Verunfallter Wagen als Unfallfrei gekauft- was tun?
Moin Moin, ich habe folgende Frage:
Wir haben am 6.10.14 einen Peugeot 308CC bei einem Vertragshändler für 15.890€ erworben. Im Kaufvertrag wurde angegeben, das das Fahrzeug unfallfrei ist, allerdings sei die Fahrertür lackiert worden. Heute haben wir erfahren, das dem nicht so ist, der Wagen hatte zwei Unfälle, diverse Schäden wurden repariert, der erste ohne Arbeitslohn in Höhe von 3.400€, der zweite 2.300€. Definitiv ist nicht nur der Lack, sondern auch die Karosserie beschädigt gewesen, nicht zu knapp.
Frage: Wenn wir den Wagen wandeln, wieviel kann der Händler einbehalten als neuen Zeitwert? Muss er uns die getätigten Investitionen ersetzen? Wir selber haben bereits Winterreifen und Alufelgen gekauft und so ungefähr 800€ zusätzlich investiert.
Wenn wir den Wagen nicht wandeln, wieviel können wir vom Kaufpreis zurück erstattet bekommen? Wir sind in der Zeit ca. 5.000km mit dem Wagen gefahren. Falls ich etwas vergessen habe, fragt ruhig, bin gerade halt etwas aufgeregt und nervös. Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@vonWagen schrieb am 25. März 2015 um 10:57:12 Uhr:
Ich denke mittlerweile aber auch, das es sich um kleinere Summen rechnen wird wenn wir Geld vom Autohaus zurück erhalten. Dafür mache ich das nicht. Dann wird der Wagen gewandelt. Ich möchte mindestens 3000€ haben, und das wird nix werden.
Das kannst Du knicken.
Wenn der richtig gut repariert ist und der Händler das auch nicht wusste bzw. erkennen konnte, gehst Du leer aus bzw. es endet gerichtlich mit einem Vergleich, der dann aber nichtmal Deine Anwaltskosten deckt.
Dir geht es doch mehr um Dein Ego, dass Du Dir einen vermeintlichen Unfaller gekauft hast und Deiner Meinung nach gelinkt worden bist.
Wenn es Dir so wichtig ist, dann kauf in Zukunft halt nur Neuwagen.
27 Antworten
Zitat:
Wenn du das Auto zurückgebeb willst - gibt es neue Probleme und zwar deine Nutzung! Da wird dir für die Zeit und die gefahrenen km ein Betrag in Rechnung gestellt - der könnte ggf. sogar größer sein, als der Minderwert des Autos durch den Unfall. d.h. du würdest draufzahlen.
So würde ich das nicht sehen. Ich kenne die Nutzungspauschalen oft als eher niedrig angesetzt.
BTW: die gekauften Winterräder kann vonWagen ggf. getrennt davon verkaufen. Oder aber: sich von den erstatteten 15890 EUR (abzgl. Nutzung) woanders einen wirklich unfallfreien 308CC kaufen und die Räder wieder nutzen.
Moin,
Sie mögen niedrig angesetzt sein - aber es stehen auch 6 Monate Nutzung u.U. einem Anspruch von geschätzt weniger als 1000€ gegenüber ... soviel Luft bleibt da nicht. Und wenm man klagt und am Ende eines Vergleichs noch Anwalt berücksichtigt wird ggf. eng.
Ich würde mir das Ergebnisoffen anhören - wenn das Angebot lächerlich ist ... kann man immer noch böse sein. Aber grad Markenhändler mit etwas Image haben da meist eher das Interesse das Still zu erledigen und sind da meist nicht so knauserig.
MfG Kester
Tut mir leid, war die letzten Tage beruflich sehr eingespannt.
Das mit dem geknickten Ego kann ich nicht bestreiten. Ich passe immer so auf und vertraue meinem Bauchgefühl, das habe ich diesmal nicht getan weil ich auch davon ausgegangen bin, das es ein seriöser Opel Vertragshändler ist, den es schon seit Jahrzehnten bei uns gibt.
Seit wir den Händler jetzt darauf hingewiesen haben, hält er uns nur hin. Es bewegt sich rein gar nichts, jetzt gehen wir tatsächlich zum Anwalt.
Von den 3000€ habe ich mich durchaus verabschiedet, aber hoch dreistellig oder tief vierstellig muss es schon sein.
Das ich beim Wandeln nicht den 100%igen Kaufpreis erstattet bekomme ist mir bewusst. Es ginge mir dann- wenn wir uns mit der Kaufpreisminderung nicht einig werden- auch mehr um das Prinzip, das er mit solchen Mitteln nicht durchkommen soll. Denn eines ist inzwischen durch komische Äußerungen klar: der Händler wusste definitiv mehr, als er uns gesagt hat.
Ich würd die Karre wandeln zurückgeben. Das scheint mir der einfachste und günstigste Weg zu sein.
bzw. Was war denn vorher kaputt bei den Unfällen? Wenn es nur Kotflügel und Türen waren und so, dann kann man das durchaus schon fahren. Haben auch einen BMW mit Unfall rechte seite, die rostet weniger als die nicht verunfallte Seite 🙂
Musst dir halt überlegen, ob dir das Prinzip das Geld wert ist zu prozessieren oder ob du dich so mit ihm einigst, falls er drauf eingeht.
