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Verwarngeld wegen Falsch Parken????

Schönen guten tag,

Ich habe einen nette brief bekommen, wo ich ein verwarngeld in höhe von 25€ zahlen soll.

Begründung ist: parke verbotswidrig auf gehweg.
Anzeige durch dritter inklusive Foto. (irgend ein blöder Nachbar, ka warum)
1. Sehe ich kein ausgeprägten Gehweg
2.Behindere ich direkt niemanden.
3. ist es nur ein geschotterter weg, der mal in 5 minuten von der stadt dort hin gezimmert worden ist.

Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:


Was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Polizei um den Namen der anzeigenden Privat-Person bitten, notfalls mit Anwalt.

Mit welcher Begründung denn? Der Verstoß ist offensichtlich, das Ticket rechtlich sauber, wo soll denn hier üble Nachrede (oder was dir sonst so entfallen ist) stattgefunden haben?

Jeder darf einen Verkehrsverstoß anzeigen, ob das nun ein Privatmensch, eine städtische Hilfskraft, ein Polizist oder der Pfarrer ist.

Normalerweise steht als Zeuge für den Verstoß die ausstellende Person, die kannst du natürlich wegen was auch immer anzeigen. Oder der Nachbar selbst hat angezeigt (wie Knöllchen-Horst), dann steht dessen Name in den Akten und ein Anwalt kann sicher Einsicht nehmen. Wegen eines solchen offensichtlichen Verstoßes aber dem guten Geld auch noch schlechtes hinterherwerfen ist sicher nicht anzuraten.

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Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:


Diese Person wegen Verleumdung, übler Nachrede und (mir leider entfallen wie der heisst wegen illegaler Verwendung von Fotos und Nummernschildern oder so) anzeigen.

Es fehlen noch schwerer Landfriedensbruch, Steuerhinterziehung und Unzucht mit Wirbeltieren.

Zusätzlich sollte der TS noch um UN-Schutztruppen bitten. 🙂

Oder ganz einfach das angebotene Verwarngeld zahlen, bevor man dem schlechten Geld jede Menge gutes Geld hinterherwirft.

Zitat:

@Eugler20 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:00:21 Uhr:


Schönen guten tag,

Ich habe einen nette brief bekommen, wo ich ein verwarngeld in höhe von 25€ zahlen soll.

...

Kann ich vll dagegen angehen? es geht mir nicht um das geld, aber um das prinzip.

Ich würde ja wenn überhaupt beim Absender des Briefs fragen.

Aber nicht unbedingt hier.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 8. Juli 2015 um 21:10:06 Uhr:


Ich sehe da schon einen asphaltierten Teil, auf dem du stehst. Das kann man auch mit wenig Phantasie als Gehweg interpretieren. ...

Ich hätt's für einen Radweg gehalten. 😉

An dem Knollen für den TE lässt sich IMHO nichts ändern, aber der silberne Ford im Hintergrund steht da ME "sauber".
Die geschotterte Fläche kann nicht Teil irgendeiner Fahrspur sein, sonst wäre sie nicht durch einen Rasenstreifen unterbrochen.

Ähnliche Themen

Der TE sollte sich mit dem silbernen Fordfahrer einigen, wie man falsch parkt. Dabei würde ich dendieren, das beide Autos so parken, wie ser silberne.

Als meine Tochter noch klein war, und gerade das Fahrradfahren erlernte, ist sie gerne auf dem Gehweg lang gedüst. Stand dort ein Wagen mitten auf dem Weg kam es öfters vor, das sie ihn unsanft berührte. Links ein Meter platz, rechts ein Meter Platz, und sie fährt ihn mittig in den Kofferraum. (Wer Kinder hat, der kennt sicherlich die Bilder.) Manchmal hat sie einen Wagen beim vorbeifahren gestriffen. Anschließend stand dann der Halter des Wagens vor meiner Türe und wollte den Schaden auf meine Kosten reparieren. Ich musste den schaden zwar nie zahlen, hatte aber andere Probleme. Zwei mal war das Jungendamt da, weil die Falschparker dachten, ich wäre als alleinerziehende Mutter überfordert.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:


...
Diese Person wegen Verleumdung, übler Nachrede und (mir leider entfallen wie der heisst wegen illegaler Verwendung von Fotos und Nummernschildern oder so) anzeigen. In D mache ich das grundsätzlich immer mit den Hobbypolizisten. 2mal wurden diese zu einer Busse + Verfahrenskosten verurteilt. Die machen das nicht mehr.
...

