Verwaltungskosten bezahlen????

Hallo liebe Freunde,

vielleicht hat jemand das erlebt, was ich erlebt habe?!

Letztes Jahr hatte ich einen Bußgeldbescheid zu einem Parkvergehen (unrelevant, was genau), dem ich, in der rechtmäßig zulässigen Zeit, widersprach. Schriftlich (natürlich).
Dann kam jetzt nach Ablauf der 3 monatigen Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit ein Brief, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde, ich aber die Verwaltungskosten zu tragen habe, weil ich der Halter des Fahrzeugs bin!
Zitat: "Das in dieser anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter/Beauftragter des Halters die Kosten des Verfahrens auferlegt(§ 25 a StVG),
da die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor
Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen anderen unangemessenen Aufwand
erfordert hätte."

Könnte mir mal jemand sagen, wieso ich die Verwaltungsgebühr bezahlen soll, obwohl das Verfahren eingestellt wurde!
Da hätte ich ja eher die nichtbegangene OWI bezahlen können, die war günstiger!

Das wäre in etwa so, als wenn jemand mein Auto benutzt, damit Sprit klaut, es bei mir wieder abstellt und ich dann für das Vergehen, welches der "Nichtgefundene" begangen hat die Gebühren zahle.

Demnächst fragt mich der nächste im Supermarkt noch, ob ich seinen Einkauf bezahlen will oder wie?
Wo kommen wir denn da hin?

Ich weiß, dass ich um den § 25 a (Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs) wahrscheinlich nicht drumherum komme, aber vielleicht hat ja jemand schonmal Erfolg beim Einspruch gehabt?

Ich erwarte ein paar Erfahrungen ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠

Dann antworte schlichtweg nicht in solchen Threads, vielen Dank!

Der TE hat etwas vorgeworfen bekommen, was er angabegemäß nicht begangen hat. Hiergegen hat er rechtmäßig Widerspruch eingelegt und für diesen soll er jetzt zahlen.
Da würde ich genauso verwundert aus der Wäsche schauen wie der TE.

Gruß Martin

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Die Verwaltung hatte ja die Kosten der Prüfung deines Widerspruches. Egal, ob das Verfahren nun eingestellt wird oder nicht, die Prüfungskosten fallen an.

Ich wäre für SCHLIESSEN des Themas! BITTE! Denn, wer SO blauäugig war soll auch zahlen!
HALLO TE ... dir ist schon bewusst, dass du deinen Einspruch auf Kosten der Allgemeinheit gemacht hast, ja? Und ICH sehe absolut nicht ein für deine Dummheit auch noch zu zahlen! Oder glaubst du die Ordnungsbehörde würde ein Produkt vertreiben, mit dem sie Gewinn macht? Sie wird von unser aller Steuergelder bezahlt! 😠

Such' dir andere Argumente um dich vor der Zahlung zu drücken oder zahl' einfach nicht. Da kann ich dir jetzt schon garantieren, dass die Rechnung höher ausfällt solange bis du zahlst. Oder willst du noch einen Verdienstorden für deine Unsinn verliehen bekommen?
Immer der gleiche Zirkus wegen Peanuts! Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠

Um bei einem §25a StVG noch was zu machen, da müßtest du in deinem Schreiben eigentlich schon die Abstelleigenschaft zugegeben haben. Sonst ist da kaum Hoffnung.

Was hast du denn geschrieben gehabt?

Und was hast du bekommen?
Ein Bußgeldbescheid kann es eigentlich nicht sein, dann wären wir jetzt nicht hier.

Ach Bootsmann22, was du immer so rausliest?
Vielleicht solltest du dir nochmal das hier durchlesen! 😉

Der TE sagt doch, dass er die OWI nicht begangen hat.

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Da hätte ich ja eher die nichtbegangene OWI bezahlen können, die war günstiger!

Jetzt ist halt die Frage, ob sie ein anderer mit seinem Fahrzeug begangen hat?

-> Dann finde ich die Verwaltungsgebühren vollkommen in Ordnung.

Das hätte man auch anders regeln können.

Oder ob die OWI tatsächlich nie begangen wurde.
-> Dann würde ich mich auch sehr darüber ärgern! 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠

Dann antworte schlichtweg nicht in solchen Threads, vielen Dank!

