf der linken bzw 2-ten Spur fahren und eine Lücke suchen. Ja, dann habe ich 140 vor einer Ausfahrt, quetsche mich rein und der hinter mir fühlt sich abgebremst, wenn er auch ohne mich dort viel schneller fahren könnte.

Wie gesagt ich mache alles um es zu verhindern, mit Navi fahre ich teilweise schon 5 km vor einer Ausfahrt rechts, insofern keine Laster zu sehen, aber hin und wieder muss ich da recht knapp rein fahren. Auf die Ausfahrt werde ich nicht verzichten, es sei denn es wäre sehr gefährlich darauf zu bestehen.

am 23. Juli 2006 um 20:54

Deswegen fahre ich ja im Extremfalle einfach die nächste Ausfahrt raus... @Drahkke

Die kommt hier immer recht zügig... macht also nichts.

am 23. Juli 2006 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von Kwan

Ist aber auch immer die Frage, welche Schnarchnase man vor der Ausfahrt noch überholt.

In so einem Fall ist der Überholer die Schnarchnase weil er die Restrecke bis zu seiner Ausfahrt nicht mit seiner gefahrenen Geschwindigkeit in Einklang bringen kann. Der Überholte ist spätestens wieder an Dir vorbei wenn Du auf dem Verzögerungsstreifen Dein Überholmanöver in den Bremsscheiben lässt. Solche Überholmanöver sind völlig sinnfrei. Reicht es nicht mehr für eine risikolose Abfahrt (wer nagelt eigentlich mit 180 auf den Verzögerungsstreifen??) hat man die nächste Abfahrt zu nehmen, eine "Vorverzögerung" auf dem rechten Fahrstreifen ist -besonders bei nachfolgendem Verkehr- schlicht und einfach verboten. So hat es zumindest vor einigen Jahren bei einem ehemaligen Arbeitskollegen ein Richter gesehen. Das waren vier Punkte wert und einige Tagessätze Bußgeld, wie lange er den Schein abgab weiß ich nicht. Der Kollege hatte leider den Fehler gemacht, dieses Manöver vor einem Videoüberwachungsfahrzeug zu veranstalten. Danach hatte er viel Zeit darüber nachzudenken.

Ciao!

am 23. Juli 2006 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Ja, dann gibts es wohl zu wenig "normale". 150-200m reichen mir persönlich jedenfalls nicht für 180 auf 80/60. Folglich kann ein Verzögern auf der Fahrbahn garnicht verboten sein - über Zeitpunkt und Stärke kann man streiten. Aber dafür blinkt man ja eigentlich...

Es ist nicht verboten, zu verzögern, aber es ist verboten, jemanden zu behindern, gefährden etc. Egal unter welchen Umständen.

Wenn man aber 100m vor der Ausfahrt sein Überholmanöver gerade so abgeschlossen hat, lässt es sich kaum mehr vermeiden.

Wer frühzeitig vor der Ausfahrt nach rechts wechselt, durch Blinken die Absicht abzufahren verkündet…, der wird auch niemanden behindern, der 150 auf der rechten Spur fährt, weil dieser dann einfach überholen kann.

Es gibt kein Recht darauf, bis 50m vor der Ausfahrt 180 zu fahren und dann fast voll zu bremsen. Nachts alleine kann man sich den Spaß gönnen, aber wenn man gerade jemanden überholt, der 150 auf der rechten Spur fährt, stell ich mir ein solches Bremsmanöver vor, ohne dass der gerade Überholte auch bremsen muss.

am 23. Juli 2006 um 22:33

Mal ne ganz andere Frage:

Weiß eigentlich jemand, mit welcher Geschwindigkeit man in die Ausfahrten fahren darf? Manche sind so ausgelegt, daß man theoretisch fast jede Geschwindigkeit fahren könnte.

am 23. Juli 2006 um 22:38

Dafür wird es keine feste Regel eben.

Ich denke, bis zum "Autobahn-Ende"-Schild gilt die letzte erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Manche Ausfahrten gehen fast schnurgerade von der Autobahn weg, andere haben sehr enge Kurven, lässt sich nicht vergleichen, deshalb wäre das nur Theorie. Aber: auf dem Verzögerungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden, als die Fahrzeuge auf der Autobahn fahren! Also kein rechts vorbeifahren auf dem Verzögerungsstreifen.

Du darfst so schnell fahren, dass du nichts und niemanden gefährdest, behinderst… und das kann situationsabhängig völlig unterschiedlich sein.

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