Verwarnung wegen Parken im absoluten Halteverbot rechtens obwohl in einer Haltebucht?

Hallo, ich habe eine Verwarnung bekommen wegen Parken im absoluten Halteverbot.

"Sie parkten im abs. Halteverbot (Zeichen 283)
$42 Abs. 1 iVm Anlage 2. § 49 StVO; §24 StVG; 52 BKat
Beweis Foto"

Fzg. stand in einer Haltebucht, bzw. auf Randstreifen und das Zeichen 283 hatte kein Zusatzschild.

Ist die Verwarnung korrekt oder nicht. An diesem Nachmittag wurden noch mindestens 10 weitere Fahrzeughalter "abgezockt".

Bilder anbei

Danke im Voraus für Hinweise, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht

Gruß!

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Geh in die Fahrscule und besser deine Kenntnisse auf.

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Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Juli 2017 um 10:42:40 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 6. Juli 2017 um 09:24:34 Uhr:


Ein Haltverbot bezieht sich immer auf die Fahrbahn und befestigte Seitenstreifen. Da du leider mit 2 Rädern auf der Fahrbahn bist, steht du damit im Haltverbot. Wärst du ganz von der Fahrbahn gefahren, würdest du nicht wegen Parken im Haltverbot verwarnt werden können, weil das kein Seitenstreifen ist.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Man wäre ja immer noch im Einflußbereich der Straße, und vorbeikommende VT müssten wegen des geparkten Autos ggf Seitenabstand halten.

Einen gewissen Seitenabstand zum Fahrbahnrand sollte man insofern auf jeden Fall einhalten, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein Meter dürfte reichen, ein Zentimenter nicht.

Danke für Deine Antwort. Ja - leider stehe ich teilweise mit dem rechten Vorder und Hinterrad auf der Strasse, auch wenn es sich um Zentimeter handelt.
Ansonsten meine ich, dass - da das Zusatzschild fehlte und es sich um einen Seitenstreifen handelt (dieser muss nicht befestigt sein, um einer zu sein) - sonst die Ordnungswidrigkeit NICHT gegeben ware. Es ist grenzwertig und es lohnt sich nicht, wegen 15€ ein Risiko einzugehen und Einspruch einzulegen.
Dumm gelaufen.

Zitat:

@Piraporinha schrieb am 7. Juli 2017 um 16:26:05 Uhr:



... und es sich um einen Seitenstreifen handelt (dieser muss nicht befestigt sein, um einer zu sein) ...

Es mag war unbefestigte Seitenstreifen geben, zum Parken sind laut § 12 StVO aber nur befestigte Seitenstreifen zu benutzen. Die Fläche, auf der du standest, dürfte früher mal ein Grünstreifen, eine Wiese oder eben der Waldrand gewesen sein und wurde nur durch lange praktiziertes Falschparken so einigermaßen "halb befestigt". Baulich zum Parken angelegt wurde das bestimmt nie.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 7. Juli 2017 um 18:19:07 Uhr:



Zitat:

@Piraporinha schrieb am 7. Juli 2017 um 16:26:05 Uhr:



... und es sich um einen Seitenstreifen handelt (dieser muss nicht befestigt sein, um einer zu sein) ...

Es mag war unbefestigte Seitenstreifen geben, zum Parken sind laut § 12 StVO aber nur befestigte Seitenstreifen zu benutzen. Die Fläche, auf der du standest, dürfte früher mal ein Grünstreifen, eine Wiese oder eben der Waldrand gewesen sein und wurde nur durch lange praktiziertes Falschparken so einigermaßen "halb befestigt". Baulich zum Parken angelegt wurde das bestimmt nie.

Hallo - Mag sein was Du sagst..das, was es mit dem befestigtem oder nicht befestigtem Randstreifen auf sich hat, habe ich noch heutige gültige Gerichtsbeschlüsse gesehen....Wie auch immer, es lohnt sich nicht der Aufwand - es wäre ein Pyrrhussieg, wenn überhaupt..
Ich hoffe, das der typisch deutsche Oberlehrer (der uns ja so unbeliebt ausserhalb der BRD Gmbh macht) Wolf-Dieter08 da intellektuell mitkommt. Viel hat er ja nicht ausser Dummquatschen nicht beigetragen....
Gruß

Da würde mich die Meinung mal interressieren. Fahrzeug steht in der Bushaltestelle, ankommender Linienbus bleibt mit eingeschaltenem Warnblinker so stehen, daß den Fahrgästen das aus und einsteigen ermölicht wird, gleizeitig kann der in der Haltebucht stehende selbige aber wegen des Buses nicht mehr verlassen. Ein entsprechender Fahrzeugstau ist die Folge, wer hat nun Recht. Der Busfahrer, da er ja wegen eines Verkehrsteilnehmers wo im absolutem Halteverbot steht , nicht einfahren kann oder de Parkende, da bekanntlich jeder unnötige Weg vermieden wird.

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An Bushaltestellen besteht kein absolutes Haltverbot, sondern nur ein Parkverbot. 3 Minuten halten ist also erlaubt. Ob man während dieser 3 Minuten einen Bus behindern darf, ist eine andere Frage.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 7. Juli 2017 um 19:25:07 Uhr:


Ein entsprechender Fahrzeugstau ist die Folge, wer hat nun Recht.

Der der an der Bushaltestelle parkt ist auf alle Fälle dran.
Die spannende Frage ist, ob der Busfahrer die Haltestelle auch in einem solchen Fall auf die reguläre Fahrbahn ausdehnen darf ... ich denke schon. Und damit ist das kein Halten im Sinne eines absoluten Haltverbots, sondern ein Halten an der Bushaltestelle (das gibt es ja analog an vielen Stellen wo es keine Haltebucht gibt).

