ForumW208
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Versuchter Aufbruch am CLK

Versuchter Aufbruch am CLK

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 16. November 2011 um 13:17

Hallo zusammen,

heute Nacht wurde leider versucht, meinen CLK aufzubrechen.

Diese Idioten haben versucht, an der Beifahrertür zwischen Scheiben und Tür irgendwas aufzuhebeln.

Dabei sind 3-4 dicke Kratzer entstanden und der Türgummi ist Kaput.

Jetzt meine Frage, übernimmt das die Teilkasko?

Wie soll ich vorgehen?

Zurerst zur Polizei, Anzeige gegen Unbekannt?

Dann zur Versicherung? Übernimmt das die Versicherung, Teilkasko?

Steigt dann irgendeine Betragsrate?

Danke für eure hilfe!

Ähnliche Themen
17 Antworten
am 16. November 2011 um 13:36

Moin,

"Vandalismus" soweit ich weiß nur bei Vollkasko

Polizei - auf jeden Fall.

Anruf bei der Versicherung schafft klarheit.

Ob der Beitrag steigt hängt von deiner Schaensfreiheitsklasse ab,

ob du Rabattbindung im Vertrag hast etc. etc.

deshalb: Versicherung callen...

Hallo,

zuerst Anzeige bei der Polizei, mit dem Aktenzeichen dann zur Versicherung. Die Teilkasko dürfte das übernehmen, zu beachten wäre der jeweils vereinbarte Selbstbehalt. Die Versicherungsprämie steigt dadurch nicht.

Themenstarteram 16. November 2011 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von clk230k_w208

Hallo,

zuerst Anzeige bei der Polizei, mit dem Aktenzeichen dann zur Versicherung. Die Teilkasko dürfte das übernehmen, zu beachten wäre der jeweils vereinbarte Selbstbehalt. Die Versicherungsprämie steigt dadurch nicht.

Danke!

SB ist bei 150€, und Tür lackieren + Türleiste wird wohl beim freundlichen weit drüber liegen.

Hallo,

ich denke bei versuchtem Einbruch, (wenn nichts gestohlen wurde) zahlt die Teilkosko nicht.

die Betonung liegt auf wenn nichts gestohlen wurde. *lol*

gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von AlexDuesseldorf

Zitat:

Original geschrieben von clk230k_w208

Hallo,

zuerst Anzeige bei der Polizei, mit dem Aktenzeichen dann zur Versicherung. Die Teilkasko dürfte das übernehmen, zu beachten wäre der jeweils vereinbarte Selbstbehalt. Die Versicherungsprämie steigt dadurch nicht.

Danke!

SB ist bei 150€, und Tür lackieren + Türleiste wird wohl beim freundlichen weit drüber liegen.

Hallo,

ich denke bei versuchtem Einbruch, (wenn nichts gestohlen wurde) zahlt die Teilkosko nicht.

die Betonung liegt auf wenn nichts gestohlen wurde. *lol*

gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von AlexDuesseldorf

Zitat:

Original geschrieben von clk230k_w208

Hallo,

zuerst Anzeige bei der Polizei, mit dem Aktenzeichen dann zur Versicherung. Die Teilkasko dürfte das übernehmen, zu beachten wäre der jeweils vereinbarte Selbstbehalt. Die Versicherungsprämie steigt dadurch nicht.

Danke!

SB ist bei 150€, und Tür lackieren + Türleiste wird wohl beim freundlichen weit drüber liegen.

am 16. November 2011 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von melina21

Hallo,

ich denke bei versuchtem Einbruch, (wenn nichts gestohlen wurde) zahlt die Teilkosko nicht.

So kenne ich das auch noch.

Die Frage ist, haben sie es denn geschafft, das Auto zu öffnen?

Er schreibt ja, "versuchter"...

Falls das Auto offen war (weißt Du es?), würde ich mir ganz genau anschauen, ob nicht irgendwas fehlt oder auch noch innen beschädigt wurde.

Bevor nun alle neunmal Klugen und Hobby Horatios über mich herfallen: Nein, ich möchte hier keinen Aufruf zum Versicherungsbetrug starten!

Ich glaube, ich würde demjenigen mächtig was auf die Nase geben, wenn ich so einen Ars... (Zensur) erwische, der an meinem Wagen rumwerkelt.

 

Themenstarteram 16. November 2011 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von sdeutschle

Zitat:

Original geschrieben von melina21

Hallo,

ich denke bei versuchtem Einbruch, (wenn nichts gestohlen wurde) zahlt die Teilkosko nicht.

So kenne ich das auch noch.

Die Frage ist, haben sie es denn geschafft, das Auto zu öffnen?

Er schreibt ja, "versuchter"...

Falls das Auto offen war (weißt Du es?), würde ich mir ganz genau anschauen, ob nicht irgendwas fehlt oder auch noch innen beschädigt wurde.

Bevor nun alle neunmal Klugen und Hobby Horatios über mich herfallen: Nein, ich möchte hier keinen Aufruf zum Versicherungsbetrug starten!

Ich glaube, ich würde demjenigen mächtig was auf die Nase geben, wenn ich so einen Ars... (Zensur) erwische, der an meinem Wagen rumwerkelt.

Naja offen war der Wagen nicht.

Meint ihr, das es dann die Versicherung nicht übernimmt?

