Verwirrung bei Anhängerregelung ...
Hey,
man, ich bin eigentlich echt ein helles Köppke, aber diese blöde Anhänger-Regelung mit dem FS B verwirrt mich. 😉
Mein Auto hat eine Leermasse (G) von 1.630 Kg, ein zulässiges Gesamtgewicht (F.1) von 2.105 Kg und eine Anhängelast gebremst (O.1) von 1.500 Kg. Unter Anmerkungen (22) steht, "zu G: Bis 1.715 * zul. Ges.-Gew. d. Zuges max. 3.250 Kg".
Ich gehe nun davon aus, dass ich einen Hänger mit maximal 1.145 Kg zul. Gesamtgewicht ziehen darf, denn Hänger Gesamt-Gewicht muss kleiner sein als Auto Leermasse (1.145 < 1.630) und zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf maximal 3.250 Kg sein (Hänger 1.145 + 2.105 Auto).
Ist das so richtig?
Wenn diese Eintragung unter 22 nicht wäre, dürfte das Gesamtgewicht des Zuges ja 3.500 betragen, also 2.105 Auto plus 1.395 Hänger. Der Hänger läge damit immer noch unter den 1.630 Leermasse des Autos und ich bräuchte immer noch kein BE, richtig?
Was würde sich denn durch BE ändern? Ich dürfte ja unabhängig vom Führerschein nie das zulässige Gesamtgewicht des Zuges überschreiten ...
grüße, felixflens
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Mit "B" darfst Du eh nur einen Anhänger mit max. 750Kg dranhängen.
Auch nur dann wenn das Gesamtgewicht von 3.500Kg überschritten wird.
Z.B. einen VW Bus T5 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.900 Kg kannst Du nur noch 600 Kg anhängen.Alles andere bedarf "BE"
Meine Güte schwirrt dieses blöde Halbwissen von wegen "nur 750 kg bei B" immer noch durch die Gegend?🙄
Um die Verwirrung des TE ein wenig aufzuklären oder vielleicht auch nicht:
Zitat:
Mein Auto hat eine Leermasse (G) von 1.630 Kg, ein zulässiges Gesamtgewicht (F.1) von 2.105 Kg und eine Anhängelast gebremst (O.1) von 1.500 Kg. Unter Anmerkungen (22) steht, "zu G: Bis 1.715 * zul. Ges.-Gew. d. Zuges max. 3.250 Kg".
Ich gehe nun davon aus, dass ich einen Hänger mit maximal 1.145 Kg zul. Gesamtgewicht ziehen darf, denn Hänger Gesamt-Gewicht muss kleiner sein als Auto Leermasse (1.145 < 1.630) und zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf maximal 3.250 Kg sein (Hänger 1.145 + 2.105 Auto).
Ist das so richtig?
Nicht ganz, Du darfst führerscheinrechtlich einen Anhänger bis 1,395 zGg anhängen (1.395 zGg Hänger + 2.105 zGg Zugfahrzeug = 3.500 )
Das bei dir eingetragene Zuggesamtgewicht setzt sich NICHT aus den Summen der zGg des Hängers und des Zugfahrzeuges zusammen, sondern das tatsächliche Gewicht des Zuges darf die 3.250 kg nicht überschreiten.
Das heißt, wenn Du den 1.395 kg Hänger komplett auslädst darf das Zugfahrzeug noch 1.855 kg wiegen, darfst im PKW also noch 225 kg zuladen.
Willst Du den PKW komplett ausladen, darf der Hänger zwar immer noch 1.395 kg zGg haben (mit BE auch mehr, DAS ist der Unterschied), aber er darf TATSÄCHLICH nur 1.145 kg wiegen, egal ob mit B oder BE.
Spielereien mit der Stützlast hab ich jetzt mal weggelassen, macht die Sache nur noch komplizierter und hat führerscheinrechtlich keinerlei Relevanz.
Hoffe, geholfen zu haben.
Gruß
MS
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Da wiederspreche ich doch glatt. Viele Fahrlehrer sind mit solchen Fachfragen auch erst einmal überfragt. Und es gibt Fahrschulen, die bieten gar keine Fahrerlaubnisklasse E an.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Na da, wo man auch die hoffentlich einwandfeien Infos für den Erwerb des FS her hat, aus der Fahrschule.
...
Gruß Frank
Na dann wird es doch Zeit, dass mal ein interessierter Autofahrer genau zu solchen Fahrschulen fragen geht. Wenn die Fahrlehrer schon nicht bescheid wissen...😰
Und nur, weil man die E nicht anbietet heißt das doch lange nicht, dass man als Fahrlehrer darüber bescheid wissen MUSS:
Soweit ich mich recht entsinne, wurden in der Theorie zu B nämlich Fragen in Bezug auf Anhänger gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
festgestellt, es reicht der gesunde Menschenverstand.
Ich empfinde da so eine implizierte Aussage, dass ich diesen gesunden Menschenverstand nicht besäße (oder bis jetzt nicht genutzt hätte), was nicht der Fall ist.
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Denk mal scharf nach, wenn sich das zulässige Zuggesamtgewicht aus den zulässigen Gesamtgewichten von PKW und Anhänger zusammensetzen würde, wozu dann eine Anhängelast von 1500 kg?
Vielleicht, weil die Anhängerkupplung die 1.500 Kg verkraftet, die Sondereintragung aber bspw. wg. Schwächen des ESP / ABS ist?