Zum Fall des TE´s:
Ich kann hier genau gar keine Parkbucht erkennen. Das ist ein Grünstreifen der aufgrund der Falschparker nicht mehr grün ist.
Einfach sich in die Wallachhei stellen geht nicht. Da kann man froh sein, wenn man nicht abgeschleppt wird.

Zitat:

@Piraporinha schrieb am 7. Juli 2017 um 16:26:05 Uhr:


Ja - leider stehe ich teilweise mit dem rechten Vorder und Hinterrad auf der Strasse, auch wenn es sich um Zentimeter handelt.

Zentimeter? Das hintere Rad steht voll auf der Fahrbahn. Das vordere und der Spiegel ragen bestimmt 15-20cm in die Fahrbahn. Zudem stehst du krumm und schief neben der Fahrbahn.

Ansonsten meine ich, dass - da das Zusatzschild fehlte und es sich um einen Seitenstreifen handelt (dieser muss nicht befestigt sein, um einer zu sein) - sonst die Ordnungswidrigkeit NICHT gegeben ware. Es ist grenzwertig und es lohnt sich nicht, wegen 15€ ein Risiko einzugehen und Einspruch einzulegen.
Dumm gelaufen.

Da ist garnichts grenzwertig und da fehlt auch nichts. Der Verstoß ist zu 100% gegeben. Statt irgendwelcher Urteile über Seitenstreifen solltest du lieber etwas über richtiges einparken lesen. Und natürlich froh sein, dass du nicht abgeschleppt wurdest.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 7. Juli 2017 um 21:13:12 Uhr:


Der der an der Bushaltestelle parkt ist auf alle Fälle dran. Die spannende Frage ist, ob der Busfahrer die Haltestelle auch in einem solchen Fall auf die reguläre Fahrbahn ausdehnen darf ...

Natürlich darf er das. Wenn dort ein Pannenfahrzeug, ein Schneehaufen o.ä. ist, darf der Bus auch davor, dahinter oder daneben halten.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 9. Juli 2017 um 20:59:49 Uhr:


Zentimeter? Das hintere Rad steht voll auf der Fahrbahn. Das vordere und der Spiegel ragen bestimmt 15-20cm in die Fahrbahn. Zudem stehst du krumm und schief neben der Fahrbahn.

Da ist garnichts grenzwertig und da fehlt auch nichts. Der Verstoß ist zu 100% gegeben. Statt irgendwelcher Urteile über Seitenstreifen solltest du lieber etwas über richtiges einparken lesen. Und natürlich froh sein, dass du nicht abgeschleppt wurdest.

Also das würde ich mir als TE anhand eines Einspruches bei der zuständigen Behörde erklären lassen, ab wann ein Fahrzeug auf der Straße steht.
Nur weil der Außenspiegel in den Fahrbahnrand hineinragen und zwei der Reifen sich im Zentimeterbereich auf dem Asphalt befinden, steht das Fahrzeug nicht zur Gänze auf der Straße.

Und was machste mit dem Parken entgegen der Fahrtrichtung.....

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juli 2017 um 11:20:37 Uhr:



Also das würde ich mir als TE anhand eines Einspruches bei der zuständigen Behörde erklären lassen, ab wann ein Fahrzeug auf der Straße steht.
Nur weil der Außenspiegel in den Fahrbahnrand hineinragen und zwei der Reifen sich im Zentimeterbereich auf dem Asphalt befinden, steht das Fahrzeug nicht zur Gänze auf der Straße.

Also "auf" und "neben" bekommt man bereits in der Sesamstrasse erklärt. Das würde ich dir als zuständige Behörde antworten 😉

Sag das mal der Verkehsüberwachung im Baustellenbereich auf der Autobahn. 2 Mir. zulässige Breite und du üüberschreitest mit deinen Außenspiegel

Bild 1 und Bild 2 angeschaut und sofort zum Schluss gekommen das ich fuer so einen Fehler nie und nimmer einen Thread aufgemacht haette, da es peinlich ist sich ins Halteverbot und gegen die Fahrtrichtung zu stellen sowie vom Abzocken zu reden. Seit wann gibt es die Fahrerlaubnis beim Rubbellos?

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 7. Juli 2017 um 19:25:07 Uhr:


Da würde mich die Meinung mal interressieren. Fahrzeug steht in der Bushaltestelle, ankommender Linienbus bleibt mit eingeschaltenem Warnblinker so stehen, daß den Fahrgästen das aus und einsteigen ermölicht wird, gleizeitig kann der in der Haltebucht stehende selbige aber wegen des Buses nicht mehr verlassen. Ein entsprechender Fahrzeugstau ist die Folge, wer hat nun Recht. Der Busfahrer, da er ja wegen eines Verkehrsteilnehmers wo im absolutem Halteverbot steht , nicht einfahren kann oder de Parkende, da bekanntlich jeder unnötige Weg vermieden wird.

Immer wieder ein gern genutztes Stilmittel unserer Oberlehrer. Extremsituationen zusammenstricken, und damit die ursprünglich diskutierte völlig unspektakuläre Situation unnötig aufblähen. Die armen Kinder!

Klasse. 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juli 2017 um 11:20:37 Uhr:


Also das würde ich mir als TE anhand eines Einspruches bei der zuständigen Behörde erklären lassen, ab wann ein Fahrzeug auf der Straße steht.
Nur weil der Außenspiegel in den Fahrbahnrand hineinragen und zwei der Reifen sich im Zentimeterbereich auf dem Asphalt befinden, steht das Fahrzeug nicht zur Gänze auf der Straße.

Das ist hier vollkommen egal, weder auf der Fahrbahn, noch neben der Fahrbahn darf gehalten werden.

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