Der TE hat etwas vorgeworfen bekommen, was er angabegemäß nicht begangen hat. Hiergegen hat er rechtmäßig Widerspruch eingelegt und für diesen soll er jetzt zahlen.
Da würde ich genauso verwundert aus der Wäsche schauen wie der TE.

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich wäre für SCHLIESSEN des Themas! BITTE! Denn, wer SO blauäugig war soll auch zahlen! …

Für etwas, was er nicht begangen hat? Dann bitte zukünftig alle Tickets an bootsmann22 schicken, er war’s zwar nicht, zahlt aber gern dafür. Mann mann mann …

Zitat:

Original geschrieben von archi_moses


Hallo liebe Freunde,

Könnte mir mal jemand sagen, wieso ich die Verwaltungsgebühr bezahlen soll, obwohl das Verfahren eingestellt wurde!

Das wieso steht genau in dem § 25a StVG drin.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Ich habe einfach keine Lust mehr auf so einen Quatsch! 😠😠
Dann antworte schlichtweg nicht in solchen Threads, vielen Dank!

Der TE hat etwas vorgeworfen bekommen, was er angabegemäß nicht begangen hat. Hiergegen hat er rechtmäßig Widerspruch eingelegt und für diesen soll er jetzt zahlen.
Da würde ich genauso verwundert aus der Wäsche schauen wie der TE.

Gruß Martin

Aber meine Meinung darf ich schon noch sagen, oder ist das jetzt ein Maulkorb oder Zensur? 😠 Er soll als HALTER zahlen! Er muss doch wissen wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Darum geht es doch letztendlich. Dann soll er das Ticket eben dem Fahrer weiter geben, wo habt ihr da das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Für etwas, was er nicht begangen hat?

Er als Fahrer ("Täter"😉 nicht begangen, allerdings jemand anderes mit dem Wagen schon?

Oder das Fahrzeug nicht falsch geparkt und irrtümlich, zB. wegen Zahlendreher im Kennzeichen, ein Knöllchen bekommen?

Die Behörde ist nach wie vor davon überzeugt, dass ein Parkverstoß vorlag. Ob zu Recht oder nicht, ist dabei egal. Da der verantwortliche Fahrer nicht bekannt ist (der hätte einen Bußgeldbescheid bekommen, dem er hätte widersprechen können - ggfls. mit gerichtlicher Prüfung), läuft es ganz normal in den § 25a StVG.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Aber meine Meinung darf ich schon noch sagen, oder ist das jetzt ein Maulkorb oder Zensur? 😠 Er soll als HALTER zahlen! Er muss doch wissen wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist. Darum geht es doch letztendlich. Dann soll er das Ticket eben dem Fahrer weiter geben, wo habt ihr da das Problem?

Hättest du zumindest für deine Ausdrucksweise verdient. 🙄

hier muss erst einmal unterschieden werden:

- der TE war der Fahrer, die Owi wurde aber nicht begangen (z.B. Schilder falsch)
- der TE war nicht (nachweisbar) der Fahrer, die Owi hat es aber gegeben

Der §25a mit der Auferlegung der Verfahrenskosten auf den Halter würde nur im zweiten Fall greifen.

Leider interpretieren die städtischen Bußgeldstellen gerne mal auch sachliche Einsprüche falsch und erlegen dem Halter die Verfahrenskosten auf. Daher wäre es sinnvoll gewesen, im Einspruch die Fahrereigenschaft klar zuzugeben.

Frage an den TE: Warum wurde der Einspruch eingelegt.

Danke für die rege Anteilnahme! An alle erstmal, Bußgeldbescheid ist zu Hause eingeflattert, Einspruch wurde gemacht und dann kam die Einstellung des Verfahrens mit den Verwaltungskosten.

Und an den einzelnen Herrn hier in der Runde, der meint, sich so rüpelhaft äußern zu müssen: Es würden keinerlei Verwaltungskosten anfallen, wenn man die Leute nicht wegen irgenwas anklagt! Auf gut deutsch: Keine Ordnungswidrigkeit...kein Bußgeldverfahren...keine Verwaltungskosten!

Ansonsten geh dich woanders auskotzen! Meinung sagen sieht anders aus!

An Kai R. : Würdest du kein Einspruch einlegen, wenfn du dir keiner Schuld bewusst bist?

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