Verwarngeld wegen Falsch Parken????
Schönen guten tag,
Ich habe einen nette brief bekommen, wo ich ein verwarngeld in höhe von 25€ zahlen soll.
Begründung ist: parke verbotswidrig auf gehweg.
Anzeige durch dritter inklusive Foto. (irgend ein blöder Nachbar, ka warum)
1. Sehe ich kein ausgeprägten Gehweg
2.Behindere ich direkt niemanden.
3. ist es nur ein geschotterter weg, der mal in 5 minuten von der stadt dort hin gezimmert worden ist.
Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:
Was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Polizei um den Namen der anzeigenden Privat-Person bitten, notfalls mit Anwalt.
Mit welcher Begründung denn? Der Verstoß ist offensichtlich, das Ticket rechtlich sauber, wo soll denn hier üble Nachrede (oder was dir sonst so entfallen ist) stattgefunden haben?
Jeder darf einen Verkehrsverstoß anzeigen, ob das nun ein Privatmensch, eine städtische Hilfskraft, ein Polizist oder der Pfarrer ist.
Normalerweise steht als Zeuge für den Verstoß die ausstellende Person, die kannst du natürlich wegen was auch immer anzeigen. Oder der Nachbar selbst hat angezeigt (wie Knöllchen-Horst), dann steht dessen Name in den Akten und ein Anwalt kann sicher Einsicht nehmen. Wegen eines solchen offensichtlichen Verstoßes aber dem guten Geld auch noch schlechtes hinterherwerfen ist sicher nicht anzuraten.
41 Antworten
Zitat:
@Tand0r schrieb am 9. Juli 2015 um 13:32:19 Uhr:
Wenn klein Erna unter 7 ist hast du da aber schlechte Karten, ganz egal wie gut oder schlecht du geparkt hast.Dafür müsstest du den Eltern schon eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, und die ist bei "spielt vor der Haustür in Rufweite eben nicht gegeben".
Mir sind mal n paar Jungs auf der Motorhaube rumgehüpft als ich bei meiner Freundin zum ersten mal zu Besuch war, und haben dabei einige Dellen hinterlassen. Die meinten aus irgendwelchen Gründen mit Steinen drauf rumhämmern zu müssen. Es handelte sich um einen Parkplatz wo man halb auf dem Gehweg stehen sollte (ausgeschildert). Die Haftpflicht der Eltern hat alles anstandslos bezahlt. Wobei ich dazusagen muss dass ich ganz ruhig mit denen gesprochen habe, und die auch total kooperiert haben. Wenn man so ne "ich kann nix für meine Kinder" Mutter wie die Dame weiter oben hat, weiß ich natürlich nicht, ob ich meinen Anspruch da durchdrücken könnte.
Edit: Die wohnten nebenan, insofern absolut in Rufweite.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 9. Juli 2015 um 16:06:30 Uhr:
Die Haftpflicht der Eltern hat alles anstandslos bezahlt. Wobei ich dazusagen muss dass ich ganz ruhig mit denen gesprochen habe, und die auch total kooperiert haben. Wenn man so ne "ich kann nix für meine Kinder" Mutter wie die Dame weiter oben hat, weiß ich natürlich nicht, ob ich meinen Anspruch da durchdrücken könnte.Edit: Die wohnten nebenan, insofern absolut in Rufweite.
Letztlich ist es eine Frage, wie man es der Versicherung vorträgt. Wenn die Eltern einräumen, dass sie Ihrer Aufsichtspflicht - warum auch immer - kurz - nicht nachgekommen sind, kann man die Regulierung des Schadens erreichen. War in Deinem Fall auch schon heftig in der Nähe von Vandalismus. Evtl. war eines der Kinder schon etwas älter?
Für die Eltern dennoch eine Gratwanderung zwischen selber zahlen und Jugendamt wenn es Kreise zieht.