Aber wahrscheinlich hast du Recht. Wenn ich mich in mein Auto setze und einen 1.500 Kg Anhänger dran hänge, dann wiegen wir 1.610 + 100 + 1.500 = 3.230 Kg also 20 Kg unter dem zul. Ges. Gew. d. Zuges ... muss ich nur Frau und Kinder zu Hause lassen. ;-)
Ok ... also 1.630 leer / 2.105 gesamt Auto plus 1.200 gesamt Hänger
- B Führerschein: JA
- Zulassung: JA, wenn reale Masse nicht > 3.250 Kg
Zitat:
Original geschrieben von felixflens
Ich empfinde da so eine implizierte Aussage, dass ich diesen gesunden Menschenverstand nicht besäße (oder bis jetzt nicht genutzt hätte), was nicht der Fall ist.Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
festgestellt, es reicht der gesunde Menschenverstand.
Sorry, wenn das so rüberkam, war nicht beabsichtigt.
Zitat:
Original geschrieben von felixflens
Vielleicht, weil die Anhängerkupplung die 1.500 Kg verkraftet, die Sondereintragung aber bspw. wg. Schwächen des ESP / ABS ist?Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Denk mal scharf nach, wenn sich das zulässige Zuggesamtgewicht aus den zulässigen Gesamtgewichten von PKW und Anhänger zusammensetzen würde, wozu dann eine Anhängelast von 1500 kg?
Die Eintragung der Anhängelast hat mit der Anhängerkupplung nichts zu tun, es sei denn eine nachgerüstete Kupplung würde weniger vertragen, als der Kfz-Hersteller für das Fahrzeug angibt, dann muss der Schein natürlich geändert werden.
Die meisten PKW haben AFAIK eine Anhängelast eingetragen, ohne je mit einer AHK ausgerüstet gewesen zu sein, zumindest war es bei meinen bisherigen Autos so.
Gruß
MS
Hab die gleiche Verwirrung bei mir.
F.1 : 1255
G: 920
G1: 600
G2: 450
in den Bemerkungen steht zu G bis 990 * zul Ges.-Gew D. Zuges Max 1700 KG
bleibt jetzt G1 und G2 gültig, oder könnte ich Theoretisch 1700 kg - 920 kg( leeres Fahrzeug) = 780 kg ziehen ?
Was soll ansonsten die Bemerkung, wenn G1 und G2 weiter gültig ist ?
Danke für eure Tipps.
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Zitat:
@harley64 schrieb am 30. April 2016 um 20:37:34 Uhr:
Hab die gleiche Verwirrung bei mir.
F.1 : 1255
G: 920
G1: 600
G2: 450in den Bemerkungen steht zu G bis 990 * zul Ges.-Gew D. Zuges Max 1700 KG
bleibt jetzt G1 und G2 gültig, oder könnte ich Theoretisch 1700 kg - 920 kg( leeres Fahrzeug) = 780 kg ziehen ?
Was soll ansonsten die Bemerkung, wenn G1 und G2 weiter gültig ist ?
Danke für eure Tipps.
G1, G2 gibt es im Schein nicht, ich denke Du meinst O1, O2, oder?
Du darfst max. 600 kg (gebremst) ziehen, aber nur, wenn die tatsächlichen Gewichte von Zugfahrzeug + Anhänger zusammen die 1700 nicht überschreiten.
D.h. wenn Du die volle Anhängelast von 600 kg nutzen willst, darfst Du dein Zugfahrzeug nur soweit beladen, dass es nicht mehr als 1100 kg wiegt. Wiegt es z.B. 1200 kg, dann darfst Du nur noch 500 kg ziehen und mit voll ausgeladenem Zugfahrzeug (1255 kg) eben nur noch 445 kg.
Mag einen ungebremsten kaufen. Da darf ich also 450 max anhängen und das Fahrzeug fast voll beladen, da die Summe 1255+450 nur 50 kg über dem zugelasssenen Zuggewicht liegt, richtig?
Richtig. Auch wenn Du wohl eher 5 statt 50 kg meinst😉
Aber selbst wenn Du (mit einem anderen Anhänger z.B.) 50 kg über dem zugelassenem Zuggesamtgewicht wärst, solange die anderen Gewichte stimmen, wären das gerade mal knappe 3% Überladung, das interessiert niemanden, ohne jetzt nochmal nachzuschauen, Strafen gibt es, AFAIK, erst ab 10% 😉
hmm ...
50 kg Überladung = 3% ?
bei 02 = 400 kg sind doch 440 = 10% oder nicht ?
oder gelten die 10 % beim zuggewicht ?
oder anders gefragt. Gelten die 10 % für O2 oder für das GG des Hängers ?
echt ne verwirrende Materie
Die 10 % als Toleranz anzunehmen halte ich für sehr gewagt. Ich meine mich zu erinnern, dass < 10 % keine Ablastung erfolgen muss, > 10 schon.
Es sind auch alle Gewichtsbegrenzungen einzuhalten, nicht so wie es einem gerade passt.
Ich sagte ja, wenn Du mit einem ANDEREN Anhänger drüber bist, also zGg Zugfahrzeug, zGg Anhänger und Anhängelast passen und Du nur beim Zuggesamtgewicht 50 kg drüber wärest, dann reden wir von knapp 3%😉
EDIT: @Golfschlosser: Ablastung ist ja nur interessant, wenn es um Führerschein, Steuer, Versicherung etc. geht, bei zGg, zulässigem Zuggesamtgewicht und Anhängelast sind nur die tatsächlichen Gewichte von Belang😉
EDIT2: Okay, ab 5% kostets: http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/