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Zitat:
Sie mögen niedrig angesetzt sein - aber es stehen auch 6 Monate Nutzung u.U. einem Anspruch von geschätzt weniger als 1000€ gegenüber ... soviel Luft bleibt da nicht. Und wenm man klagt und am Ende eines Vergleichs noch Anwalt berücksichtigt wird ggf. eng.
Für einen Vergleich müssen immer noch beide Parteien zustimmen. Tut dies eine Partei nicht, wird Recht gesprochen. Richter versuchen immer einen Vergleich zu erzielen aber darauf muss man sich ja nicht einlassen; schon gar nicht, wenn man seine Chancen > 50% bewertet.
Beste war mal bei mir vor Gericht ein Fall.
Richter O-Ton: wir schlagen einen 50% zu 50% Vergleich vor. Danach die Andeutung er würde das so bevorzugen, ansonsten müsste er Recht sprechen, was aber dann auch bei 50 / 50 raus kommen würde.
Habe an dem Tag 3 andere Urteile vor Gericht mitbekommen > bei KEINEM wurde ein Urteil gesprochen es waren alles Vergleiche!
Zitat:
@Tom2110pa schrieb am 31. März 2015 um 14:02:36 Uhr:
Habe an dem Tag 3 andere Urteile vor Gericht mitbekommen > bei KEINEM wurde ein Urteil gesprochen es waren alles Vergleiche!
Weisst du auch warum das so ist? Außer dem Kläger und dem Beklagten hat keiner Interesse an einem Urteil: der Richter nicht, weil er dann ein Urteil schreiben müssten - wofür er auch nicht mehr Geld bekommt, aber eventuell Probleme, wenn es die nächste Instanz kassiert - die Rechtsanwälte nicht, denn die bekommen bei einem Vergleich mehr Geld (Vergleichsgebühr). Wenn die eigentlichen Betroffenen also keine Ahnung haben oder schlecht beraten sind, dann lassen die sich eben nasführen. So ein Richter macht auch schon mal grenzwertige Angaben um ein Urteil zu vermeiden. Hättest du dich auf das 50/50 Urteil eingelassen, wärst du billiger weggekommen: dein Anwalt hätte keine Vergleichsgebühr berechnen können.
Der Vergleich hat aber auch noch eine subjektive Komponente. Denn dann einigen sich die streitenden Parteien im Einvernehmen anstatt das ihnen ein Dritter (Gericht) sagt, was sie zu tun oder zu lassen haben. Denn damit fühlt sich zumindest immer eine der beiden Parteien "missverstanden" und "unterjocht".
Also sollte man diesen Teilaspekt auch nicht unterschlagen und den Vergleich allein auf mehr Geld für die Anwälte und weniger Arbeit für den Richter reduzieren. Denn es gibt auch viele (Gerichts-) Vergleiche, die bei Weitem ausführlicher sind als bloß 50:50. 😉
Hast du schlüssige Beweise für die Unfallreparatur? Rechnungen oder so von der ausführenden Werkstatt oder vom Vorbesitzer den Vertrag mit dem Autohaus mit Erwähnung der Beschädigungen?
Wenn ja, wäre der beste Weg deine Sache preiswert durchzusetzen: eine Strafanzeige. Die kostet nix und du weisst was Phase ist. Man darf in Deutschland jederzeit ohne Nachteile so ein Schreiben an die örtliche Staatsanwaltschaft aufsetzen, man darf nur niemanden wissentlich falsch beschuldigen. Du könntest das sogar ohne die Rechnungen problemlos machen, nur besteht dann die Gefahr, dass eingestellt wird, weil der Lackierer sich an nichts erinnert. Einem gewerblichen Verkäufer kann man regelmäßig unterstellen, dass er Reparaturen erkennt. Wenn er sich unsicher ist, dann darf er nicht 'unfallfrei' oder 'geringe Schäden' in den Vertrag schreiben. Im Rahmen des Strafverfahrens wird ein Gutachten erstellt, das kostet dich nix und darauf darfst du dich im Zivilverfahren beziehen. Das dauert natürlich alles seine Zeit. Ein Jahr wirst du das gute Stück sicher wegstellen müssen zur Beweissicherung.
Falls noch jemand Interesse am Ausgang des Falles hat: soeben konnten wir eine Minderung des Kaufpreises um 1.890€ erreichen.
Ich bin zufrieden und bedanke mich bei allen für Ihre hilfreichen Beiträge!
Wir haben Montag ein Gespräch mit unserem Anwalt gehabt. Er hat vorgeschlagen, das wir erst selbst eine Minderung einfordern, und zwar sollten wir 1.890€ ansetzen und gucken, was als Gegenvorschlag kommt. Wenn das zu lächerlich, sprich unter 1000€ ist, schaltet er sich ein. Wir haben dann gestern Nachmittag eine Mail mit der abgemachten Forderung geschrieben und heute kam die Antwort, das wir die geforderte Summe bekommen.
Ich muss dazu sagen, das wir mittlerweile die Rechnungen der Unfallschaden Reparatur vorliegen haben und die dem Autohaus mit geschickt haben. Abstreiten konnte das Autohaus das also nicht.
Ein bisschen kommt mir das auch zu leicht vor, aber was soll's. Ich habe ein erheblich besseres Ergebnis erzielt als ich gehofft hatte, nachdem ich auf den Boden der Tatsachen geholt, und mich von dem Wunsch nach 3000€ verabschiedet habe. 😉