ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Verwirrung über Schneekettenfreigabe...

Verwirrung über Schneekettenfreigabe...

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 21:41

Weiß jemand wie das genau mit dieser bekloppten Schneekettenfreigabe funktioniert?

Also was ich bisher so gelesen habe gibt es welche vom Hersteller der Fahrzeugs und welche von den Kettenherstellern. Die PKW-Hersteller stellen sich dabei allerdings irgendwie extrem dämlich an hab ich das Gefühl. Man liest zB sehr oft das bei älteren VW und Audi, also zB auch bei meinem, Ketten nur bei Felgen bis 6J zugelassen sind. Aber das ist ja wohl so ziehmlich der sinnloseste Bezug den man sich suchen konnte. Ich such mir die dicksten Reifen für 6J Felgen und pack die Ketten mit den dicksten Gliedern drauf und dafür hab ich ne Freigabe aber für angemessene Reifen und ne feingliedrige Kette die wenig Platz braucht bekomme ich keine Freigabe weil die Felge, deren reine Breite so ohne ET und Reifen noch gar nichts über den Platz für die Kette aussagt, ne 6,5 oder 7J ist darf man das Auto wo man sonst nicht weiter kommt oder Ketten Pflicht sind nicht mehr fahren?

Unwahrscheinlich dass ich jemals welche brauchen werde, aber mich interesiert das mal.

Muss man wirklich extra mini-Felgen kaufen damit man auf ältere Autos noch Schneeketten machen darf oder kann man auch nach der Freigabe der Kettenhersteller, die sich ja wenigstens schonmal nach Reifendimensionen richtet und nicht nach Voodoo über die Felgenbreite?

Oder kann man sich auch zB beim TÜV ne Rad-Kette-Kombination nach Vorführung genemigen lassen oder sowas?

Was wären die Folgen einfach ohne die Freigabe zu fahren wenn es nunmal eben einfach passt?

Beste Antwort im Thema

Wer schon einmal viele Gutachten von Sonderrädern gelesen hat, weiß, worum es geht:

Bauraum einer Rad/Reifen-Kombination im Zusammenhang mit Schneeketten.

Da findet man in den Auflagen für den Betrieb z.B. maximal erlaubte 9, 12 oder 15 mm Stärke für die Kettenglieder, auch den Begriff "feingliedrig", aber auch "nicht erlaubt".

Wie schon erwähnt wurde, hängt dies ab von der Freigängigkeit einer Rad/Reifen-Kombination. Diese fünf Parameter sind dafür bestimmend:

  • Felgendurchmesser
  • Felgenbreite
  • effektive Radeinpresstiefe
  • Reifennennbreite
  • Reifenserie (Höhe/Breite-Verhältnis)

Als sechster Punkt kommt hier die Stärke der Kettenglieder hinzu.

Die Schneekettentauglichkeit einer Rad/Reifen-Kombination lässt sich daher nicht allein an der Felgenbreite erkennen.

Wer eine Rad/Reifen-Kombination mit Schneeketten ohne eine Freigabe fährt, riskiert Schäden an seinem Fahrzeug.

 

Gruß

Alpha Lyrae

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

In der Bedienungsanleitung deines Fahrzeuges solltest du die zulässige Rad-Reifenbination inZusammenhang mit entsprechenen Schneeketten finden.

Manchmal gibt es auch noch den Zusatz : Es dürfen nur feingliedrige Ketten verwendet werden.

Die Hersteller stellen sich nicht dämlich an, sie geben eben nur das frei was unter allen Situatioenen Freigängigkeit gewährleistet.

Nur allein eine 6 J Felge wird nirgendwo stehen.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 11:30

Alleine nicht aber im Zusammenhang mit den selben Reifen kommt es vor dass 6J erlaubt sind und 6,5 nicht.

Und die stellen sich insofern schon dämlich an als das genug Leute zB 225er auf 7-8J mit Ketten gefahren sind und hinterher festgestellt haben dass das Auto nur max 205er auf 6J zugelassen ist. Die Foren sind voll von solchen Berichten. Wenn es aber nu offensichtlich bei so vielen in der Praxis funktioniert hat kann die Angabe ja nicht so wahnsinnig realistisch sein.

Zitat:

Original geschrieben von nvrmr

Alleine nicht aber im Zusammenhang mit den selben Reifen kommt es vor dass 6J erlaubt sind und 6,5 nicht.

Naja, 1/2" sind rund 1,2cm die die Felge mehr nach innen geht (bei identischer ET) im Vergleich zu 'ner 6" Felgenbreite. Und die können ausreichen, um die Schneekette zum Schleifen zu veranlassen. edit: es sind natürlich 0,6cm nach innen und nach außen.

Es ist nicht ganz so einfach, wie du dir das vorstellst.

Die Kette darf

1. nicht schleifen, weder innen noch außen.

