Verstoß beweiserheblicher Daten ?!?!
Hallo,
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen ?!?! Und zwar wird mir vorgeworfen in 8 Fällen das ich mit meinem LKW mit Scheibe gefahren bin und jemand anderes zur gleichen Zeit jemand mit meiner Fahrerkarte gefahren ist auf einem anderen LKW. Habe aber nicht gemerkt das meine Fahrerkarte fehlt. Wo ich vom Betrieb weggegangen habe ich erst gemerkt das sie weg ist und habe Anzeige erstattet.
Weis jemand was mich für eine Strafe erwarten könnte, obwohl ich niemanden die Karte gegeben habe?!?
Die muss sich jemand genommen haben. Zap Sarap...
Danke im Vorraus für eure Beiträge
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11 Antworten
Moin🙂
Ich würde schnellstens einen RA aufsuchen, alles andere wäre Kaffeesatzleserei.
Wobei es in D normalerweise so ist, dass Dir das Vergehen nachgewiesen werden muss, wird aufgrund der von Dir erstatteten Anzeige etwas schwierig werden.
Gruss TAlFUN
p.s.
Eine Rechtsberatung ist auf MT weder möglich noch zulässig!
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂
Ich würde schnellstens einen RA aufsuchen, alles andere wäre Kaffeesatzleserei.
Wobei es in D normalerweise so ist, dass Dir das Vergehen nachgewiesen werden muss, wird aufgrund der von Dir erstatteten Anzeige etwas schwierig werden.Gruss TAlFUN
p.s.
Eine Rechtsberatung ist auf MT weder möglich noch zulässig!
Danke, beim Anwalt bin ich. Dauert aber bis etwas dabei raus kommt. Dachte eher mir kann jemand was erzählen der vielleicht auch so etwas schon erfahren hat. Das ganze liegt nämlich auch schon ein Jahr zurück.
Zitat:
Original geschrieben von DomiM85
Dachte eher mir kann jemand was erzählen der vielleicht auch so etwas schon erfahren hat.
Moin🙂
Die Wahrscheinlichkeit dürfte gegen 0 (Null) gehen.
Meine erste Handlung bei Fzgwechsel ist das Entfernen der Fahrerkarte bzw. das Ausfüllen der Tachoscheibe.
Gruss TAlFUN
Ohne Akteneinsicht schwer was zu sagen.
Wenn Dir erhebliches Mitverschulden am Missbrauch Deiner Karte unterstellt und auch nachgewiesen werden kann, siehts recht finster aus für Dich.
Das Erstatten einer Verlustanzeige allein befreit dich nicht vor der Verantwortung - wenn jemand Missbrauch vorhat, könnte er das genausogut tun, um Redlichkeit vorzutäuschen. Kann also je nach Lage der Dinge vielleicht noch verschlimmernd wirken.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück!
Und an alle anderen: Passt auf eure Fahrerkarten auf!
Wie wird das geahntet??? Mit einer Geldstrafe oder Gefängnis?
Ich habe mir noch nie was zu Schulden kommen lasen und das kaan nur passiert sein das mir einer die Karte genommen hat.
Na nur mal nicht in Panik ausbrechen!
Gefängnis ganz sicher nicht - eher "Tagessätze" , da hat man dann die freie Auswahl, ob man das abstottern oder absitzen möchte.
Es kommt auch darauf an, ob das als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit angegangen wird. Hat beides sein Vor- und Nachteile.
Bei OWis muss immer heftig gezahlt werden - absitzen geht nicht.
Dei Straftaten kann man auf die überlasteten Staatsanwaltschaften hoffen, die bei unklarer Beweislage gerne das Verfahren einstellen.
Ich habe hier aber ziemlich den Eindruck, dass dich Dein Anwalt nicht richtig aufklärt, sondern eher verängstigt, um seine Rechnungshöhe zu rechtfertigen.
Lass Dir mal die Akten komplett kopieren zum "nach Hause nehmen und überschlafen" und gehe dann mit dem Stapel und zweihundert Euro in der Hand zu einem anderen Anwalt (gut wäre in einem
anderen Amtsgerichtsbezirk) und lasse dich vernünftig beraten.
Zur Wahrung der Form muss ich noch erwähnen, dass Rechtsberatungen im Forum eher nicht so gerne gesehen sind ....