Beim Kratzer muss sich der Fahrzeugnutzer/-halter auch eine allgemeine Betriebsgefahr entgegenhalten lassen. Wer am Bürgersteig parkt (egal ob auf oder daneben) muss mit sowas rechnen. Das Kind ist dann bei passendem Alter generell nicht schuldfähig und die Eltern könnten den Schaden auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden. Der Anspruch gegen die Eltern wäre dann nicht gegeben, warum sollte die Versicherung dann zahlen.
Der eine war so 10, der andere 6 glaube ich. Waren eigentlich auch ganz nette Jungs, hab die danach ja immer wieder mal gesehen. Hatten wohl ihre dollen 5 Minuten an meinem Auto ausgelassen, keine Ahnung. Hatte mich damals sehr geärgert, aber es wurde eben alles zu meiner Zufriedenheit geregelt. Daher hab ich das Beispiel hier mal gebracht.
Zitat:
@Eugler20 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:00:21 Uhr:
Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.
Das einzige was ich aus Prinzip machen würde ist dort schnell wegziehen, und wenn es dein Auto da auf dem Bild ist auch noch gleich ein anderes Auto anschaffen....
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Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 9. Juli 2015 um 16:23:27 Uhr:
Der eine war so 10,
Das ändert so einiges.
Dein Vorfall hört sich auch so an als hätte die Aktion einige Minuten gedauert, und ist nicht vergleichbar mit, "beim Fahrradfahren gegens Auto gekommen".
Hier ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht viel eher gegeben.
Es gibt wohl auch Privathaftpflicht Tarife die in solchen Fällen auch dann zahlen wenn wegen deliktunfähigkeit der Kinder kein Rechtsanspruch besteht.
Einen ernst zu nehmenden erwachsenen Menschen erkennt man daran , dass er eigene Fehler einsieht und zu ihnen steht .
Da ganz deutlich die Fahrbahn zu erkennen ist , der TE, wenn er parkt, am rechten Fahrbahnrand parken muss , steht er dort falsch , eindeutig falsch .
Etwas mehr A .. in der Hose und die Augen auf machen , nicht immer die Schuld bei anderen suchen , würde manchen Unsinn auf der Straße lösen .
Für Blindheit und mangelndes Selbstbewußtsein sollten noch einmal zusätzlich 25 € gefordert werden .
Giovanni.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. Juli 2015 um 10:05:28 Uhr:
Du meinst ggf. "Recht am eigenen Bild"?Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:
...
Diese Person wegen Verleumdung, übler Nachrede und (mir leider entfallen wie der heisst wegen illegaler Verwendung von Fotos und Nummernschildern oder so) anzeigen. In D mache ich das grundsätzlich immer mit den Hobbypolizisten. 2mal wurden diese zu einer Busse + Verfahrenskosten verurteilt. Die machen das nicht mehr.
...Hat das wirklich funktioniert? Hier? In D? ... Warum ist Knöllchen-Horst dann so lange damit durchgekommen? Der hat doch auch alles per Fotos dokumentiert und angezeigt ... (und die Ämter "müssen" der Anzeige ja nachgehen).
Ja, das hat Wirkung gezeigt. Die Sache wurde vor Gericht zwar eingestellt, aber die Person hat das von da ab nie wieder getan da ja jetzt in der Nachbarschaft wusste wer das A..loch ist. War halt ein riesen Schock mit Vorladung, Vernehmung und Gericht. Die Polizei muss auch so einer Anzeige nach gehen.
Der Knölles-Horst ist ja stolz drauf und mediengeil, aber irgendwann geht die Natur ihren Lauf, dann kann er den Maden Knöllchen geben, wird wohl nicht mehr so lange dauern wie es schon gedauert hat.
Zitat:
@AS60 schrieb am 9. Juli 2015 um 13:39:13 Uhr:
Und? warst du überfordert? Anscheinend, wenn es oft vorgekommen ist. Komisch. Ich kenne so Bilder nicht, obwohl Kind vorhanden.
Und ich bin der Meinung, unabhängig von vorhandenen Versicherungen, dass es eine moralische Verpflichtung gibt, den Schaden zu ersetzen, wenn mein Kind etwas beschädigt. Zumindest sollte man es versuchen.