Du meinst ggf. "Recht am eigenen Bild"?

Hat das wirklich funktioniert? Hier? In D? ... Warum ist Knöllchen-Horst dann so lange damit durchgekommen? Der hat doch auch alles per Fotos dokumentiert und angezeigt ... (und die Ämter "müssen" der Anzeige ja nachgehen).

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 9. Juli 2015 um 10:05:28 Uhr:


Hat das wirklich funktioniert? Hier? In D?

Lass dich doch nicht von dem Märchenonkel so verunsichern 😉 Bei den haarsträubenden Räuberpistolen, die er hier immer zum Besten gibt, würde es mich doch sehr wundern, wenn davon auch nur 0,1% wahr wäre...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Juli 2015 um 11:09:11 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 9. Juli 2015 um 10:05:28 Uhr:


Hat das wirklich funktioniert? Hier? In D?
Lass dich doch nicht von dem Märchenonkel so verunsichern 😉 Bei den haarsträubenden Räuberpistolen, die er hier immer zum Besten gibt, würde es mich doch sehr wundern, wenn davon auch nur 0,1% wahr wäre...

Nicht so hoch schätzen Tecci. 😁

Manche Leute wissen wirklich nicht was sie da in die Tastatur hauen. Oder sie glauben den Müll wirklich, was noch trauriger ist😮🙄

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 9. Juli 2015 um 10:05:28 Uhr:



Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:


...
Diese Person wegen Verleumdung, übler Nachrede und (mir leider entfallen wie der heisst wegen illegaler Verwendung von Fotos und Nummernschildern oder so) anzeigen. In D mache ich das grundsätzlich immer mit den Hobbypolizisten. 2mal wurden diese zu einer Busse + Verfahrenskosten verurteilt. Die machen das nicht mehr.
...
Du meinst ggf. "Recht am eigenen Bild"?

Genau. Jedes Auto hat natürlich das Recht auf sein eigenes Bild.🙂😁

Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. Juli 2015 um 07:04:42 Uhr:


In D mache ich das grundsätzlich immer mit den Hobbypolizisten. 2mal wurden diese zu einer Busse + Verfahrenskosten verurteilt. Die machen das nicht mehr.

Lass mich raten:

Die Verfahren wurden von einem älteren Herrn mit roter Kutte und einem langen, weißen Bart abgehalten und als Prozessbeobachter waren 12 vereidigte Rentiere anwesend?

Zitat:

@MvM schrieb am 9. Juli 2015 um 09:32:53 Uhr:


Der TE sollte sich mit dem silbernen Fordfahrer einigen, wie man falsch parkt. Dabei würde ich dendieren, das beide Autos so parken, wie ser silberne.

Als meine Tochter noch klein war, und gerade das Fahrradfahren erlernte, ist sie gerne auf dem Gehweg lang gedüst. Stand dort ein Wagen mitten auf dem Weg kam es öfters vor, das sie ihn unsanft berührte. Links ein Meter platz, rechts ein Meter Platz, und sie fährt ihn mittig in den Kofferraum. (Wer Kinder hat, der kennt sicherlich die Bilder.) Manchmal hat sie einen Wagen beim vorbeifahren gestriffen. Anschließend stand dann der Halter des Wagens vor meiner Türe und wollte den Schaden auf meine Kosten reparieren. Ich musste den schaden zwar nie zahlen, hatte aber andere Probleme. Zwei mal war das Jungendamt da, weil die Falschparker dachten, ich wäre als alleinerziehende Mutter überfordert.

Naja also wenn da links und rechts wirklich jede Menge Platz ist, würde ich allerdings auch nicht selbst auf dem Schaden sitzen bleiben wollen. Kind hin oder her. Gibt ja auch genug stellen, wo man halb auf dem Gehweg parken darf, und da würde ich mich auch nicht freuen, wenn klein Erna mit ihrem neuen Fahrrad erstmal ne schicke Kratzspur an der rechten Flanke hinterlässt.