2. außen nicht überstehen.

Es gibt Fahrzeuge die Platz ohne Ende im Radkasten haben, andrerseits gibt es Fahrzeuge, wo es richtig eng ist.

Oft sind dann Ketten nur bei der kleinsten Größe zulässig (auch vom Umfang her), weil ja die Kette auch aufbaut, d.h. der Umfang wird größer...

 

Gruß

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 13:15

Zitat:

Es gibt Fahrzeuge die Platz ohne Ende im Radkasten haben, andrerseits gibt es Fahrzeuge, wo es richtig eng ist.

Im Grunde stelle ich mir genau das so vor, ich befürchte nur man hat es sich einfach gemacht und eine Freigabe für alle Fahrzeuge gestrickt.

Dinge wie ET oder Fahrwerk (eigene Sportfahrwerke im mindesten) fließen irgendwie gar nicht ein.

btw ist die ET auf die Felgenmitte bezogen, bei 0,5" mehr sind es dann 0,25" innen und außen.

Wenn bei der selben ET die Felgenmitte also an der selben Stelle bleibt, denn das gibt die ja an, dann bleibt auch die Reifenmitte an der selben Stelle aber auf 6J darf ich 205er mit Kette fahren und auf 7J sind 205er Reifen auf einmal zu breit mit Kette?

Zitat:

Original geschrieben von nvrmr

Zitat:

Es gibt Fahrzeuge die Platz ohne Ende im Radkasten haben, andrerseits gibt es Fahrzeuge, wo es richtig eng ist.

Im Grunde stelle ich mir genau das so vor, ich befürchte nur man hat es sich einfach gemacht und eine Freigabe für alle Fahrzeuge gestrickt.

Dinge wie ET oder Fahrwerk (eigene Sportfahrwerke im mindesten) fließen irgendwie gar nicht ein.

btw ist die ET auf die Felgenmitte bezogen, bei 0,5" mehr sind es dann 0,25" innen und außen.

Wenn bei der selben ET die Felgenmitte also an der selben Stelle bleibt, denn das gibt die ja an, dann bleibt auch die Reifenmitte an der selben Stelle aber auf 6J darf ich 205er mit Kette fahren und auf 7J sind 205er Reifen auf einmal zu breit mit Kette?

Mach was du willst, habe ich auch einmal gemacht, da habe ich anstatt erlaubter 6J eine 7J Felge gefahren und anstatt eines 195/60 einen 215 / 55 ( alles 16 Zoll ) auf einem Seat Alhambra.

Ohne 30 mm Spurverbreiterung hätte das gar nicht gepasst, mit Verbreiterung war dann ausreichend Platz wenn es geradeaus ging.

Mehr als 3/4 Lenkradeinschlag ging aber auch nicht dann schliff die Kette im Innenradhaus zum Glück nur am Kunststoff.

Trotzdem habe ich mir im Kettenbetrieb ( der ja so nicht erlaubt war ) den ABS Sensor abgerissen, da scheinbar doch nicht genug Raum nach innen war.

Ich sage es nochmal: Die Hersteller machen sich da schon Gedanken, auch wenn du es nicht sofort nachvollziehen kannst.

Wer schon einmal viele Gutachten von Sonderrädern gelesen hat, weiß, worum es geht:

Bauraum einer Rad/Reifen-Kombination im Zusammenhang mit Schneeketten.

Da findet man in den Auflagen für den Betrieb z.B. maximal erlaubte 9, 12 oder 15 mm Stärke für die Kettenglieder, auch den Begriff "feingliedrig", aber auch "nicht erlaubt".

Wie schon erwähnt wurde, hängt dies ab von der Freigängigkeit einer Rad/Reifen-Kombination. Diese fünf Parameter sind dafür bestimmend:

  • Felgendurchmesser
  • Felgenbreite
  • effektive Radeinpresstiefe
  • Reifennennbreite
  • Reifenserie (Höhe/Breite-Verhältnis)

Als sechster Punkt kommt hier die Stärke der Kettenglieder hinzu.

Die Schneekettentauglichkeit einer Rad/Reifen-Kombination lässt sich daher nicht allein an der Felgenbreite erkennen.

Wer eine Rad/Reifen-Kombination mit Schneeketten ohne eine Freigabe fährt, riskiert Schäden an seinem Fahrzeug.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von nvrmr

Zitat:

Es gibt Fahrzeuge die Platz ohne Ende im Radkasten haben, andrerseits gibt es Fahrzeuge, wo es richtig eng ist.

Dinge wie ET oder Fahrwerk (eigene Sportfahrwerke im mindesten) fließen irgendwie gar nicht ein.