Wie sieht es aus wenn der Wagen offen war, aber nichts entwedet wurde?

am 16. November 2011 um 15:39

Ich behaupte mal, dass nur der Diebstahl des Fahrzeugs abgedeckt ist.

Mehr nicht

ALLsecur http://www.allsecur.de/.../teilkasko-versicherung-leistungen.html

Zitat:

Diebstahl

Brand oder Explosion

unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen (An Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen; Dachlawinen sind keine Schneelawinen)

Marderbiss

Glasbruchschäden

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Zusammenstoß mit Haarwild (Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel-, Schwarzwild (Wildschwein), Feld-, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein-, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund) sowie Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen)

Allianz: http://www.allianz-autowelt.de/.../teilkasko-versicherung.html

Allianz MeinAuto Teilkasko - Grundschutz

Zitat:

Brand oder Explosion,

Entwendung (Diebstahl, Raub, Unterschlagung),

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen,

Glasbruch,

Zusammenstoß mit Haarwild und mit Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen),

Tierbiss,

Kurzschluss an der Verkabelung und

Transport des Fahrzeugs auf Schiffen und Fähren.

Deshalb wiederhole ich mich:

Ruf deine Versicherung an

servus

guten Morgen,

sag ich doch, wenn nichts entwendet , dannn keine Versichungspflicht.

ist nu mal so.

wenn natürlich was fehlt im Auto, dann zahlt auch die Vwersicherung, weil dann ist es ja diebstahl, ansonstennur evt Vandalismus oder so.

schönen Tag und Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

Ich behaupte mal, dass nur der Diebstahl des Fahrzeugs abgedeckt ist.

Mehr nicht

ALLsecur http://www.allsecur.de/.../teilkasko-versicherung-leistungen.html

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

Zitat:

Diebstahl

Brand oder Explosion

unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen (An Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen; Dachlawinen sind keine Schneelawinen)

Marderbiss

Glasbruchschäden

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Zusammenstoß mit Haarwild (Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel-, Schwarzwild (Wildschwein), Feld-, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein-, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund) sowie Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen)

Allianz: http://www.allianz-autowelt.de/.../teilkasko-versicherung.html

Allianz MeinAuto Teilkasko - Grundschutz

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

Zitat:

Brand oder Explosion,

Entwendung (Diebstahl, Raub, Unterschlagung),

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen,

Glasbruch,

Zusammenstoß mit Haarwild und mit Weidevieh (Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen),

Tierbiss,

Kurzschluss an der Verkabelung und

Transport des Fahrzeugs auf Schiffen und Fähren.

Deshalb wiederhole ich mich:

Ruf deine Versicherung an

servus

am 17. November 2011 um 7:33

Wollt damit sagen, dass ich meine:

- Diebstahl des PKW = abgedeckt

- Diebstahl aus dem PKW = nicht abgedeckt

aber das ist nur durch einen Anruf bei der Versicherung zu klären - da es da Unterschiede

bzgl. der TK-Deckung gibt...

TK Einfach

TK kompfort

TK luxus

TK mit zusatzpaket

etc. pp

grüße

Hallo

so wie es aussieht braucht er gar nicht anzurufen, da ja kein Einbruch bzw Diebstahl stattgefunden hat es war ja nur ein versuch! Auto zu, nichts geklaut, keine Versicherungspflicht

is nu mal so.

;-))

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

Wollt damit sagen, dass ich meine:

- Diebstahl des PKW = abgedeckt

- Diebstahl aus dem PKW = nicht abgedeckt

aber das ist nur durch einen Anruf bei der Versicherung zu klären - da es da Unterschiede

bzgl. der TK-Deckung gibt...

TK Einfach

TK kompfort

TK luxus

TK mit zusatzpaket

etc. pp

grüße

Themenstarteram 17. November 2011 um 10:03

Traurig aber wahr.

Dank euch allen.

Zitat:

Original geschrieben von melina21

Hallo

so wie es aussieht braucht er gar nicht anzurufen, da ja kein Einbruch bzw Diebstahl stattgefunden hat es war ja nur ein versuch! Auto zu, nichts geklaut, keine Versicherungspflicht

is nu mal so.

;-))

Zitat:

Original geschrieben von melina21

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

Wollt damit sagen, dass ich meine:

- Diebstahl des PKW = abgedeckt

- Diebstahl aus dem PKW = nicht abgedeckt

aber das ist nur durch einen Anruf bei der Versicherung zu klären - da es da Unterschiede

bzgl. der TK-Deckung gibt...

TK Einfach

TK kompfort

TK luxus

TK mit zusatzpaket

etc. pp

grüße

Polizei nutzt dir garnichts, Ermittlungen ohne Hinweise gegen Unbekannt sind für die Tonne und führen zu nichts.

Kostet dich nur Freizeit. Anzeige bei der Polizei bringt dir persönlich nur etwas wenn die Versicherung dann in der Teilkasko etwas zahlen würde

Der "versuchte Diebstahl" ist sehr wohl von der Teilkaskoversicherung abgedeckt!

Siehe http://www.versicherung.de/infocafe/1349.asp (Barmenia-Versicherung)

Aber statt hier im Forum rumzuschreiben, hätte der TS längst bereits bei seiner Versicherung anfragen und es sich bestätigen lassen können, ob bezahlt wird oder nicht. Ohne Strafanzeige bei der Polizei wird ganz sicher nichts bezahlt, selbst wenn etwas geklaut wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen