ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Verunfallter Wagen als Unfallfrei gekauft- was tun?

Verunfallter Wagen als Unfallfrei gekauft- was tun?

Themenstarteram 24. März 2015 um 19:36

Moin Moin, ich habe folgende Frage:

Wir haben am 6.10.14 einen Peugeot 308CC bei einem Vertragshändler für 15.890€ erworben. Im Kaufvertrag wurde angegeben, das das Fahrzeug unfallfrei ist, allerdings sei die Fahrertür lackiert worden. Heute haben wir erfahren, das dem nicht so ist, der Wagen hatte zwei Unfälle, diverse Schäden wurden repariert, der erste ohne Arbeitslohn in Höhe von 3.400€, der zweite 2.300€. Definitiv ist nicht nur der Lack, sondern auch die Karosserie beschädigt gewesen, nicht zu knapp.

Frage: Wenn wir den Wagen wandeln, wieviel kann der Händler einbehalten als neuen Zeitwert? Muss er uns die getätigten Investitionen ersetzen? Wir selber haben bereits Winterreifen und Alufelgen gekauft und so ungefähr 800€ zusätzlich investiert.

Wenn wir den Wagen nicht wandeln, wieviel können wir vom Kaufpreis zurück erstattet bekommen? Wir sind in der Zeit ca. 5.000km mit dem Wagen gefahren. Falls ich etwas vergessen habe, fragt ruhig, bin gerade halt etwas aufgeregt und nervös. Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema
am 25. März 2015 um 10:49

Zitat:

@vonWagen schrieb am 25. März 2015 um 10:57:12 Uhr:

 

Ich denke mittlerweile aber auch, das es sich um kleinere Summen rechnen wird wenn wir Geld vom Autohaus zurück erhalten. Dafür mache ich das nicht. Dann wird der Wagen gewandelt. Ich möchte mindestens 3000€ haben, und das wird nix werden.

Das kannst Du knicken.

Wenn der richtig gut repariert ist und der Händler das auch nicht wusste bzw. erkennen konnte, gehst Du leer aus bzw. es endet gerichtlich mit einem Vergleich, der dann aber nichtmal Deine Anwaltskosten deckt.

Dir geht es doch mehr um Dein Ego, dass Du Dir einen vermeintlichen Unfaller gekauft hast und Deiner Meinung nach gelinkt worden bist.

Wenn es Dir so wichtig ist, dann kauf in Zukunft halt nur Neuwagen.

 

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Woher habt ihr diese Informationen ?

Und vermutlich geht da ohne Gutachter/Anwalt auch nicht viel..

Ausser der Händler bietet euch etwas an

Themenstarteram 24. März 2015 um 19:56

Wir haben die Info von der Werkstatt, die den Schaden repariert hat. Äußerst gut zudem, man sieht es nicht. Man muss es echt wissen.

Das doofe ist ja, wenn der Händler uns was anbietet, woher sollen wir beurteilen ob es gut ist oder nicht? Sollen wir mit 1000€ zufrieden sein, oder mit 3000€ oder mehr? Und wer kann uns das sagen? Bis das mit dem Anwalt anläuft, sind ja die 6 Monate rum die wohl eine wichtige Frist in dem Fall bedeuten...

Was sagt denn der Händer dazu?

Das wäre der erste Ansprechpartner dafür.

Themenstarteram 24. März 2015 um 20:09

Der Händler will morgen etwas dazu sagen. Grundsätzlich ist er aber Gesprächsbereit.

am 24. März 2015 um 21:23

Wieso soll in diesem Fall die 6 Monate eine wichtige Frist sein? Betrug verjährt nach 5 Jahren.

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

Zur Schadenshöhe oder zu einer Ausgleichszahlung aufgrund der Wertminderung gibts hier eine gute Tabelle, zusätzlich würde ich dem Autohaus noch die nicht anfallenden Gerichtskosten bei einem Vergleich anteilig vergüten lassen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/WMModelle.php

Themenstarteram 24. März 2015 um 21:56

also wenn ich es richtig verstanden habe, würde es bedeuten, das ich nach dem Hamburger Modell einen Minderwert von 20% der Reparaturkosten hätte, das wären dann grob gerechnet bei einer Rechnungssumme von 5000€ 1000€ die mir der Händler zurück erstatten müsste?

Zitat:

Bis das mit dem Anwalt anläuft, sind ja die 6 Monate rum die wohl eine wichtige Frist in dem Fall bedeuten...

Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an den Händler, schon hat man einen Beleg über den Zeitpunkt des Einganges der Mangelmeldung beim Händler. Und ein Anwalt macht Terminsachen auch sehr flink. Der Rest kann sich dann hinziehen.

Zitat:

Betrug verjährt nach 5 Jahren.

Betrug von Seiten des Händlers muss man ihm erstmal nachweisen.

Ich kann mir hier schon vorstellen, dass der Anwalt hier der geeignete Weg ist, wenn mit dem Händler vorher keine Einigung zu erreichen ist.

BTW: Es gibt keinen "gerechten" Wert für sowas. Es ist Einigungsergebnis von Händler und Kunde. Im Zweifel entscheiden Gutachter und Gerichte nach einem von x Modellen, wie man da etwas berechnen kann.

Vorher wäre wichtig für dich, vonWagen, dir klar zu machen, was du möchtest:

- Rückgabe mit Erstattung abzgl. Nutzungsausgleich an den Händler für die gefahrenen 5000 km?

- der Händler soll das Fahrzeug zurücknehmen und einen unfallfreien Ersatz liefern?

- der Händler soll einen Teil des Kaufpreises erstatten?

Und was ist der Wert, bei dem du sagst: so wäre das ok für mich? Ich will die Zahlen hier nicht hören, aber diese Vorstellung solltest du selbst haben.

Moin,

Wenn dir die Vorbesitzer bekannt sind dann kontaktiere diese. Es wird vermutlich Gutachten zu den Unfällen geben. Dort wird typischerweise der merkantile Minderwert angegeben d.h. der Betrag, den das Auto durch den Schaden weniger wert ist. Ein Vermögen würde ich nicht unbedingt erwarten - bei den Schadenshöhen wird sich das in niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereichen bewegen.

MfG Kester

Themenstarteram 25. März 2015 um 9:57

Die Vorbesitzerin ist uns nicht bekannt, wir kennen den Namen nur vom KfZ Brief, aber mehr konnten wir über die Dame nicht heraus finden.

Ich denke mittlerweile aber auch, das es sich um kleinere Summen rechnen wird wenn wir Geld vom Autohaus zurück erhalten. Dafür mache ich das nicht. Dann wird der Wagen gewandelt. Ich möchte mindestens 3000€ haben, und das wird nix werden. Das mag zwar gierig klingen, aber für mich ist es mehr als nur Zahlen auf dem Papier. Ich habe noch nie ein Unfallauto gehabt, und wenn sich das jetzt ändern soll, dann muss das Auto ein richtiges Superschnäppchen sein, sozusagen das Schnäppchen des Jahrhunderts. Und das ist bei einer Kaufsumme von 14.890€ statt 15.890€ nicht gegeben.

Danke für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen!

Nun ja, der Preisnachlass klingt nicht gierig, es hat sich halt die Volksmeinung gebildet, niemals Unfallwagen oder Mietwagen zu kaufen.

Geht es denn darum, dass die Reparaturen nicht sachgemäß ausgeführt wurden, oder nur um den Minderwert? Als "nicht unfallfrei" hast du ihn ja nicht gekauft, denn die Tür wurde schon lackiert was du wusstest. Oder hat man dies anders begründet?

3000 € Nachlass sind selbst bei einem 50000 €Porsche nur schwer zu realisieren, wenn wirklich gut repariert wurde.

am 25. März 2015 um 10:49

Zitat:

@vonWagen schrieb am 25. März 2015 um 10:57:12 Uhr:

 

Ich denke mittlerweile aber auch, das es sich um kleinere Summen rechnen wird wenn wir Geld vom Autohaus zurück erhalten. Dafür mache ich das nicht. Dann wird der Wagen gewandelt. Ich möchte mindestens 3000€ haben, und das wird nix werden.

Das kannst Du knicken.

Wenn der richtig gut repariert ist und der Händler das auch nicht wusste bzw. erkennen konnte, gehst Du leer aus bzw. es endet gerichtlich mit einem Vergleich, der dann aber nichtmal Deine Anwaltskosten deckt.

Dir geht es doch mehr um Dein Ego, dass Du Dir einen vermeintlichen Unfaller gekauft hast und Deiner Meinung nach gelinkt worden bist.

Wenn es Dir so wichtig ist, dann kauf in Zukunft halt nur Neuwagen.

 

am 25. März 2015 um 13:16

Zitat:

@vonWagen schrieb am 24. März 2015 um 22:56:35 Uhr:

also wenn ich es richtig verstanden habe, würde es bedeuten, das ich nach dem Hamburger Modell einen Minderwert von 20% der Reparaturkosten hätte, das wären dann grob gerechnet bei einer Rechnungssumme von 5000€ 1000€ die mir der Händler zurück erstatten müsste?

Ja so sieht das aus, schaue doch mal was dir der Händler anbietet, eine gütliche Einigung ist 1000x besser als ein Prozess, nimm das Geld lieber und fahre das Auto dann so lange wie es geht.

Moin,

Wenn du das Auto zurückgebeb willst - gibt es neue Probleme und zwar deine Nutzung! Da wird dir für die Zeit und die gefahrenen km ein Betrag in Rechnung gestellt - der könnte ggf. sogar größer sein, als der Minderwert des Autos durch den Unfall. d.h. du würdest draufzahlen.

Im Ernst - ich denke da wird mir Rudi als Händler zustimmen ... bei dem Beträgen für die Reparaturen in Bezug auf das Fahrzeugalter ist das nicht drastisch über einem Bagatellschaden. d.h. die Schäden werden eher gering gewesen sein. Wenn sonst nux dran ist - nen bisschen verhandeln ... gutes Angebot annehmen ... und vom Geld nen Urlaub machen ;-)

Wird für dich entspannter sein als dich notfalls durchzuklagen und am Ende ggf. mit weniger Geld dazustehen.

MdG Kester

am 25. März 2015 um 14:13

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. März 2015 um 14:28:59 Uhr:

 

Im Ernst - ich denke da wird mir Rudi als Händler zustimmen ... bei dem Beträgen für die Reparaturen in Bezug auf das Fahrzeugalter ist das nicht drastisch über einem Bagatellschaden. d.h. die Schäden werden eher gering gewesen sein. Wenn sonst nux dran ist - nen bisschen verhandeln ... gutes Angebot annehmen ... und vom Geld nen Urlaub machen ;-)

 

MdG Kester

Richtig!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Verunfallter Wagen als Unfallfrei gekauft- was tun?