Wenn klein Erna unter 7 ist hast du da aber schlechte Karten, ganz egal wie gut oder schlecht du geparkt hast.

Dafür müsstest du den Eltern schon eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, und die ist bei "spielt vor der Haustür in Rufweite eben nicht gegeben".

Zitat:

@MvM schrieb am 9. Juli 2015 um 09:32:53 Uhr:


Der TE sollte sich mit dem silbernen Fordfahrer einigen, wie man falsch parkt. Dabei würde ich dendieren, das beide Autos so parken, wie ser silberne.

Als meine Tochter noch klein war, und gerade das Fahrradfahren erlernte, ist sie gerne auf dem Gehweg lang gedüst. Stand dort ein Wagen mitten auf dem Weg kam es öfters vor, das sie ihn unsanft berührte. Links ein Meter platz, rechts ein Meter Platz, und sie fährt ihn mittig in den Kofferraum. (Wer Kinder hat, der kennt sicherlich die Bilder.) Manchmal hat sie einen Wagen beim vorbeifahren gestriffen. Anschließend stand dann der Halter des Wagens vor meiner Türe und wollte den Schaden auf meine Kosten reparieren. Ich musste den schaden zwar nie zahlen, hatte aber andere Probleme. Zwei mal war das Jungendamt da, weil die Falschparker dachten, ich wäre als alleinerziehende Mutter überfordert.

Und? warst du überfordert? Anscheinend, wenn es oft vorgekommen ist. Komisch. Ich kenne so Bilder nicht, obwohl Kind vorhanden.

Und ich bin der Meinung, unabhängig von vorhandenen Versicherungen, dass es eine moralische Verpflichtung gibt, den Schaden zu ersetzen, wenn mein Kind etwas beschädigt. Zumindest sollte man es versuchen.

Aber das geht jetzt zu weit am Thema vorbei.

Zitat:

@AS60 schrieb am 9. Juli 2015 um 13:39:13 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 9. Juli 2015 um 09:32:53 Uhr:


Der TE sollte sich mit dem silbernen Fordfahrer einigen, wie man falsch parkt. Dabei würde ich dendieren, das beide Autos so parken, wie ser silberne.

Als meine Tochter noch klein war, und gerade das Fahrradfahren erlernte, ist sie gerne auf dem Gehweg lang gedüst. Stand dort ein Wagen mitten auf dem Weg kam es öfters vor, das sie ihn unsanft berührte. Links ein Meter platz, rechts ein Meter Platz, und sie fährt ihn mittig in den Kofferraum. (Wer Kinder hat, der kennt sicherlich die Bilder.) Manchmal hat sie einen Wagen beim vorbeifahren gestriffen. Anschließend stand dann der Halter des Wagens vor meiner Türe und wollte den Schaden auf meine Kosten reparieren. Ich musste den schaden zwar nie zahlen, hatte aber andere Probleme. Zwei mal war das Jungendamt da, weil die Falschparker dachten, ich wäre als alleinerziehende Mutter überfordert.

Und? warst du überfordert? Anscheinend, wenn es oft vorgekommen ist. Komisch. Ich kenne so Bilder nicht, obwohl Kind vorhanden.
Und ich bin der Meinung, unabhängig von vorhandenen Versicherungen, dass es eine moralische Verpflichtung gibt, den Schaden zu ersetzen, wenn mein Kind etwas beschädigt. Zumindest sollte man es versuchen.
Aber das geht jetzt zu weit am Thema vorbei.

Sehe ich auch so!

-Klarer Fall. Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 9. Juli 2015 um 13:50:46 Uhr:


-Klarer Fall. Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung.

Das ist ja das Problem, der guten Nachbarschaft willen, will man eigentlich das die Privathaftpflicht reguliert, tut sie aber nicht weil es keinen Rechtsanspruch gibt.

Wenn man der guten Nachbarschaft willen für den Schaden aufkommen will, wird man selber zahlen müssen.

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