Äh, doch ;)

Auch wenn im Fahrzeugschein keine ET steht, in der Typgenehmigung für das Auto stehen die zulässigen Felgen mit ET drin. Alle Zubehörfelgen müssen eh ein Gutachten (ABE, Teilegutachten, ...) haben wo drinsteht ob Schneeketten zulässig sind oder nicht.

Die ab Werk freigegebene 6,5J-Felge kann eine andere Einpresstiefe als die 6J haben.

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 13:09

Wenn es solche detailierten Infos gibt, wo bekomme ich die denn. Das ist ja im Grunde mein Problem, ich find hier nichts andere als dieses bis 6J ja darüber nein.

Klar kann es Felgen mit ner ET wo es bei 6,5 gar nicht mehr geht, aber genauso gibt es 7J Felgen in zig Kombinationen woher soll man da so pauschal wissen dass es nun plötzlich unabhängig der ET bei gar keiner davon mehr möglich ist und das auch noch unabhängig vom Reifen. Was ich bisher an Angaben gefunden habe sagt nämlich genau das und nicht mehr.

Also bei mir ist es zB so dass man 205er auf 6x16 fahren darf aber 205er auf 7x16 nicht, gleichezeitig ist aber genug Platz dass man 8x18 mit 225 rauf bekommt, aber für 9mm Kette soll da kein Platz sein und das soll auch noch daran liegen, dass nur die Felge und nicht mal die Reifen etwas schmaler ist.

Ich kann mir schon ein paar Stellen vorstellen wo es Probleme geben kann (ET generell, Innenseite der Kette am Federbein usw), aber das ist meiner Meinung nach nicht einfach ohne weitere Angaben auf die Felgenbreite zurückzuführen. Ich find aber keine weiteren Angaben.

Zitat:

Original geschrieben von nvrmr

Wenn es solche detailierten Infos gibt, wo bekomme ich die denn. Das ist ja im Grunde mein Problem, ich find hier nichts andere als dieses bis 6J ja darüber nein.

Klar kann es Felgen mit ner ET wo es bei 6,5 gar nicht mehr geht, aber genauso gibt es 7J Felgen in zig Kombinationen woher soll man da so pauschal wissen dass es nun plötzlich unabhängig der ET bei gar keiner davon mehr möglich ist und das auch noch unabhängig vom Reifen. Was ich bisher an Angaben gefunden habe sagt nämlich genau das und nicht mehr.

Also bei mir ist es zB so dass man 205er auf 6x16 fahren darf aber 205er auf 7x16 nicht, gleichezeitig ist aber genug Platz dass man 8x18 mit 225 rauf bekommt, aber für 9mm Kette soll da kein Platz sein und das soll auch noch daran liegen, dass nur die Felge und nicht mal die Reifen etwas schmaler ist.

Ich kann mir schon ein paar Stellen vorstellen wo es Probleme geben kann (ET generell, Innenseite der Kette am Federbein usw), aber das ist meiner Meinung nach nicht einfach ohne weitere Angaben auf die Felgenbreite zurückzuführen. Ich find aber keine weiteren Angaben.

Also so langsam glaube ich, daß du nicht so ganz verstehst worüber diverse User referiert haben.

Du redest über verschiedenste Rad/ Reifenkombinationen und wunderst dich daß diese zwar zugelassen sind / werden können aber eben nicht explizit mit Schneeketten.

Erlaubt und zugelassen ist der Schneekettenbetrieb eben nur mit den 6Jx16 mit 205er Reifen, fertig. Sonst eben nix.

Vielleicht gibt es aber noch eine andere Kombination Rad / Reifen eines Fremdherstellers ( das gibt natürlich kein Fahrzeughersteller an weil er nicht alle möglichen Aftermarket Räder durchprüfen wird) der dann seinerseits die Kettenfreigabe geprüft hat.

Aber das musst du dir dann schon selber in den entsprechenden Gutachten heraussuchen.

Also: Wenn es sich bei den Rad /Reifenkombinationen die du ansprichst um Serienfelgen handelt, und der Hersteller eben nur die 6Jx16 mit 205er Bereifung zulässt, dann sind doch wohl automatisch die anderen Bereifungen ausgeschlossen, sprich: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist ist verboten.

Aftermarket Felgen besitzen Gutachten in denen die Schnekettenverwendung entweder ausgeschlossen ist oder eben nicht.

Alles andere verantwortest du selbst dem Gesetzgeber gegenüber.

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

Also so langsam glaube ich, daß du nicht so ganz verstehst worüber diverse User referiert haben.

Keineswegs, wir reden nur irgendwie an der eigentlichen Frage vorbei.

Bin ich nun auf die Freigabe vom Hersteller des Fahrzeugs angewiesen oder kann es auch Freigaben von anderer Quelle wie Felgen-/Reifen-/Ketten-herstellern oder TÜV geben?

Ich würde jetzt mal so aus den Antworten deuten dass Ja - oder?