Aber das geht jetzt zu weit am Thema vorbei.
Überfordert war ich nie, das hat sogar das Jungendamt bestätigt.
Wenn ein Fahrzeug ordentlich parkt, dann bin ich notfalls sogar bereit aus eigener Tasche zu zahlen. Aber wozu die Mühe, wenn sich jemand aus Faulheit mittig auf den Gehweg stellt und andere behindert?
Zitat:
@MvM schrieb am 10. Juli 2015 um 02:41:27 Uhr:
(...)Wenn ein Fahrzeug ordentlich parkt, dann bin ich notfalls sogar bereit aus eigener Tasche zu zahlen. Aber wozu die Mühe, wenn sich jemand aus Faulheit mittig auf den Gehweg stellt und andere behindert?
Aber du weißt ja nicht die Umstände. Kann natürlich sein, dass jemand einfach faul war.
Aber wenn genug Platz war um vorbeizukommen, oder der Gehweg eh wenig benutzt ist.
Und vielleicht war der Besitzer nur 5min weg. Hat vielleicht seine alte Oma gefahren und deswegen vor der Wohnungstür gehalten oder kann einfach nicht so gut fahren, hat einfach nicht dran gedacht...
Ich bin der Meinung dass man abwägen muss was gewichtiger ist, dass man einen freien Gehweg hat oder dass der andere eventuell eine starke Erleichterung hat, wenn er genau dort parkt, dafür nehme ich es auch in Kauf mich mal "vorbeizuquetschen" oder auf die andere Straßenseite zu gehen, wenn aber natürlich 50 leute dadurch behindert werden, dass einer eine Erleichterung hat, dann wäre das wichtiger, das 50 leute eine leichte Erleichterung haben... (ich hoffe ich konnte ausdrücken was ich meine: Der eine wartet 1min, der andere spart dadurch vielleicht 5min Umweg)
Zitat:
@MvM schrieb am 10. Juli 2015 um 02:41:27 Uhr:
Wenn ein Fahrzeug ordentlich parkt, dann bin ich notfalls sogar bereit aus eigener Tasche zu zahlen. Aber wozu die Mühe, wenn sich jemand aus Faulheit mittig auf den Gehweg stellt und andere behindert?
Egal was ein anderer VT macht, nichts kann einen eigenen und womöglich vorsätzlichen Pflichtverstoß oder sogar eine Beschädigung rechtfertigen.
Wenn es einen Knollen gibt kann man zwar immer diskutieren, aber Selbstjustiz ist strikt abzulehnen.
Innerorts darf man nur auf der Straße parken. Keine Chance gegen das Bußgeld. Mit was will man auch argumentieren?
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 10. Juli 2015 um 08:28:26 Uhr:
Egal was ein anderer VT macht, nichts kann einen eigenen und womöglich vorsätzlichen Pflichtverstoß oder sogar eine Beschädigung rechtfertigen.Zitat:
@MvM schrieb am 10. Juli 2015 um 02:41:27 Uhr:
Wenn ein Fahrzeug ordentlich parkt, dann bin ich notfalls sogar bereit aus eigener Tasche zu zahlen. Aber wozu die Mühe, wenn sich jemand aus Faulheit mittig auf den Gehweg stellt und andere behindert?
Wenn es einen Knollen gibt kann man zwar immer diskutieren, aber Selbstjustiz ist strikt abzulehnen.
Klar lehne ich selbstjustiz ab. Hier gab es nun mal ein Unfall, das von einem Kind verursacht wurde.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 10. Juli 2015 um 08:07:43 Uhr:
Aber du weißt ja nicht die Umstände. Kann natürlich sein, dass jemand einfach faul war.
Eine Kreuzung zwischen Faulheit und Gewohnheit. Selbst Knölchen haben nichts gebracht. Das Problem wurde erst beseitigt, als er die Wohnung verlassen musste. (Hatte aber nicht mit dem parken zu tun)