Ok. Vielen dank. Ja da ich noch nie soetwas hatte bin ich eher panisch. Aber vielen Dank. Ich werde mir den Rat zu Herzen nehmen.
Das witzige dabei ist ja, dass Leute mit reichlicher "Gerichtserfahrung" meist recht elegant davon kommen, während "Branchenneulinge" sich meist um Kopf und Kragen schwaddeln.
Erschwerend kommt hinzu, dass Anwälte sich für "Stammkundschaft" erheblich stärker engagieren, als für "Gelegenheitstäter".
Generell kann ich nur raten (nicht juristisch) ruhig zu bleiben und in der Verhandlung nur auf das zu antworten, was gefragt wird.
Oft ist die ganze "Gerichtsshow" schon vorab ziemlich ausgekaspert und zusätzliche Aussagen halten die Herren Juristen lediglich davon ab, rechtzeitig zur Kaffepause zu kommen. Also "bitte nicht stören".
Und nicht ausflippen, wenn es nicht so günstig läuft - dazu gibt es ja immer die Möglichkeit einer Wiederholung (gegen Aufpreis).
Vor allem keine Einwürfe wie "Einspruch Euer Ehren" - das stellt die Herren in der schwarzen Kutte immer wieder vor eine der höchsten Herausforderungen: sie müssen ernst bleiben, obwohl sie gerne ungehalten losprusten würden.
Die holperige Übersetzung amerikanischer Gerichtsformen ist in Europa kein Bestandteil der Prozessordnung.
Zitat:
Original geschrieben von DomiM85
Hallo,Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen ?!?! Und zwar wird mir vorgeworfen in 8 Fällen das ich mit meinem LKW mit Scheibe gefahren bin und jemand anderes zur gleichen Zeit jemand mit meiner Fahrerkarte gefahren ist auf einem anderen LKW. Habe aber nicht gemerkt das meine Fahrerkarte fehlt. Wo ich vom Betrieb weggegangen habe ich erst gemerkt das sie weg ist und habe Anzeige erstattet.
Weis jemand was mich für eine Strafe erwarten könnte, obwohl ich niemanden die Karte gegeben habe?!?
Die muss sich jemand genommen haben. Zap Sarap...Danke im Vorraus für eure Beiträge
ich glaube da hst du leider nen bock geschossen
denn
du mußt beides immer mitführenum die lenkzeiten der letzten 28 taqge dokumentieren zu können!!
sonst könnte man ja auf scheibe fahren+die "verschwinden"lassen
und nur die fahrerkarte vorzeigen
Ich kann es absolut nicht nachvollziehen das es so viele Fahrer gibt die Ihre Karte im LKW lassen.
Hinterher wird dann geweint wenn ein anderer mit eben dieser Karte Scheiß gemacht hat.
Es kann doch nicht so schwer sein seine Fahrerkarte mit am Mann zu tragen wenn Feierabend ist.
Lassen diese Kollegen auch EC Card,Mastercard,Führerschein,Personalausweis,Reisepass immer im LKW liegen???
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Das witzige dabei ist ja, dass Leute mit reichlicher "Gerichtserfahrung" meist recht elegant davon kommen, während "Branchenneulinge" sich meist um Kopf und Kragen schwaddeln.Erschwerend kommt hinzu, dass Anwälte sich für "Stammkundschaft" erheblich stärker engagieren, als für "Gelegenheitstäter".
Generell kann ich nur raten (nicht juristisch) ruhig zu bleiben und in der Verhandlung nur auf das zu antworten, was gefragt wird.
Oft ist die ganze "Gerichtsshow" schon vorab ziemlich ausgekaspert und zusätzliche Aussagen halten die Herren Juristen lediglich davon ab, rechtzeitig zur Kaffepause zu kommen. Also "bitte nicht stören".
Und nicht ausflippen, wenn es nicht so günstig läuft - dazu gibt es ja immer die Möglichkeit einer Wiederholung (gegen Aufpreis).
Vor allem keine Einwürfe wie "Einspruch Euer Ehren" - das stellt die Herren in der schwarzen Kutte immer wieder vor eine der höchsten Herausforderungen: sie müssen ernst bleiben, obwohl sie gerne ungehalten losprusten würden.
Die holperige Übersetzung amerikanischer Gerichtsformen ist in Europa kein Bestandteil der Prozessordnung.