Meist hat man ja am ehesten mit Freigaben für Felgen zutun und bei den Ketten sind welche bei. Steht das in den normalen Freigaben der Felgen für die einzelnen Fahrzeuge entsprechend drin mit welchen Reifen die die Freigabe haben?

 

Erlischt die Betriebserlaubnis mit Ketten auf den falschen Rädern wenn sonst alles eingehalten wird was der TÜV fordert (bzgl Freigängigkeit, nicht überstehen etc)?

Ja, ich kanns mir bei der Bürokratischen Republik Deutschland eigentlich schon denken (so einen Unterton lese ich ja auch in deiner Antwort: Was der Hersteller auf Papier schreibt ist Gesetz, das hinterfragt man nicht nach technischem Blabla ;)), aber vielleicht weiß ja jemand was konkreteres.

Zitat:

Original geschrieben von nvrmr

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

Also so langsam glaube ich, daß du nicht so ganz verstehst worüber diverse User referiert haben.

Keineswegs, wir reden nur irgendwie an der eigentlichen Frage vorbei.

Bin ich nun auf die Freigabe vom Hersteller des Fahrzeugs angewiesen oder kann es auch Freigaben von anderer Quelle wie Felgen-/Reifen-/Ketten-herstellern oder TÜV geben?

Ich würde jetzt mal so aus den Antworten deuten dass Ja - oder?

Meist hat man ja am ehesten mit Freigaben für Felgen zutun und bei den Ketten sind welche bei. Steht das in den normalen Freigaben der Felgen für die einzelnen Fahrzeuge entsprechend drin mit welchen Reifen die die Freigabe haben?

 

Erlischt die Betriebserlaubnis mit Ketten auf den falschen Rädern wenn sonst alles eingehalten wird was der TÜV fordert (bzgl Freigängigkeit, nicht überstehen etc)?

Ja, ich kanns mir bei der Bürokratischen Republik Deutschland eigentlich schon denken (so einen Unterton lese ich ja auch in deiner Antwort: Was der Hersteller auf Papier schreibt ist Gesetz, das hinterfragt man nicht nach technischem Blabla ;)), aber vielleicht weiß ja jemand was konkreteres.

Ich geb es auf. Tut mir leid, so schwer kann es doch nicht sein, das von mir geschriebene zu verstehen.

Ich versuchs mal::D

Der Fahrzeughersteller beurteilt verständlicherweise lediglich Rad-/Reifenkombinationen, die er auch homogoliert hat. Im Klartext: die "Schneekettenfreigaben" berücksichtigen nur die Kombinationen (ggf. auch nur eine!) die in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 dokumentiert sind.

Diese Tatsache ist nicht gleichbedeutend damit, dass nicht auch andere Kombinationen möglich sind. Die Gutachten von LM-Rädern belegen dieses ja beispielhaft.

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

Ich versuchs mal::D

Der Fahrzeughersteller beurteilt verständlicherweise lediglich Rad-/Reifenkombinationen, die er auch homogoliert hat. Im Klartext: die "Schneekettenfreigaben" berücksichtigen nur die Kombinationen (ggf. auch nur eine!) die in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 dokumentiert sind.

Diese Tatsache ist nicht gleichbedeutend damit, dass nicht auch andere Kombinationen möglich sind. Die Gutachten von LM-Rädern belegen dieses ja beispielhaft.

Ich glaube so hab ich es auch schon versucht ;)

Hier übrigens mal ein Gutachten: Anlage Nummer 22 Seite 6, Passus A93 bitte lesen ! http://www.rh-alurad.de/gutachten/RA-000545-B0-306-A22.pdf

Interessant ist, dass beispielsweise beim VW Golf 5/6 grundsätzlich nur 6J-Felgen von VW freigegeben sind - in meinen Augen steckt da ein bisschen Masche dahinter, da es keine 6J-Felgen ab Werk gibt. Man muss also zwangsläufig spezielle Winteralufelgen von VW kaufen (wenn man es OEM haben möchte) und kann zum Beispiel auch keine Ganzjahresreifen ab Werk verwenden (ich fahre Sommer-/Winterreifen, aber prinzipiell).

Jetzt kommt das wirklich interessante: es gibt von Drittherstellern Felgen mit exakt den gleichen Maßen (Reifendimension, Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe), die laut Gutachten für den Benutzung mit feingliedrigen Ketten freigegeben sind. Also entweder misst da jeder Gutachter etwas anders, oder die Freigaben der Hersteller werden von Marketing & Vertrieb beeinflusst (VW hat kein Interesse, dass ein Kunde ohne spezielle Felgen zu kaufen Ketten fahren kann; die Felgenhersteller wollen hingegen Felgen an eine möglichst breite Zielgruppe verkaufen, also auch an Leute die Winterfelgen suchen).

vg, Johannes

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Verwirrung über Schneekettenfreigabe...