Verwarngeld wegen Parken auf dem Gehweg

Hallo. Habe gestern Post vom Ordnungsamt bekommen mit dem vorwurf "Parken verbotswidrig auf dem Gehweg" wo schon das Problem ist ,es ist kein gehweg ersichtlich ! Da keine Bauliche trennung der Fahrbahn ersichtlich ist binn ich mir keiner Schuld bewust oder binn ich im irrtum ? Habe mittig über eine Regenwasser Rinne gestanden bis an das Mosaikpflaster was man im Bild sieht! Es wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könnt . Ich habe auf einem Bild das ende eines Gehwegs gekenzeichnet , Bordstein und Pflaster enden der Bordstein fällt auf Straßen Niveau ab . Danke schon mal .

Beste Antwort im Thema

sieht man doch auch eindeutig das es einer ist.

22 weitere Antworten
22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Gibts da nebenbei nich noch so ne komische Regel das bis 5m vor einer Kreuzungseinmündung nicht geparkt werden darf?

ja gibts. aber ich denke die zeichnung sollte nur ein anhaltspunkt sei wie er seitlich geparkt hat. stand der wirklich da dann wären die 10€ wirklich das kleinste übel 😉

wie man aus einem solchen Kleinkram soviel Heckmeck machen kann 😁 Zahl die 10 Piepen verdammt!

Die zeichnung zeigt das ende des Gehweges der von der Hauptstraße kommt , ich Parkte ca. 10M dahinterr und nicht auf dem Mosaikpflaster

dann leg eben einspruch ein wen du dich falsch behandelt fühlst....die frage is nur was billiger wird.

Ähnliche Themen

sicher lohnt es sich nicht wegen 15 Euro was vom Zaun zu brechen werde es auch bezahlen

lol, einspruch einlagen und sich lächerlich machen  .... 😕 , da ist die entscheidung zu zahlen dann doch recht sinnvoll .... 😎  .....  obwohl, unser hartzi würde dir zum einspruch raten, mit anwalt und allem drum und dran  ... 😉

Ich hab anhand der Beschreibungen irgendwie den Überblick verloren...
War es ungefähr so, wie es auf dem Bild eingezeichnet ist? Und du gehst davon aus, das der Gehsteig vorne an der Querstraße endet, weil dort ein Wechsel des Belags stattfindet? 😕

Parken-auf-gehsteig

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Ich hab anhand der Beschreibungen irgendwie den Überblick verloren...
War es ungefähr so, wie es auf dem Bild eingezeichnet ist? Und du gehst davon aus, das der Gehsteig vorne an der Querstraße endet, weil dort ein Wechsel des Belags stattfindet? 😕

Sehr schön... so hat das Hand und Fuß.

Auf dem 1. Bild vom TE müsste das ein Mofa gewesen sein, was da geparkt hat.

Wenn der Seitenstreifen lediglich die Breite eines halben Autos aufweist, kann das kaum ein Parkstreifen sein, zumal er auf der anderen Seite völlig anders aussieht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen